Betrug beim Kauf einer C-Klasse?!?

Mercedes C-Klasse W204

Hi Leute,

vielleicht könnt Ihr mir ja sagen was hier falsch gelaufen ist.
Nach langer Überlegung habe ich mich für den Kauf einer neuen "gebrauchten" C-Klasse W204 entschieden. Es sollte ein C250 CDI AMG Paket werden. Nach langer Suche bin ich in der Ndl. fündig geworden. Ich habe mir die ganzen Ausstattungsmerkmale angeschaut und habe das "perfekte" Auto für mich rausgepickt und die Anzeige habe ich ausgedruckt und mitgenommen. Also beim Freundlichen vorgefahren und in die Verhandlungen gestürzt. Nach langem hin und her waren wir uns dann einig. Dann habe ich gefragt, ob die Winterreifen in den Kofferraum passen. Der Verkäufer hat mich überrascht gefragt "welche Winterreifen meinen Sie denn?". Er hat mir mitgeteilt, dass die im Vertrag aufgelisteteten Ausstattungsmerkmale sich nur auf den Werkauslieferungsstand beziehen d. h. so hats der Kunde damals als Neuwagen bestellt und gekriegt. Die Winterreifen würden mir jedoch nicht zustehen, obwohl diese im Vertrag als Ausstattung aufgelistet sind, weil ich das Auto ja jetzt als Gebrauchtfahrzeug kaufe. Der Verkäufer hat mir jedoch 4 gebrauchte Winterreifen auf Stahlräder mitgegeben. Da ich davor noch nie ein Auto in einer Niederlassung gekauft hatte, war ich überracht aber dennoch damit einverstanden. Im Vertrag wird u. a. auch "Komforttelefonie" aufgeführt. Beinhaltet Komforttelefonie denn auch das Telefonähnliche Gerät in der Mittelarmlehne, denn das hat der Verkäufer an sich genommen und hat lediglich mein Smartphone via Bluetooth verbunden.

Findet den Fehler!!

Gruß

YakuzaPlayer

28 Antworten

@ TE

Es sollte schon im Kaufvertrag stehen, dass die beigefügte Liste Bestandteil des Kaufvertrages ist, denn das ist sie nicht ! Sie ist nur das, was sie ist: Eine vollumfängliche Aufstellung der bei Werksauslieferung vorhandenen Ausstattung, auf deren Vollständigkeit Du keinen Anspruch hast.

Wenn auf dieser Liste zum Beispiel stehen würde Lederlenkrad und der Voreigentümer hat umgerüstet auf ein MB-Holzlenkrad, würdest Du dann auch auf Abänderung bestehen oder es einfach schweigend hinnehmen ?

In diesem Zusammenhang überhaupt das Wort Betrug in den Mund zu nehmen ist mehr als vermessen . Du solltest mal Deine Grundeinstellung des fairen kaufmännischen Umgangs miteinander überprüfen. Vielleicht kommst Du dann von selbst drauf.

Zitat:

Original geschrieben von YakuzaPlayer


im Vertrag steht Sommerreifen AMG LMR Doppelspeichen-Design 17"
und Winterkompletträder LMR 7-Speichen Design 16".

Wenn es so schriftlich vermerkt ist, ist das eindeutig. Klar 8-fach bereift.

Mal so nebenbei:

Um von vornherein solchen "Missverständnissen" vorzubeugen, lasse ich immer alles in den Kaufvertrag reinschreiben. Sorgt zwar bei manchem Verkäufer für Stirnrunzeln, schützt aber letztlich beide Seiten vor irgendwelchen Missverständnissen, weil im Vertrag genau drinsteht was dazu gehört und was nicht.

Sorry, aber hier zäumt entweder einer das Pferd von hinten auf oder spielt "Rate mal....".

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Ich will weder irgendwelche Pferde zäumen noch ein Spiel spielen.
Ich hatte gehofft hier Hilfe zu finden bevor ich zu meinem Verkäufer gehe und mit ihm drüber rede.
Warum wird in meinem Kaufvertrag aufgelistet welche Ausstattung bei der Werkauslieferung vorhanden war. Ich war der Meinung, dass im Vertrag der jetzige Zustand bzw. Ausstattung aufgelistet wird.

Das Wort Betrug war keine Feststellung/Unterstellung, sondern als Frage an euch gerichtet.
So wie "wurde ich hier aufs Glatteis geführt?" 😁

Naja mal schauen, was die Beschwerdehotline mir mitteilt.

Zitat:

Original geschrieben von FM500


Sorry, aber hier zäumt entweder einer das Pferd von hinten auf oder spielt "Rate mal....".

Zitat:

Original geschrieben von YakuzaPlayer


Findet den Fehler!!

Was obige Aussage von FM bestätigt...

Zitat:

Original geschrieben von YakuzaPlayer


Ich will weder irgendwelche Pferde zäumen noch ein Spiel spielen.
Ich hatte gehofft hier Hilfe zu finden bevor ich zu meinem Verkäufer gehe und mit ihm drüber rede.
Warum wird in meinem Kaufvertrag aufgelistet welche Ausstattung bei der Werkauslieferung vorhanden war. Ich war der Meinung, dass im Vertrag der jetzige Zustand bzw. Ausstattung aufgelistet wird.

Das Wort Betrug war keine Feststellung/Unterstellung, sondern als Frage an euch gerichtet.
So wie "wurde ich hier aufs Glatteis geführt?" 😁

Naja mal schauen, was die Beschwerdehotline mir mitteilt.

Steht auf Deinem Kaufvertrag : Ausstattung lt. beil. Aufstellung ?

Sicher nicht. Diese Auflistung ist lediglich der Zustand, in welchem Dein Auto das Werk verlassen hat und muss völlig getrennt vom KV gesehen werden. Sieh es einfach so, wie früher die Code-Karte, die im Service-Heft eingeklebt war. Du hast auf kein Extra einen Anspruch, wenn es nicht im Kaufvertrag erwähnt wird.

Vergessen wir mal die Liste. Sie ich nice to have aber nicht verbindlich, es sei denn, das was zuvor steht ist aufgeführt. Wenn in deinem Kaufvertrag (der zwischen dir und der NL) expliziet zwei Arten Reifen aufgeführt sind, dann hast du sie so gekauft und die NL hat sie so zu liefern.

Gruß,
Sascha

Hallo,
ich lese hier "Ausstattungsliste bei Bestellung (Werksauslieferung) und Ausstattungsliste beim Kauf".

Eigentlich ist diese im Normalfall doch identisch.

Oder werden MB Rückläufer vor dem Weiterverkauf erst noch Ausgeschlachtet?

Das wäre ja der Hammer.

Muß ich bei einem Gebrauchten überprüfen ob er noch komplett ist (Auslieferzustand)?😰
So etwas habe ich ja noch nie gehört.

Gruss Ralf

Zitat:

Original geschrieben von xxralfxx


Hallo,
ich lese hier "Ausstattungsliste bei Bestellung (Werksauslieferung) und Ausstattungsliste beim Kauf".

Eigentlich ist diese im Normalfall doch identisch.

Oder werden MB Rückläufer vor dem Weiterverkauf erst noch Ausgeschlachtet?

Das wäre ja der Hammer.

Muß ich bei einem Gebrauchten überprüfen ob er noch komplett ist (Auslieferzustand)?😰
So etwas habe ich ja noch nie gehört.

Gruss Ralf

Das stimmt wohl nur für die fest mit dem Fahrzeug verbundenen Bauteile.

Ich würde mich nicht wundern wenn ab Werk mitgelieferte Winterräder, Feuerlöscher,

Telefon o.ä. fehlen würden; z.B. wegen Alterung, Verschleiß usw.

Ich habe z.B. die werkseitig mitgelieferten Winterräder meiner ehemaligen Fahrzeuge immer separat
privat verkauft, weil ich dafür sehr viel mehr Geld bekam als ich bei der Inzahlungnahme erhalten hätte.🙂

Zitat:

Original geschrieben von YakuzaPlayer


Hi Leute,

im Vertrag steht Sommerreifen AMG LMR Doppelspeichen-Design 17"
und Winterkompletträder LMR 7-Speichen Design 16".

... gäähn-gäähn! Mit der Aussage ist doch Alles geklärt, warum dann noch weiter rätseln und diskutieren?

VG!

Michael

Ganz einfach, keiner von uns, außer dem TE, hat den Vertrag vorliegen.
FM500 hat recht, dass bestimmte Dinge durchaus bei Auslieferung vorhanden sein können, aber bei Übergabe an den Nachbesitzer nicht zwingend dabei sein müssen oder sogar zusätzlich enthalten sein können (Seitenwangen für Kindersitze, Handys, Schneeketten, Kühlbox, etc.)
Es ist schon ein Unterschied ob eine Formulierung "Ausstattung bei Auslieferung" oder/und "Ausstattung bei Kauf" enthalten ist.
Gibt es keine genaue Beschreibung der aktuellen Ausstattung des Kaufobjektes, hat man Diskussionsbedarf in der vorliegenden Form.
Bei einem MB-Händler sollte man erwarten dürfen, dass er den Unterschied kennt und auch anerkennt, dass, selbst wenn die Winterreifen nun nicht dabei wären, dies vom potentiellen Käufer so interpretiert werden kann. Wenn es einem um viel Geld geht würde ich nach einem erfolglosen Gespräch beim Händler durchaus einen Rechtsanwalt oder so bemühen. Geht es um wenig Geld, auf einen Art Vergleich raus gehen wollen. Man will meist immer noch Kunden behalten, die ein Auto gekauft haben.

Der Vertrag ist doch erstmal nur ein Angebot - und wird erst gültig wenn ihn beide Seiten unterschrieben haben.
Der Händler kann ihn doch jederzeit abändern (solange du noch nicht unterschrieben hast) - oder auch ganz sagen "nö, sorry, das Auto verkaufe ich Ihnen doch nicht"
Ist zwar alles andere als seriös - aber es geht.

Zum Anwalt gehen hat also wenig Sinn - es gibt ja noch gar keinen gültigen Vertrag zwischen euch. Der Anwalt macht erst Sinn wenn der Vertrag beiderseits unterzeichnet ist und der Händler ihn nicht in vollem Umfang erfüllen will....

Hm, ich lese es so, dass der Vertrag unterschrieben ist. Sonst würde die Aussage "der Verkäufer hat mir dann noch 4 WR auf Stahlrädern mitgegeben" irgendwie nicht passen.
Na der TE wird schon wissen was er gemacht hat.

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