Bin ich ein böser Raser?

Hallo,
mich würde mal grundsätzlich interessieren, wie schnell Ihr so normaler Weise auf einer gut ausgebauten, verkehrssicheren Landstraße, bei normalen Wetterverhältnissen, sprich guter Sicht (tagsüber) unterwegs seid. Jetzt mal nicht am Wochenende, sondern gerne mal zur Rushhour.

Ich bin eigentlich immer so ca. 10% schneller (lt. Tacho) als vorgegeben ist. Also ca. 110 km/h (lt. Tacho) auf der Landstraße. Was mir dabei auffällt ist, dass es in der Regel nicht lange dauert, bis ich auf einem drauf hänge, der lt. meinem Tacho 90 km/h fährt, also in real life so bummelige 87 km/h. Kommt auch häufig vor, dass ich auf Verkehrsteilnehmer treffe, die 80 km/h (real 78 km/h) fahren.

Ich frage mich dann immer, bin ich jetzt der einzige Dödel der normal fährt? In der Fahrschule habe ich mal gelernt, das man immer so schnell fährt, wie freigegeben ist, solange es die oben angegbenen Verhältnisse zulassen.
Was geht bei den Leuten, die oftmals den Verkehr aufhalten durch den Kopf? Ist es denen egal, trauen die sich nicht mehr zu, wollen die Sprit sparen?
Wirklich, ich möchte das gerne mal wissen.

Ich würde gerne dazu eine Umfrage starten, aber das kann wohl nur ein Moderator oder?

Gruß
pyrodice

Beste Antwort im Thema

Lieber pyrodice,

ich verstehe garnicht wo jetzt genau dein Problem liegt.

Wenn du dir das Recht herausnimmst 10% schneller zu fahren, ist das doch für dich in Ordnung.
Warum willst du jemand anders sein Recht abstreiten 10% langsamer zu fahren als erlaubt?

Zulässige Höchstgeschwindigkeit heißt nicht geforderte Mindestgeschwindigkeit. Auch dies lernt man in der Fahrschule 😉

Und selbst wenn alle anderen 100 fahren, wirst du mit deinen 110 trotzdem auf diese Fahrzeuge auflaufen und sie überholen müssen. Das macht für dich also keinen Unterschied.

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von schlang


nichtangepasste geschwindigkeit wäre z.b. 60 bei 70

Ne, das hat damit überhaupt nichts zu tun. Nichtangepasst heißt: Der Verkehrssituation gemäß zu schnell.

ja meinte ich ja, z.b. bei starkem regen, schnee usw.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@matzhinrichs

Mein Lieber, auch Du wirst eines Tages alt und grau sein. Was dann??

Freddi

Hallo Freddi,

grau bin ich bereits, alt versuche ich zu werden, ohne zu verblöden.

Das geht, ich habe einige Beispiele kennengelernt...

M.

@matzhinrichs

Bei manchen beginnt es schon sehr früh. In einigen Beiträgen ganz deutlich spüren.

Freddi

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du musst ja grad dicke backen machen...

Naja, das sehe ich locker. Man kann mir sicherlich so einiges vorwerfen. Aber bestimmt ncht, verblödet zu sein...

So viel Selbstvertrauen habe ich dann doch.

Was die von mir genannte Zielgruppe betrifft, so durfte ich am Samstag in der Münchner Innenstadt wieder so einige Beispiele geniessen. Dabei war ich lediglich per S-Bahn und Pedes unterwegs...

Die Empirie gibt mir hier offenbar sehr deutlich Recht.

Gruß,
M.

Die Regeln sind ja eigentlich klar.

Überhöhte Geschwindigkeit bedeutet:
50 Erlaubt, 71 Gefahren
Für mich ab da, wo es Punkte gibt.
Für andere schon ab 1KMH zu schnell.

Nicht angepasste Geschwindigkeit:
Kein tempolimmit, glatteis, und 130 fahren.
50 erlaubt, 50 gefahren, aber spielende Kinder auf dem Gehweg.
Ohne Grund mit 79KMH auf der rechten Autobahnspuhr und von LKW's überholt werden.

Nicht angepasste Geschwindigkeit, ist es immer dann wenn man den Unfallgrund auf die gefahrene Geschwindigkeit zurückführen kann. Wär man langsamer gefahren wäre der Unfall nicht passiert, also der Situtation/Witterungsverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit.

Schleichen auf der Autobahn hat damit aber nichts zu tun

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Schleichen auf der Autobahn hat damit aber nichts zu tun

Auch wenn es rechtlich nicht dazugehört ist es moralisch richtig, das man nicht schleichen sollte. Hat man z.B. ein Unimog, der nur 60 fahren kann ist das vertretbar. Hat man aber ein normales Auto, und nur aufs Gaspedal drücken braucht sollte man es auch tun.

Es gibt eine Richtgeschwindigkeit von 130KMH, und wenn ein LKW einen PKW überholen muss ist das schon was dreist. Gibt es auf dem Autobahnstück ein Überholverbot für LKW's hat der PKW sogar die pflicht am Rastplatz rauszufahren und den Stau hinter sich vorbeizulassen, wenn er nicht schneller fahren will. Ein Unimog, der nur 60 fährt muss das ja auch machen...

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Schleichen auf der Autobahn hat damit aber nichts zu tun

denkst

du

Was hat langsames Fahren auf der Autobahn mit "Nicht angepasster Geschwindigkeit" zu tun?

Es gibt im Bußgeldkatalog keine Strafe für nichteinhaltung der Richtgeschwindigkeit auf nicht begrenzen Autobahnen. Ich finde auch keine Strafe für das nicht ausnutzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Ich finde nur. Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt oder einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert. Was mit 10 bzw. 20€ bestraft wird. Aber da LKWs nur 80 km/h fahren dürfen ist daran zu zweifeln ob ein mit 79 km/h fahrendes "Hinderniss" eine unzumutbare Behinderung oder Belästigung ist. Wir reden hier von 1 km/h Geschwindigkeitsunterschied.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Was mit 10 bzw. 20€ bestraft wird. Aber da LKWs nur 80 km/h fahren dürfen ist daran zu zweifeln ob ein mit 79 km/h fahrendes "Hinderniss" eine unzumutbare Behinderung oder Belästigung ist. Wir reden hier von 1 km/h Geschwindigkeitsunterschied.

Ein LKW ist mit 89 KMH abgeriegelt. Die Fahrer sind unter Zeitdruck, und haben oft keine andere Wahl als zu überholen. Solche Scherzchen finden die absolut nicht lustig, und selbst die Polizei wird den PKW rauswinken um den Fahrer mal pusten zu lassen. Ein Elefantenrennen ist schon nervig, aber ein Elefantenrennen mit einem PKW erst recht. Der Überholvorgang muss in 45 Sekunden abgeschlossen sein, und das überholende Fahrzeug muss 10KMH schneller sein. Nachts gibts wunderbare Ereignisse, das PKW fahrer im Fernlicht eines LKW's fahren und nix kapieren. Andere LKW werden genötigt im überholverbot zu überholen. Im straßenverkehr heißt es eindeutig, das langsame fahrzeuge die schnelleren überholen lassen müssen. Auf Landstraßen müsste der PKW auf den Standsteifen halten, wenn mehr als 5 Fahrzeuge hinter ihm rumschleichen müssen.

Diese schleichenden PKW's sind dann die ersten die mäckern warum die anderen so agressiv sind.

Nicht alle LKWs sind bei 89/90 begrenzt, viele schon vorher, und da der Sprit nicht billiger wird fahren die meistens schon der Vernunft wegen langsamer. Der Gesetzgeber schreibt vor das inkl. aller Toleranzen spätestens bei 90 km/h Ende ist. Was aber nichts daran ändert das der LKW nicht schneller als 80 km/h auf der Autobahn fahren darf. Überholt er das Auto kannst du ihn gleich wegen einer Geschwindigkeitsübertretung rausziehen, überholt er mit +1km/h braucht er viel zu lange und er bekommt eine Strafe wegen eines zu langen Überhohlvorgangs. Da kannst du den einen bestrafen weil er zu langsam ist und den anderen weil er zu schnell ist, bringt Geld für die Staatskasse 😁

Und die Ausrede mit dem Zeitdruck ist ein Witz. Wenn der LKW in der 60er Baustelle dir mit 90 am Arsch klebt willst du von dem Zeitdruck auch nichts mehr wissen, genauso wenig wenn er mit 90 km/h die komplette Fahrbahnbreite braucht und dich nicht mit 120km/h vorbeifahren lässt. 🙄

Das es nicht schön ist mit 80 km/h über die Autobahn zu fahren und den Verkehr zu behindern ist klar, aber mir fehlt immer noch die Gesetzesvorlage die vorschreibt das man eben nicht mit 80 km/h auf der rechten Spur fahren darf. Jede 125er die man mit 16 Fahren darf ist auf 80km/h gedrosselt, ein normales Anhängergespann darf nicht schneller fahren, und LKWs auch nicht. Also kann man Theoretisch kein Hindernis sein, praktisch hält sich nur niemand an die Verkehrsregeln und somit ist man ein Hindernis. Und da würde mich mal interessieren auf welcher Grundlage man ein Bußgeld bzw. eine Strafe durchbringen will.
 

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Gibt es auf dem Autobahnstück ein Überholverbot für LKW's hat der PKW sogar die pflicht am Rastplatz rauszufahren und den Stau hinter sich vorbeizulassen, wenn er nicht schneller fahren will. Ein Unimog, der nur 60 fährt muss das ja auch machen...

Dafür kannst du uns sicherlich auch die passende Rechtsverordnung nennen.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Das es nicht schön ist mit 80 km/h über die Autobahn zu fahren und den Verkehr zu behindern ist klar, aber mir fehlt immer noch die Gesetzesvorlage die vorschreibt das man eben nicht mit 80 km/h auf der rechten Spur fahren darf. Jede 125er die man mit 16 Fahren darf ist auf 80km/h gedrosselt, ein normales Anhängergespann darf nicht schneller fahren, und LKWs auch nicht. Also kann man Theoretisch kein Hindernis sein, praktisch hält sich nur niemand an die Verkehrsregeln und somit ist man ein Hindernis. Und da würde mich mal interessieren auf welcher Grundlage man ein Bußgeld bzw. eine Strafe durchbringen will.

Es gibt auch sowas wie gesunden Menschenverstand, und Knigge.

auch wenn wir hier die meisten Gesetze haben muss man ja nicht alles in Gesetze packen.

Wenn ein auto nur 80 fahren darf ist es ja ok. Aber wenn ein Auto schneller kann und andere zum überholen zwingt sorgt er dafür das die überholenden zum Verkehrshindernis für andere werden.

Ob ein PKW nun 80 oder 100 fährt ist für das Fahrzeug und den Fahrer egal. Wer langsamer fährt sollte mir mal einen vernünftigen Grund nennen. Am spritverbrauch kann es nicht wirklich liegen, denn der ist nur minnimal höher.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von MvM


Gibt es auf dem Autobahnstück ein Überholverbot für LKW's hat der PKW sogar die pflicht am Rastplatz rauszufahren und den Stau hinter sich vorbeizulassen, wenn er nicht schneller fahren will. Ein Unimog, der nur 60 fährt muss das ja auch machen...
Dafür kannst du uns sicherlich auch die passende Rechtsverordnung nennen.

§ 5 StVO.

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