Bezahlt das die Versicherung?

Hey,

hatte letzten Monat einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Beide Autos sind Totalschäden und die Polizei hat überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache angegeben. Es war eine lange gerade Strecke wo ich ein Auto überholt hab und dann in der nächsten Kurve auf regennasser Fahrbahn ins schleudern geraten bin. Dabei bin ich seitlich in den Gegenverkehr geraten, Gott sei Danke ist aber niemanden weiter was passiert. Ich bin einfach nach Gefühl gefahren und schätze mal das ich ca. 130 km/h auf dem Tacho hatte.

Ich hatte Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung.
Nun ist meine Frage wie die Schadensregulierung abläuft? Giltet das schon als Grob fahrlässig? Bin leider gottes auch schonmal geblitz worden, war vor 2 Jahren mit 46 km/h zu viel.

Besten Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rollertreff


Hier wurde ja schon viel halbwissen geschrieben.

Das liegt daran, dass sich hier niemand so richtig auskennt mit Versicherungsthemen - aber zum Glück bist du jetzt da und kannst uns alle mit deinem Vollwissen erleuchten.

Zitat:

Original geschrieben von rollertreff


Je nach Tarif hast du Anspruch auf den

kompletten Glasschaden mit Lohn oder
den Glasschaden ohne Lohnkosten oder
nur Zeitwert der Verglasung

Das ist leider ziemlicher Blödsinn (und reicht nicht mal für Halbwissen).

Mal was zum nachlesen für dich:

Kommentar Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 13 AKB, Rn 12 oder auch Urteil des OLG-Köln vom 19.07.2005 AZ: 9 U 15/00).

Im Falle des eindeutigen Totalschadens ist der Anspruch IMMER auf den reinen Glasschaden OHNE Einbaukosten begrenzt!

Da gibt es nichts zu diskutieren!

Aber danke für deine "Bemühungen" (vielleicht beim nächsten mal).

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Der TE hat hier eine Frage gestellt mit Erklärung, worum es ihm geht. Das hat ihn bei der Schadenlage bestimmt auch ein wenig Überwindung gekostet.

Da er aber weiss, dass er hier Antworten bekommt, die ihm weiterhelfen oder Lösungswege eröffnen, hat er sich im Versicherungsforum gemeldet.

Keines falls hat LuckySlevin87 es verdient hier mit unqualifizierten Kommentaren voll genölt zu werden! Seine Fragen sind beantwortet, warum noch üble Nachtritte?

Hier wurde ja schon viel halbwissen geschrieben.

Es kommt erst mal drauf an, was in den Versicherungsbedinngungen (AKB) steht. Da gibt es mittlerweile viele verschiedene, die sich auch stark unterscheiden.

Einige Versicherer bieten sogar mehrere Bedinngungen parallel an.
Natürlich sind die billigen im Versicherungsschutz nicht so umfangreich, wie die Hochpreisigen.

Bei einigen wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Jetzt zum Glasbruchschaden:

Melde deiner Versicherung den Schaden (Teilkasko). Schicke die Bilder mit.
Ein Sachverständiger wird den Glasschaden ermitteln (kein Problem an Hand der Bilder).

Je nach Tarif hast du Anspruch auf den

kompletten Glasschaden mit Lohn oder
den Glasschaden ohne Lohnkosten oder
nur Zeitwert der Verglasung

Die Klebesätze werden bei Totalschaden in der Regel nicht übernommen.

Der Zeitwert der Verglasung wird im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs ermittelt

Beispiel: Neupreis des Fahrzeug 20.000.- , Wert es Fahrzeug am Schadentag 10.000.-
dann wird auch für die Verglasung nur 50% vom Neupreis ersetzt.

Also, such mal die Bedinngungen zu deinen Vertrag raus. Da steht es drin.

Zitat:

Original geschrieben von rollertreff


Hier wurde ja schon viel halbwissen geschrieben.

Das liegt daran, dass sich hier niemand so richtig auskennt mit Versicherungsthemen - aber zum Glück bist du jetzt da und kannst uns alle mit deinem Vollwissen erleuchten.

Zitat:

Original geschrieben von rollertreff


Je nach Tarif hast du Anspruch auf den

kompletten Glasschaden mit Lohn oder
den Glasschaden ohne Lohnkosten oder
nur Zeitwert der Verglasung

Das ist leider ziemlicher Blödsinn (und reicht nicht mal für Halbwissen).

Mal was zum nachlesen für dich:

Kommentar Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 13 AKB, Rn 12 oder auch Urteil des OLG-Köln vom 19.07.2005 AZ: 9 U 15/00).

Im Falle des eindeutigen Totalschadens ist der Anspruch IMMER auf den reinen Glasschaden OHNE Einbaukosten begrenzt!

Da gibt es nichts zu diskutieren!

Aber danke für deine "Bemühungen" (vielleicht beim nächsten mal).

Hallo Twelferider

Ich weiß nicht, warum du mich hier so angehst.

Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ein Blick in die AKB die Frage schnell und eindeutig lösen kann.

Sorry, wenn das nicht so rüber kam.

Die Abrechnungen unterscheiden sich denoch, je nach Tarif.
Das dürfte wohl unstrittig sein.

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Anderen Usern "Halbwissen" unterstellen sollte man nur, wenn man es auch wirklich besser weiss (man sollte sich da seiner Sache schon sicher sein)😉

Zitat:

Original geschrieben von rollertreff


...
Die Abrechnungen unterscheiden sich denoch, je nach Tarif.
Das dürfte wohl unstrittig sein.

Ist es ja auch!

Doch hier haben wir doch eine andere Frage zu klären!

Und selbst dir müsste doch einleuchtend sein, dass die Vers. bei einem Totalschaden die Lohnksoten lediglich zu 0% zahlt!

Hat doch nicht in geringste Weise mit dem Tarif zu tun.

@ TE:
Gut das du bei der Sache mit nem blauen auge davongekommen bist! Hoffe zumindest allen Beteiligten geht es wieder gut!

Wie ist den der derzeitige Stand mit der Versicherung?
Was hat den die Polizei zum Thema Überholen im Überholverbot gesagt (ist ja auf dem einen Bild gut zu sehen)?
Schon nen netten Blumstrauß an die andere Fahrerin geschickt?

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