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Bezahlt das die Versicherung?

Themenstarteram 21. Dezember 2009 um 15:00

Hey,

hatte letzten Monat einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Beide Autos sind Totalschäden und die Polizei hat überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache angegeben. Es war eine lange gerade Strecke wo ich ein Auto überholt hab und dann in der nächsten Kurve auf regennasser Fahrbahn ins schleudern geraten bin. Dabei bin ich seitlich in den Gegenverkehr geraten, Gott sei Danke ist aber niemanden weiter was passiert. Ich bin einfach nach Gefühl gefahren und schätze mal das ich ca. 130 km/h auf dem Tacho hatte.

Ich hatte Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung.

Nun ist meine Frage wie die Schadensregulierung abläuft? Giltet das schon als Grob fahrlässig? Bin leider gottes auch schonmal geblitz worden, war vor 2 Jahren mit 46 km/h zu viel.

Besten Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rollertreff

Hier wurde ja schon viel halbwissen geschrieben.

Das liegt daran, dass sich hier niemand so richtig auskennt mit Versicherungsthemen - aber zum Glück bist du jetzt da und kannst uns alle mit deinem Vollwissen erleuchten.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von rollertreff

Je nach Tarif hast du Anspruch auf den

kompletten Glasschaden mit Lohn oder

den Glasschaden ohne Lohnkosten oder

nur Zeitwert der Verglasung

Das ist leider ziemlicher Blödsinn (und reicht nicht mal für Halbwissen).

 

Mal was zum nachlesen für dich:

Kommentar Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 13 AKB, Rn 12 oder auch Urteil des OLG-Köln vom 19.07.2005 AZ: 9 U 15/00).

 

Im Falle des eindeutigen Totalschadens ist der Anspruch IMMER auf den reinen Glasschaden OHNE Einbaukosten begrenzt!

Da gibt es nichts zu diskutieren!

 

Aber danke für deine "Bemühungen" (vielleicht beim nächsten mal).

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die Haftpflicht kommt für verursachte Schäden, auch bei (grober) Fahrlässigkeit auf - anderst bei Vorsatz

Überhöhte geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn in einer Kurve ist schon sehr grenzwertig

aber was willst du bezahlt haben? TK kommt für deinen Schaden nicht auf

Beim Abschluss einer TK-Versicherung zahlen die meisten Versicherungen bei folgenden Schadensursachen

· Brand oder Explosion

· Entwendung des Fahrzeugs (z.B. durch Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub, Unterschlagung)

· Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung

· Bruchschäden an der Verglasung

· Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

· Unfallschäden beim Ausweichen vor Wild ohne Berührung als Rettungskosten (nicht bei Kleintieren)

· teilweise auch Marderbiss (nur der konkrete Schaden, nicht Folgen hiervon)

Grundsätzlich gilt jedoch, was die jeweilige Versicherung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ein Teil des Versicherungsvertrags sind, aufführt. Dort ist in der Regel genau aufgelistet, bei welchen Schäden die Versicherung eintritt.

Themenstarteram 21. Dezember 2009 um 15:53

Hey,

danke zunächst. Ich hab schon nach ähnlichen Unfällen gesucht nur leider keine Antwort gefunden also keine richterliche Beschlüsse. Ein Gutachter hat den Unfall aufgenommen und wird dann sein Urteil abgeben wie schnell ich gefahren bin. Hatte gehofft das euch ähnliche Fälle bekannt sind.

In meiner Teilkasko sind "Bruchschäden an der Verglasung" versichert, dass Auto ist nun schon zerschrottet allerdings kann man an den Bildern nachvollziehen was kaputt war. Die Frage ist nur ob die Versicherung das übernimmt.

Laut Versicherung ist auch die "Bergung des Fahrzeugs" versichert, zählt dazu dann auch das Abschleppen sowie die Reinigung der Fahrbahn? (sind immerhin 800 Euro)

Möchte mich einfach informieren was mir im groben zusteht bevor ich mit dem Versicherungsmann spreche.

Die Reinigung der Fahrbahn gehört meines Wissens nach zu dem von der HP getragenen Kosten

Fürs Abschleppen brauchts wohl einen Schutzbrief bei selbstverschuldetem Unfall

Bergung ist ein Thema, Abtransport ein anderes

Du hast ja mit dem Abschleppen keinen Schaden verursacht der zu regulieren währe

Was den Glasbruch angeht, naja von Scheinwerfern bis zu den Fenstern könntest du was geltend machen, ob die VS jedoch zahlt wo der Wagen schon gepresst wurde und definitiv ja keine Reparatur oder Neuanschaffung der Scheiben erfolgte, fraglich, bin ich auch mal gespannt auf die Antworten.

Mir wurde nach einem VU von meiner Versicherungsvertreterin gesagt, ich solle noch die Scheiben einschlagen damit ich überhaupt Geld bekomme, was ich aber nicht gemacht habe, Alerdings wurde das Auto auch nicht gepresst sondern instand gesetzt

Themenstarteram 21. Dezember 2009 um 16:13

Naja da das Auto ja ein Totalschaden war käme eine Reperatur ja eh nicht in Frage. Ich hab das Auto entsorgen lassen und keine 2 Tage später hat mich ein bekannter darauf Aufmerksam gemacht das ich einen Anspruch darauf hab, laut seinen Aussagen war es sogar ein beachtlicher Betrag (ca. 2500 Euro) die im erstattet wurden. Aber gut das philosophieren bringt natürlich nix, werd einfach mal offen mit dem Versicherungsvertreter reden und schauen wie da die Rechtslage ist. Sag euch bescheid.

ach so, die (Teil)Kasko kommt bei Fahrlässigkeit wenn auch nur anteilig für einen Schaden auf

Teilkasko zahlt an Unfällen nur WILDunfälle.

Du bräuchtest eine Vollkasko, und selbst die würde vermutlich sagen "grob fahrlässig!".

Die Haftpflicht zahlt alle Schäden, bis auf deine eigenen.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von self

Teilkasko zahlt an Unfällen nur WILDunfälle.

Quatsch mit Soße........

 

Siehe dir mal die Aufstellung weiter oben an. Der TE kann hier den Glasbruch ohne Lohn über die TK abrechnen. (natürlich abzüglich der SB)

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Siehe dir mal die Aufstellung weiter oben an. Der TE kann hier den Glasbruch ohne Lohn über die TK abrechnen. (natürlich abzüglich der SB)

Richtig.

@TE: Hoffentlich hast du von dem Fahrzeug nach dem Unfall/vor der Verschrottung noch ein paar Fotos gemacht.

Damit könntest du den Glasbruchschaden nachweisen.

 

Sollte dies nicht der Fall sein, sieht es ziemlich düster aus.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Richtig.

@TE: Hoffentlich hast du von dem Fahrzeug nach dem Unfall/vor der Verschrottung noch ein paar Fotos gemacht.

 

Damit könntest du den Glasbruchschaden nachweisen.

Sollte dies nicht der Fall sein, sieht es ziemlich düster aus.

Dir glaub ich nicht, du bist viel zu Versicherungslastig........ :(

 

 

 

:D:D

Themenstarteram 21. Dezember 2009 um 21:14

Also die Haftpflicht kommt aufjedenfall für den Schaden auf? Egal ob "grob Fahrlässig" oder nicht?

Nein hab es leider selber versäumt Bilder zu machen, allerdings war der Unfall in jeder lokalen Zeitung abgebildet und daran kann man erkennen das mein Auto mehr als nur Schrott war.

Wie gesagt Bruchschäden sind im Versicherungsschutz, werd die Tage mal mit dem Versicherungsvertreter reden.

Auf die Zeitungsbilder würd ich mich nicht verlassen:

 

Man muss schon jedes kaputte Glasteil erkennen können, um einen Glas-Totalschaden abrechnen zu können.

 

Wann war denn der UNfall? Steht das Wrack noch irgendwo und Du kannst noch Bilder machen? Die Mühe würde ich mir machen. Das lohnt sich. ;)

 

Gruß

Hafi

 

Themenstarteram 21. Dezember 2009 um 21:30

Unfall war vor ca 1 1/2 Monaten und das Wrack wurde denke ich entsorgt. Also die Bilder, samt Videos sollten ausreichen, mein Fahrzeug wurde in der Mitte auseinandergerissen und das Heck samt Rücksitzbank lag 60m entfernt. Auf den Bildern sowie Videos ist alles zu erkennen, vielleicht kann ich die auch noch in größer anfordern.

Zitat:

Original geschrieben von LuckySlevin87

mein Fahrzeug wurde in der Mitte auseinandergerissen und das Heck samt Rücksitzbank lag 60m entfernt.

Oha. Da hat´s ja ordentlich gerummst.

Da hast Du ja Glück im Unglück gehabt...

 

Viel  Erfolg mit dem Glasschaden.

 

Hafi

 

Kannst du die die Bilder hier einstellen ?

 

Vielleicht kann ich dir helfen (aber nur vielleicht)

 

Gruß

 

Delle

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