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Betrug beim Kauf einer C-Klasse?!?

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 6. Februar 2013 um 12:04

Hi Leute,

vielleicht könnt Ihr mir ja sagen was hier falsch gelaufen ist.

Nach langer Überlegung habe ich mich für den Kauf einer neuen "gebrauchten" C-Klasse W204 entschieden. Es sollte ein C250 CDI AMG Paket werden. Nach langer Suche bin ich in der Ndl. fündig geworden. Ich habe mir die ganzen Ausstattungsmerkmale angeschaut und habe das "perfekte" Auto für mich rausgepickt und die Anzeige habe ich ausgedruckt und mitgenommen. Also beim Freundlichen vorgefahren und in die Verhandlungen gestürzt. Nach langem hin und her waren wir uns dann einig. Dann habe ich gefragt, ob die Winterreifen in den Kofferraum passen. Der Verkäufer hat mich überrascht gefragt "welche Winterreifen meinen Sie denn?". Er hat mir mitgeteilt, dass die im Vertrag aufgelisteteten Ausstattungsmerkmale sich nur auf den Werkauslieferungsstand beziehen d. h. so hats der Kunde damals als Neuwagen bestellt und gekriegt. Die Winterreifen würden mir jedoch nicht zustehen, obwohl diese im Vertrag als Ausstattung aufgelistet sind, weil ich das Auto ja jetzt als Gebrauchtfahrzeug kaufe. Der Verkäufer hat mir jedoch 4 gebrauchte Winterreifen auf Stahlräder mitgegeben. Da ich davor noch nie ein Auto in einer Niederlassung gekauft hatte, war ich überracht aber dennoch damit einverstanden. Im Vertrag wird u. a. auch "Komforttelefonie" aufgeführt. Beinhaltet Komforttelefonie denn auch das Telefonähnliche Gerät in der Mittelarmlehne, denn das hat der Verkäufer an sich genommen und hat lediglich mein Smartphone via Bluetooth verbunden.

Findet den Fehler!!

Gruß

YakuzaPlayer

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28 Antworten

Wie und in welcher Ausstattung das Fahrzeug mal an den Erstbesitzer ausgeliefert wurde ist völlig irrelevant.

Es sei denn, diese Merkmale sind Bestandteil des aktuellen Kaufvertrags, dann hat das Fahrzeug mit den

in diesem Vertrag aufgeführten Ausstattungen geliefert zu werden.

 

Es gilt "pacta sunt servanda".

 

PS: Zur "Komforttelefonie" gehört m.W. kein Telefon.

am 6. Februar 2013 um 12:17

Die Merkmale die in der Verkaufsanzeige aufgelistet sind, müssen auch vorhanden sein.

Zur Komforttelefonie gehört kein Telefon.

am 6. Februar 2013 um 12:20

Am Ende dürfte, unabhängig von der Verkaufsanzeige, das relevant sein, was im Kaufvertrag stehe.

Die Anzeige ist ja eine Basis für die Verhandlungen. Da kann man durchaus auch auf etwas verzichten.

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von schildkraut

Die Merkmale die in der Verkaufsanzeige aufgelistet sind, müssen auch vorhanden sein.

Zur Komforttelefonie gehört kein Telefon.

Hi,

Danke für die Antworten. Im Kaufvertrag steht ganz klar: Winterkompletträder- LMR 7 Speichen Design 16"als Ausstattung. In der Mittelarmlehne war auf jeden Fall ein Telefon drin. Dies wurde bei der Übergabe ausgeklipst. Ein Freund von mir hat sich in einer anderen Ndl. ein C220 CDI mit Komforttelefonie geholt. Das Ding hat er aber behalten dürfen.

am 6. Februar 2013 um 12:25

meinst du das telefon-modul? das ist nicht dabei. kostet ca. 400€

Komforttelefonie besagt, dass du in der mittelkonsole deine handyschale anbringen kannst, damit das handy geladen wird. kontakt ist auch über bluetooth.

gruß hermi

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 12:33

Hi Hermi,

müsste das Telefom-Modul sein. Sah auf jeden Fall sehr spacig aus. Naja, wenn es so ist muss ich das wohl so hinnehmen.

am 6. Februar 2013 um 12:34

Zur Komforttelefonie gehört kein Handy, und wenn jemand Anderes eines bekam, er darf sich freuen.

Gerade bei älteren Geräten lohnt sich ein Verkauf eher nicht, da kann der Verkäufer es auch gleich drin lassen.

Die Punkte, die im Kaufvertrag explizit drin stehen, die würde ich auch haben wollen. Das ist doch, sofern keine Nebenabreden existieren, das, worauf man sich wechselseitig geeinigt hat.

Würde ich aber schnell anmerken.

Mit dem Wort Betrug wäre ich vorsichtig, ist eindeutig definiert, irgendwie mit Vorsatz und Gewinnerzielungsabsicht etc. führt, ungerechtfertigt verwendet auch leicht mal zu einer Gegenaktion.

Also locker bleiben, mit dem Kaufvertrag zum Händler gehen, überlegen ob zum Verkäufer oder zum Chef, kommt auf die Stimmung, die zwischen Euch herrscht und dann die Sache klären.

Bis Du unsicher, hole dir professionelle Hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von YakuzaPlayer

Zitat:

Original geschrieben von schildkraut

Die Merkmale die in der Verkaufsanzeige aufgelistet sind, müssen auch vorhanden sein.

Zur Komforttelefonie gehört kein Telefon.

Hi,

 

Danke für die Antworten. Im Kaufvertrag steht ganz klar: Winterkompletträder- LMR 7 Speichen Design 16"als Ausstattung. In der Mittelarmlehne war auf jeden Fall ein Telefon drin. Dies wurde bei der Übergabe ausgeklipst. Ein Freund von mir hat sich in einer anderen Ndl. ein C220 CDI mit Komforttelefonie geholt. Das Ding hat er aber behalten dürfen.

Vielleicht ist das Fahrzeug seinerzeit mit Winterrädern statt Sommerrädern bestellt und ausgeliefert worden.

In welchem Monat war denn die Erstauslieferung?

 

am 6. Februar 2013 um 12:39

"Im Kaufvertrag steht ganz klar: Winterkompletträder- LMR 7 Speichen Design 16"

Und du hättest statt den Winterreifen ja Sommerreifen bekommen, nehme ich an. Ohne Räder wollte er dir das Auto ja wahrscheinlich nicht verkaufen, oder?

Und jetzt hast du 8-fach Bereifung, ist doch perfekt!

Aber ist natürlich schwierig, wenn Dinge im Kaufvertrag stehen oder Grundlage dessen sind, die dann nachher anders sind.

Das Telefonmodul gehört nicht zur Komfort-Telefonie, auch nicht ab Werk. Manchmal bleibt das bei gebrauchten halt drin, weil es keine Verwendung mehr findet oder schlicht vergessen wurde.

Gruß,

Flo

Was ich mich frage:

Warum kaufst du dann den Wagen überhaupt wenn du der Meinung bist das Sachen die du mitgekauft hast, nicht mehr dabei sind?

Ansonsten gilt die Ausstattung als verbindlich die im Kaufvertrag aufgeführt wurde! Dies wurde ja bereits auch schon gesagt.

Ich kann sowas auch nicht leiden. Noch schlimmer ist es wenn vorab mündlich zugesichert wurde das Winterreifen mit dabei sind, man nachher aber irgendwie unter Gedächtnisschwund leidet....

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 12:44

Hi mattberlin,

wie du sehen kannst habe ich ein Fragzeichen hinter meinem Beitrag gestellt.

Ich bin mir selbst noch nicht sicher was da falsch gelaufen ist. Es wurden keine Nebenabreden getroffen.

Das hätte dann auch im Vertrag stehen müssen oder?

Hi FM500,

Erstauslieferung war im Juni.

Ich weiss nicht, ob ich das richtig deute. ich verstehe den TE so, als ob er zu den montierten (Sommer)Rädern zusätzlich Winterräder (passen denn die Räder in den Kofferraum) haben möchte. Und das wäre natürlich Quatsch. Sofern im Inserat nicht von einer 8-fachen Bereifung gesprochen wird, hat der TE natürlich keinen Anspruch auf zusätzliche Winterbereifung. Er hätte maximal das Anrecht, die inserierten Winterräder gegen die aufgezogenen Räder tauschen zu lassen. Wird das Fz anstatt jetzt im Sommer verkauft, kommt der Interessent und beschwert sich über die aufgezogenen Winterräder, die ja laut Datenkarte Auslieferungszustand aufgezogen sein müssten.

Der TE spricht bei der KT wohl vom Cradle/SAP Modul, das nicht Bestandteil der KT ist. hat der Vorbessitzer wohl dringelassen.

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 12:49

Hi Leute,

im Vertrag steht Sommerreifen AMG LMR Doppelspeichen-Design 17"

und Winterkompletträder LMR 7-Speichen Design 16".

Ich habe heute morgen auch ide Beschwerde-Hotline vollgeheult :DD und sie haben mir zugesichert, dass sie sich drum kümmern wollen.

Hallo,

sind denn in deinem Kaufvertrag nur die Winterreifen aufgeführt oder zusätzlich noch Sommerreifen? Wenn nur Winter, dann ist es doch gut gelaufen (unter der Annahme, dass du nun Sommer drauf hattest und Winter dazu bekommen hast!).

Gruß,

Sascha

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