Betrugsopfer, wie geht es weiter?

Hallo zusammen,

ich muss mir mal den Frust von der Seele schreiben, ich hoffe dies wenigstens im richtigen Unterforum zu tun.

Ich habe Ende vorletzten Jahres einen Kaufvertrag mit Privat geschlossen. Unfertiges Auto, muss noch einiges gemacht werden, Vertrag war inkl. Aufbereitung und Überführung. Haben uns dann noch entschieden Fahrwerk und Motor zu machen, daher gab es nie ein genaues Datum. Da ich das Fahrzeug nur als Saisonfahrzeug nutzen wollte und es dann letzten Herbst klar wurde dass das zeitlich alles nicht mehr hinhaut haben wir uns darauf geeinigt alles auf Februar diesen Jahres zu schieben.

Gegen eine Anzahlung von 3500 Euro habe ich den Fahrzeugbrief und Zweitschlüssel erhalten.
Nun habe ich seit Ende Oktober nichts mehr von dieser Person gehört, vor 2 Wochen habe ich noch ein Einschreiben geschickt mit bitte um kurze Rückmeldung. Nichts gehört.

Nun würde ich gerne rechtliche Schritte einleiten. Wie genau ist da das Vorgehen? Gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betrugs? Konsultiere ich einen Anwalt?

Viele Grüße
Christian

Beste Antwort im Thema

Hier muss man die strafrechtliche Seite von der zivilrechtlichen Seite trennen. Ein (strafrechtlich relevanter) Betrug ist es, wenn der Andere nie vorhatte, das Auto fertigzustellen und Dich nur um Dein Geld bringen will. Ob das heute schon nachweisbar ist, bezweifle ich. Aber natürlich kann man eine Betrugsanzeige immer in der Hinterhand halten.

Im Moment bewegen wir uns hier noch im Bereich des Zivilrechts. Um vom Anderen etwas fordern zu können, muss man ihn in Verzug setzen. Ich würde hier eine letzte Frist setzen, und ankündigen, dass ich sonst vom Vertrag zurücktrete. Nach Ablauf der Frist kann man dann zurücktreten und hat dann eine Forderung (Anzahlung zurück und ggf. Kosten), die man gerichtlich durchsetzen kann (Mahnbescheid, Titel, Vollstreckungsbescheid, ggf. Klage).

Leider heißt das natürlich nicht, dass man das Geld auch zurück bekommt, wenn der Andere nichts hat. Aber ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Es wäre zu prüfen, ob Du vielleicht wenigstens das Auto pfänden kannst. Eigentümer geworden bist Du leider noch nicht, da die Übergabe noch nicht stattgefunden hat.

Einen anderen Weg gibt es nicht, wenn nicht der Vertragspartner wunderbarerweise das Auto doch noch fertigstellt.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2018 um 15:59:36 Uhr:


Ein Autokauf ist doch kein Dauervertrag (der über Jahre läuft), zumindest nicht normalerweise.

nein, aber auch hier wurde der Ursprungsvertrag vor dem Beginn des Rechtsschutzes abgeschlossen, das Schadensereignis trat erst danach ein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Februar 2018 um 16:14:27 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2018 um 15:59:36 Uhr:


Ein Autokauf ist doch kein Dauervertrag (der über Jahre läuft), zumindest nicht normalerweise.

nein, aber auch hier wurde der Ursprungsvertrag vor dem Beginn des Rechtsschutzes abgeschlossen, das Schadensereignis trat erst danach ein.

Nach der Theorie brauch ich doch aber gar keine Rechtsschutzversicherung. Ich muß nur im Schadensfall eine abschließen und dann einfach 8 Wochen (also die Scharfschaltungsfrist) abwarten bevor ich klage.

Ich kann doch kein Auto kaufen und dann Jahre später feststellen daß ich betrogen wurde und dann auf einer RSV hoffen die ich erst vor einigen Monaten abgeschlossen habe.

Gruß Metalhead

Wie gesagt, es kommt nicht auf das Alter des Vertrages an, sondern auf den Verstoß. Beim üblichen Kaufvertrag liegt der Verstoß der Gegenseite (Verkäufer) meist schon in der mangelbehafteten Übergabe. Da hilft es nichts, wenn man später eine RSV abschließt.

Hi zusammen.

Meine Versicherungsmaklerin war heute da und ich hatte kurz Gelegenheit mit ihr über den Fall zu sprechen. Ihrer Meinung nach, auch sie ist kein Jurist, müsste die Versicherung übernehmen, da wie bereits von euch geschildert der Schaden erst nach Abschluss der Versicherung entstand. Sie riet mir dazu die Hotline der Versicherung anzurufen und es dort nocheinmal zu klären. Ich halte euch diesbezüglich auf dem Laufenden!

@princeton
Es handelt sich um einen PUG 106 S16

@AS60
Es hat sich jemand per PN gemeldet der evtl die Möglichkeit hat mal bei der mit bekannten Adresse vorbeizuschauen und zu prüfen ob der Name noch am Klingelschild steht.
Auf gut Glück mal eben 1000km hin und zurück zu fahren um dann niemanden anzutreffen ist so ne Sache.

Ich denke ich werde den zuvor angesprochenen Weg über den Anwalt gehen. Bzw mich erst einmal mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Viele Grüße
Christian

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Die Rechtschutzversicherung geht aber in der Regel vom Datum des Kaufvertrages aus. Wenn dieser vor dem Abschluss der RV liegt, dann werden die nicht tätig werden.

Dies wurde in vielen Fällen aufgrund der Betrugsdiesel von VW bis zum bitteren Ende so abgehandelt. Viele hatten die Rechtschutzversicherung erst nach dem Kauf des Fahrzeuges abgeschlossen.

Hinfahren und das persönliche Gespräch suchen .
Wäre auch meine erste Idee .

Muss ja wie schon andere erwähnten nicht immer Betrug sein .

Gruss

So liebe Gemeinde ich bin ein kleines Stück weiter. Ein Forenmitglied welches sich per PN gemeldet hat ist heute bei der mir bekannten Adresse vorbeigefahren.

Der Name steht nicht auf dem Klingelschild, Briefkästen gab es draußen keine, entweder befinden die sich nicht für jeden zugänglich im Treppenhaus oder Post wird über den Zeitungsschlitz zugestellt.

Somit fallen die Option ein Einschreiben zu schicken, sowie persönlich vorbeizufahren raus. Liegt hier nun ein Straftatbestand vor? Eher weniger, oder?

Ich denke ich werde den Weg über einen Anwalt gehen. Viele Möglichkeiten habe ich nun ja nicht mehr..

Anzeige wegen Unterschlagung. Kann ja auch wegen Unterschlagung von Geldern sein.

Die Beobachtungen dse Foristen sind hilfreich, aber erst mal als Indiz dafür, dass hier tatsächlich was fischig sein könnte.

Der Weg, den du einschlagen musst, wurde weiter oben erörtert.

Ein Einschreibebrief bringt übrigens auch dann ein Resultat, wenn er als unzustellbar oder veweigert zurückkommt.

Zitat:

@adenosin schrieb am 7. Februar 2018 um 18:48:57 Uhr:


So liebe Gemeinde ich bin ein kleines Stück weiter. Ein Forenmitglied welches sich per PN gemeldet hat ist heute bei der mir bekannten Adresse vorbeigefahren.

Der Name steht nicht auf dem Klingelschild, Briefkästen gab es draußen keine, entweder befinden die sich nicht für jeden zugänglich im Treppenhaus oder Post wird über den Zeitungsschlitz zugestellt.

Somit fallen die Option ein Einschreiben zu schicken, sowie persönlich vorbeizufahren raus. Liegt hier nun ein Straftatbestand vor? Eher weniger, oder?

Ich denke ich werde den Weg über einen Anwalt gehen. Viele Möglichkeiten habe ich nun ja nicht mehr..

-🙂

Na, wäre es denn zuviel verlangt, wenn das hilfreiche Forenmitglied bei einem Nachbarn geklingelt hätte?
Wie bereits erwähnt, wenn der Vertragspartner das Zeitliche gesegnet haben sollte, bringt der Klageweg relativ wenig...!

-🙂

Zitat:

@princeton schrieb am 7. Februar 2018 um 20:22:46 Uhr:



Zitat:

@adenosin schrieb am 7. Februar 2018 um 18:48:57 Uhr:


So liebe Gemeinde ich bin ein kleines Stück weiter. Ein Forenmitglied welches sich per PN gemeldet hat ist heute bei der mir bekannten Adresse vorbeigefahren.

Der Name steht nicht auf dem Klingelschild, Briefkästen gab es draußen keine, entweder befinden die sich nicht für jeden zugänglich im Treppenhaus oder Post wird über den Zeitungsschlitz zugestellt.

Somit fallen die Option ein Einschreiben zu schicken, sowie persönlich vorbeizufahren raus. Liegt hier nun ein Straftatbestand vor? Eher weniger, oder?

Ich denke ich werde den Weg über einen Anwalt gehen. Viele Möglichkeiten habe ich nun ja nicht mehr..

-🙂

Na, wäre es denn zuviel verlangt, wenn das hilfreiche Forenmitglied bei einem Nachbarn geklingelt hätte?
Wie bereits erwähnt, wenn der Vertragspartner das Zeitliche gesegnet haben sollte, bringt der Klageweg relativ wenig...!

-🙂

Das war mein erster Gedanke. Wenn da schon jemand hinfährt, kann man ruhig klingeln und fragen.
Bis jetzt ist der TE genauso schlau wie vorher. Kein Kontakt zum Vertragspartner.

Auch wenn ich gleich schelte bekomm!
Aber so wie sich das hier liest, scheinen dem TE die 3500Euro nicht wirklich zu Schmerzen. Denn dann hätte man SOFORT alle Mittel und Möglichkeiten in Bewegung gesetzt um sein Geld oder Auto zu bekommen.
Auch ein Weg von 2x500km wären 3500Euro Wert gewesen.

Nun ist aber das Kinde in den Brunnen gefallen!

Ich hoffe und wünsche den TE das er sein Geld oder seinen Peugeot bekommt.
Bin mal gespannt wie das ausgeht.

Gruß,
der_Nordmann

@princeton
Gut. Habe ich nicht drangedacht, er auch nicht. Brett vorm Kopf.

Ich habe heute morgen eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt getätigt, ich sollte innerhalb der nächsten 3 Tage Bescheid bekommen. Je nachdem was da raus kommt, kann man dann da nochmal tätig werden und bei den Nachbarn vorbeischauen. Halte euch diesbezüglich auf dem Laufenden.

@der_Nordmann
Ich möchte deiner Aussage weder zustimmen noch ihr widersprechen. Es gibt sicherlich Menschen, denen die Summe wesentlich mehr schmerzt wie mir. Ich rege mich zur Zeit nicht über das Geld auf, denn dieses ist noch nicht verloren. Was mir bitterböse aufstößt ist das persönliche Verhalten der Vertragspartners mir Gegenüber.
Es gab eine Vereinbarung welche schriftlich festgehalten und an die sich nicht gehalten wurde. Mich enttäuscht das auf menschlicher Ebene extrem.

Nichts desto trotz ist für mich klar, dass ich entweder mein Geld zurück oder das KFZ möchte, sonst hätte ich mich nicht an euch gewendet sondern es abgehakt oder weiter tatenlos zugeschaut.

So neuer Status. Die Überprüfung beim Meldeamt ergab folgendes:

"Person leider nicht gefunden, keine Daten übertragen. Es konnte im Melderegister keine Person gefunden werden, auf welche die Anfragedaten eindeutig zutreffen Anfrage wurde von der Meldebehörde manuell überprüft"

Dann irritiert mich aber, dass Dein erstes Einschreiben anscheinend zugestellt wurde...?!?
Oder zumindest muss dann ein Nachsendeauftrag vorliegen...!

-🙂

@princeton
Das Einschreiben hatte ich an seine Freundin geschickt, weil von dort auch die Schlüssel und der Brief damals kamen. Ich habe mich an sie gewendet mit der Bitte dass sie mit mir in Verbindung tritt.

Habe ich vergessen dazuschreiben, sorry.

Edit:
Ich habe vor einem dreiviertel Jahr schon mal ein Einschreiben an ihn geschickt (da ging es aber um was anderes) da kam nicht zustellbar zurück. Damals hatte ich aber noch Kontakt mit ihm und er kannte nachweislich die Nachbarn im Haus etc. Er hat es damals auf den Zusteller geschoben. Daraufhin haben wir uns darauf geeinigt die Adresse der Freundin zu benutzen.

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