Betrug oder nicht?? Bitte um Ratschläge!!
Hallo
Habe mir am Wochenende nun endlich meinen neuen Tigra gekauft. Von "privat"!
Als ich da ankam, haben mich die roten nummern schon stutzig gemacht. Und es stand noch ein 2. nicht angemeldetes Auto auf dem Hof.
Naja.... er meinte den Jeep hätte er sich neu gekauft und den Tigra will seine Frau nicht mehr haben.
Habe dann das Auto gekauft und war erstma glücklich... der Kerl kam mir aber trotzdem sehr komisch vor...
Nun habe ich rausgefunden das er schon wieder 2 Autos im Internet anbietet.
Meiner Meinung nach ist er ein Händler. Muss er mir dann nicht 2 Jahre Gewährleistung geben??
Er hat mich sogesehen betrogen, weil er Ihn mir als Privat verkauft hat.
Vermutlich hat er noch nicht mal ein Gewerbe angemeldet und hinterzieht sogesehen steuern.
Liege ich da falsch?
Was soll ich am besten jetzt machen? Ihn anrufen? Oder es einfach gut sein lassen? Der Preis des Autos war schon hoch, aber noch Ok.
Würde mich sehr über Ratschläge freuen.
Beste Antwort im Thema
Um hier auch noch meinen Senf beizugeben....
Warum haust du die Karre für teuer Geld gekauft wenn dir alles nicht koscher vorkam??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
Das geht mir absolut nicht in die Birne.
Man klärt alles beim Kauf und lässt sich etwas schriftlich geben wenn man Zweifel hat.
Für mich zeigt das nur, dass du nicht zufrieden bist mit der Karre und noch was extra rausholen willst.
Solche sind immer die Ersten, die Fragen ob ich ihre Felgen wieder flott machen kann ohne Rechnung!!! Am besten noch mit Schweißarbeiten und Richtarbeiten - Kriggst au en Zeener mer - weisch.....-
Wieviele Dinge hast du schon bei eBay vertickt?! - Ich persönlich schon 60 bis 70. Soll ich jetzt dafür noch ein drittes Gewerbe oder sonstwas anmelden.
Ich persönlich möchte dich jetzt nicht in deiner Person angreifen, hoffe aber, dass du gewalltig auf´s Ma..l fliegst falls du versuchen solltest dem anderen an den Karren zu pissen.
Jeder versucht nur ein bissel Kiis zu scheffel um sich ein Eis zu leisten!
27 Antworten
was wäre dann ??
ohhh unsere Konjunktur...
Unsere Form des Sozialstaates funktioniert doch sowieso nur in der Theorie...
nun gut, das wird wohl zu off-topic.
Per Definition ist ein Gewerbe ist eine
- auf Dauer ausgerichtete
- offene
- erlaubte
- selbstständige
- planmäßige Tätigkeit
- mit Gewinnerzielungsabsicht
Wenn der Typ also in diesem Sinne Autos vertickt ist er Kaufmann i.S. des §1I HGB.
Ich finde das ist eine delikate Angelegenheit in der ich selbst nicht wüsste, wie ich mich verhalten sollte. Kann den Ärger von Mirell1 aber sehr gut nachvollziehen! Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die bezahlen afaik das 1. Gespräch mit einem Anwalt. Einfach mal einen fragen, wenn’s nix kostet!
@daskind, das stimmt nicht was du da sagst bzw nur unvollständig !
als Kaufmann i.S. des HGB musst du IstKaufmann sein und das ist nicht gegeben, sofern man nicht verhältnismäßig organisiert ist.
Das heisst so viel wie, dass EDV-Systeme, Betriebsgelände, usw.. vorhanden sein MÜSSEN.
Um hier auch noch meinen Senf beizugeben....
Warum haust du die Karre für teuer Geld gekauft wenn dir alles nicht koscher vorkam??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
Das geht mir absolut nicht in die Birne.
Man klärt alles beim Kauf und lässt sich etwas schriftlich geben wenn man Zweifel hat.
Für mich zeigt das nur, dass du nicht zufrieden bist mit der Karre und noch was extra rausholen willst.
Solche sind immer die Ersten, die Fragen ob ich ihre Felgen wieder flott machen kann ohne Rechnung!!! Am besten noch mit Schweißarbeiten und Richtarbeiten - Kriggst au en Zeener mer - weisch.....-
Wieviele Dinge hast du schon bei eBay vertickt?! - Ich persönlich schon 60 bis 70. Soll ich jetzt dafür noch ein drittes Gewerbe oder sonstwas anmelden.
Ich persönlich möchte dich jetzt nicht in deiner Person angreifen, hoffe aber, dass du gewalltig auf´s Ma..l fliegst falls du versuchen solltest dem anderen an den Karren zu pissen.
Jeder versucht nur ein bissel Kiis zu scheffel um sich ein Eis zu leisten!
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Zitat:
Original geschrieben von lil_tuner
@daskind, das stimmt nicht was du da sagst bzw nur unvollständig !als Kaufmann i.S. des HGB musst du IstKaufmann sein und das ist nicht gegeben, sofern man nicht verhältnismäßig organisiert ist.
Das heisst so viel wie, dass EDV-Systeme, Betriebsgelände, usw.. vorhanden sein MÜSSEN.
Ups... hast natürlich vollkommen recht!
...ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, haha
Moin,
Nein ... Betrogen hat er dich nicht 😉 Betrogen hat er allerhöchstens das Finanzamt, wenn er dies als Gewerbe betreibt, aber dort nicht gemeldet ist und keine Steuern abführt. Kannst du die gewerbliche Tätigkeit des Herren nachweisen (z.B. indem du dir die Anzeigen kopierst) wäre er dir gegenüber in der Tat 2 Jahre gewährleistungspflichtig und du könntest dies auch einklagen.
Sofern du kein Problem mit dem Auto hast ... warum anrufen ?! Kopier' dir die Anzeigen, drucke sie als "Nachweis" für dich aus ... archiviere dies ... das sollte reichen. Wenn du innerhalb der nächsten 6 Monate ein Gewährleistungsproblem haben solltest ... (solange ist die Gewährleistung durch die Beweislastumkehr eben "gut"😉 ... kannst du ihm die Pistole auf die Brust setzen und ihm ggf. mit Einklagen der Gewährleistung und Meldung beim Finanzamt drohen (sofern er sich nicht koorperativ verhält). Urteile diesbezüglich gibt es schon einige, und keines spräche ad hoc gegen dich !
Ansonsten ... erfreu' dich am Auto ...
Zitat:
Original geschrieben von Mirell1
Hallo
Habe mir am Wochenende nun endlich meinen neuen Tigra gekauft. Von "privat"!
Als ich da ankam, haben mich die roten nummern schon stutzig gemacht. Und es stand noch ein 2. nicht angemeldetes Auto auf dem Hof.
Naja.... er meinte den Jeep hätte er sich neu gekauft und den Tigra will seine Frau nicht mehr haben.
Habe dann das Auto gekauft und war erstma glücklich... der Kerl kam mir aber trotzdem sehr komisch vor...
Nun habe ich rausgefunden das er schon wieder 2 Autos im Internet anbietet.
Meiner Meinung nach ist er ein Händler. Muss er mir dann nicht 2 Jahre Gewährleistung geben??
Er hat mich sogesehen betrogen, weil er Ihn mir als Privat verkauft hat.
Vermutlich hat er noch nicht mal ein Gewerbe angemeldet und hinterzieht sogesehen steuern.Liege ich da falsch?
Was soll ich am besten jetzt machen? Ihn anrufen? Oder es einfach gut sein lassen? Der Preis des Autos war schon hoch, aber noch Ok.Würde mich sehr über Ratschläge freuen.
Nein ... da machst Du es dir zu einfach ! Wenn du EINMALIG 10 Blumen kaufst und weiterverkaufst ... ist das OK. Machst du dies jede Woche einmal ... bist du, ganz gleich ob du nun ein Gewerbe angemeldet hast, oder nicht ... bereits geschäftlich aktiv und wärst steuerpflichtig in diesem Sinne. Grund ist ja, dass du dies mit Gewinnabsicht betreibst. Verkaufst du in diesem Fall jeden Monat 1 oder 2 Fahrzeuge bist du ein gewerblicher Händler, selbst wenn du privat auftritst. Verkaufst du aus deiner privaten Sammlung EINMALIG 10 Fahrzeuge ... die allesamt in deinem Besitz und in deiner Nutzung waren ist dies unerheblich, da du diese Fahrzeug NICHT in Gewinnabsicht erworben und verkauft hast.
Zitat:
Original geschrieben von lil_tuner
Garantie ? --> Händler im Sinne des HGB !Hier handelt es sich wahrscheinlich um Private, bürgerliche Geschäfte.
jeder kann sich autos kaufen und die dann weiterverkaufen, dadurch ist man kein Händler, lange nicht !
Um ein Gewerbe zu betreiben, also um ein Händler zu werden, bedarf es mehr als nur ein paar autos kaufen und weiterverkaufen.
Es ist das selbe wie wenn ich jetzt 10 Blumen kaufe und sie dann weiterverkaufe.. dadurch wird man kein Händler, das Garantiere ich euch !
Man unterscheidet da zwischen einseitigem und zweiseitigem Geschäftsvertrag, bzw. Handel durch HGB und BGB.ich bin nicht der Ass in BWL bzw. VWL gewesen, aber soviel weiss ich dann auch noch 😉
Ähh ... Nicht ganz. Das Finanzamt muss dir in diesem Fall selbstredend GESCHÄFTLICHES agieren und gewinnabsicht unterstellen und nachweisen. Das ist bei z.B. 2 oder 3 Fahrzeugen im Jahr nicht so einfach. Das Finanzamt wird dir NICHT widerlegen können ... dass du eines der Fahrzeuge eventuell als Winterfahrzeug angeschafft hast, und das zweite dich nicht zufrieden gestellt hat ... Es interessiert also nicht, ob du da Gewinn erzielt hast.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Solange man die Gewinne daraus ordnungsgemäß versteuert, natürlich nicht.Zitat:
Original geschrieben von CorsaDennis
Im übrigen erfüllt es keinerlei Straftatbestand zwei bis drei Autos im Jahr zu verkaufen.
Ähh ... doch sein Verhalten ist DIR gegenüber durchaus LEGAL ! Sein Verhalten ist nur gegenüber dem Finanzamt GGF. nicht legal. Niemand ist verpflichtet sich dir gegenüber als "Händler" auszugeben. Macht er dies nicht ... und verkauft dir das Fahrzeug als "Scheinprivat" ... hast du DENNOCH im Zweifelsfall sämtliche Ansprüche an Ihn. Nur ... DU (!!!) hast derzeit kein Problem mit deinem Fahrzeug, es gibt derzeit keinerlei Gründe die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen ... also gibt es DEFAKTO aktuell auch keine Rechtsprobleme. Das RECHTSGESCHÄFT ist abgeschlossen. Du könntest ALLERHÖCHSTENS das Zustandekommen des Vertrages anfechten, entweder wegen Täuschung oder Irrtum. Dann müßtest Du aber nachweisen, dass du das Auto NIEMALS gekauft hättest, wenn sich der Verkäufer dir gegenüber als HÄNDLER ausgegeben hätte. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.
Also ... BEHALTE den Sachverhalt im Hinterkopf ... du MUSST hier NICHT tätig werden. Wenn aus dem Rechtsgeschäft irgendwelche Ansprüche deinerseits GEGEN den Verkäufer erwachsen (Gewährleistung z.b.) ... DANN kannst du ein neues Rechtsgeschäft eröffnen. Aber WARUM jetzt Klagen, einen Anwalt einschalten etc.pp. ?! Du hast JETZT nichts was du in Anspruch nehmen könntest. Deine scheinbar vorhandenen Gewährleistungsansprüche verfallen nicht, sondern werden dir seitens des Gesetzgebers ZUGESICHERT. Der Verkäufer MUSS dir die gesetzliche Gewährleistung gewähren, wenn es zum Gewährleistungsfall kommt. An der Stelle bist du durch das Schuldrecht bereits abgesichert. Du musst nur nachweisen können, dass der Verkäufer in der Tat gewerblich tätig ist. Das sollte dir gemäß DEINER Schilderung einfach fallen.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Mirell1
Es handelt sich hier aber nicht um 2-3 Autos im Jahr die er verkauft, es sind einige, wie wir rausgefunden haben.
Er steht nicht als letzter Besitzer im Fahrzeugbrief. Und die Vorbesitzerin lässt sich leider nicht ermitteln.
Es handelt sich hier auch nicht um mal eben "400€"!.... wenn es so wäre, würde es mir auch glaube egal sein.
Fakt ist einfach das es nicht legal ist was er macht. Und wenn sowas jeder machen würde... naja will ich garnicht dran denken.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Nein ... Betrogen hat er dich nicht 😉 Betrogen hat er allerhöchstens das Finanzamt, wenn er dies als Gewerbe betreibt, aber dort nicht gemeldet ist und keine Steuern abführt. Kannst du die gewerbliche Tätigkeit des Herren nachweisen (z.B. indem du dir die Anzeigen kopierst) wäre er dir gegenüber in der Tat 2 Jahre gewährleistungspflichtig und du könntest dies auch einklagen.
Sofern du kein Problem mit dem Auto hast ... warum anrufen ?! Kopier' dir die Anzeigen, drucke sie als "Nachweis" für dich aus ... archiviere dies ... das sollte reichen. Wenn du innerhalb der nächsten 6 Monate ein Gewährleistungsproblem haben solltest ... (solange ist die Gewährleistung durch die Beweislastumkehr eben "gut"😉 ... kannst du ihm die Pistole auf die Brust setzen und ihm ggf. mit Einklagen der Gewährleistung und Meldung beim Finanzamt drohen (sofern er sich nicht koorperativ verhält). Urteile diesbezüglich gibt es schon einige, und keines spräche ad hoc gegen dich !
Ansonsten ... erfreu' dich am Auto ...
Hey danke für deinen Beitrag das ist einer der wenigen die mir wirklich weiter geholfen hat.
Ich werde mir die sachen ausdrucken, fals was sein sollte, kann ich ihn ja dann anrufen. Wenn nichts ist, dann ist auch gut!
lg Mirell
kleine Ergänzung zum Stil @ Rotherbach
wäre ganz nett, wenn du deine Beiträge unter die Zitate schreibst, damit man lesen kann, was zuvor geschrieben wurde.
Moin,
Nö ... werde Ich nicht ändern 😉 Ich bin es aus beruflichen Gründen gewohnt exakt SO zu zitieren. Mich jedesmal umzustellen halte ich für einen unnötig hohen Aufwand. Ihr seit doch schlau ... und bekommt das schon hin.
MFG Kester
Dürfte ich fragen, was du beruflich machst ?
Intressiert mich allgemein, was die einzelnen von Beruf sind, sowieso das Alter..
glaub da mach ich ma n extra Thread dazu auf 😉
Zitat:
Nö ... werde Ich nicht ändern 😉 Ich bin es aus beruflichen Gründen gewohnt exakt SO zu zitieren. Mich jedesmal umzustellen halte ich für einen unnötig hohen Aufwand.
Wenn das schon ein hoher Aufwand für dich ist, dann frag ich mich auch was du "arbeitest" :-) :-) :-)
Das sollte ich mal meinem Chef erzählen: "Och nö Chef is mir zuviel Aufwand die Emails immer an andere Leute zu schicken. Sind ja immer andere Adressen. Ich schick alles an einen!" :-)