Betrugsopfer, wie geht es weiter?

Hallo zusammen,

ich muss mir mal den Frust von der Seele schreiben, ich hoffe dies wenigstens im richtigen Unterforum zu tun.

Ich habe Ende vorletzten Jahres einen Kaufvertrag mit Privat geschlossen. Unfertiges Auto, muss noch einiges gemacht werden, Vertrag war inkl. Aufbereitung und Überführung. Haben uns dann noch entschieden Fahrwerk und Motor zu machen, daher gab es nie ein genaues Datum. Da ich das Fahrzeug nur als Saisonfahrzeug nutzen wollte und es dann letzten Herbst klar wurde dass das zeitlich alles nicht mehr hinhaut haben wir uns darauf geeinigt alles auf Februar diesen Jahres zu schieben.

Gegen eine Anzahlung von 3500 Euro habe ich den Fahrzeugbrief und Zweitschlüssel erhalten.
Nun habe ich seit Ende Oktober nichts mehr von dieser Person gehört, vor 2 Wochen habe ich noch ein Einschreiben geschickt mit bitte um kurze Rückmeldung. Nichts gehört.

Nun würde ich gerne rechtliche Schritte einleiten. Wie genau ist da das Vorgehen? Gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betrugs? Konsultiere ich einen Anwalt?

Viele Grüße
Christian

Beste Antwort im Thema

Hier muss man die strafrechtliche Seite von der zivilrechtlichen Seite trennen. Ein (strafrechtlich relevanter) Betrug ist es, wenn der Andere nie vorhatte, das Auto fertigzustellen und Dich nur um Dein Geld bringen will. Ob das heute schon nachweisbar ist, bezweifle ich. Aber natürlich kann man eine Betrugsanzeige immer in der Hinterhand halten.

Im Moment bewegen wir uns hier noch im Bereich des Zivilrechts. Um vom Anderen etwas fordern zu können, muss man ihn in Verzug setzen. Ich würde hier eine letzte Frist setzen, und ankündigen, dass ich sonst vom Vertrag zurücktrete. Nach Ablauf der Frist kann man dann zurücktreten und hat dann eine Forderung (Anzahlung zurück und ggf. Kosten), die man gerichtlich durchsetzen kann (Mahnbescheid, Titel, Vollstreckungsbescheid, ggf. Klage).

Leider heißt das natürlich nicht, dass man das Geld auch zurück bekommt, wenn der Andere nichts hat. Aber ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Es wäre zu prüfen, ob Du vielleicht wenigstens das Auto pfänden kannst. Eigentümer geworden bist Du leider noch nicht, da die Übergabe noch nicht stattgefunden hat.

Einen anderen Weg gibt es nicht, wenn nicht der Vertragspartner wunderbarerweise das Auto doch noch fertigstellt.

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Eine Kopie würde ich auch per PN nehmen 🙂

@adenosin
Alles nur Hinhaltetaktik. Ich sag jetzt nicht, ich habe es ge....!

Hoffe dein RA hat mehr Erfolg!

Gruß,
der_Nordmann

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