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Betrug beim Autoverkauf

Themenstarteram 11. Dezember 2017 um 15:52

Guten Tag Leute, ich habe gerade ein Problem.

Folgendes ist passiert, im Juni habe ich mit meiner Freundin zusammen einen Kleinwagen mit frischem TÜV gekauft. Ich kenne mich "eigentlich" mit Autos aus, habe alles mögliche technische überprüft, jedoch hatte ich zu dem Zeitpunkt keine Möglichkeit unters Auto zu schauen und wir haben ihn wegen des neuen TÜVs gutgläubig gekauft.

Heute in einer Werkstatt beim Reifen-Wechsel kam das böse Erwachen. Der komplette Unterboden ist durchgerostet. Aber wirklich alles, sogar die Achsen und die massiven, tragenden Fahrwerksteile wie Querlenkeraufnahme usw. also das Auto ist Schrott. Die Schweller sind alle 2 cm dick gespachtelt.

Verkauft wurde das Auto von Privat, obwohl diese Person mir (leider nur mündlich) mitgeteilt hat, auch mit Autos zu handeln.

Ich weiß es ist nun 6 Monate her, aber diese Mängel sind so abartig, dass sie auch damals schon eindeutig gewesen sein mussten bei der HU, was mir auch die Reifenwerkstatt bestätigte. Außerdem haben wir erst seit 2 Wochen Winter/gesalzene Straßen. Also massive Stahlteile wie Achskörper, Querlenker usw. rosten nicht in 6 Sommer bzw. Herbstmonaten dermaßen durch, dass ich Angst haben muss meine Freundin baut einen Unfall damit. Das Auto wird jetzt stehengelassen.

Seht ihr hier irgendeine Möglichkeit, den Verkäufer dranzukriegen?

Was wäre bei euch die erste Anlaufstelle? Ausführender TÜV von damals? Verkäufer?

Ich danke euch vielmals

Beste Antwort im Thema

Ich seh es wie der Weihnachtsmann.

Auch unglaublich, was manche hier für Geschütze auffahren. Eigentlich hat er fast sein Geld reingefahren. Früher hat man bei solch alten Kisten pro Monat TÜV 100 DM bezahlt.

Kein Prüfer wird Dir jetzt sagen, der hätte aber vor 6 Monaten keinen TÜV bekommen dürfen. Am Ende übertreibst Du auch. Rost findet man immer, ob er gefährlich ist, das gilt es erst einmal beweiskräftig darzustellen.

Ein Unding. Für 800 € kann man auch nur was im Gegenwert von 800 € erwarten.

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Zitat:

@63er-joerg schrieb am 20. Dez. 2017 um 13:9:43 Uhr:

Ich glaube, es sagt nicht so richtig viel...

Am Ende des Tages wird die Staatsanwaltschaft zunächst mal entscheiden müssen, ob sie den Fall verfolgt.

Bei einem 800€ Streitwert und einer 20 Jahre alten Karre wird das Ergebnis ziemlich sicher eine Einstellung wegen Geringfügigkeit sein. Sollten, was wir natürlich nicht wissen, gleichzeitig mehrere ähnlich gelagerte Anzeigen gegen den VK vorliegen sieht die Sache natürlich vielleicht schon anders aus. Problem dabei ist, dass wir zwar im 21.JH leben, dass aber an unseren Behörden irgendwie vorbeigegangen ist. Es ist durchaus nicht unrealistisch, dass wenn 20 identische Anzeigen gegen den VK vorliegen, dies den jeweils anderen Staatsanwaltschaft gar nicht bekannt ist. Und jede für sich entsprechend das Verfahren ohne Folgen einstellt.

Wenn ich GTÜ wäre und den Wagen kaufen würde, würde ich ihn vermutlich noch am selben Tag verschrotten lassen. Und schon sind alle "Beweise" ohnehin vom Tisch. Dann wird sich auch die Staatsanwaltschaft fragen, warum denn der TE den Wagen an eine 3. Partei verkauft hat, wenn er doch so sicher war vom Verkäufer übers Ohr gehauen worden zu sein.

 

Meine Meinung: Karre an die GTÜ, sich über 800€ freuen. Ich bin aber grundsätzlich ein Mensch, der zuerst mal an sein eigenes Wohl denkt. Dann an das Wohl von Familie&Freunde und erst dann an wildfremden, welche womöglich ebenfalls auf den VK reinfallen könnten. Dazu stehe ich auch.

Das Angebot der GTÜ sehe ich nicht als Schuldeingeständnis, eher als vorbeugende Maßnahme für negative Schlagzeilen.

Wir hatten vor einigen Jahren mal einen ähnlichen Fall. Fahrzeug von Dekra geprüft, Käufer war unzufrieden auch aufgrund einiger Roststellen (waren allerdings keine tragenden Teile!). Da haben alle mächtig rotiert und wollten die HU auf einmal wieder rückgängig machen. Die Dekra bot uns die Erstattung der HU-Gebühren an, das grenzte schon fast an Erpressung. Wir waren aber schneller und haben das Fahrzeug dem unzufriedenem Käufer wieder abgekauft und dann an einen nicht herumnörgelnden zufriedenen Kunden verkauft. Der hat das Fahrzeug übrigens noch 2 x ohne Probleme durch den TÜV gebracht und es noch 5 Jahre gefahren.

Das muss aber durchaus begründet sein - denn nur wegen neg. Schlagzeilen nehmen die kein Auto zurück. Da gibt es sicher genug die die GTÜ damit Konfrontieren. Dann einfach den Wagen Abkaufen machen die sicher nur wenn da wirklich offensichtlich Fehler passiert sind. Sonst würde so etwas Schule machen. Statt ab zum Schrotthändler würden es viele dann vorher noch bei der GTÜ Versuchen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 20. Dezember 2017 um 13:26:33 Uhr:

Am Ende des Tages wird die Staatsanwaltschaft zunächst mal entscheiden müssen, ob sie den Fall verfolgt.

Bei einem 800€ Streitwert und einer 20 Jahre alten Karre wird das Ergebnis ziemlich sicher eine Einstellung wegen Geringfügigkeit sein.

Könnte aber als "öffentliches Interesse" definiert werden, da wohl gewerbsmäßiger Betrug.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Dez. 2017 um 16:24:32 Uhr:

Könnte aber als "öffentliches Interesse" definiert werden, da wohl gewerbsmäßiger Betrug.

Klar, aber seien wir mal ehrlich: bis auf das schlechte Gefühl des TE ist von gewerbsmäßig bisher nichts bekannt. Aber klar ist auch: eine Anzeige des Verdachts kostet nichts, außer Nerven.

Ich denke solangsam das alles ist ein FAKE ... Prüfstelllen, die Autos aufkaufen ... durchgerostete Tragepunkte zum Fahrwerk, aber trotzdem fuhr das Wägelchen 6 Monate ...

bis jetzt keine Fotos, die ja angeblich zu Hauf auf der Bühne gemacht wurden

....

Nach der HU das Auto zu manipulieren geht immer aber lohnt sich der Aufwand? Ich kann mir nicht vorstellen das jemand nen neuen Achsträger für den TÜV einbaut und nach der HU wieder zurücktauscht. Das sind doch bestimmt 2 - 3 Stunden Arbeit und die ist ja nun auch nicht umsonst und das bei nem Auto was 800 € bringt??

Der Anzeigende muß nix beweisen. Die Beweissicherung ist Sache der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei. Das Auto existiert ja noch. Wenn das Auto abgemeldet wird muß nachgewisen werden was damit passiert. Und wenn der GTÜ es verschwinden lassen würde, hätten die ein großes Problem wegen des fehlenden Abwracknachweis. Du hast doch hoffentlich noch das schriftliche das Gutachten als Nachweis?

Und was den Händler angeht: Der Verdacht liegt nah, das er regelmäßig betrügt und wenn ihn nie jemand anzeigt, wird der auch noch 20 Jahre so weiter machen. Also Anzeigen und wenns nur um 2,50 € gehen. Auch ein 800€ Auto kann durch defekte großen Schaden anrichten. Wenn der mir hinten rein fährt weil seine Bremsen Schrott sind ist das einfach nur Mist. Da ist es mir völlig egal ob das eine 500€ Schleuder oder ein Flammneuer Bugatti ist.

Redet ja niemand vom verschwinden lassen, sondern von Fachgerechtem entsorgen.

 

Klar ist die Beweissicherung Sache der StA. Ist aber nochmal ein Unterschied, ob ich die Beweise auf dem Silbertablett präsentiere, oder erstmal jemand die Motivation (und Kosten) aufbringen muss, denen hinterher zu laufen.

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