Betrug beim Autoverkauf
Guten Tag Leute, ich habe gerade ein Problem.
Folgendes ist passiert, im Juni habe ich mit meiner Freundin zusammen einen Kleinwagen mit frischem TÜV gekauft. Ich kenne mich "eigentlich" mit Autos aus, habe alles mögliche technische überprüft, jedoch hatte ich zu dem Zeitpunkt keine Möglichkeit unters Auto zu schauen und wir haben ihn wegen des neuen TÜVs gutgläubig gekauft.
Heute in einer Werkstatt beim Reifen-Wechsel kam das böse Erwachen. Der komplette Unterboden ist durchgerostet. Aber wirklich alles, sogar die Achsen und die massiven, tragenden Fahrwerksteile wie Querlenkeraufnahme usw. also das Auto ist Schrott. Die Schweller sind alle 2 cm dick gespachtelt.
Verkauft wurde das Auto von Privat, obwohl diese Person mir (leider nur mündlich) mitgeteilt hat, auch mit Autos zu handeln.
Ich weiß es ist nun 6 Monate her, aber diese Mängel sind so abartig, dass sie auch damals schon eindeutig gewesen sein mussten bei der HU, was mir auch die Reifenwerkstatt bestätigte. Außerdem haben wir erst seit 2 Wochen Winter/gesalzene Straßen. Also massive Stahlteile wie Achskörper, Querlenker usw. rosten nicht in 6 Sommer bzw. Herbstmonaten dermaßen durch, dass ich Angst haben muss meine Freundin baut einen Unfall damit. Das Auto wird jetzt stehengelassen.
Seht ihr hier irgendeine Möglichkeit, den Verkäufer dranzukriegen?
Was wäre bei euch die erste Anlaufstelle? Ausführender TÜV von damals? Verkäufer?
Ich danke euch vielmals
Beste Antwort im Thema
Ich seh es wie der Weihnachtsmann.
Auch unglaublich, was manche hier für Geschütze auffahren. Eigentlich hat er fast sein Geld reingefahren. Früher hat man bei solch alten Kisten pro Monat TÜV 100 DM bezahlt.
Kein Prüfer wird Dir jetzt sagen, der hätte aber vor 6 Monaten keinen TÜV bekommen dürfen. Am Ende übertreibst Du auch. Rost findet man immer, ob er gefährlich ist, das gilt es erst einmal beweiskräftig darzustellen.
Ein Unding. Für 800 € kann man auch nur was im Gegenwert von 800 € erwarten.
97 Antworten
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 19. Dezember 2017 um 14:23:34 Uhr:
Jedenfalls ganz blanko glaube ich nicht, aber durchaus mit etwas, na sagen wir mal "Nachsicht" 😁
Glaube ich hier nicht, wenn die Karre wirklich in dem beschriebenen Zustand ist und einer darin das Zeitliche segnet, interessiert sich der Staatsanwalt sehr dafür wo die TÜV-Plakette herkam.
Daß das ein TÜV-Prüfer gesehen hat und trotzdem die Plakette geklebt hat glaube ich nicht (der ist ja mit einem Fuß schon im Knast), der wird da jemandem vertraut haben dem er besser nicht vertraut hätte.
So nach dem Motto "hab alles durchgesehen, passt so. OK, hier ist die Plakette und die Bescheinigung".
Gruß Metalhead
zivilrechtlich würde ich auch sagen: Nimm das Geld und gut ist. Alles Andere wäre Blödsinn
Strafrechtlich: Wenn die Prüfstelle das Auto zurück nimmt kannst Du davon ausgehen, das die da zuerst intern nachforschen. erst Recht wenn es ein Prüfer der Konkurenz war. Der TÜV, GTÜ DEKRA oder wer auch immer, haben ja einen gewissen Ruf den Sie da zu verlieren haben.
Thema Anzeige: Klar kannst Du den Händler anzeigen, das solltest Du auch unbedingt tun. der Trick bei der Sache: Du bist nicht der Kläger! Du bist allenfalls Zeuge im Prozess. Kläger ist in dem Falle der Staat(sanwalt). Maximal bist Du Nebenkläger aber da Du ja bereits dein Geld bekommen hast (Schadenersatz) hat sich das Thema auch erledigt. Die Anzeige solltest Du aber umgehend machen, nachdem Du das Auto zurückgegeben hast, da das Auto dann als Beweismittel wirkt und ggf. beschlagnahmt wird um es nicht irgendwohin abzusetzten oder zu zerlegen. Die Anzeige machst Du ja bei der Polizei und nicht bei nem Anwalt oder sonstwem. Die leiten die Anzeige weiter und sichern die Beweismittel. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann ob sie klagen oder nicht. da bist Du komplett raus.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 19. Dezember 2017 um 16:06:41 Uhr:
Die Anzeige machst Du ja bei der Polizei und nicht bei nem Anwalt oder sonstwem.
Geht sogar online.
Gruß Metalhead
Was soll er denn anzeigen?
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Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 19. Dez. 2017 um 20:16:18 Uhr:
Was soll er denn anzeigen?
Verdacht des Betruges.
Dann muss er aber das Auto behalten und das Angebot ist hinfällig.
Zitat:
@guruhu schrieb am 19. Dezember 2017 um 20:19:17 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 19. Dez. 2017 um 20:16:18 Uhr:
Was soll er denn anzeigen?Verdacht des Betruges.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 19. Dez. 2017 um 20:29:08 Uhr:
Dann muss er aber das Auto behalten und das Angebot ist hinfällig
Muss er nicht, wäre aber ratsam zwecks Beweislast. Hab ich auch vor einiger Zeit so geschrieben.
Wenn der Verkäufer wirklich nach dem Termin beim TÜV zusätzlich auch noch funktionierende Teile gegen defekte (so habe ich es verstanden, sollte das falsch sein, dann ignoriert das hier einfach) eingetauscht hat und das (wenn er wie angenommen wirklich mit den Autos handelt) womöglich regelmäßig so tut, dann kann ich den TE verstehen. Für ihn ist die Sache jetzt vielleicht erledigt, aber wenn er nichts tut (also nicht einmal anzeigt, das kostet ihn ja nur Zeit, kein Geld und wenn das viele tun, dann kann / wird die Staatsanwalt das hoffentlich auch nicht ignorieren, wenn aber alle sagen, ne, lohnt sich nicht...) setzt er seine Mitmenschen damit bewusst einem Risiko aus.
In meinen Augen gibt es die Wahl - entweder das Geld zurück und Wagen damit abgeben,
oder Anzeige wegen Betruges und dem Betrüger das Handwerk legen und viele Mitmenschen dadurch vor großen Schaden und Gefahren bewahren.
In dem Falle wird er das Auto als Beweismittel behalten müssen.
Eine Gewissensfrage, die man vielleicht ganz einfach mit einem Anwalt oder der Polizei erörtern sollte!
..warum will eigentlich GTÜ den Wagen kaufen ?
Wollen sie auch was "verschleiern", denn sonst gibts keinen Grund für den Kauf.
Seis drumm.
Du hast nu zwei Möglichkeiten, wie Acronicta schreibt.
An GTÜ verkaufen und gut ist, oder den Wagen behalten und zivilrechtlich
gegen den Verkäufer vorgehen..
Was mann zusätzlich, nach Verkauf an GTÜ, machen könnte, wäre eine Anzeige
beim Finanzamt bzw. Zoll wg. Steuerhinterziehung / Schwarzarbeit.
Ansonsten, sieh' es als Lehre an und gut iss..seid mit einem blauen Auge
davon gekommen
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 20. Dez. 2017 um 08:23:26 Uhr:
Steuerhinterziehung / Schwarzarbeit
Wo ist denn davon die Rede?
Zitat:
@guruhu schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:32:50 Uhr:
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 20. Dez. 2017 um 08:23:26 Uhr:
Steuerhinterziehung / SchwarzarbeitWo ist denn davon die Rede?
Ganz am Anfang steht, dass der Verkäufer offiziell privat verkauft, aber tatsächlich wohl ständig PKW veräußert.
Verdeckter Handel - daher Steuerhinterziehung.
Ich weiß nicht, ob sich der Aufwand lohnt hier Anzeige oä zu machen.
Ist sowas überhaupt nachweisbar, wenn dazwischen soviel Zeit liegt ?
Die HU ist in dem Moment, wo der Wagen da in der Halle steht.
Ist er wieder raus, kann ja fleißig manipuliert werden - gut, am Rost schon etwas schwierig, aber vllt auch machbar (Spachtel, GFK, U-Bodenschutz).
Aber sonst ?
Gut, die Prüfgesellschaft erkennt ja quasi die Schuld schon fast an, wenn sie den Wagen "zurückkaufen" will, aber was sagt das genau am Ende der Rechnung.... 😕
Ich glaube, es sagt nicht so richtig viel...
Gruß Jörg.