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Bin kurz vorm Platzen... Wandlung?

Themenstarteram 6. August 2005 um 11:22

Muß jetzt mal meinem Ärger Luft machen.

Ich habe jetzt meinen A3 seit November 2004. Bei der Auslieferung war hinten links kein Gurt vorhanden und die Fahrertür war schief eingepasst.

Im Mai 2005 ist das Lüfterrad gebrochen und ich musste vom ADAC eingesammelt werden.

Ende Juli fängt das Auto bei 1500 bis 2000 U/min bei kaltem Motor stark zu ruckeln an. Auto steht 3 Tage in der Werkstatt. Luftmassenmesser wird getauscht. Problem immer noch da, wenn auch schwächer.

Anfang August steht das Auto wieder 5 Tage mit dem gleichen Problem in der Werkstatt, die kommuniziert mit Ingolstadt. Keine Lösung. Man arbeitet dran.

Aber der Gipfel: Ich hole das Auto ab, fahre vom Hof und merke nach 10 Minuten das ein Riß in der Frontscheibe von einem Steinschlag ist, der vorher noch nicht da war... Ich fahre zurück und dann erfolgt natürlich die Diskussion, kann schon vorher da gewesen sein, kann jetzt gerade passiert sein usw. Glücklicherweise erinnert sich der Meister, dass das Auto den Riß bei der Einlieferung noch nicht hatte.

Man bietet mir an, die Hälfte von der Selbstbeteiligung der Teilkasko zu bezahlen, ich lehne ab.

Erst nach der Drohung mit der Rechtsschutzversicherung sichert man mir den Austausch der Frontscheide zu.

Abgesehen von der Geschichte mit der Frontscheibe:

Wann kann man ein Auto wandeln und wieviel wird einem vom Kaufpreis abgezogen? Wird der Kaufpreis als Basis für die Berechnung verwendet oder der Listenpreis?

Eigentlich hab ich keine Lust auf einen Rechtsstreit mit Audi, andererseits hab ich auch genug von der ewigen Werkstattfahrerei...und ich befürchte, dass nach der Garantiezeit die Probleme erst anfangen...

Danke für Eure Antworten!

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10 Antworten

Wie du wandeln kannst???

Meiner Meinung nach gar nicht! Sind alles zwar unschöne Mängel, können aber jederzeit passieren. Außerdem wurde ja alles bis auf das Ruckeln behoben und das wurde ja schon besser. Wenn noch daran gearbeitet wird, kann es ja sein, dass es noch ganz behoben wird. Außerdem musst du deiner Werkstatt mindestens drei Versuche zum Beheben ein und des selben Mangels geben.

Und das mit dem Steinschlag ist ja wohl wirklich kein Wandlungsgrund. Ärgerlich ja, aber ein Fall für die Haftpflichtversicherung deiner Werkstatt.

Also ich denke nicht, dass da ne Wandlung durchgehen würde!

Gruß, Tobi

Themenstarteram 6. August 2005 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von D4YW4LKER

Und das mit dem Steinschlag ist ja wohl wirklich kein Wandlungsgrund. Ärgerlich ja, aber ein Fall für die Haftpflichtversicherung deiner Werkstatt.

Das ist mit auch klar, hab ich ja oben geschrieben.

Es geht mir darum, dass ich die Vermutung habe, dass das Rucken bleibt...

Und 2 Versuche hatten sie ja schon.

Ob Wandlung genehmigt wird oder nicht entscheidet letztendlich Audi. Infos, wie das ganze dann abläuft, müsstest du auf jeden Fall unter Benutzung der Suche finden. Ist hier schon sehr oft diskutiert worden. Vielleicht kann ja jemand auch nen Link posten. Ich glaube, irgend ein User (war es Scotty?!?) hat sogar ne Homepage bzgl. seiner Wandlung erstellt.

Gruß, Tobi

am 6. August 2005 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von D4YW4LKER

Ob Wandlung genehmigt wird oder nicht entscheidet letztendlich Audi. Infos, wie das ganze dann abläuft, müsstest du auf jeden Fall unter Benutzung der Suche finden. Ist hier schon sehr oft diskutiert worden. Vielleicht kann ja jemand auch nen Link posten. Ich glaube, irgend ein User (war es Scotty?!?) hat sogar ne Homepage bzgl. seiner Wandlung erstellt.

Gruß, Tobi

Guckst Du hier brabus :

http://www.scoty.de/wandlung.htm

Das meinte Tobi;)

Viele Grüße

g-j:)

wenn der wagen schon bei der abholung solche mängel hatte, wieso hast du ihn dann überhaupt angenommen?

also ich glaub dir irgendwie kein einziges wort... sorry!

Themenstarteram 6. August 2005 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von tj.franke

wenn der wagen schon bei der abholung solche mängel hatte, wieso hast du ihn dann überhaupt angenommen?

also ich glaub dir irgendwie kein einziges wort... sorry!

Kannst Du mir sagen wieso Du mir nicht glaubst?? Warum soll ich denn so einen Schwachsinn posten??

Bei der Abhlung hab ich nicht genau hingeschaut, das mit dem Gurt hab ich erst nach 3 Monaten festgestellt, vorher ist keiner hinten gesessen. Außerdem waren die Mängel am Anfang ja nicht gravierend, erst seit Mai fängt er an rumzuzicken...

ich glaube dir irgendwie nicht, da audi sich zu 99,998% wahrscheinlichkeit nicht traut ein "unvollsändiges" auto auszuliefern.

Besonders wenn es um Sicherheitsausstattung und dabei noch den gesetzlich vorgeschriebenen Gurt handelt.

Das mit der schiefen Tür ist zwar möglich, aber auch eher unwahrscheinlich, besonders weil du es ja anscheinend schon von beginn an bemerkt hast.

 

aber was solls... versuch ihn zu wandeln und noch ein par kleinigkeiten für dich auszuhandeln, z.B. eine kostenlose inspektion für den "fehlenden" Gurt!

lol

tj.franke du glaubst garnicht was Audi für Wagen ausliefert

mir wurde ein Wagen mit defecten Getriebe übergebenund das hätte jeder merken müssen weil der Schaldhebel immer gegen der Verkleidung geschlagen ist

der erste Vorführ A3 hatte unterschiedliche Türeinlagen

als ich mein letzten A3 Abgeholt habe stand neben mir ein silberner A3 der einen schwarzen Parksensor eingebaut hatte (allerdings sah das so aus als wenn der lackierte defeckt war und der schwarze Sensor nur eine Notlösung war)

wenn ich ehrlich ich hätte das bis jetzt nichteinmal gemerkt wenn der Gurt fehlen würde

am besten immer wieder zur Werkstatt fahren und Ärger machen wegen den Ruckeln mein Bruder sein A3 hatte das auch das kann wirklich Nervig sein sein Wagen ist 8 Wochen in IN gewesen und jetzt läuft er einwand frei

am 6. August 2005 um 14:48

Also ich hatte ab Werk viel zu hoch eingestellte Scheinwerfer (Xenon). Das ist meiner Meinung nach völlig inakzeptabel. Die Endkontrolle bei Audi ist offenbar stark verbesserungsbedürftig.

Es sind übrigens nur zwei Nachbesserungsversuche zuzugestehen. Bleibt aber natürlich die Frage ob das verbleibende Ruckeln einen Rücktritt vom Kauf rechtfertigt. Wird dann wohl doch eine Sache für die Anwälte.

Themenstarteram 7. August 2005 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von tj.franke

ich glaube dir irgendwie nicht, da audi sich zu 99,998% wahrscheinlichkeit nicht traut ein "unvollsändiges" auto auszuliefern.

Besonders wenn es um Sicherheitsausstattung und dabei noch den gesetzlich vorgeschriebenen Gurt handelt.

Der Gurt war da, nur die Gurtschnalle nicht. Aber das Ergenis ist das gleiche...

 

Zitat:

Original geschrieben von tj.franke

Das mit der schiefen Tür ist zwar möglich, aber auch eher unwahrscheinlich, besonders weil du es ja anscheinend schon von beginn an bemerkt hast.

Hab ich nicht sofort gemerkt, leider erst nach einiger Zeit. Sie ging auch ohne weiteres zu...

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