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Betrug? Rußpartikelfilter in den Papieren eingetragen, aber nicht im Auto verbaut / Steuernachteile?

Themenstarteram 21. November 2020 um 16:29

Guten Abend,

vor ca. 2 Jahren hatte ich einen gebrauchten VW Passat Diesel gekauft.

Grüne Plakette und Rußpartikelfilter.

Der Verkäufer gab mir so HJS Nachrüstpapiere mit, wo auch ein Stempel (siehe Foto) zu sehen war.

ich damit zur Anmeldestelle zum Amt und zugelassen, das Auto hatte auch neuen TÜV, und ich bekam die grüne Umweltplakette.

Jetzt nach 2 Jahren mußte ich wieder zum TÜV, und Prüfer meinte, dass die Angaben im Fahrzeugschein nicht mit dem Fahrzeug übereinstimmen, d.h. der Wagen habe keinen Rußpartikelfilter.

Den Verkäufer von vor 2 Jahren erreiche ich nicht mehr, die Tel. gibt es nicht mehr, und im Fahrzeugbrief steht der Name des vorherigen Halters, der davon angeblich nichts weiß.

Die HJS Papiere wurden aber von einem VW Autohaus abgestempelt, aber die meinen aufgrund Nachfrage, das Auto nicht zu finden.

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?

Den TÜV kann und darf ich ja wegen Corona 4 Monate überziehen.

Natürlich möchte ich die grüne Umweltplakette nicht verlieren, denn die brauche ich um in die Stadt fahren zu können. Außerdem habe ich ja auch Steuervorteile, die ich auch nicht verlieren möchte.

Beste Antwort im Thema

Ein und Ausbau sind schnell gemacht. Genau wie ein Stempel, den bestelle ich mir bis Dienstag im Internet.

 

Der erste Schritt sollte sein, zu klären ob der Verkäufer beschissen hat oder sich der Prüfer irrt. Beides ist möglich, aber für das was danach kommt entscheidend.

 

Vielleicht kann der TE ja auch hier mal ein Bild vom Kat oder Filter einstellen und man kann evtl schon daran was erkennen.

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Zitat:

@4Takt schrieb am 22. November 2020 um 11:15:00 Uhr:

Nach 2 Jahren?

Jepp, ist noch nicht verjährt :)

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. November 2020 um 11:04:15 Uhr:

 

Bild 1 + 2 sind vom Kat, den ich mal draußen hatte um den Turbolader zu kontrollieren.

Ich lese gerade, dass bei Nachrüstsystemen u.U. der Serienkat durch einen Kat mit integriertem DPF ersetzt wird.

Dein Kat könnte demnach gleichzeitig den DPF beinhalten.

Evtl. kommst du ja mit einer kleinen Taschenlampe um die Rohrkrümmung:

Beim Kat kann man durchleuchten, beim DPF nicht.

DoMi

...mit dem vermeintlichen auf dem Kat eingeschlagenen Datum "14.09.04" und der Erstzulassung 2004 des Fahrzeugs müßte der ja schon bei der Erstzulassung nachgerüstet worden sein.

Auch das Datum auf dieser Verdickung im Endrohr "09/04" ist dabei interessant... scheint also noch der originale Auspuff zu sein.

Gekauft hab ich das Auto 2012 / 2013... wegen der Kinderkrankheiten mit den (werkseitigen) DPFs extra einen ohne DPF, als der Steuerbescheid mit 308,-€ statt 332,-€ hier ankam war ich doch etwas verwundert und dachte mir, da hat dich der Verkäufer / Vorbesitzer jetzt etwas beschissen, wenn da doch ein DPF drin ist.

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. November 2020 um 13:19:00 Uhr:

Gekauft hab ich das Auto 2012 / 2013... wegen der Kinderkrankheiten mit den (werkseitigen) DPFs extra einen ohne DPF, als der Steuerbescheid mit 308,-€ statt 332,-€ hier ankam war ich doch etwas verwundert und dachte mir, da hat dich der Verkäufer / Vorbesitzer jetzt etwas beschissen, wenn da doch ein DPF drin ist.

Die Strafsteuer für Diesel ohne Partikelfilter war zeitlich befristet.

...ok, dann kanns also sein, dass doch kein DPF drin ist... den ich zum Glück auch nicht brauche.;):D

Da ist keiner verbaut. Hatte ja auch bereits geschrieben: im Fahrzeugschein wird unten im Feld für freie Eintragungen etwas wie "PM* ab **.**.20**" eingetragen.

Zitat:

@206driver schrieb am 22. November 2020 um 09:28:54 Uhr:

Nachrüstfilter sind passive Systeme. Diese arbeiten völlig autonom und haben keine Verbindung zur Motorsteuerung.

Den Einbaunachweis bekommt das örtliche Straßenverkehrsamt und im Fahrzeugschein wird unten im Feld für freie Eintragungen etwas wie "PM* ab **.**.20**" eingetragen.

mit "das örtliche Straßenverkehrsamt" meinst du sicher die KFZ Zulassungsstelle.

Ansonsten stimme ich aber zu. Die Zulassungsstelle erstellt dann eine Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) wo dann der entsprechende Eintrag vorhanden ist.

Damals wurde nach meinem Wissen das Finanzamt informiert. Heutzutage informiert die KFZ Zulassungsstelle das Zollamt, das für die KFZ Steuer zuständig ist.

 

"Jetzt nach 2 Jahren mußte ich wieder zum TÜV, und Prüfer meinte, dass die Angaben im Fahrzeugschein nicht mit dem Fahrzeug übereinstimmen, d.h. der Wagen habe keinen Rußpartikelfilter."

Du hast das Fahrzeug damals doch selbst zulassen lassen. Wenn du keine Änderungen am Fahrzeug gemacht hast müßte eigentlich alles ok sein.

Insofern eine merkwürdige Geschichte :confused:

Wozu sollte das Zollamt eingeschaltet werden? An der Steuer ändert sich nichts und eine Förderung gibt es auch seit Jahren nicht mehr.

Ich muss sagen, dass ich das ganze Thema hier schon sehr merkwürdig finde. Der Tüvprüfer hat wohl einfach nur die Plakette mit dem Fahrzeugschein abgeglichen und festgestellt, dass Euro 3 ohne Partikelfilter nicht der grünen Plakette entspricht. Offensichtlich hat die HU schon stattgefunden, daher verstehe ich Aussagen wie diese nicht:

Zitat:

Den TÜV kann und darf ich ja wegen Corona 4 Monate überziehen.

Der letzte Stand war, dass der TE am Montag eine Werkstatt unters Auto schauen lassen will.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 21. November 2020 um 18:41:06 Uhr:

Es könnte günstiger sein den Karren ohne DPF weiter zu fahren. Mal überlegen und rechnen.

Definitiv (würe ich auch machen), der DPF-Steuervorteil ist doch eh schon ausgelaufen, oder?

Austragen das Ding und fertig.

Wenn er natürlich Euro3 hätte wäre das doof wegen der Plakette.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Lippeelfe schrieb am 21. November 2020 um 18:52:50 Uhr:

Das ist Steuerbetrug . Das Autohaus , mit deren Stempel ist haftbar.

Das kann nicht stimmen, die sagen einfach der Filter war verbaut und den hat irgendjemand wieder ausgebaut (auch das wahrscheinlichste Szenario).

Gruß Metalhead

Zitat:

@DomiAleman schrieb am 21. November 2020 um 21:31:45 Uhr:

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 21. November 2020 um 17:52:42 Uhr:

Du bist offensichtlich betrogen worden.

Nach zwei Jahren ist Niemand mehr dafür haftbar zu machen.

...

Betrug verjährt anscheinend erst nach mindestens FÜNF Jahren!

https://www.google.de/search?...

So oder so, die Verjährungsfrist für Betrug beginnt sowieso erst zu laufen wenn dem Betrogenen der Betrug auch bekannt wird.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. November 2020 um 08:24:38 Uhr:

..die Verjährungsfrist für Betrug beginnt sowieso erst zu laufen, wenn dem Betrogenen der Betrug auch bekannt wird..

Nein, das gilt vielleicht für einen eventuellen Anspruch auf Schadenersatz nach Zivilrecht, aber nicht für die Straftat selber.

Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB beginnt nach § 78a Satz 1 StGB, sobald die Tat beendet ist. Das gilt für jede Verjährungsfrist.

Zitat:

@4Takt schrieb am 22. November 2020 um 11:15:00 Uhr:

Nach 2 Jahren?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 22. November 2020 um 12:15:44 Uhr:

Jepp, ist noch nicht verjährt.

Ich meinte damit, das es nach 2 Jahren schwierig wird, das zu beweisen, denn schließlich kann das Autohaus behaupten, das der Vorbesitzer den Filter wieder ausgebaut hat, weil das Auto damit mehr Sprit verbraucht.

Kenne viele, die deswegen den Kat ausbauten, um das, damals noch billigere verbleite Benzin fahren zu können und vor der HU wieder einbauten. Damals konnte man solche Kat-Ersatz-Auspuffrohre sogar direkt kaufen.

Wenn die Werkstatt den verbaut hat muss sie eine Rechnung haben. Sonst wäre das nicht. Ur Betrug sondern auch ein Steuervergehen.

Kann sie also keine Rechnung präsentieren wäre das ein Anfangsverdacht für Betrug.

Keine Werkstatt, erst recht kein Autohaus würde sowas machen. Es wird wohl eher so sein, das ein Angestellter von denen, sich mal kurz den Firmenstempel für sich oder einen Kumpel "ausgeliehen" hat. Das würde auch erklären, wieso das Autohaus dafür keine Rechnung oder ähnliches hat.

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