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Betrug bei Halterzahl, Recht auf Rückgabe?

Themenstarteram 20. März 2018 um 19:19

Hallo Zusammen,

habe hier eine kuriose Sache, bzw ist eher schon dreist aber nun gut.

Und zwar, Kumpel hat sich letzens spontan einen Boxster (986) für einen schmalen Taler gekauft.

Das Auto soweit so gut. Bin mit ihm bei der Abholung gewesen und habe den Wagen mittels Kurzzeitnummern überführt. Fährt sich für knappe 220.000km ziemlich gut. Wäre aber nicht meins gewesen, erst recht wegen den 220.000km.

Gut Heute wollte Kumpel das Fahrzeug zulassen und was kommt raus? Der Boxster hatte bereits 6!! Vorbesitzer. Im Kaufvertrag angeben sind 3, Verkäufer hatte auch nur 3 erwähnt.

Von Boxstern unter 10.000,-€ sollte man sowieso nicht viel Erwarten, aber so einen dreister Betrug?

Verkäufer (Privat) geht auch nicht mehr an das Telefon.

Ich weiß nicht, was mein Kumpel mit dem Verkäufer besprochen hat, dass er sich auf den Kauf eingelassen hat, aber nun gut, kann man nichts mehr machen.

Jetzt will er logischerweise das Auto zurückgeben und logischerweise das Geld zurück haben, geht das einfach so? Bin selber nicht im Jura-Bereich so versiert.

VG

Beste Antwort im Thema

Anscheinend wurden diese nicht kontrolliert?!

In dem Zusammenhang interessant, dort steht nur die Anzahl der Zulassungen in Deutschland. Ich habe mal ein Auto, welches in Luxemburg zugelassen war, gekauft. Der Vorbesitzer hatte es als Tageszulassung gekauft, war also der zweite, ich der dritte Besitzer. In dem neuen, deutschen Brief war ich aber die erste und einzige Eintragung, Keine Vorbesitzer!

Ich hätte das Auto später als angeblich "aus erster Hand" verkaufen können, wenn ich das gewollt hätte. Habe ich natürlich nicht!

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Als Laie würde ich sagen, arglistige Täuschung oder Betrug, so oder so ein Grund, das Auto zurückzugeben. Egal ob Privatverkauf oder Händler.

Wo wurde denn verhandelt/übergeben? Beim Verkäufer zu Hause oder auf neutralem Boden?

Identität und Wohnsitz vom Verkäufer zweifelsfrei klar? Evtl. Kopie vom Ausweis oder wenigstens die Kontaktdaten im Kaufvertrag mit dem Ausweis abgeglichen?

War der letzte Halter laut Zulassungsstelle identisch mit dem Verkäufer?

Ich würde Anzeige bei der Polizei erstatten und Anwalt einschalten.

Zitat:

@MI_NI schrieb am 20. März 2018 um 20:19:34 Uhr:

... wollte Kumpel das Fahrzeug zulassen und was kommt raus? Der Boxster hatte bereits 6!! Vorbesitzer. Im Kaufvertrag angeben sind 3, Verkäufer hatte auch nur 3 erwähnt.

Von Boxstern unter 10.000,-€ sollte man sowieso nicht viel Erwarten, aber so einen dreister Betrug? ...

normalerweise steht die Zahl der Vorbesitzer doch in den Fahrzeugpapieren?!

Wie kann da auf der Zulassungsstelle plötzlich was hiervon abweichendes rauskommen???????????

am 20. März 2018 um 21:46

Betrug bedeutet, es handelt sich um Vorsatz,

sprich der VK wusste von den 6 Vorbesitzern.

Ob es wirklich so ist, wissen wir nicht

und dein Kumpel sicher ebensowenig.

Auf der Betrugsschiene koennte es

eine harte Bruchlandung gegen.

Bleibt die Nichterfuellung zugesicherter

Eigenschaften und bei einer Grotte

sind auch hier die Siegeschancen nicht

unbedingt gegeben.

Anscheinend wurden diese nicht kontrolliert?!

In dem Zusammenhang interessant, dort steht nur die Anzahl der Zulassungen in Deutschland. Ich habe mal ein Auto, welches in Luxemburg zugelassen war, gekauft. Der Vorbesitzer hatte es als Tageszulassung gekauft, war also der zweite, ich der dritte Besitzer. In dem neuen, deutschen Brief war ich aber die erste und einzige Eintragung, Keine Vorbesitzer!

Ich hätte das Auto später als angeblich "aus erster Hand" verkaufen können, wenn ich das gewollt hätte. Habe ich natürlich nicht!

Themenstarteram 20. März 2018 um 22:15

Es sei gesagt, dass eine Seite vom Brief fehlt. Seite 1 und 3 sind da, 2 jedoch nicht und auf die Idee auf die Zahl über den Haltern zu schauen, ist er dank seiner rosaroten Brille nicht gekommen.

Anwalt ist wohl das sinnvollste. Ich hoffe für ihn, dass der Vorbesitzer den Brief irgendwo im Haus versteckt hat und man ihn so überführen kann.

Ich frage mich ja immer noch, wie er einen Boxster, dazu noch den 986, so blauäugig kaufen konnte. Das ist kein Dacia.

Zitat:

@MI_NI schrieb am 20. März 2018 um 23:15:05 Uhr:

Es sei gesagt, dass eine Seite vom Brief fehlt. Seite 1 und 3 sind da, 2 jedoch nicht und auf die Idee auf die Zahl über den Haltern zu schauen, ist er dank seiner rosaroten Brille nicht gekommen.

Anwalt ist wohl das sinnvollste. Ich hoffe für ihn, dass der Vorbesitzer den Brief irgendwo im Haus versteckt hat und man ihn so überführen kann.

...

1.:

"Brief"?

Du meinst "Zulassungsbescheinigung Teil II"??

ist aber normal doch nur ein Bogen ...

2.:

Was heißt "auf die Idee auf die Zahl über den Haltern zu schauen, ist er dank seiner rosaroten Brille nicht gekommen"???

Steht diese in den (vorhandenen) Papieren drin oder nicht?!

3.:

Egal ob Du/Dein Kumpel einen Anwalt oder einen Voodoo-Priester oder wen auch immer engagier(s)t:

Dieser wird wegen so eines Delikts wohl kaum einen Durchsuchungsbefehl erwirken können ... und eigenmächtig nachzuschauen würde den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen ...

Themenstarteram 20. März 2018 um 22:36

Zitat:

@camper0711 schrieb am 20. März 2018 um 23:27:45 Uhr:

Zitat:

@MI_NI schrieb am 20. März 2018 um 23:15:05 Uhr:

Es sei gesagt, dass eine Seite vom Brief fehlt. Seite 1 und 3 sind da, 2 jedoch nicht und auf die Idee auf die Zahl über den Haltern zu schauen, ist er dank seiner rosaroten Brille nicht gekommen.

Anwalt ist wohl das sinnvollste. Ich hoffe für ihn, dass der Vorbesitzer den Brief irgendwo im Haus versteckt hat und man ihn so überführen kann.

...

1.:

"Brief"?

Du meinst "Zulassungsbescheinigung Teil II"??

ist aber normal doch nur ein Bogen ...

2.:

Was heißt "auf die Idee auf die Zahl über den Haltern zu schauen, ist er dank seiner rosaroten Brille nicht gekommen"???

Steht diese in den (vorhandenen) Papieren drin oder nicht?!

3.:

Egal ob Du/Dein Kumpel einen Anwalt oder einen Voodoo-Priester oder wen auch immer engagier(s)t:

Dieser wird wegen so eines Delikts wohl kaum einen Durchsuchungsbefehl erwirken können ... und eigenmächtig nachzuschauen würde den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen ...

1. Wieso nur einer? Bei 6 Haltern sind es doch 3 Teile. Auf eine Seite passen 2 Halter. Und über den Haltern steht in einer kleinen Spalte die Anzahl der Vorhalter.

Zitat:

@MI_NI schrieb am 20. März 2018 um 23:36:34 Uhr:

Wieso nur einer? Bei 6 Haltern sind es doch 3 Teile. Auf eine Seite passen 2 Halter. Und über den Haltern steht in einer kleinen Spalte die Anzahl der Vorhalter.

relevant ist nur der aktuelle Bogen - mit den alten/entwerteten Bögen kann man sich die Wände tapezieren

Das heißt aber, dem Käufer wurden alle Unterlagen vorgelegt, aus denen die tatsächliche Anzahl der bisherigen Halter hervorgeht ...

ok, EVENTUELL wird eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt?

(je nach GENAUER Formulierung ;) )

 

Zitat:

@taurus1 schrieb am 20. März 2018 um 21:06:00 Uhr:

Als Laie würde ich sagen, arglistige Täuschung oder Betrug, ...

Wie willst Du den hierfür notwendigen Vorsatz belegen?????????

bei Vorlage der genannten Dokumente!

Zitat:

@taurus1 schrieb am 20. März 2018 um 21:06:00 Uhr:

Ich würde Anzeige bei der Polizei erstatten und Anwalt einschalten.

und was (außer einer Anwaltsrechnung) würde Dir das einbringen?

Zitat:

@taurus1 schrieb am 20. März 2018 um 22:52:01 Uhr:

 

Ich hätte das Auto später als angeblich "aus erster Hand" verkaufen können, wenn ich das gewollt hätte. Habe ich natürlich nicht!

Aus dem Grunde steht im Leitfaden zum Ausfüllen der ZB 2 zu Paragraf 32 FZV "Die Anzahl der Vorhalter ist zu erheben"

Wird meistens nicht gemacht,deshalb wird ein Strich eingetragen(Bei unbekannter Anzahl) der wiederum fortgeführt werden müsste, die können nicht alle Programme und die zählen dann automatisch plus 1.

Mir wurde mal ein Passat als 2te Hand angeboten, links beim Halter stand ein Strich bei Anzahl der Vorhalter,rechts eine 1.

Der Erklärung zum Strich wollte der Verkäufer nicht folgen.

Hab dann rausbekommen,dass der Wagen schon zweimal in Belgien umgeschrieben wurde. Somit hatte der Wagen insgesamt schon 4 Halter. Der Strich hätte bei der ersten Anmeldung in Deutschland richtigerweise eine 2 sein müssen.

Wenn in den übergebenen Papieren die richtige Anzahl der Vorhalter steht und der Porsche Käufer durch seine Euphorie dies nicht gesehen hat,kann man wohl nicht von arglistiger Täuschung ausgehen.

So ist das halt,wenn man mit zu viel Freude an einem vermeintlichen Schnäppchen das Gehirn ausschaltet.

Gruß m

am 21. März 2018 um 7:35

das ist gängige Praxis.

alle Importfahrzeuge aus der EU bekommen bei Zulassung einen Deutschen Brief ohne Vorbesitzerangabe

gerade beim Motorradkauf werden Halter verschwiegen da im großen Stiel dank der Bankenkriese aus Italien etc Importiert wird

achja ,glaube dem "Neu" Porsche Fahrer dürfte die Vorbesitzer eher weniger Probleme bereiten als wie der Zustand des Wagen

denn dieser Wagen ist so ein Typisches beispiel wenn was grösseres ansteht wie service oder Reparaturen wird er weiter gereicht

Wir wissen ja nicht, ob der Wagen vorher im Ausland gelaufen war. Das war lediglich ein Beispiel von mir.

Also, wurde die Anzahl der Vorbesitzer in den Papieren geprüft?

Selbst wenn ja, die Abweichung zu der im Kaufvertrag angegeben Anzahl stellt einen erheblichen Mangel dar, weil das Fahrzeug durch die doppelte Halterzahl weniger wert ist.

Wie ich auf arglistige Täuschung oder Betrug komme? Ich gehe erstmal davon aus, das der Verkäufer wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Er muss dann das Gegenteil beweisen.

am 21. März 2018 um 8:14

Muss er nicht, immer so ein

Quark was hier behauptet wird.

Dem VK muss der Betrug nachgewiesen

werden, nicht er muss seine

Unschuld beweisen!

Wer hier was annimmt ist

juristisch total Banane.

Reicht die Differenz von Papieren und Kaufvertrag nicht als Nachweis?

Bei so einer Kiste ist die Anzahl der Halter doch völlig egal!

Wirkt sich in der Klasse wahrscheinlich noch nicht mal auf den Verkaufspreis aus.

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