Betrunkene am Steuer, geht´s noch ??
Hallo zusammen,
ich hatte vor einem Monat einen Frontalzusammenstoß mit einem Falschfahrer im Kreisverkehr , unglaublich aber wahr.
Die Fahrer jung, leichtsinnig und betrunken und dann behaupten ich sei verkehrt gefahren.
Solchen sollte man den LAPPEN nie mehr geben. Was meint ihr ?
Beste Antwort im Thema
Oh je, was für eine Threaderöffnung. Ich persönlich halte überhaupt nichts davon, alkoholisiert ein Kraftfahrzeug zu führen und habe für mich persönlich die 0-Promille-Regel schon lange erlassen. Dennoch halte ich nichts davon, jemandem nach einem Fehler die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit zu entziehen. Es soll tatsächlich Menschen geben, die aus ihren Fehlern lernen.
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von neoone
Ach hätte ich nur genügend Kraft und Luft gehabt mir fehlten die Worte . Schuldfrage ist klar
...bei den Autokippen wars Deiner Meinung doch auch klar oder ?
Und beim Baum auf Dein Auto auch oder?
Haben zumindest seitdem keine Rückmeldungen zu diesen beiden Sachen Deinerseits erhalten.
Nun auch noch diese Sache. Naja, Schuldfrage ist ja auch hier klar.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Wieviel Personenschäden gestehst du einem betrunkenen Autofahrer zu?
Du meinst im Sinne von Straffreiheit? Gar keine. Ich sehe nur nicht, warum man jemandem die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entziehen sollte. Und wenn man das tun sollte, warum nicht auch jemandem, der einen Personenschaden wg. überhöhter Geschwindigkeit verursacht? Oder weil er schlicht gepennt hat?
Und wo fängt der Personenschaden denn bitte an? Zählt das Schleudertrauma dazu oder muss das Unfallopfer im Krankenhaus landen?
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, da meine Beiträge offenbar nur bedingt sorgfältig gelesen werden: Ich halte absolut nichts davon, alkoholisiert (oder auch unter Einwirkung anderer bewusstseinverändernder Substanzen) ein Fahrzug zu führen. Ich gestehe Menschen aber die Möglichkeit zu, aus Fehlern zu lernen und ihr Verhalten nachhaltig zu ändern.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Ich sehe nur nicht, warum man jemandem die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entziehen sollte.
Es gibt nun mal Zeitgenossen, die sind charakterlich nicht dazu geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Was soll man solchen Personen an stelle einer lebenslangen Fahrerlaubnissperre für Alternativen anbieten?
Die charakterliche Eignung wird ja im Falle des Falles per MPU überprüft. Aber jeden schon vor dem Führerscheinerwerb auf charakterliche Eignung zu prüfen wäre wohl weit übers Ziel hinweggeschossen.
Einige hier könnten sich wohl auch mit einem System anfreunden das jeden von der Wiege bis zur Bahre total überwacht und Prognosen für zukünftiges Verhalten ausreichen um eine Strafe zu verhängen, ohne das eine Straftat begangen wurde sondern schlimmstenfalls nur aangedacht.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es gibt nun mal Zeitgenossen, die sind charakterlich nicht dazu geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Was soll man solchen Personen an stelle einer lebenslangen Fahrerlaubnissperre für Alternativen anbieten?
Wie definierst du charakterlich ungeeignet? Ich gebe dir Recht, dass es solche Menschen gibt. Aber kann man das an einer Trunkenheitsfahrt fest machen? Wenn ich manche Beiträge im V&S so lese, dann zweifele ich auch, ob der betreffende Schreiber am Strassenverkehr teilnehmen sollte. Aber ich gebe auch zu bedenken, dass Menschen mit der Zeit Einsicht entwickeln und ihre Handlungen ändern können. Es dürfte nur ganz wenige Härtefälle geben, die einen so schweren charakterlichen Defekt haben, dass sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen und zugleich dauerhaft änderungsunfähig sind. Und genau deshalb habe ich ganz große Schwierigkeiten mit der vorschnellen Forderung nach einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Wie definierst du charakterlich ungeeignet? Ich gebe dir Recht, dass es solche Menschen gibt. Aber kann man das an einer Trunkenheitsfahrt fest machen?
An
einerTrunkenheitsfahrt kann man das sicherlich nicht festmachen, aber spätestens nach der vierten Trunkenheitsfahrt (d.h. nach dem 4. Erwischtwerden, die Dunkelziffer ist dann erheblich höher) sehe ich da Handlungsbedarf.
Da sind wir uns einig. Wiederholungstäter muss man definitiv anders behandeln als Ersttäter. Trotzdem tue ich mich gerade bei Alkoholproblemen schwer mit einer Forderung nach der lebenslangen Versagung der Fahrerlaubnis. Ein Alkoholproblem in den Griff zu kriegen ist nichts, was man mal so eben macht. Von daher halte ich die MPU, die den Probanden physisch und psychisch prüft für keine schlechte Lösung.
Sollte man vielleicht auch noch etwas anders definieren. Wer mit über 1,5 Promille geschnappt wird, macht dies nicht zum ersten mal. Somit gleich in voller Härte handeln.
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Von daher halte ich die MPU, die den Probanden physisch und psychisch prüft für keine schlechte Lösung.
Ich auch.
Was bei Wiederholungstätern aber nicht möglich sein sollte, ist ein Schlupfloch, wie es im folgenden Thread beschrieben wird:
http://www.motor-talk.de/.../...s-zur-mpu-zu-muessen-t4026666.html?...
Du meinst die 10-Jahres-Frist? Die halte ich auch nicht für glücklich. Wenn jemand dafür gesorgt hat, dass eine MPU fällig wird, dann sollte er die auch absolvieren müssen - egal nach welcher Zeit.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Du meinst die 10-Jahres-Frist?
Ja, genau die meine ich. Da sind wir uns ja vollkommen einig. 😉
Eigendlich sind es ja 15 Jahre, 10 Jahre ist die Verjährungsfrist wenn man wieder eine Fahrerlaubnis erworben hat.
Sicher ist es teilweise nicht gut wenn Dauerspritis oder Drogenkonsumenten relativ einfach wieder eine Fahrerlaubnis bekommen können. Aber da ausser Mord Alles eine Verjährungsfrist hat sollte man es akzeptieren. Vor allem da die Masse sich in den 15 Jahren auch wandelt, die Meisten werden mit dem Alter ruhiger.
Der Rest dürfte relativ schnell wieder ohne Schein sein wenn die Ursache für den damaligen Führerscheinentzug nicht beseitigt wurde.
Auf der anderen Seite werden aber Diejenigen die sich täglich mit Medikamenten zudröhnen in der Öffentlichkeit fast immer quasi ignoriert, das Problem gibts einfach nicht. Dabei dürfte die Zahl der Fahrer(innen) die täglich Medikamente einnehmen die die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken kaum geringer sein als die Zahl der Spritis, nur sind sie schwerer zu überführen. Medikamente kann man selten riechen, den Alk schon.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Sicher ist es teilweise nicht gut wenn Dauerspritis oder Drogenkonsumenten relativ einfach wieder eine Fahrerlaubnis bekommen können. Aber da ausser Mord Alles eine Verjährungsfrist hat sollte man es akzeptieren.
Das kannst du nicht miteinander vergleichen.
Die Fahrerlaubnissperre auf Lebenszeit ist ja keine Strafe, sondern eine Schutzmaßnahme.