Betrug beim Autokauf ?
Hallo Kollegen,
Ich brauche euren Rat,
vor ein paar Monaten habe ich mir einen A6 2009 beim Händler(nicht Audi) gekauft.Der Abschluss erfolgte mit Vertrag, alles schien in Ordnung zu sein, die Original Papiere wurden allerdings zwei Tage später nachgeschickt....
Bei der Anmeldung stellte sich heraus, das,das Auto keine HU und AU hat. (Bin ca. 400 km ohne TÜV gefahren ohne dies zu wissen ). Laut dem Vertrag hätte das Auto noch knapp 2 Jahren TÜV. Der Dicke hat problemlos die Prüfung bestanden.
Am 5. Tag ist der Keilriemen kaputt gegangen, was nochmals ca 500€ Ausgaben bedeutete..
Und alle schlimmste kommt jetzt:
Im Serviceheft stand bei 130 tausend km kein genauer Eintrag was gemacht wurde, bei150 tausend km wurde wieder alles ganz normal eingetragen.
Daraufhin bin ich zum Audihändler, um nachzufragen was genau bei 130tausend Kilometer gemacht wurde,um zu wissen was ich beim nächstem Service brauche...
Ich erfuhr, das, das Auto falsch betankt wurde (Benzin statt Diesel),abgeschleppt wurde die Leitungen gereinigt und die Kraftstofffilter gewechselt wurden. (Beim Kauf wurde dies verschwiegen) anscheinend fuhr er dann ohne Probleme weiter. Dies war bereits vor ca.2 Jahren und 30 tausend km. Bei Audi wurde mir weiterhin gesagt das es auf jeden Fall zu Schäden kommen wird, egal ob nach 10 oder nach 200 000 km und ich müsste dann mit ca 7000-20000€ Kosten rechnen. (3.0TDI Motor)
Ich bin selbst schon ca. 3000 km gefahren und hatte keine Problemen.
Ich war dann beim Anwalt um zu fragen ob ich evtl. etwas zurück bekommen kann oder irgendwie die zukünftigen möglichen Ausgaben einklagen kann.
Er sagte die einzigste vernünftige Möglichkeit besteht darin den Vertrag zu stornieren, das Auto zurück zu geben und das Geld zu bekommen.
Meine Frage ist nun, ob es noch irgendwelche anderen Lösungen gibt? Ich habe z.B. von Fällen gehört bei denen die Kläger den Kaufpreis zurück erstattet bekamen ohne das Auto zurück geben zu müssen.
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Das wäre es ja noch...Geld zurück und Auto behalten.... Wo hast Du das denn gelesen ? 😁
Ich würde dem Rat Deines Anwalts folgen... Rückwandeln und Geld zurück.
Wenn es tatsächlich zu späteren Schäden kommt hast Du schlechte Karten da noch Geld zurück zu bekommen !!
mfg Senti
48 Antworten
Zitat:
@TDI-PD-Element schrieb am 19. Februar 2015 um 10:35:29 Uhr:
Hast du schon mal ein Auto gekauft? Ich meine keine dubiosen ebay-Käufe oder so ein Quark. Wir(Der Händler und ich) haben damals einen Kaufvertrag gemacht, indem die Anzahlung von 2000€ festgehalten wurde. Diese 2000€ wollte der Händler haben, da viele andere Interessenten für den Wagen da waren und er die Gewissheit haben wollte, dass ich nicht doch noch abspringe. Kann das auch nachvollziehen, wenn da ein damals mitte-zwanzig-jähriger um die Ecke kommt und einen Wagen der gehobenen Mittelklasse kaufen möchte. Finde ich vollkommen regulär. Gibt genug "Probefahrttouristen" die Kaufinteresse anzeigen und trotz Kaufvertrag nachträglich abspringen. Den Rechtsweg wählen trotz klarer Gesetzeslage nur die wenigstens Händler, da zeitaufwendig und mit weiteren Kosten verbunden. Insofern die 2000€, welche als Anzahlung für den Kaufpreis von ca. 20.000€ galten, eh in Summe fällig gewesen wären vollkommen in Ordnung.Zitat:
@kerkermeister1 schrieb am 19. Februar 2015 um 09:19:42 Uhr:
Interessante Herangehensweise - das Auto ansehen, prüfen, Probe fahren, Daten mitnehmen um diese beim freundlichen zu überprüfen - dann eine ordentliche Anzahlung leisten und den Rest überweisen.....
....entschuldige bitte, aber für mich ist das extrem unvernünftig und total konträr zu der vorausgegangenen Handlungsweise. Ich weiß ja nicht wieviel Kohle das war aber die hätte genauso auch weg sein können.
Mit einem Händler mache ich einen Vertrag (eine Anzahlung ist unnötig und unwirksam) und die Kohle gibt es im Tausch gegen Fahrzeug, Papiere und Schlüssel.
Wenn ich privat verkaufe dann nehme ich eine Anzahlung von 100€ - um meine Kosten zu decken für die Abmeldung. Wird im Vertrag entsprechend festgehalten und wenn der Käufer zurücktritt sind die 100€ meine.
Aber 2000€ anzahlen und den Rest überweisen - so gutgläubig kann ich gar nicht sein.....
Die 2000€ waren Gleichzeitig auch die Sicherheitsleistung für die Papiere, damit ich den wagen im Vorfeld anmelden konnte. Bekommst du die Papiere aufgrund eines Schriftstücks ohne Sicherheitsleistung? Das wäre mir aber neu, wenn Händler so leicht Ihre Papiere rausgeben.Und außerdem hab ich doch vorher alles geprüft, inkl. Historienprüfung bei Audi. War erst nach Audi beim Händler hab die Anzahlung geleistet. Du musst schon richtig lesen, bevor du auf den Pudding haust.
Also ich habe sicherlich schon mehr als ein Auto gekauft - so aber noch nie.
Von einem Kaufvertrag kann ich auch trotz Anzahlung jederzeit zurücktreten. Das Du die Papiere zur Anmeldung mitbekommen hast, hast Du leider nicht erwähnt.
Ich habe also nicht auf den Pudding gehauen ohne richtig zu lesen.
Zitat:
@deslucht schrieb am 19. Februar 2015 um 11:08:23 Uhr:
Es soll auch schon Audihändler gegeben haben, die eigentlich pleite waren. Dann sind im Fall des Falles deine angezahlten 2k € auch futsch. Da kann der Audi noch so ok sein wenn dann der Insolvenzverwalter die Hand drauf hat 😉
Ein Restrisiko egal in welche Richtung bleibt also immer, egal bei welcher Vorgehensweise 🙂
Es gibt die Möglichkeit der Schufa-Auskunft. Habe ich mir damals eingeholt und danach überwiesen. Nach Geldeingang ging der Brief per Einschreiben zu mir. Dann Fahrzeug angemeldet und abgeholt. Sicher auch keine 100% Garantie für ein AUDI-Zentrum, aber beruhigt...
Das is natürliche eine sehr zu empfehlende Art sich noch abzusichern. Werden aber wohl die wenigsten (genau wie die Prüfung per FIN) so handhaben. Der "Normalbürger" rechnet nicht unbedingt damit, dass er den seriösen Audihändler dahingehend auch noch überprüfen muss 😁
Zitat:
Von einem Kaufvertrag kann ich auch trotz Anzahlung jederzeit zurücktreten.
Das ist ja hier eigentlich nicht mein Thema, aber ich hab' halt doch reingeklickt 😛 Ich will nur kurz anmerken, dass man nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen von einem Kaufvertrag zurücktreten kann. Wenn alles normal läuft, ist der Kaufvertrag zu erfüllen. D.h., der Händler dürfte nicht nur die 2000 EUR behalten (daher nimmt er sie auch als Sicherheit für die Erfüllung des Kaufvertrags), sondern könnte auch noch den Restbetrag einfordern. Daher ist dieses Vorgehen durchaus üblich, wenn man die direkte Abwickung "Ware gegen Geld" - aus welchen Gründen auch immer - nicht durchführen will. Aber, das finanzielle Risiko liegt eben eher beim Käufer als beim Händler.
Gruß
xc90er