Betrugsopfer, wie geht es weiter?
Hallo zusammen,
ich muss mir mal den Frust von der Seele schreiben, ich hoffe dies wenigstens im richtigen Unterforum zu tun.
Ich habe Ende vorletzten Jahres einen Kaufvertrag mit Privat geschlossen. Unfertiges Auto, muss noch einiges gemacht werden, Vertrag war inkl. Aufbereitung und Überführung. Haben uns dann noch entschieden Fahrwerk und Motor zu machen, daher gab es nie ein genaues Datum. Da ich das Fahrzeug nur als Saisonfahrzeug nutzen wollte und es dann letzten Herbst klar wurde dass das zeitlich alles nicht mehr hinhaut haben wir uns darauf geeinigt alles auf Februar diesen Jahres zu schieben.
Gegen eine Anzahlung von 3500 Euro habe ich den Fahrzeugbrief und Zweitschlüssel erhalten.
Nun habe ich seit Ende Oktober nichts mehr von dieser Person gehört, vor 2 Wochen habe ich noch ein Einschreiben geschickt mit bitte um kurze Rückmeldung. Nichts gehört.
Nun würde ich gerne rechtliche Schritte einleiten. Wie genau ist da das Vorgehen? Gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betrugs? Konsultiere ich einen Anwalt?
Viele Grüße
Christian
Beste Antwort im Thema
Hier muss man die strafrechtliche Seite von der zivilrechtlichen Seite trennen. Ein (strafrechtlich relevanter) Betrug ist es, wenn der Andere nie vorhatte, das Auto fertigzustellen und Dich nur um Dein Geld bringen will. Ob das heute schon nachweisbar ist, bezweifle ich. Aber natürlich kann man eine Betrugsanzeige immer in der Hinterhand halten.
Im Moment bewegen wir uns hier noch im Bereich des Zivilrechts. Um vom Anderen etwas fordern zu können, muss man ihn in Verzug setzen. Ich würde hier eine letzte Frist setzen, und ankündigen, dass ich sonst vom Vertrag zurücktrete. Nach Ablauf der Frist kann man dann zurücktreten und hat dann eine Forderung (Anzahlung zurück und ggf. Kosten), die man gerichtlich durchsetzen kann (Mahnbescheid, Titel, Vollstreckungsbescheid, ggf. Klage).
Leider heißt das natürlich nicht, dass man das Geld auch zurück bekommt, wenn der Andere nichts hat. Aber ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Es wäre zu prüfen, ob Du vielleicht wenigstens das Auto pfänden kannst. Eigentümer geworden bist Du leider noch nicht, da die Übergabe noch nicht stattgefunden hat.
Einen anderen Weg gibt es nicht, wenn nicht der Vertragspartner wunderbarerweise das Auto doch noch fertigstellt.
76 Antworten
Melde das Auto als gestohlen. Du hast den Fahrzeugbrief, das Auto gehört damit dir.
Alternativ auch eine Anzeige wegen Unterschlagung, ist in dem Fall wohl auch angebrachter.
Recht seltsame Story...!?
Kaufvertrag über einen PKW mit einer Privatperson bei einer Lieferzeit von 1,5 Jahren...?!
Warum fährst Du nicht einfach hin, und schaust ob Dein Vertragspartner überhaupt noch da wohnt, er noch lebt und ob der Vertragsgegenstand sich dort befindet...?!
-🙂
Verstehe ich das richtig? Du hast eine Bastelbude gekauft die aber der Halter selber noch fertig basteln sollte bevor er dir das Auto uebergibt? Und das ist schon ueber ein Jahr her? Den Vertrag und eine Quittung bzw eine Bestaetigung ueber den Erhalt der 3500 Euro hast aber schon in der Tasche? Weil nur der Fahrzeugbrief macht dich noch lange nicht zum Besitzer.
Vielen Dank für die Antworten!
Es handelt sich um eine Restauration eines Youngtimers. Das sollte was werden was ich meinen Kindern irgendwann vererben kann. Ich habe zwischendurch auch immer wieder Bilder bekommen was alles gemacht wurde und es wurde regelmäßig im WhatsApp geschrieben. Aber seit Oktober es eben Funkstille.
@princeton
Ja ich weiss.. Das Auto steht 500km entfernt von mir, ich habe durch Arbeit und Familie nicht wirklich die Zeit dort vorbeizufahren. Wobei ich darüber auch schon nachgedacht habe ob ich mir nicht mal ein Wochenende Zeit nehme.
@mattalf
Ja natürlich. Vertrag ist vorhanden, Anzahlung steht drin und wurde per Überweisung getätigt. Überweisungsbestätung ist vorhanden.
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War denn das Einschreiben mit Rückschein?
Wenn der Verkäufer nicht mehr antworten kann, bringt auch ein Anwalt nichts.
Wenn Du die Region/Stadt nennst, würde sich ja vielleicht ein Foren-Mitglied finden, welcher dort mal „Guten Tag“ sagt...?!
-🙂
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 6. Februar 2018 um 00:06:22 Uhr:
Melde das Auto als gestohlen. Du hast den Fahrzeugbrief, das Auto gehört damit dir.
Super Idee, Staatsanwälte stehen total darauf verarscht zu werden und sind da auch nicht nachtragend und unterstellen so etwas wie "falsche Verdächtigung" (§164 StGB). 😉
Gruß Metalhead
Komisch ist das ganze schon aber mal als Hinweis:
Wenn da kein genaues Datum im Vertrag steht, wo ist dann juristisch der Betrug? Mit welchem Argument kannst du darauf bestehen, dass das Auto genau jetzt fertig sein soll?
Geeinigt auf Februar diesen Jahres - das könnte man natürlich auch als Vertragsbestandteil sehen.
Aber zum einen hat der Februar gerade erst angefangen und zum anderen ist das schwer zu beweisen wenn es nicht schriftlich festgehalten wurde.
Telefonisch kein Kontakt möglich?
Steht das Fahrzeug beim Verkäufer und wollte er das selbst restaurieren oder in einer Werkstatt. Evtl. auch mal da nachfragen falls bekannt.
Auch wenn's blöd klingt, evtl. mal in der Nachbarschaft anrufen und fragen was mit dem Typ los ist (hängt natürlich auch mit der Wohngegend zusammen).
Wenn das alles nichts bringt, bleibt dir wohl nur noch der juristische Weg.
Hier muss man die strafrechtliche Seite von der zivilrechtlichen Seite trennen. Ein (strafrechtlich relevanter) Betrug ist es, wenn der Andere nie vorhatte, das Auto fertigzustellen und Dich nur um Dein Geld bringen will. Ob das heute schon nachweisbar ist, bezweifle ich. Aber natürlich kann man eine Betrugsanzeige immer in der Hinterhand halten.
Im Moment bewegen wir uns hier noch im Bereich des Zivilrechts. Um vom Anderen etwas fordern zu können, muss man ihn in Verzug setzen. Ich würde hier eine letzte Frist setzen, und ankündigen, dass ich sonst vom Vertrag zurücktrete. Nach Ablauf der Frist kann man dann zurücktreten und hat dann eine Forderung (Anzahlung zurück und ggf. Kosten), die man gerichtlich durchsetzen kann (Mahnbescheid, Titel, Vollstreckungsbescheid, ggf. Klage).
Leider heißt das natürlich nicht, dass man das Geld auch zurück bekommt, wenn der Andere nichts hat. Aber ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Es wäre zu prüfen, ob Du vielleicht wenigstens das Auto pfänden kannst. Eigentümer geworden bist Du leider noch nicht, da die Übergabe noch nicht stattgefunden hat.
Einen anderen Weg gibt es nicht, wenn nicht der Vertragspartner wunderbarerweise das Auto doch noch fertigstellt.
Danke, Kai. Wie immer die korrekte und ausführliche Antwort.
Es ist landläufig immer viel zu schnell von Betrug die Rede, wenn es lediglich um zivilrechtliche Forderungen geht. Das soll jetzt kein Vorwurf an den TE sein. Allerdings möchte ich wirklich raten, sich auch als Nichtjurist einmal den Wortlaut von § 263 StGB anzugucken, insbesondere die Tatbestandsmerkmale. (Ja, ich weiß. Absatz 1 ist ein sprachliches Monster.)
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 6. Februar 2018 um 00:06:22 Uhr:
Du hast den Fahrzeugbrief, das Auto gehört damit dir.
Blödsinn! Genau das ist eben nicht der Fall und steht sogar auf dem Dokument so geschrieben.
Hallo zusammen,
danke für die vielen Antworten und Ratschläge.
Ich war vor einem halben Jahr schon einmal soweit. Ewig lange nichts gehört, da gingen aber die Telefonnummern noch. Habe fast jeden Tag durchgeklingelt, irgendwann kam dann ein Rückruf. Jetzt sind aber alle Nummern tot.
@princeton
Es handelt sich um den Raum Bielefeld, ich selbst komme aus der Südpfalz. Vielleicht muss ich mir tatsächlich mal ein Wochenende Zeit nehmen.
@McFlyHH
Mir wurde bereits Mitte Mai versichtert, dass das Auto in 3 Wochen bei mir vor der Tür steht. Dann gab es Probleme mit Lieferung von Teilen, Todesfall in der Familie (Todesanzeige habe ich tatsächlich dann online gefunden) weswegen die Aktion sich dann verzögert wurde. Aber ich habe bereits dort gesagt dass ich das Auto dann ab März fahren möchte, weswegen ich eine Lieferung auf Anfang Februar setzte und auch für realistisch sah.
@gummikuh72
Das Fahrzeug wird von ihm selbst restauriert, er hat mich wie oben erwähnt mit Bildern auf dem laufenden Gehalten. Also er war da definitiv dran.
Ich habe bereits Dritte involviert und seine Freundin per Einschreiben kontaktiert, die Adresse hatte ich weil von dort auch der Schlüssel kam. Die hat aber bis heute auch nicht reagiert.
@Kai R.
@Erwachsener
Korrekt, der Begriff Betrug war in der Tat etwas unglücklich gewählt und der Tatbestand liegt zur Zeit keinesfalls vor, zumindest nicht nachweislich.
Über das in Verzug setzen habe ich in der Tat schon gelesen.
Nun habe ich, wie es für Foren eben typisch ist die Möglichkeit verschiedener Vorgehensweisen. Wichtig für mich ist, ich möchte den Februar noch abwarten, dann aber zeitnah handeln. Mir geht das persönlich so langsam aber sicher an die Substanz, Geld ist das eine, aber die Nerven die ich investiere würde ich mir gerne sparen können.
Anzeige fällt raus, da im Moment noch kein Straftatbestand vorliegt, ist das richtig?
D.h. die richtige Reihenfolge wäre nun (vom persönlichen kontaktieren abgesehen, mir gehen da langsam die Mittel und Wege aus) in Verzug setzen und wenn nicht reagiert wird einen Anwalt einschalten? Eine Frist bis Ende Februar wäre in diesem Falle angemessen, oder?
Vielen Dank und Grüße
Christian
bis zum Mahnbescheid kann man das alles noch selbst hinbekommen. Wenn Du eine Rechtschutz hast, würde ich aber bereits das erste Schreiben vom Anwalt machen lassen. Und ich würde jetzt handeln und ihm die Frist bis Ende Februar setzen.