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Betrug/Argliste Täuschung oder "selbst schuld" ?

Themenstarteram 9. Mai 2019 um 14:35

Hallo liebes Motor Talk Forum,

ich habe mir vor ein paar Wochen einen Hyundai Coupe gebraucht von einem Privaten Verkäufer auf mobile zugelegt.

Der Verkäufer hat mich noch ein extra Dokument unterschreiben lassen in dem (zusammengefasst) steht das es ein Bastlerauto ist und somit keine Gewähr oder Rücknahme sowie "Gekauft wie gesehen".

An sich gibt es keine Probleme, natürlich mussten ein paar Reparaturen durchgeführt werden die beim Kauf nicht ersichtlich waren aber damit habe ich schon gerechnet.

Allerdings hat das Auto Flügeltüren, im Inserat auf mobile (ich habe davon noch einen Screenshot) ist das Auto mit "LSD-Doors" angegeben. Ich wollte ein paar verschleißteile erneuern da sich die Türen nicht perfekt schließen lassen habe ich mich mit lsd-doors in Verbindung gesetzt. Diese haben mir mitgeteilt das meine Flügeltüren bzw. der Montagesatz nicht einer von LSD-Doors sondern ein Nachbau der mit Ihren Tüv nummern "gefälscht" wurde.

Meine Frage ist nun wie das rechtlich aussieht, handelt es sich hier bereits um Betrug oder sichert ihn das "Bastlerfahrzeug - gekauft wie gesehen ab" meines Wissens nach ist dies aber Arglistige Täuschung.

Wie seht ihr das?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Hilfe.

Liebe Grüße

Canitus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 9. Mai 2019 um 16:43:41 Uhr:

wenns ein Bastlerauto ist ...

naja, ein Auto mit "Flügeltüren, [wobei] der Montagesatz nicht einer von LSD-Doors sondern ein Nachbau der mit Ihren Tüv nummern "gefälscht" wurde" ist, das ist kein klassisches 500 Euro-Bastlerauto, sondern eine verbastelte wannabe-Tuningmüllhalde ;)

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Zitat:

@Rapture99 schrieb am 9. Mai 2019 um 21:17:27 Uhr:

 

Dunkel kann ich mich an diesen Paragraphen im Zivilrecht erinnern. Wenn ein Produkt von der Werbung in best. Art und Weise (meist erheblich) abweicht, liegt ein Sachmangel vor.

siehe BGB § 434 (1)

O.

Selbst wenn in der Anzeige lsd Doors steht, wird man nicht viel erreichen. Lsd Doors ist auch ein Deonym für Flügeltüren. Umd wusste der Verkäufer überhaupt von der Fälschung? Und wie hat lsd Doors per Internet die Fälschung festgestellt?

Wenn die Tüv Nummer gefälscht wurde sind die Türen ja nicht durch den Tüv zugelassen oder sehe ich das falsch ?

Demnach liegt doch ein Sachmangel vor, denn ohne Eintragung durch den TÜV ist das Auto gar nicht verkehrstauglich, jedenfalls nicht auf dem Papier. Ob der Verkäufer davon wusste oder nicht spielt dann auch keine Rolle.

Moin,

Da schließe ich mich weitgehend an.

Mit der Gewährleistung kommst du nicht weit, da diese wahrscheinlich wirksam ausgeschlossen wurde und der Verschleiß eh nicht abgedeckt wäre bzw. Möglicherweise sogar offenkundig war.

Der Name aus der Anzeige muss sich nicht zwingend auf die Marke beziehen, sondern kann auch als "Gattungsbegriff" verstanden werden, speziell wenn wir nicht von einem Profiverkäufer/-tuner ausgehen, dem die Existenz der Marke vielleicht gar nicht bekannt ist.

Dann finde ich es auch spannend, wie denn festgestellt wurde, dass ein Plagiat/Fälschung vorliegt - per Telefon usw. stelle ich mir das sehr schwer vor (was aber nicht heißt, dass dies unmöglich wäre).

Die Anfechtung über einen sonstigen Mangel, der hier eine nicht Erfüllung des Vertrages nahelegt kann man zwar konstruieren - ob sie wirksam wird ist aber fraglich. Denn das würde beim Verkäufer ausreichend Kenntnis voraussetzen, dass er diesen Mangel bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können/müssen (dürfte bei der speziellen Sache selbst bei nem normalen GW Händler nicht vorhanden sein), in den meisten Fällen wäre der Sorgfalt genüge getan, wenn man die Eintragung bzw. Vorhandensein der ABE geprüft hat.

Täuschung oder gar Betrug würden in beiden Fällen eine Kenntnis des Plagiats durch den VK voraussetzen, die du auch nachweisen müsstest. Beim Betrug käme noch die Staatsanwaltschaft dazu und die müsste dem VK auch noch eine Bereicherungsabsicht nachweisen. Wenn das nicht der dümmste VK ever ist, ist das beinahe illusorisch damit Erfolg zu haben.

Sprich - selbst wenn du über den Tisch gezogen worden bist - hast du echte Probleme das nachzuweisen und die Kiste wieder loszuwerden.

LG Kester

Moin Stancer -

Das würde voraussetzen, dass der TÜV das überhaupt bemerken kann. Die sehen das einem guten Plagiat ja nun auch nicht automatisch an. Und da sind wir dann wieder beim Problem - wie soll das dann ein weniger kompetenter Mensch können? Sprich - das Ding kann durchaus eingetragen sein oder mittels guter ABE Fälschung permanent durchrutschen.

Wenn du ein Auto verkaufst und 3 Monate vorher die Bremsen gemacht hast - musst du dich ja auch darauf verlassen, dass die verbauen Teile keine Plagiate sind. Weil oftmals würdest du das auch nicht erkennen können.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 10. Mai 2019 um 09:58:59 Uhr:

... würde beim Verkäufer ausreichend Kenntnis voraussetzen, dass er diesen Mangel bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können/müssen (dürfte bei der speziellen Sache selbst bei nem normalen GW Händler nicht vorhanden sein), ...

Unterschied:

Bei einem Händler ist egal, ob ihm ein Sachmangel bekannt bzw. (bei seiner individuellen Sachkenntnis) erkennbar war - er kann die Sachmängelhaftung nicht ausschließen ;)

Eines der relevanten "Details", die uns der TE vorenthält, ist ja, ob der Verkäufer zugleich der bisherige Halter der Verbastelbude war - oder ein "Schwarzhändler", der nur Privatverkäufer spielt???

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