Bezahlung Gebrauchtwagen
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe einen Gebrauchtwagen bei der Kestenholz GmbH in Freiburg erworben (bzw. einen Kaufvertrag geschlossen). Das ganze Zentrum kam sehr seriös und freundlich rüber (zertifizierter Mercedes Benz Händler). Die nette Person bot mir die Bezahlung per Überweisung an. Da ich so einiges im Netz gelesen habe, dass es keine so gute Idee zu sein scheint, wollte ich euch gerne um eure Meinung beten.
Meint ihr das könnte man in diesem Fall bedenkenlos tätigen oder sollte man doch mit Barem ankommen?
Vielen Dank
PS:
Ich wohne sehr weit entfernt von dem Zentrum.
Beste Antwort im Thema
Insolvenz hat nichts mit Seriosität zu tun!
75 Antworten
Zitat:
@.Daniel. schrieb am 1. Dezember 2017 um 23:29:57 Uhr:
Ich hab auch das Geld überwiesen, da der Händler auch keine Barzahlung akzeptiert hat. Schön fand ich es jedoch nicht !
und wenn du dort je auch Reparaturen erledigen lässt,besteht er dann auch auf Rechnungsüberweisung? 🙂😉😛
Da bin ich wohl an einen sehr kulanten MB-Händler geraten, erst den Brief zum anmelden mit Eigentumsvorbehalt bis zur vollen Bezahlung übersandt bekommen, war selber überrascht, weil ich es andersrum erwartet hatte, dann die Überweisung und danach die Abholung meines Jahreswagens A207.
Bei ner anderen MB-Niederlassung, war erst Kohle, dann Brief angesagt.
Problem ist nur: Der Brief sagt überhaupt rein gar nix über die Eigentumsverhältnisse aus. Zum Erwerb von Eigentum an einer beweglichen Sache ist vor allem die Übergabe des Veräußerers an den Erwerber nötig. Da spielt der Brief keinerlei Rolle (es sei denn der Veräußerer ist nicht berechtigt zu veräußern; dann kann dem Brief im Rahmen des Gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten eine gewisse Rolle zukommen).
Ich überweise Daimler auch Geld - aber bei jedem Händler würde ich es definitiv nicht machen.
Also die Papiere für die Zulassung habe ich schon direkt an den Tag danach bekommen. Am Mittwoch habe ich einen Termin beim Amt wo ich das ganze dann machen werde.
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Mein Händler ließ sich nur auf eine Barzahlung bis 5000€ ein, der Rest sollte vorab überwiesen werden. Einige Jahre zuvor waren das noch 10.000€, meine ich. Also habe ich zähneknirschend die komplette Differenz zu meiner Inzahlungnahme überwiesen. Wenn ich das nun mit Insolvenz, etc. lese, wird mir mulmig.
Wenn der Händler die Barzahlung nicht akzeptiert, können wir als Kunden dann doch nur im Falle einer Insolvenz die Gelackmeierten sein, oder? Gibt es da nicht sicherere Verfahrensweisen dann für uns?
Spoogi
Zitat:
@Spoogel schrieb am 2. Dezember 2017 um 07:56:03 Uhr:
Mein Händler ließ sich nur auf eine Barzahlung bis 5000€ ein, der Rest sollte vorab überwiesen werden.
Frechheit hoch drei und rechtlich sicher fraglich.
Dem würde ich sicher kein Auto abkaufen, wo kommen wir denn da hin wenn ich mich von einem Autohändler nötigen lasse. Ich habe beim grössten Benzhändler in AT meinen neuen mit 54.000.- Cash bezahlt, auf die Idee wäre ich nie gekommen das man Bargeld ablehnt, weit haben wir es gebracht.
Beim Händler kannst du überweisen. Sonst in Bar. Welcher Händler geht in diesen Zeiten pleite??? ..keiner. Die schlechten Jahre werden wieder kommen, dauert aber noch eine Weile. 😉
Ich kenne das auch nur noch, dass die MB Händler nur noch Überweisungen akzeptieren. Bei Barzahlung winken die ab...
Wenn der Händler z.b. 600km entfernt ist, überweist ihr dann auch vorher, vor der Besichtigung des Fahrzeugs?
Wieviel Tage vor Abholung überweist ihr?
Habe bis jetzt immer bei Abholung und nach Besichtigung Bar bezahlt.
Bisher habe ich immer Jahreswagen gekauft. Bezahlung war nie problematisch. Da die Händler meist ü500 km entfernt waren, habe ich zunächst 10% überwiesen, Kfz Brief wurde zugeschickt, hier Nummernschilder besorgt, hingefahren, angeguckt, im Beisein des Verkäufers Rest überwiesen und nach Hause gefahren. Die volle Summe vorher würde ich nicht überweisen.
Wenn man bedenkt wie hoch defizitär sehr viele Daimler Niederlassungen arbeiten, so wird dies bei so manchem Vertragshändler oder gar freiem Händler nicht besser aussehen.
Insbesondere gebe ich zu bedenken, dass die ganzen Insolvenzforderungen doch gerade zeigen, dass viele Gläubiger gerade nicht mit der Insolvenz des Schuldners gerechnet haben.
Denkbar wären - insbesondere bei hohen Summen - auch Treuhandkonten...
Zitat:
@jw61 schrieb am 1. Dezember 2017 um 23:38:34 Uhr:
Da bin ich wohl an einen sehr kulanten MB-Händler geraten, erst den Brief zum anmelden mit Eigentumsvorbehalt bis zur vollen Bezahlung übersandt bekommen, war selber überrascht, weil ich es andersrum erwartet hatte, dann die Überweisung und danach die Abholung meines Jahreswagens A207.Bei ner anderen MB-Niederlassung, war erst Kohle, dann Brief angesagt.
War bei mir genauso! Alle erforderlichen Unterlagen zugeschickt bekommen, damit Fahrzeug angemeldet, anschließend mit Nummernschilder und Bargeld zum Händler und Fahrzeug direkt mitgenommen. Das alte Fahrzeug habe ich direkt da gelassen 🙂
Normaler Weise bekommst du den Brief kannst das Fahrzeug zulassen. Vor Abholung muss das Geld beim Händler auf dem Konto überwiesen und gebucht sein.
Zitat:
@pefra69 schrieb am 2. Dezember 2017 um 08:03:04 Uhr:
Zitat:
@Spoogel schrieb am 2. Dezember 2017 um 07:56:03 Uhr:
Mein Händler ließ sich nur auf eine Barzahlung bis 5000€ ein, der Rest sollte vorab überwiesen werden.
Frechheit hoch drei und rechtlich sicher fraglich.
Dem würde ich sicher kein Auto abkaufen, wo kommen wir denn da hin wenn ich mich von einem Autohändler nötigen lasse. Ich habe beim grössten Benzhändler in AT meinen neuen mit 54.000.- Cash bezahlt, auf die Idee wäre ich nie gekommen das man Bargeld ablehnt, weit haben wir es gebracht.
In der Schweiz habt ihr das ja auch nicht so mit Schwarzgeld. In Deutschland ist das Geldwäschegesetz verschärft worden. Jeder Händler muss über 10k prüfen wo das Geld her kommt. Und das ist sehr Aufwendig.
Die Niederlassungen im Großraum Stuttgart akzeptieren z.B. beim Kauf eines "Jungen Sterns" nur Überweisung!