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Bezahlt den Unfallgutachter der Polizei die Versicherung? Abschleppkosten?

Hallo,

wird ein von der Polizei an den Unfallort bestellter Gutachter von der Vollkasko Versicherung übernommen?

Unter welchen Vorraussetzungen ist die Polizei berechtigt einen Gutachter zu bestellen und diese Kosten zu berechnen? Uns ist nicht ganz klar warum der Gutachter überhaupt bestellt wurde. Der Polizist und der Gutachter werden ja mit der Zeit richtig gute Freunde wenn es da keine Regeln gibt.

Das Auto hat die Polizei abschleppen lassen und es war auf dem Hof des Abschleppunternehmers beschlagnahmt. Bekommen wir von der Polizei jetzt auch noch Bergungs-, Abschlepp-Kosten und Standgebühren berechnet?

Dazu habe ich im Netz folgendes gefunden: "Selbstverschuldeter Unfall: Für den Unfallverursacher übernimmt die Kfz-Versicherung die Abschleppkosten nur, wenn er eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat. Auch hier gilt: Die Kosten sind möglichst gering zu halten."

Durch die Beschlagnahmung sind die Kosten ja schon unnötig höher.

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30 Antworten

Zitat:

@MaxBrunner1985 schrieb am 19. August 2022 um 16:35:35 Uhr:


Julian44 ist einer dieser vielen Accounts von woher rrwraith, Berlin-Paul oder Dellenzeller ihre vielen Eigenlikes bekommen.

Ein Fall für den Betreiber -

@MT-Chris
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