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Bezahlt den Unfallgutachter der Polizei die Versicherung? Abschleppkosten?

Themenstarteram 17. August 2022 um 10:14

Hallo,

wird ein von der Polizei an den Unfallort bestellter Gutachter von der Vollkasko Versicherung übernommen?

Unter welchen Vorraussetzungen ist die Polizei berechtigt einen Gutachter zu bestellen und diese Kosten zu berechnen? Uns ist nicht ganz klar warum der Gutachter überhaupt bestellt wurde. Der Polizist und der Gutachter werden ja mit der Zeit richtig gute Freunde wenn es da keine Regeln gibt.

Das Auto hat die Polizei abschleppen lassen und es war auf dem Hof des Abschleppunternehmers beschlagnahmt. Bekommen wir von der Polizei jetzt auch noch Bergungs-, Abschlepp-Kosten und Standgebühren berechnet?

Dazu habe ich im Netz folgendes gefunden: "Selbstverschuldeter Unfall: Für den Unfallverursacher übernimmt die Kfz-Versicherung die Abschleppkosten nur, wenn er eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat. Auch hier gilt: Die Kosten sind möglichst gering zu halten."

Durch die Beschlagnahmung sind die Kosten ja schon unnötig höher.

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30 Antworten

@TE

Welchen Sinn macht es eigentlich, die entscheidenden Informationen aus seinen Beiträgen herauszunehmen und die gleichen Fragen nochmal zu stellen?

Bei den Straftaten die im Raum stehen seid ihr bei einem Anwalt richtig. Nicht in einem Versicherungsforum.

Wenn du die Antworten lesen möchtest die du gern hättest in einer Selbsthilfegruppe.

Das hier macht jedenfalls keinen Sinn und Rechtsberatung gibts hier ohnehin keine.

Ohne viel "müsste", "sollte" und "ohne Akteneinsicht" im Erstgespräch, solltest Du Dich semi-gut beraten fühlen. Er kann das nicht einschätzen ohne genau zu wissen auf was jetzt genau die Behörde den Vorwurf schützt, ist das quasi nicht einschätzbar.

Oder willst Du lieber einen Anwalt, der Dir was vom Pferdeerzählt à la "ich box Dich da raus", nur um das Mandat zu erhaschen und nachher ist außer (Zusatz-) spesen nichts gewesen. Schließlich hast Du leider keine Rechtsschutz.

Stand dazu was im Bußgeldbescheid? Oder nur das übliche BlaBla.

Wenn Du Dir 100% sicher bist, dass Du nichts falsch gemacht, würde ich es darauf ankommen lassen. Aber dieses typische man ist so wie jeder andere gefahren und vielleicht mal 10 drüber reicht da nicht. Das sollte man sehr selbstreflektiert überlegen. Das ist ein Gutachter am Ende der Dich sonst so richtig außereinander nimmt.

Naja, wie gesagt die Abschlepp- und Bergungskosten sowie Standkosten können Teil der Kaskoversicherung und eines Schutzbriefes sein.

Es muss aber eine Kausalität zwischen dem versicherten Ereignis und dem Schaden stehen. Wenn die Polizei zu sich bzw. zum Gutachter statt zum Reparaturbetrieb schleppt oder Standgebühren anfallen, weil die sich das ein Sachverständiger angucken soll hat das nicht mit dem versicherten Ereignis zu tun. Du brauchst ein Unfall, ein nicht fahrfähigkeit in Folge dessen und ein Abschleppen und Bergen zum nächsten Reparaturbetrieb zwecks Instandsetzung. Wenn der Reparaturbetrieb nicht in die Gänge kommen und das objektivierbar ist (z.B. weil auf Teile gewartet werden) können auch mal Standgebühren anfallen. Ist aber in Kasko eher unüblich.

Zitat:

@insideman schrieb am 18. August 2022 um 18:24:34 Uhr:

Im Bußgeldbescheid ist eine 4 Stellige Summe "Ausgaben der Polizei" aufgeführt.

Das verstehe ich nicht:

Erst hatte man Sorge, dass jemand versterben könnte.

Und nun geht es mit einem Bußgeldbescheid aus, es ist kein Strafverfahren mehr anhängig?

Wie lange ist der Unfall denn her?!

Zitat:

Auf tel. Nachfrage wurden nur die Gutachterkosten dafür genannt. Das Verfahren ist doch mit dem Bescheid abgeschlossen. Können dann noch Bergungs- und Abschleppkosten Standgebühren von der Bußgeldstelle berechnet werden?

Im Prinzip schon, da würde ich aber nicht mit rechnen.

Vermutlich werden die eher direkt von der Polizei berechnet.

Zitat:

Die Frage ist welche Regeln es da gibt. Armbruch und kleine Schnitt/Platzwunden sollten da nicht reichen.

Normalerweise bei tödlichen Unfällen oder wenn mit Lebensgefahr zu rechnen ist.

Ich habe es auch schonmal erlebt, dass ein Gutachter bestellt wurde nach der Aussage "Lebensgefahr nicht, aber es könnte sein dass dauerhafte Schäden zurückbleiben"

Zitat:

1. Unfallgutachterkosten (nicht Schadengutachter) sind Bestandteil der OWi und werden daher von keiner Versicherung bezahlt

Im Prinzip ja.

Man könnte natürlich die Frage stellen, ob das Gutachten für das OWi-Verfahren überhaupt notwendig war. Erstattungsfähig sind wohl nur notwendige Kosten.

Denn wenn die Kosten einem Strafverfahren zuzurechnen sind bei dem es keine Verurteilung (und keinen Strafbefehl) gab, sollten sie doch von der Staatskasse übernommen werden?!

Zitat:

2. Abschleppkosten werden (ggf.) vom Schutzbrief oder der Vollkasko Versicherung bezahlt (Quelle unter Selbstverschuldeter Unfall auf https://www.autobild.de/.../...sicherung-abschleppkosten-15453875.html )

je nach Vertrag, genau.

 

Wenn das, was hier im Raum steht, bzw. stand, nachgewiesen wird zahlt die Kasko 0,00 EUR und die Haftpflicht geht ggf. in Regress.

Soviel zur Sinnhaftigkeit des Threads.

Den Angaben des TE folgend steht eine den besonderen Straßen- bzw Witterungsverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit im Raum. Das wäre sowohl in der Haftpflicht wie auch bei der Kasko ein ganz "normaler" Schadensfall.

Natürlich kann man noch alle möglichen Dinge dazu spekulieren, mit fast beliebigen Folgen...

Nix spekulieren.

Ich schrieb weiter oben schon das wesentliche Angaben vom TE entfernt wurden.

Damit du oder andere sich nicht weiter umsonst an dem ****** abarbeiten: Es war die Rede von illegalen Änderungen am Auto und nicht verkehrssicherem Zustand infolge Verschleiß bzw. mangelnder Wartung.

Deswegen wurde das Auto wohl auch von der Polizei eingesammelt und wird begutachtet. Eher nicht weil es zu schnell durch eine Pfütze gefahren ist.

Themenstarteram 19. August 2022 um 10:57

@LKunz2022 bitte alle Beiträge lesen. Nicht nur meine. Dann sollte dir was auffallen. Auch hatten meine Anfangsfragen nichts oder nicht viel mit Strafrecht oder Zivilrecht zu tun. Das dann ein oder zwei Nachfragen in die Richtung gingen bitte ich Aufgrund der unterschiedlichen Antworten zu entschuldigen. Wozu auch ein Forum da ist, ist dir bekannt? Die Frage bedarf keiner Antwort. Habe genug um die Ohren.

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. August 2022 um 21:12:30 Uhr:

Das verstehe ich nicht:

Erst hatte man Sorge, dass jemand versterben könnte.

Und nun geht es mit einem Bußgeldbescheid aus, es ist kein Strafverfahren mehr anhängig?

Wie lange ist der Unfall denn her?!

Die Sorge ist wohl dem Zustand des Autos und der Fehleinschätzung der Verletzungen zu verdanken.

Es ist "nur" eine OWi. An dem Unfall war sonst keiner beteiligt. Warum hier soviele gleich an eine Straftat denken, verstehe ich nicht. Der Unfall ist ca. 50 Tage her.

@all

Kleine Details scheinen ja zu unterschiedlichen Einschätzungen/("wildesten")Vermutungen/Aussagen zu führen.

Daher hier mal der genaue Ablauf. Einige Infos habe ich erst heute bekommen.

Unfall bei Regen.

Auto Aufgrund mehrfachen Überschlag (Böschung) bis auf Fahrgastzelle mehr als Schrott. Türen gingen nicht auf.

Polizei vermutet schwere Verletzung oder bekommt vom Notarzt Info das schwere Verletzung nicht auszuschließen ist.

Darauf hin wird laut Aussage Polizeidirektion ein Gutachter bestellt und das Fahrzeug durch die Staatsanwaltschaft für 30 Tage beschlagnahmt. Sollte keiner versterben erfolgt ohne Aufwand eine Freigabe.

Polizei beauftragt Bergung und Abschleppen auf den Hof des Abschleppunternehmen. An das Fahrzeug darf dort bis zur Freigabe keiner ran.

Mit Glück und da ziehmlich neues Fahrzeug "nur leicht" verletzt.

Wir haben uns bei der Staatsanwaltschaft um eine Vorzeitige Freigabe bemüht um die Kosten zu senken ohne zu wissen welche Kosten anfallen oder wer die bezahlt.

Bußgeldbescheid "unangepasste V mit Unfall" und die Auslagen der Polizei (nur Gutachterkosten).

Versicherung sagt "wird alles bezahlt" mit dem Zusatz "so einen Fall hatte ich (der Sachbearbeiter) noch nicht". Wir sollen alles einreichen. Das Bedeutet für mich, das das noch entschieden wird.

Anwalt sagt nicht viel genaues und widerspricht sich. Er konnte mir nur sagen das unter gewissen Umständen ein Gutachter bestellt werden kann/darf und unter Umständen Kosten berechnet werden dürfen. Welche Umstände das in diesem Fall sind konnte oder wollte er nicht sagen.

Jetzt wollten wir die Rechnung beim Abschlepper bezahlen und bei der Versicherung einreichen. Abschlepper muss die Rechnung aber an die Polizei schicken. Meinte aber bestimmt Staatsanwaltschaft.

Und jetzt bin ich hier im Forum. Eindeutig scheint der Fall auch hier nicht zu beantworten sein.

Armbruch vs. Lebensgefahr

Versicherung zahlt das und das vs. zahlt das nicht

Straftat vs. ...

 

 

 

 

 

Mach es doch nicht so kompliziert...

Es ist hier verhältnismäßig einfach. Die Versicherung wird das zahlen, was im kausalen Zusammenhang mit der versicherten Leistung steht. Versichert ist der Unfall. Hier liegt wohl ein technischer Totalschaden vor. Das heißt die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungsaufwand (salopp "Zeitwert") für das Fahrzeug abzüglich dem Restwert, den Du vom Restwertkäufer bekommst sowie das Abschleppen zum Schrotti. Mehr nicht.

Wenn das Fahrzeug nicht zum Schrotti geschleppt wurde, sondern durch halbdeutschland geschleppt wurde, damit irgendein Pseudo-Gutachter sich das anschauen kann, weil irgendein Pseudo-Arzt in Uniform meinte, dass Du durchsetzen zu müssen, hat das mit der Versicherungsleistung nichts zu tun. Auch wenn das Fahrzeug 50 Tage auf dem Verwahrplatz der Polizei steht, hat das damit nichts zu tun.

Der ansonsten nicht weiter substantiierte Vorwurf der unangebrachten Geschwindigkeit bei einem Bußgeld-Bescheid von 1.000€ ist ungenügend. Ist das so schwer das anwaltlich klären zu lassen? Dann wechsele ihn. Hast Du ein Fachanwalt für Verkehrssrecht genommen oder jemand der weiß wie man sich ein Anzug anzieht? Er ist das so schwierig einen Einspruch mit der Bitte um Substantiierung zu schreiben. Es sieht alles danach aus, als will hier die Behörde die Kosten abwälzen, weil man in Deutschland gerade behördlicherseits immer mehr verlernt Verantwortung für sein Job und seine Taten zu übernehmen. Wenn die Angestellten / Beamten persönlich haftbare wären für den Mist, den sie täglich verzapfen, sehe es in D ganz anders aus.

Ich würde 20€ in eine Wetterdienstabfrage in die Hand nehmen, obwohl das eigentlich der Job anderer ist. Am besten mit Geo-Daten (https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html) und im Zweifel dem Gerichtsverfahren gelassen entgegen sehen.

Wenn natürlich mehr dahinter steckt, als Du hier schreibst (ich will damit nichts unterstellen), schießt Du Dir gewaltig ins Knie. Wenn also baulichen Veränderungen im Spiel sind, die zum Erlöschen der ABE führten und/oder Sebastian Vettel gespielt wurde, kann der Richter ziemlich ungenädig sein.

Alles andere musst du für Dich entscheiden.

Zitat:

@Julian44 schrieb am 19. August 2022 um 13:56:41 Uhr:

Wenn das Fahrzeug nicht zum Schrotti geschleppt wurde, sondern durch halbdeutschland geschleppt wurde, damit irgendein Pseudo-Gutachter sich das anschauen kann, weil irgendein Pseudo-Arzt in Uniform meinte

Alles richtig was du schreibst.

Du solltest noch erwähnen, das es auch Pseudo-Polizisten waren und eine Pseudo-Staatsanwaltschaft, von denen keiner die 8. Klasse geschafft hat.

Dann bist du auf dem allerbesten Weg, hier im Forum der Oberfachmann zu werden. Danach versuche vielleicht, Fragen und Beiträge zu verstehen. Das ist aber nicht ganz so wichtig.

Jedenfalls viel Glück dabei.

Zitat:

@Julian44 schrieb am 19. August 2022 um 13:56:41 Uhr:

 

Wenn das Fahrzeug nicht zum Schrotti geschleppt wurde, sondern durch halbdeutschland geschleppt wurde, damit irgendein Pseudo-Gutachter sich das anschauen kann, [...]

Schön, dass Du Pseudo-Experte hier mal richtig einen raushauen kannst. Die Gutachter, die von Polizei und Staatsanwaltschaft zur Klärung von Unfallhergängen herangezogen werden, sind sicher alles andere als Pseudo. Aber hauptsache, ein Wichtigtuer (nicht Pseudo) wie Du kann sich mal aufspielen.

Wo ich spiele ich denn? :D

Julian44 ist einer dieser vielen Accounts von woher rrwraith, Berlin-Paul oder Dellenzeller ihre vielen Eigenlikes bekommen.

@Julian44

Du erinnerst dich ? das ist auch dieser Pausenclown

Alias BerndMülleimer und so weiter und so fort.

Ist halt ein Steckdosenbefruchter....:)

Aua, wo bin ich hier gelandet, Brunner das tut schon weh.

Zitat:

@insideman schrieb am 19. August 2022 um 12:57:23 Uhr:

 

Unfall bei Regen.

Auto Aufgrund mehrfachen Überschlag (Böschung) bis auf Fahrgastzelle mehr als Schrott. Türen gingen nicht auf.

Polizei vermutet schwere Verletzung oder bekommt vom Notarzt Info das schwere Verletzung nicht auszuschließen ist.

Bis hier ist alles völlig plausibel:

Aufgrund des Unfallhergangs besteht erstmal der Verdacht auf ein Polytrauma. Deswegen wird der Patient stabilisiert, immobilisiert und dann möglichst zügig ins nächsterreichbare (freie) Krankenhaus der Maximalversorung/Traumazentrum gebracht, ggf. geflogen. Das sieht natürlich immer erstmal alles ganz schlimm aus, und bevor der Kunde im Krankenhaus nicht mindestens eine Traumaspirale bekommen hat wird wohl auch kein Arzt echte Entwarnung geben wollen.

Wenn sich dann herausstellt, dass doch alles halb so wild ist und z.B. die Schmerzen im Rücken nur von Prellungen kommen, dann sind ja auch alle glücklich und zufrieden.

Zitat:

Darauf hin wird laut Aussage Polizeidirektion ein Gutachter bestellt und das Fahrzeug durch die Staatsanwaltschaft für 30 Tage beschlagnahmt. Sollte keiner versterben erfolgt ohne Aufwand eine Freigabe.

Polizei beauftragt Bergung und Abschleppen auf den Hof des Abschleppunternehmen. An das Fahrzeug darf dort bis zur Freigabe keiner ran.

Auch das ist nachvollziehbar.

Zitat:

Mit Glück und da ziehmlich neues Fahrzeug "nur leicht" verletzt.

Zitat:

die Auslagen der Polizei (nur Gutachterkosten).

aber wo kommen die Gutachterkosten denn jetzt her, wenn man erstmal abwarten wollte wie schlimm die Verletzungen wirklich sind?!

Zitat:

Abschlepper muss die Rechnung aber an die Polizei schicken. Meinte aber bestimmt Staatsanwaltschaft.

Die Polizei muss ja die Bergung des Fahrzeugs nicht zwingend als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft veranlasst haben. Es kann ja auch sein, dass sie das Fahrzeug zur Gefahrenabwehr (also in eigener Zuständigkeit) bzw. im Interesse des Halters haben abschleppen lassen, weil es einfach an der Unfallstelle nicht liegen bleiben konnte.

Eine solche Sichtweise hätte den Vorteil, dass die Kosten eher vom Schutzbrief übernommen würden ;)

Zitat:

Eindeutig scheint der Fall auch hier nicht zu beantworten sein.

Es wäre wohl der erste Fall, der hier eindeutig beantwortet worden wäre :D

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