Bilder G30/31
Hallo Liebes Forum,
habe ein bisschen hier im Forum gestöbert, und noch keinen Thread gefunden, welches ausschließlich dazu dient, schöne Bilder eurer Fahrzeuge begutachten zu dürfen 🙂 Mich würde einfach mal interessieren, welche Farben bestellt werden und welche Exterieur / Interieur Kombinationen existieren. Falls solch ein Thread bereits existiert, lösche dieses Thema natürlich umgehend. Falls nicht, freue ich mich über ganz viele schöne Bilder 🙂 LG
Beste Antwort im Thema
Diese Woche war es endlich soweit und ich konnte nach 6 Monaten Wartezeit meinen neuen 540i abholen. Wie auch bei meinem Frozen Blue F10 habe ich mich wieder für eine Individual Lackierung entschieden. Der G30 wurde mit Sakhir Orange 2 lackiert. Die Kombination mit den schwarzen Umfängen (Black Shadow Line, M-Performance Niere, Griffleisten schwarz, Endrohre schwarz und dem Nappa Leder in Elfenbein) steht dem Kfz m.E. wirklich gut.
Im Vergleich zum Vorgänger habe ich mich diesmal gegen Adaptive Drive entschieden (weil nicht mit Integral Aktivlenkung kombinierbar). Dafür habe ich Night Vision mit ins Fahrzeug konfiguriert (da endlich auch im Standby aktiv). Der größte Schritt ist jedoch vom Sechszylinder-Diesel zum Sechszylinder-Benziner.
Leider bin ich bisher nur 29km gefahren. Bisher konnte ich also nur wenige Erfahrungen sammeln.
10600 Antworten
Zitat:
@Fitje999 schrieb am 18. Juni 2018 um 21:21:10 Uhr:
Zitat:
@ChrisDC73 schrieb am 18. Juni 2018 um 20:15:55 Uhr:
Klar lohnt sich das und was für ein Aufwand ? Räder runter und Scheiben drauf !
Und die Eintragung beim TÜV?
Braucht es nicht ! Distanzscheiben sind extra für den M550i gefertigt worden bzw. auch für andere g30/31 Modelle ! ABE von H&R mitführen das reicht !
H&R schreibt dazu folgendes:
Sofern keine serienmäßige Rad-Reifen-Kombination an dem Fahrzeug verbaut ist, ist immer eine Einzelabnahme nach §21 notwendig.
Zitat:
@HannesPerformance schrieb am 18. Juni 2018 um 17:35:34 Uhr:
Danke!Meine Frau hat letztens tatsächlich einen (bis auf Shadow Line) gleichen G31 gesehen.
Schöner Vergleich für alle, die sich nicht sicher sind bzgl. Shadow Line!
Sorry, aber mit Shadowline ist noch besser!
Zitat:
@ChrisDC73 schrieb am 18. Juni 2018 um 21:35:41 Uhr:
Zitat:
@Fitje999 schrieb am 18. Juni 2018 um 21:21:10 Uhr:
Und die Eintragung beim TÜV?
Braucht es nicht ! Distanzscheiben sind extra für den M550i gefertigt worden bzw. auch für andere g30/31 Modelle ! ABE von H&R mitführen das reicht !
H&R schreibt dazu folgendes:
Sofern keine serienmäßige Rad-Reifen-Kombination an dem Fahrzeug verbaut ist, ist immer eine Einzelabnahme nach §21 notwendig.
Etwas OT.
Du brauchst auf jeden Fall eine Abnahme (Auflage A1 in der ABE)...
(Distanzscheibe breiter als 12mm -> Abnahme erforderlich)
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Juni 2018 um 22:00:14 Uhr:
Zitat:
@ChrisDC73 schrieb am 18. Juni 2018 um 21:35:41 Uhr:
Braucht es nicht ! Distanzscheiben sind extra für den M550i gefertigt worden bzw. auch für andere g30/31 Modelle ! ABE von H&R mitführen das reicht !
H&R schreibt dazu folgendes:
Sofern keine serienmäßige Rad-Reifen-Kombination an dem Fahrzeug verbaut ist, ist immer eine Einzelabnahme nach §21 notwendig.
Etwas OT.
Du brauchst auf jeden Fall eine Abnahme (Auflage A1 in der ABE)...
(Distanzscheibe breiter als 12mm -> Abnahme erforderlich)
Ah ok !
Das wird der Händler bestimmt wissen ! TÜV Gutachter ist ja mehrmals die Woche vor Ort ! Dürfte also kein Problem sein !
Aber danke für die Info !
Ist zudem ein Teilegutachten beigefügt, müssen Sie Ihr Fahrzeug nach der Spurverbreiterung beim TÜV oder einer entsprechenden Prüforganisation vorführen. Hier legen Sie das Teilegutachten vor. Die Prüfer untersuchen, ob die Bestimmungen im Teilegutachten eingehalten und die Einbauten an Ihrem Fahrzeug korrekt durchgeführt wurden. Außerdem wird untersucht, ob Ihr Fahrzeug nach dem Tuning noch immer einwandfrei und vor allem verkehrssicher funktioniert.
Gibt es nichts zu beanstanden, erhalten Sie ein Prüfzeugnis. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eintragen lassen. Es genügt nicht, lediglich das Prüfzeugnis mitzuführen und die Änderungen nicht eintragen zu lassen.
Ist die Spurverbreiterung mit ABE eintragungsfrei? Nein, lassen Sie die Spurverbreiterung unbedingt eintragen! Ist dem Bauteil neben der ABE auch ein Teilegutachten beigefügt – dies sollte die Regel sein – genügt es nicht, nur die ABE im Wagen stets mitzuführen. Sie müssen auch das Teilegutachten bei TÜV, DEKRA oder Co. zum Zwecke der Änderungsabnahme vorlegen und Ihren Wagen begutachten lassen. Bei positivem Prüfergebnis muss die Änderung zudem im Fahrzeugschein Eintragung finden. Wird das Gutachten negativ beschieden, müssen die Spurverbreiterungen trotz vorhandener ABE rückgängig gemacht werden.
Kompakt: Eine ABE muss nicht immer zwingend beiliegen, das Teilegutachten schon. Somit müssen auch Spurverbreiterungen mit ABE eingetragen werden!
Komplet nachzulesen hier: https://www.bussgeldkatalog.org/spurverbreiterung/
Zitat:
@Fitje999 schrieb am 18. Juni 2018 um 22:14:13 Uhr:
Ist zudem ein Teilegutachten beigefügt, müssen Sie Ihr Fahrzeug nach der Spurverbreiterung beim TÜV oder einer entsprechenden Prüforganisation vorführen. Hier legen Sie das Teilegutachten vor. Die Prüfer untersuchen, ob die Bestimmungen im Teilegutachten eingehalten und die Einbauten an Ihrem Fahrzeug korrekt durchgeführt wurden. Außerdem wird untersucht, ob Ihr Fahrzeug nach dem Tuning noch immer einwandfrei und vor allem verkehrssicher funktioniert.Gibt es nichts zu beanstanden, erhalten Sie ein Prüfzeugnis. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eintragen lassen. Es genügt nicht, lediglich das Prüfzeugnis mitzuführen und die Änderungen nicht eintragen zu lassen.
Ist die Spurverbreiterung mit ABE eintragungsfrei? Nein, lassen Sie die Spurverbreiterung unbedingt eintragen! Ist dem Bauteil neben der ABE auch ein Teilegutachten beigefügt – dies sollte die Regel sein – genügt es nicht, nur die ABE im Wagen stets mitzuführen. Sie müssen auch das Teilegutachten bei TÜV, DEKRA oder Co. zum Zwecke der Änderungsabnahme vorlegen und Ihren Wagen begutachten lassen. Bei positivem Prüfergebnis muss die Änderung zudem im Fahrzeugschein Eintragung finden. Wird das Gutachten negativ beschieden, müssen die Spurverbreiterungen trotz vorhandener ABE rückgängig gemacht werden.
Kompakt: Eine ABE muss nicht immer zwingend beiliegen, das Teilegutachten schon. Somit müssen auch Spurverbreiterungen mit ABE eingetragen werden!
Komplet nachzulesen hier: https://www.bussgeldkatalog.org/spurverbreiterung/
Danke für die Ausführliche Antwort ! Super !
Ich denke mein Händler wird wissen was zu tun ist !
Einen schönen Abend
Gruß Chris
Meiner war auch beim TÜV mit Distanzscheiben und Eibach ! Kein Problem.....der Prüfer war ganz angetan vom Aggregat..
Zitat:
@Fitje999 schrieb am 18. Juni 2018 um 22:14:13 Uhr:
Ist zudem ein Teilegutachten beigefügt, müssen Sie Ihr Fahrzeug nach der Spurverbreiterung beim TÜV oder einer entsprechenden Prüforganisation vorführen. Hier legen Sie das Teilegutachten vor. Die Prüfer untersuchen, ob die Bestimmungen im Teilegutachten eingehalten und die Einbauten an Ihrem Fahrzeug korrekt durchgeführt wurden. Außerdem wird untersucht, ob Ihr Fahrzeug nach dem Tuning noch immer einwandfrei und vor allem verkehrssicher funktioniert.Gibt es nichts zu beanstanden, erhalten Sie ein Prüfzeugnis. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eintragen lassen. Es genügt nicht, lediglich das Prüfzeugnis mitzuführen und die Änderungen nicht eintragen zu lassen.
Ist die Spurverbreiterung mit ABE eintragungsfrei? Nein, lassen Sie die Spurverbreiterung unbedingt eintragen! Ist dem Bauteil neben der ABE auch ein Teilegutachten beigefügt – dies sollte die Regel sein – genügt es nicht, nur die ABE im Wagen stets mitzuführen. Sie müssen auch das Teilegutachten bei TÜV, DEKRA oder Co. zum Zwecke der Änderungsabnahme vorlegen und Ihren Wagen begutachten lassen. Bei positivem Prüfergebnis muss die Änderung zudem im Fahrzeugschein Eintragung finden. Wird das Gutachten negativ beschieden, müssen die Spurverbreiterungen trotz vorhandener ABE rückgängig gemacht werden.
Kompakt: Eine ABE muss nicht immer zwingend beiliegen, das Teilegutachten schon. Somit müssen auch Spurverbreiterungen mit ABE eingetragen werden!
Komplet nachzulesen hier: https://www.bussgeldkatalog.org/spurverbreiterung/
Nichts für ungut, aber das was da drin steht ist kompletter Unfug.
Diese Seite ist wahrscheinlich von Laien geschrieben.
Die bessere Erklärung, würde hier allerdings sehr zum OT führen.
MfG
Zitat:
@Piroshiki schrieb am 19. Juni 2018 um 06:43:51 Uhr:
Habt ihr mal einen Link zu den Dingern?
Guten Morgen,
hier mal ein link zu den Spurplatten ! Ich hab die Dinger
über meinen Händler bestellt,der wusste gleich Bescheid auch wegen den längeren Schrauben ! Hat mich 118€ gekostet komplett !
https://www.kfzteile24.de/.../spurverbreiterung?ktypnr=123344
Gruß Chris
Zitat:
@Fitje999 schrieb am 18. Juni 2018 um 22:14:13 Uhr:
Gibt es nichts zu beanstanden, erhalten Sie ein Prüfzeugnis. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eintragen lassen. Es genügt nicht, lediglich das Prüfzeugnis mitzuführen und die Änderungen nicht eintragen zu lassen.Ist die Spurverbreiterung mit ABE eintragungsfrei? Nein, lassen Sie die Spurverbreiterung unbedingt eintragen! Ist dem Bauteil neben der ABE auch ein Teilegutachten beigefügt – dies sollte die Regel sein – genügt es nicht, nur die ABE im Wagen stets mitzuführen. Sie müssen auch das Teilegutachten bei TÜV, DEKRA oder Co. zum Zwecke der Änderungsabnahme vorlegen und Ihren Wagen begutachten lassen.
Jein. Ich fahre selber seit 10 Jahren Spurverbreiterungen. Es ist im Grunde so:
Ja, die Spurverbreiterungen müssen eigentlich eingetragen werden.
ABER: Es gibt Spurverbreiterungen (ich habe auf dem Ford S-Max welche von Eibach), welche z.B. "Gemäß Anlage XIX zu § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO" ausgefertigt sind.
Zitat aus dem Gutachtens:
Zitat:
Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/ Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung schriftlich bestätigt hat.
Die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.
Ich kenne auch Gutachten, in denen dann neben der Abnahme noch eine "Eintragung bei nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren" verlangen.... welches bei Leasing-Fahrzeugen eben nie der Fall ist.
Sofern man also keine baulichen Änderungen am Fahrzeug machen muss (z.B. bördeln) kann man solche Scheiben montieren und vor der Rückgabe des Fahrzeugs wieder entfernen. Während der Nutzung die Abnahmebescheinigung sowie das Gutachten mitführen, fertig. Allerdings muss man eben darauf achten, was im jeweiligen Gutachten der Scheiben steht und einen entsprechenden Hersteller auswählen.
Vielleicht kann man das im Distanzscheiben Thread weiter diskutieren....
Hier geht es ja um Bilder. 🙂
Z.b. hier
https://www.motor-talk.de/forum/distanzscheiben-t6257551.html?page=0
Oder
https://www.motor-talk.de/.../...lgen-mischbereifung-t6197917.html?...
Die ganze Diskussion kann man sich eig. sparen. Einfach mal das Gutachten von H&R durchlesen. Dort steht klar drin bis zu welchen Maßen die ABE gilt (somit keine Abnahme erforderlich ist) und ab welchen Maßen Auflagen erfüllt, welche wiederum durch einen Sachverständigen abgenommen werden müssen.
Ich habe übrigens auf meinem G31 530d mit den 20" 668M und Schnitzer Federn vorne 11mm und hinten 15mm Spurplatten montiert. Das genügt meinen Ansprüchen. 🙂
Ich habe mich dabei für die H&R Kits bestehend aus 2 Spurplatten, passenden schwarzen Schrauben und Felgenschloss entschieden. Pro Achse liegt so ein Set bei rund 95€ inkl. MwSt. Die genaue Artikelnummer kann auf der H&R Seite herausgesucht werden.
Just my 2 cents
Das wurde schon ausführlich diskutiert. Es ist wie beim Chiptuning, die einen malen dabei alles schwarz und andere sind da ganz entspannt! Soll doch jeder machen wir er meint!