Betrugsopfer, wie geht es weiter?

Hallo zusammen,

ich muss mir mal den Frust von der Seele schreiben, ich hoffe dies wenigstens im richtigen Unterforum zu tun.

Ich habe Ende vorletzten Jahres einen Kaufvertrag mit Privat geschlossen. Unfertiges Auto, muss noch einiges gemacht werden, Vertrag war inkl. Aufbereitung und Überführung. Haben uns dann noch entschieden Fahrwerk und Motor zu machen, daher gab es nie ein genaues Datum. Da ich das Fahrzeug nur als Saisonfahrzeug nutzen wollte und es dann letzten Herbst klar wurde dass das zeitlich alles nicht mehr hinhaut haben wir uns darauf geeinigt alles auf Februar diesen Jahres zu schieben.

Gegen eine Anzahlung von 3500 Euro habe ich den Fahrzeugbrief und Zweitschlüssel erhalten.
Nun habe ich seit Ende Oktober nichts mehr von dieser Person gehört, vor 2 Wochen habe ich noch ein Einschreiben geschickt mit bitte um kurze Rückmeldung. Nichts gehört.

Nun würde ich gerne rechtliche Schritte einleiten. Wie genau ist da das Vorgehen? Gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betrugs? Konsultiere ich einen Anwalt?

Viele Grüße
Christian

Beste Antwort im Thema

Hier muss man die strafrechtliche Seite von der zivilrechtlichen Seite trennen. Ein (strafrechtlich relevanter) Betrug ist es, wenn der Andere nie vorhatte, das Auto fertigzustellen und Dich nur um Dein Geld bringen will. Ob das heute schon nachweisbar ist, bezweifle ich. Aber natürlich kann man eine Betrugsanzeige immer in der Hinterhand halten.

Im Moment bewegen wir uns hier noch im Bereich des Zivilrechts. Um vom Anderen etwas fordern zu können, muss man ihn in Verzug setzen. Ich würde hier eine letzte Frist setzen, und ankündigen, dass ich sonst vom Vertrag zurücktrete. Nach Ablauf der Frist kann man dann zurücktreten und hat dann eine Forderung (Anzahlung zurück und ggf. Kosten), die man gerichtlich durchsetzen kann (Mahnbescheid, Titel, Vollstreckungsbescheid, ggf. Klage).

Leider heißt das natürlich nicht, dass man das Geld auch zurück bekommt, wenn der Andere nichts hat. Aber ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Es wäre zu prüfen, ob Du vielleicht wenigstens das Auto pfänden kannst. Eigentümer geworden bist Du leider noch nicht, da die Übergabe noch nicht stattgefunden hat.

Einen anderen Weg gibt es nicht, wenn nicht der Vertragspartner wunderbarerweise das Auto doch noch fertigstellt.

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Eine Rechtsschutzversicherung habe ich in der Tat, allerdings erst seit Mitte letzten Jahres. Ich weiss nicht ob diese das übernehmen, da ja der Vertrag bereits ein halbes Jahr davor geschlossen wurde.

Nichts desto trotz habe ich bereits mit dem Gedanken gespielt das Geld für einen Anwalt in die Hand zu nehmen.

Das heisst das in Verzug setzen muss nicht zwangsweise von mir erledigt werden sondern kann auch ein Anwalt machen? Mir wäre dieser Weg fast lieber.

Willst du das Auto denn überhaupt noch?
Davonhängt die Vorgehensweise ja auch ab. ..😁

die RSV hat üblicherweise eine Wartefrist. Wenn die abgelaufen ist, müsstest Du die Deckung haben. Geh zum Anwalt und lass ihn sich um die Sache kümmern. Er wird dann auch die Deckung bei Deiner Versicherung beantragen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Februar 2018 um 14:13:00 Uhr:


die RSV hat üblicherweise eine Wartefrist. Wenn die abgelaufen ist, müsstest Du die Deckung haben. Geh zum Anwalt und lass ihn sich um die Sache kümmern.

Die müsste aber schon bei Vertragsabschluß abgelaufen sein und das war sie nicht. 😉

Die RSV kannst du für den Fall knicken.

Gruß Metalhead

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nein. Es geht beim Datum nicht um den Vertragsabschluss, sondern um den Eintritt des Schadensereignisses. Sonst wäre ja kein Mietvertrag erfasst. Genau dafür ist die Wartefrist gedacht, um etwaige sich anbahnende Auseinandersetzungen auszuklammern. Mitte letzten Jahres war ja noch keinerlei Streit absehbar.

@Mosel-Manfred
Diese Frage hat mir meine Frau in der Tat auch schon gestellt. Ich kann es dir zur Zeit nicht sagen. Prinzipiell ja, ich kann aber auch damit Leben wenn ich es nicht mehr sehe sondern dafür mein Geld.

@metalhead79
@Kai R.
Genau diese zwei Varianten kenn ich auch. Die einen sagen sie übernimmt nicht, da Vertragsabschluss vor Beginn der Versicherung war, die anderen sagen sie übernimmt, da der Schaden erst nach Abschluss der Versicherung entstanden ist.
Die Wartefrist müsste gelaufen sein, ich schaue mir heute Abend die Papiere nochmal an.

Du musst prüfen, ob bei Deinem Versicherungsvertrag nach der Folgeereignistheorie gehandelt wird.

https://ohligschlaeger-berger.de/.../

Wobei da der BGH den Versicherten deutlich den Rücken gestärkt hat und die Einrede der Vorvertraglichkeit bei Dauerverträgen ablehnt:

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Februar 2018 um 09:23:39 Uhr:


... Ich würde hier eine letzte Frist setzen, und ankündigen, dass ich sonst vom Vertrag zurücktrete. Nach Ablauf der Frist kann man dann zurücktreten und hat dann eine Forderung (Anzahlung zurück und ggf. Kosten), die man gerichtlich durchsetzen kann (Mahnbescheid, Titel, Vollstreckungsbescheid, ggf. Klage).

Ja, aber dann ist der Ofen völlig aus. Dann ist es entschieden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Februar 2018 um 09:23:39 Uhr:


Leider heißt das natürlich nicht, dass man das Geld auch zurück bekommt, wenn der Andere nichts hat. Aber ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Es wäre zu prüfen, ob Du vielleicht wenigstens das Auto pfänden kannst. Eigentümer geworden bist Du leider noch nicht, da die Übergabe noch nicht stattgefunden hat.

Das ist der Punkt... der andere kann evtl. gar nicht zahlen (oder versteht es, sein Vermögen vollstreckungsrechtlich irrelvant zu machen).

Außerdem kann man sich fragen, ob nicht nur die Übereignung der Mühle in einer bestimmten Beschaffenheit geschuldet war, sondern auch noch eine Werkleistung, evtl. ist das ganze ja sogar ein Werkliefervertrag.

Und der Tip, wegen Diebstahls anzuzeigen: Das wird nichts, weil das Auto ja noch beim Verkäufer stand, mit Wissen und Wollen des Käufers. Da fehlt es für den Diebstahl bereits am Gewahrsamsbruch.

Aber Untreue kommt evtl. in Frage, wenn er das Auto nicht mehr hat. Die Staatsanwaltschaft, wenn sie denn Lust auf den Fall hat, hat viel bessere Möglichkeiten zu ermitteln wie der kleine Privatmann als Kläger in Zivilsachen, der muss immer nur Beweis erbringen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Februar 2018 um 14:36:53 Uhr:


nein. Es geht beim Datum nicht um den Vertragsabschluss, sondern um den Eintritt des Schadensereignisses.

Da fress ich 'nen Besen. Du kaufst ein Auto, 6 Monate später merkst du daß irgendwas schief läuft, schließt eine RSV ab und nach der Wartefrist verklagst du jemanden. Niemals.

Meine Eltern hatten 20 Jahre lang eine RSV, einen Rechtsstreit wollte sie dann nicht zahlen, da die Ursache für den Streit (absolute Lappalie) schon länger zurückliegt (ging um Eigentumswohnungen, bei denen man sich nicht einig wurde und sich über Jahrzehnte hochgeschaukelt hat).

Gruß Metalhead

Für die RSV kommt es auf das Datum des den Anspruch begründenden Verstoßes der Gegenseite an.

Bsp.: Du hast seit 20 Jahren denselben Mietvertrag mit demselben Vermieter. Am 01.10.2017 hast du eine RSV abgeschlossen, die Mietsachen umfasst.
Am 06.02.2018 geht dir eine Kündigung der Mietwohnung zu. Die RSV ist eintrittspflichtig.
Oder: Du arbeitest seit 10 Jahren bei demselben Unternehmen. Gleicher Abschluss der RSV wie oben. Heute wirst du zwangsversetzt... RSV ist eintrittspflichtig.
Oder: Du hast eine Zeitung abonniert. Seit 10 Jahren. Gleicher Abschluss der RSV wie oben. Seit drei tagen wirst du eifach nicht mehr mit Zeitungen beliefert, die Zeitung weigert sich nachzuliefern und will dich gar nicht mehr kennen. RSV ist eintrittspflchtig. Anders, wenn die Belieferungsweigerung schon am 03.12.2017 erfolgte.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2018 um 15:34:30 Uhr:


Da fress ich 'nen Besen.

guten Appetit.

Der BGH hat da den Versicherten deutlich den Rücken gestärkt und die Einrede der Vorvertraglichkeit bei Dauerverträgen abgelehnt:

https://aktuell.breuer.legal/.../

Zitat:

für die Festlegung der den Versicherungsfall kennzeichnenden Pflichtverletzung (ist) allein der Tatsachenvortrag entscheidend, mit dem der Versicherungsnehmer den Verstoß seines Anspruchsgegners begründet

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Ich würde mal nach Bielefeld ( gibts das überhaupt? 😉) fahren und den Typen ansprechen, falls er noch lebt. Solltest du dort feststellen, dass er offensichtlich von vorne herein versucht hat dich zu betrügen, einfach die 110 wählen und eine Anzeige erstatten. Im anderen Fall musst du dann halt die Gerichte benühen, da es sich, wie hier schon so treffend gesagt wurde, um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.
Ich wäre schon lange da gewesen. Seit Ende Oktober nichts gehört😕. Wir haben jetzt Februar.

Erst mal Dank an den TE für die übersichtlichen Antworten an alle Foristen. Diese Form sollte Schule machen.

In der Sache würde ich mich Kai R. und AS60 anschließen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Februar 2018 um 15:45:55 Uhr:


Der BGH hat da den Versicherten deutlich den Rücken gestärkt und die Einrede der Vorvertraglichkeit bei Dauerverträgen abgelehnt:

https://aktuell.breuer.legal/.../

Ein Autokauf ist doch kein Dauervertrag (der über Jahre läuft), zumindest nicht normalerweise.

Gruß Metalhead

Alle Kosten, Bemühungen und Vermutungen bringen nichts, wenn man nicht weiß was mit dem Verkäufer ist!
Liegt er im Krankenhaus, sitzt im Knast oder ist ggf. verstorben?
So dämlich ja kaum jemand sein zu glauben, das aussitzen zu können indem man bei WhattsApp nicht mehr antwortet...?!
Gibt es denn keine Festnetznummer?
Vielleicht hilft ein Anruf beim Einwohnermeldeamt?
Und, um was für einen Youngtimer geht‘s denn hier?

-🙂

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