Bitte lesen...
Hallo zusammen.
eine alte dame hat Bremspedal mit Gaspedal vertauscht und ist mir beim Ausparken rein gefahren polizei war vor Ort und 100% die Schuld an Oma.... vorne recht Stoßstange kaputt Kotflügel Felge und die Spur ist schief bzw ganze Lenkgetriebe laut Werkstatt muss getauscht werden. Meine Frage ist ich habe mir eine Gutachter geholt der Schaden ist 5600 mit Mehrwertsteuer und ich sollte für Reparatur Kosten 4760€ bekommen.
Da das Auto nicht mehr fahrbereit war habe ich das Auto nach einer Woche als Unfallwagen verkauft für 2100 €. Die Versicherung meinte dass das Schaden zu hoch ist und wollte eigene Gutachter vorbeischicken. da ich aber das Auto verkauft habe und die Versicherung den Kaufvertrag geschickt habe bzw mein Anwalt. Bin ich mal gespannt was kommt.
frohe mich über jedes Tipps...
Danke im vorraus
Beste Antwort im Thema
Was soll denn bitte diese Antwort hier?
Würd mich wundern, wenn nach dem Tonfall hier noch jemand Lust hätte Dir zu helfen. Viel Spaß noch.
24 Antworten
@NDLimit Danke dir
Da bin ich wohl auf einen Frauenhasser gestoßen, aber auch er wird seine Meisterin finden. 😉
Gerne...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 16. September 2019 um 21:28:28 Uhr:
Verstehe ich das richtig? Du hast das Fahrzeug ohne Freigabe von der gegnerischen Versicherung verkauft? 😕
Wieso brauche ich eine "Freigabe" der Versicherung wenn ich mein Auto verkaufen will.
Es bleibt immer noch mein Eigentum.
Das geht die Versicherung doch null komma nix an , es sei denn Die wollen mitbieten...
Wenn ein unabhängiges Gutachten vorliegt, müsste eigentlich alles klar sein. Die sollen Zahlen nach Gutachten und aus.
Reden wir hier eigentlich über einen wirtschaftlichen Totalschaden?
Edith sagt: TE schon wieder Geschichte?
Schade, hätte ein interessanter Thread werden können.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 16. September 2019 um 21:42:53 Uhr:
Wenn ein unabhängiges Gutachten vorliegt,..
Ob eins vorliegt, hat uns der TE ja nicht verraten.
Er muß der gegnerischen Versicherung zumindest die Möglichkeit einräumen, einen eigenen Gutachter vorbeizuschicken. Das hat er nach eigenem Eingeständnis wohl nicht getan.
Drahke, die gegnerische Versicherung muss ich nicht an mein Auto lassen...
Seh ich auch so. Aber natürlich ist es ungünstig das Corpus Delicti zu versilbern bevor der Fall geregelt wurde.
Man weiss auch nicht wie lange sich das Gezerre schon hingezogen hat.
Aber in 4 Wochen sollte jeder Haftpflichtfall nach Vorgabe spätestens erledigt sein.
So lange sollte man schon warten können mit einem evtk.Verkauf.
Ok, ich bin ab hier raus. Dem ursprünglichen TE gönne ich keinen Wissensvorteil mehr.
Mir zeigt dieses Thema, dass es nicht schlecht ist, eine kurze, bündige und zusammenfassende Überschrift zu wählen.