Bilder von Tieferlegung/Spurverbreiterung

Ford Kuga

Hallo Gemeinde!

Hat schon jemand von euch seinen Kuga II Tieferlegen lassen und/oder Spurverbreiterungen drauf? Cool wären Bilder! Hab jetzt nach drei Kuga I mit 19 Zoll Felgen den Kuga II mit 17 Zoll Felgen genommen! Bin mit den Fahreigenschaften der 17 Zöller auch zufriedener als mit den alten 19 Zöllern! Aber die Optik ist nicht so dolle! Daher würd ich gerne was ändern!

Danke

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sieht mehr als Bescheiden aus,wie schon viele hier geschrieben haben wirken Zubehörfelgen wie ein Fremdkörper am Kuga,wie hier auch!

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Kuga BJ 2019 MK2.
Spurplatten Eibach. Vorn 25 und Hinten 30 pro Rad ohne Probleme und umbauten bei KÜS abnehmen lassen.
Zeit ca 20 Minuten, Gebühr 50 Euronen.
Wer wissen möchte wo, bitte PN.

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Links
Lniks von hinten

Zitat:

@Cougi schrieb am 31. März 2021 um 14:39:42 Uhr:


Kuga BJ 2019 MK2.
Spurplatten Eibach. Vorn 25 und Hinten 30 pro Rad ohne Probleme und umbauten bei KÜS abnehmen lassen.
Zeit ca 20 Minuten, Gebühr 50 Euronen.
Wer wissen möchte wo, bitte PN.

Da hinten noch etwas Platz im Radkasten ist, werden nun die 35er aufgebaut und am Mittwoch abgenommen.

Merkt man die Spurverbreiterungen auch beim Fahrverhalten oder ist das nur Optik?

Zitat:

@KugaMK2 schrieb am 1. April 2021 um 13:37:15 Uhr:


Merkt man die Spurverbreiterungen auch beim Fahrverhalten oder ist das nur Optik?

Man merkt es auch im Fahrverhalten.
Die Seitenneigung ist nicht mehr ganz so stark (Kurven fahrten) dafür merkt man es mehr bei Spurrillen oder Fahrbahnunebenheiten (Wellen) mehr. Das hat aber dann auch viel mit der Reifenbreite Zutun, je Breiter der Reifen desto mehr wird ein Auto anfälliger.
Muss mich jedes Jahr neu daran gewöhnen wenn ich an meinem BMW Coupe von Winterräder 205 auf Sommerräder 225 wechsle.

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Ich habe ja Sommerreifen und Winterreifen die 235er. Braucht man immer TÜV Abnahme?

Kommt auf die Felgen an!
Sind's die gleichen ist es kein Problem.
Sind es unterschiedliche musst du eventuell nochmal vorstellig werden.
Da spielt dann die ET (Einpresstiefe) und Felgenbreite (J) eine Rolle.
Ist das bei beiden Felgen gleich musst du nicht nochmal hin.
Bei Unterschieden hilft dir die ABE da steht alles drin.
Eventuell brauchst du auch gar nichts eintragen lassen.

MFG Benny

Es sind beides mal original Ford Felgen. Die gleiche Größe. 17". Einmal die ab Werk und einmal die Winter-Alus von den Winterkompletträdern.

Wie gesagt ET und J muss passen.
Steht auf jeder Felge in der Innenseite.
Wenn das passt ist alles gut.
MFG Benny

Beispiel Bild.jpg

Im Teilegutachten stehen die jeweiligen freigegebenen Radreifenkombinationen drin.
Ich habe S und W jeweils 235er wobei S 19" und W 17 " sind. Einpresstiefe 52,5 Damit alles im Grünen Bereich. Teilegutachten findest du zb direkt auf der Hersteller Webseite.

So, die 35er für hinten sind verbaut worden. Sieht gut aus. Am Mittwoch zur Abnahme, dürfte auch kein Problem sein.

Erlischt eigentlich die Garantie wenn ich Federn verbauen lasse ?

Hat hier jemand schon 35er Platten/Rad Hinten verbaut und abgenommen bekommen?
Radreifenkombi 235/45/19

Ich denke, das ist auch von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich. Bei meinen Sommerreifen 235/45/19 vorne 25er hinten 30er alles kein Problem.
Bei den Winterreifen in 235/55/17 mit den gleichen Verbreiterungen, anderer Prüfer, keine Abnahme. Als ich ihn auf die abgenommene Kombination der Sommerreifen mit den Verbreiterungen angesprochen habe, kam die Antwort, daß dies hätte nie abgenommen werden dürfen und sein Kollege wohl einen Fehler gemacht hat.
Frag ich mich heute immer noch, wer tatsächlich von den beiden falsch gearbeitet hat?

Zitat:

@BlombergerJung schrieb am 6. April 2021 um 19:10:45 Uhr:


Ich denke, das ist auch von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich. Bei meinen Sommerreifen 235/45/19 vorne 25er hinten 30er alles kein Problem.
Bei den Winterreifen in 235/55/17 mit den gleichen Verbreiterungen, anderer Prüfer, keine Abnahme. Als ich ihn auf die abgenommene Kombination der Sommerreifen mit den Verbreiterungen angesprochen habe, kam die Antwort, daß dies hätte nie abgenommen werden dürfen und sein Kollege wohl einen Fehler gemacht hat.
Frag ich mich heute immer noch, wer tatsächlich von den beiden falsch gearbeitet hat?

Laut Eibach Teilegutachten gibt es ja Vorgaben die normal eingehalten werden müssen, so muss ein Bestimmter Wert des Radhauses als Abdeckung übrig bleiben. Demnach hat der zweite ggf Recht, wenn das Maß unterschritten wird.
Die meisten sehen es eher gelassen, da die Räder genügend Platz im Radkasten haben. Wenn Deine Winterräder Serienräder sind und dadurch keine andere ET havmben musst du sie nicht extra abnehmen lassen.

Ich habe es mal raus gesucht.
Kommt ganz auf den Prüfer an ob er es ganz genau nehmen möchte.

Viel Glück

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