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Betrug? Rußpartikelfilter in den Papieren eingetragen, aber nicht im Auto verbaut / Steuernachteile?

Themenstarteram 21. November 2020 um 16:29

Guten Abend,

vor ca. 2 Jahren hatte ich einen gebrauchten VW Passat Diesel gekauft.

Grüne Plakette und Rußpartikelfilter.

Der Verkäufer gab mir so HJS Nachrüstpapiere mit, wo auch ein Stempel (siehe Foto) zu sehen war.

ich damit zur Anmeldestelle zum Amt und zugelassen, das Auto hatte auch neuen TÜV, und ich bekam die grüne Umweltplakette.

Jetzt nach 2 Jahren mußte ich wieder zum TÜV, und Prüfer meinte, dass die Angaben im Fahrzeugschein nicht mit dem Fahrzeug übereinstimmen, d.h. der Wagen habe keinen Rußpartikelfilter.

Den Verkäufer von vor 2 Jahren erreiche ich nicht mehr, die Tel. gibt es nicht mehr, und im Fahrzeugbrief steht der Name des vorherigen Halters, der davon angeblich nichts weiß.

Die HJS Papiere wurden aber von einem VW Autohaus abgestempelt, aber die meinen aufgrund Nachfrage, das Auto nicht zu finden.

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?

Den TÜV kann und darf ich ja wegen Corona 4 Monate überziehen.

Natürlich möchte ich die grüne Umweltplakette nicht verlieren, denn die brauche ich um in die Stadt fahren zu können. Außerdem habe ich ja auch Steuervorteile, die ich auch nicht verlieren möchte.

Beste Antwort im Thema

Ein und Ausbau sind schnell gemacht. Genau wie ein Stempel, den bestelle ich mir bis Dienstag im Internet.

 

Der erste Schritt sollte sein, zu klären ob der Verkäufer beschissen hat oder sich der Prüfer irrt. Beides ist möglich, aber für das was danach kommt entscheidend.

 

Vielleicht kann der TE ja auch hier mal ein Bild vom Kat oder Filter einstellen und man kann evtl schon daran was erkennen.

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Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 21. November 2020 um 17:47:35 Uhr:

Was bedeutet "das Autohaus findet das Auto nicht"? Wenn die den Partikelfilter angeblich verbaut haben, wäre das meine Anlaufstelle. Die müssen Unterlagen haben.

Ausser die Unterlagen wurden mit Photoshop erstellt. Was nach Betrug STINKT. Strafanzeige gegen unbekannt (hilft dir nichts) und einen HJS ggf. selbst nachrüsten wenns sowas noch gibt. Weil dir nichts anderes übrig bleibt wenn du auf ne Grüne Plakette angewiesen sein solltest.

 

Zitat:

@Stani321 schrieb am 21. November 2020 um 17:29:02 Uhr:

...

Den Verkäufer von vor 2 Jahren erreiche ich nicht mehr, die Tel. gibt es nicht mehr, und im Fahrzeugbrief steht der Name des vorherigen Halters, der davon angeblich nichts weiß.

Du hast das Auto also von einem gewerblichen Händler gekauft? Und dieser hat das Fahrzeug angeblich mit dem DPF nachrüsten lassen?

Zitat:

Die HJS Papiere wurden aber von einem VW Autohaus abgestempelt, aber die meinen aufgrund Nachfrage, das Auto nicht zu finden.

Du solltest das Datum des (angeblichen) Einbaus mit dem Datum der Abmeldung des Vorbesitzers abgleichen. Dann kannst du den Vorbesitzer evtl. schon mal ausschließen. Vielleicht hat der Händler einfach nur die Papiere gefälscht.

Zitat:

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?

Das wird schwierig. Autohaus und Händler könnten ja einfach behaupten, dass der Filter drin war, als du das Fahrzeug übernommen hast. Außerdem hast du dann den Zoll am Hacken wegen Steuerbetrug...

Du oder die Polizei müsste dann erstmal versuchen, den Betrug nachzuweisen. Ich fürchte ohne Anwalt kommst du da nicht so einfach raus.

Oder du beißt in den sauren Apfel und rüstest den Filter auf eigene Kosten nach und schweigst.

Wäre die Frage, um welches Baujahr es sich handelt. Bei einem Nachrüstfilter würde ich auf ein Alter von 15-20 Jahre tippen. Dann hat die Kiste eh nur noch einen WBW von ca. 2000/3000€ oder weniger. Ob sich dann der Aufwand wirklich lohnt, muss man selber entscheiden. Und wenn es mit Filter nur auf die gelbe Plakette hinausläuft, ist der Filter eh nutzlos bzw. macht mehr Probleme als ohne.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 21. Nov. 2020 um 20:28:08 Uhr:

Dann hat die Kiste eh nur noch einen WBW von ca. 2000/3000€ oder weniger. Ob sich dann der Aufwand wirklich lohnt, muss man selber entscheiden.

Inwiefern hat das eine mit dem anderen zu tun?

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 21. November 2020 um 17:52:42 Uhr:

Du bist offensichtlich betrogen worden.

Nach zwei Jahren ist Niemand mehr dafür haftbar zu machen.

...

Betrug verjährt anscheinend erst nach mindestens FÜNF Jahren!

https://www.google.de/search?...

Ich würde als Betrüger aber felsenfest behaupten, dass der Filter drunter war und dass du den selber ausgebaut hast.

Schätze, dass du das Ganze unter "Erfahrungen" verbuchen musst.

Vll. findest du einen günstigen gebrauchten DPF bei eBay.

DoMi

 

 

"Ich würde als Betrüger aber felsenfest behaupten, dass der Filter drunter war und dass du den selber ausgebaut hast."

Wenn beim Autohaus keine Unterlagen über den Filtereinbau vorgelegt werden können, die Unterlagen gefälscht sind, wird das schnell als Schutzbehauptung gewertet.

Schon vor zwei Jahren gab es eine AU, und die Unterlagen wären bei der untersuchenden Stelle noch vorhanden.

Zitat:

@Stani321 schrieb am 21. November 2020 um 17:29:02 Uhr:

Außerdem habe ich ja auch Steuervorteile, die ich auch nicht verlieren möchte.

Da irrst du dich. Es macht bei der Besteuerung keinen Unterschied.

In der Zeit vom 01.04.2007 bis 31.03.2011 wurde eine Strafsteuer von 1,20€ pro 100ccm für Diesel ohne Partikelfilter erhoben. Dies war eine befristete Aktion.

Anhand der Eintragung müsste man den Partikelfilter eindeutig identifizieren können. Austauschsysteme ersetzen den serienmäßigen Kat gegen eine Kombination aus Kat und Partikelfilter. Ist denn eindeutig dokumentiert worden, dass dein Fahrzeug nicht ein solches System hat?

Ich kenne einen, der stempelt mit dem Firmenstempel in einem

unbeobachtem Moment die Inpektionshefte seiner Kumpels ab.

Das wäre ein Grund, wieso das Autohaus nix davon weiß.

Mit dem Nachrüstfilter läuft das Auto schlechter und braucht mehr Sprit.

Vielleicht hat ihn der Vorbesitzer dewegen wieder ausgebaut.

Das würde man bei der AU auch nicht unbedingt bemerken,

weil die alten Autos eine andere Prüfmethode haben.

Wird denn beim nachträglichen Einbau eines DPF nur der nackte Filter dazwischengeschaltet? Oder müssen sonst noch irgendwelche Änderungen vorgenommen werden?

z.B. Steuergerät, Differenzdrucksensoren, irgendwelche Schläuche und Kabel verlegen, zusätzliche Relais + Sicherungen?

Ist die Einbauanleitung bei den Papieren?

Dann könnte man zumindest einen Hinweis darauf finden, dass da mal ein DPF eingebaut WAR.

Beispiel:

Wenn z.B. für den Einbau laut Anleitung die Unterdruckleitung x durchtrennt, und mit einem T-Stück versehen werden muss, dann sollte trotz Wiederausbau zumindest diese Trennstelle noch vorhanden sein.

DoMi

Nachrüstfilter sind passive Systeme. Diese arbeiten völlig autonom und haben keine Verbindung zur Motorsteuerung.

Den Einbaunachweis bekommt das örtliche Straßenverkehrsamt und im Fahrzeugschein wird unten im Feld für freie Eintragungen etwas wie "PM* ab **.**.20**" eingetragen.

Der Nachweis des Betrugs dürfte sehr schwer fallen. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verkäufer sind sicher nicht einfach durchsetzbar.

Um Deinen Wagen betriebsbereit für Deine gewünschte Fahrstrecke zu erhalten musst Du sowieso in die Werkstatt und den fehlenden Filter ersetzen lassen. Die Kosten hierfür kannst Du dann beim Verkäufer ggfls. gerichtlich geltend machen. Damit hast Du dann auch Deinen Schaden beziffert.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 22. November 2020 um 10:05:06 Uhr:

...musst Du sowieso in die Werkstatt und den fehlenden Filter ersetzen lassen...

Ich würde irgendwo einen Gebrauchten suchen und selber einbauen.

EINGETRAGEN ist er ja schon.

DoMi

...ich hatte zwar noch bei keiner HU weder mit TÜV noch mit DEKRA Probleme, allerdings würde mich interessieren wo da bei meinem Auto der lt. Papieren nachgerüstete DPF sitzt.

Das wäre z.B. interessant, wenn mal ne neue Abgasanlage fällig wird um zu wissen worauf zu achten ist... den "Original" wird ja wohl nicht mehr passen bei einem nachgerüstetem DPF.

Bild 1 + 2 sind vom Kat, den ich mal draußen hatte um den Turbolader zu kontrollieren.

Bild 3 ... der dem Kat folgende Mitteltopf (im Bild 4 die Nr. 1)

Bild 4 ... danach kommt nur noch ein Endtopf (im Bild die Nr. 2) und das Endrohr mit einer kleinen Verdickung (im Bild die rote Nummer 3)

Bild 5 ... Beschriftung auf dieser Verdickung... (für nen Topf ist das Teil recht klein)

Zitat:

@Rasanty schrieb am 22. November 2020 um 10:05:06 Uhr:

..in die Werkstatt und den fehlenden Filter ersetzen lassen. Die Kosten hierfür kannst Du dann beim Verkäufer ggfls. gerichtlich geltend machen. Damit hast Du dann auch Deinen Schaden beziffert.

Nach 2 Jahren? Und einfach einfach einen neuen Filter einbauen lassen und dem Verkäufer vorlegen, ist nicht rechtens, denn er hätte zuerst das Recht zur Nachbesserung. Aber wie gesagt, nach 2 Jahren und er hatte doch frischen TÜV. Da wird es etwas eng mit der Beweislage. Die einzige Chance wäre, einen Betrug nachzuweisen. Stelle ich mir aber auch fast unmöglich vor.

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. November 2020 um 11:04:15 Uhr:

...ich hatte zwar noch bei keiner HU weder mit TÜV noch mit DEKRA Probleme, allerdings würde mich interessieren wo da bei meinem Auto der lt. Papieren nachgerüstete DPF sitzt....

Ich sehe da keinen DPF.

In der ZB 1 sollte die KBA Nummer des Filters stehen. Diese steht auch auf dem Filter drauf.

Jedoch:

Ich habe auch ein Fahrzeug, welches laut Fahrzeugschein auf Euro 2 umgerüstet ist.

Die Umrüstung ist nur auf zwei Arten Möglich: 1. Minikat; 2. Kaltlaufregler

Keines von beidem ist eingebaut.

Es steht im Schein auch nur drin: Umgerüstet auf Euro II gem. Bescheinigung der Fa. XXX

Keine KBA Nummer und kein Hinweis, durch welche Maßnahme umgerüstet wurde.

Daher hat der TÜV bisher auch nichts vermisst.

(Bei meinen anderen Fahrzeugen steht jeweils drin: Umrüstung EuroII durch Einbau eines Nachrüstkatalysators KBA 12345)

DoMi

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