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Betrunkene am Steuer, geht´s noch ??

Themenstarteram 20. August 2012 um 13:25

Hallo zusammen,

ich hatte vor einem Monat einen Frontalzusammenstoß mit einem Falschfahrer im Kreisverkehr , unglaublich aber wahr.

Die Fahrer jung, leichtsinnig und betrunken und dann behaupten ich sei verkehrt gefahren.

Solchen sollte man den LAPPEN nie mehr geben. Was meint ihr ?

Beste Antwort im Thema

Oh je, was für eine Threaderöffnung. Ich persönlich halte überhaupt nichts davon, alkoholisiert ein Kraftfahrzeug zu führen und habe für mich persönlich die 0-Promille-Regel schon lange erlassen. Dennoch halte ich nichts davon, jemandem nach einem Fehler die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit zu entziehen. Es soll tatsächlich Menschen geben, die aus ihren Fehlern lernen.

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am 20. August 2012 um 14:32

Tach!

Selbstverständlich fährt man nciht betrunken.

Was allerdings so mancher allein schon nüchtern anstellt, ist nicht minder bedenklich...

M. D.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Beim 2. Unfall mit Personenschaden Lebenslang keinen FS mehr.

Betrunkenes Autofahren gehört leider für viele in die Schublade "Kavaliersdelikt"

Da gehört es für mich definitiv nicht rein. Trotzdem macht man es sich mit dem lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis in meinen Augen zu einfach.

Mühsamer ist es natürlich, mal zu hinterfragen, wie es zu den Trunkenheitsfahrten kam und evtl. auch Hilfe anzubieten, ein vorhandenes Alkoholproblem in den Griff zu kriegen.

Warum sollte man einem Alkoholiker, der seine Sucht besiegt und sein Leben in den Griff bekommen hat die Fahrerlaubnis weiter verweigern?

Themenstarteram 20. August 2012 um 14:34

Wie gesagt die Schuldfrage ist klar

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Das ist doch schon der Fall. Wenn nichts passiert sind 0,5 Promille straffrei. Passiert allerdings etwas ist man selbst bei 0, 1 Promille dran.

Sind 0,3‰, ausser Probeführerschein und eine bestimmte Altergrenze solls auch noch geben, aber da bin ich längst drüber.:D

Ab 0,3‰ riskiert man einen Führerscheinenentzug für minimum 6 Monate, in der Regel auch bei Ersttätern eher 9-12 Monate.

Wenn man ab 0,3 einen Unfall baut muß man einen sehr guten Winkeadvokaten an der Hand haben um einen Führerscheinentzug zu vermeiden.

Das deutsche Straf- und Verwaltungsrecht hat sehr fein abgestufte Sanktionsmöglichkeiten die vom Klaps auf die Flosse über eine anständige Backpfeife bis zum versohlten Hosenboden reicht.

Wie dem auch sei, wer ohne Sünde sei werfe den ersten Stein sprach schon Jesus und da hat sich die letzten 2000 Jahre nichts geändert.

 

Ausserdem macht man Besoffen Sachen die man Nüchtern nie machen würde.

Leider wird es immer Leute geben, die betrunken Autofahren . . . wer weiß warum. - Cool ist daran gar nichts und wer mit seinem eigenen Leben so leichtsinnig umgeht, wird früher oder später auf die Nase fallen.

Absolut verantwortungslos - für das eigene Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer.

Es sind schon genug, vor allem junge Leute, bei dem Vorhaben betrunken Auto zu fahren, ums Leben gekommen.

Ich bin selbst auch erst 18, aber ich besitze so viel Verstand weder angetrunken Auto zu fahren, noch jemanden in diesem Zustand ans Steuer zu lassen.

Wer saufen will/kann, sollte auch noch das Geld für eine Taxifahrt haben/einplanen. Wenn man so liest, mit wieviel Promille, in der heutigen Zeit, Autofahrer erwischt werden, dann kann ich nur sagen, es können nur Alkoholiker sein und müßten somit ensprechend bestraft und MPU mäßig behandelt werden.

MfG aus Bremen   

@AMenge

Wieviel Personenschäden gestehst du einem betrunkenen Autofahrer zu?

Das einzige was noch gehen könnte, da fällt aber Weihnachten & Ostern auf den 30. Februar.

Verpflichtender Einbau von "Alkostop's" in alle Fahrzeuge.

siehste, mit den alkotestern wäre das garantiert nieeeeemals passiert!!! :D:D:D

(zur info: das war ironisch gemeint)

am 20. August 2012 um 15:15

Zitat:

Original geschrieben von neoone

Wie gesagt die Schuldfrage ist klar

Nur mal interessehalber: Woher hast Du die Info, dass Dein Unfallgegner betrunken war, und wieviel Promille hatte er genau? Aus dem Pressebericht geht das nämlich nicht hervor.

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Woher hast Du die Info, dass Dein Unfallgegner betrunken war, und wieviel Promille hatte er genau?

Wie der TE schrieb, wurde er vom Unfallgegner nach dem Zusammenstoß aus dem Fahrzeug gezogen. Dabei dürfte er ihm so nahe gekommen sein, daß sich die Alkoholisierung olfaktorisch nicht mehr verheimlichen lies. Bei entsprechenden Werten ist übrigens auch die Fähigkeit zur sprachlichen Artikulierung gestört.

"Der" TE ist wohl eine Sie und ist wohl identisch mit der schwer verletzten Fahrerin aus dem Bericht. Hoffe, das ist soweit wieder alles ok. :(

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

"Der" TE ist wohl eine Sie und ist wohl identisch mit der schwer verletzten Fahrerin aus dem Bericht. Hoffe, das ist soweit wieder alles ok. :(

Ich empfehle, ab hier noch mal nachzulesen. :)

Auch von mir "Gute Besserung der TE.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Oh je, was für eine Threaderöffnung. Ich persönlich halte überhaupt nichts davon, alkoholisiert ein Kraftfahrzeug zu führen und habe für mich persönlich die 0-Promille-Regel schon lange erlassen. Dennoch halte ich nichts davon, jemandem nach einem Fehler die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit zu entziehen. Es soll tatsächlich Menschen geben, die aus ihren Fehlern lernen.

Wie Frau Käßdingens zum Beispiel?

;)

Ah ok, hatte ich noch nicht gesehen gehabt. Mittelfußbruch - auja. Da hat es den Fußraum wohl stark eingedrückt. Am Ende aber wohl noch Glück im Unglück gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Ah ok, hatte ich noch nicht gesehen gehabt.

Das muss nicht mal Dein Fehler gewesen sein. Die Beiträge hat ein Mod aus einem Fred im Versicherungsbereich hierher verschoben. Keine Ahnung, wie die Forensoftware da mit gelesenen / neuen Beiträgen umgeht. :confused:

Deshalb habe ich es noch einmal verlinkt. ;)

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