Betriebsuntersagung durch LBV

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Moin Community,

folgendes Problem:

Die HU für mein KFZ wäre im Januar fällig gewesen. Ich habe das gar nicht mehr auf dem Zettel gehabt, gerade auch, da ich seit März nur noch sehr wenig unterwegs bin aufgrund der aktuellen allgemeinen Situation (Corona).

Nun wurde ich am 24.04 geblitzt und dort ist dann direkt aufgefallen, dass die HU längst überfällig ist. Soweit, sogut. Habe den Polizisten noch gefragt, wie wieviel Zeit bleibt um die HU durchführen zu lassen und laut dessen Aussage wären 4 Wochen kein Problem.

Nun war ich Anfang Mai bei der Dekra zur HU und es wurden Mängel festgestellt (eine Kennzeichenleuchte defekt (GM), Ölfeuchte am Motor (GM), Domlager korrosionsgeschwächt(EM), Querlenker rechts vorne innen ausgeschlagen (EM)).
Nun wollte ich diese eventuell erstmal beheben lassen oder eventuell doch ein neues KFZ anschaffen und den Alten loswerden. Jedenfalls war/bin ich mir noch unsicher, da der Wagen schon älter ist (Opel Astra H Caravan Bj. Ende 2008) und ich nicht weiß ob sich a) der Aufwand lohnt und b) welche Folgekosten in der nächsten Zeit noch auf mich zukommen (der Wagen hat jetzt ca. 276000km runter).

Am 13.05. habe ich dann Post vom LBV erhalten, dass ich entweder bis 18.05 nachweise, dass bei der Untersuchung war (im Nachhinein ist mir jetzt auch klar, dass ein Nachweis über die neue Plakette gefordert war) oder mein KFZ abmelde.
Am 15.05 habe ich telefonisch gemeldet (telefonisch ist der LBV hier nur Mittwochs und Freitags erreichbar) und habe nachgefragt, wie ich denn jetzt am besten vorgehe, da die Zeit ja schon sehr knapp ist (3 Tage Frist).
Laut Aussage am Telefon soll ich die Unterlagen per Mail einsenden und um eine Fristverlängerung bitten.

Gesagt, getan. Mail ging raus mit den Unterlagen von der Dekra.

Am Montag habe ich dann eine Antwort erhalten, dass eine Fristverlängerung nicht möglich ist und ich mein KFZ bitte abmelden soll.

Darauf hin habe ich geantwortet, dass ich das zeitlich arbeitsbedingt nicht schaffe.

Worauf hin ich heute eine Mail erhalten habe, dass eine Betriebsuntersagung durch den LBV heute angefertigt wurde.

Verlauf:

Zitat:

15.05 Ich an LBV:

Sehr geehrte Frau XYZ,

 

anbei übersende ich Ihnen die Dokumente von der Hauptuntersuchung. Da Ihr Schreiben erst am 13.05.2020 zugestellt wurde werden Sie hoffentlich verstehen, dass ich arbeitsbedingt nicht bis zum 18.05.2020 persönlich erscheinen kann. Laut Aussage einer Ihrer Kollegen am Telefon ist diese Email ausreichend.

Leider sind noch einige Mängel vorhanden (entnehmen Sie diese bitte den angehängten Dokumenten), sodass ich an meinem KFZ noch einige kleine Reparaturen vornehmen lassen muss. Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Terminfindung für einen Werkstatttermin nicht ganz einfach.

 

Ich beantrage hiermit eine Fristverlängerung.

 

Beste Grüße,

18.05 LBV an mich:

Sehr geehrter Herr XXX,

 

eine Fristverlängerung kann ich nicht gewähren.

 

Sollten Sie den von uns gesetzten Termin zur Vorlage des neuen Prüfberichts nicht einhalten können, bitte ich um Abmeldung des Fahrzeuges.

 

Mit freundlichen Grüßen

18.05 Ich and LBV:

Sehr geehrter Herr XYZ,

 

können Sie bitte begründen warum Sie keine Fristverlängerung gewähren können?

Wie soll ich denn bitte heute noch eine Werkstatt Termin erhalten und danach noch zur Prüfung bei der Dekra vorstellig werden?

Ich wiederhole - Ihr Schreiben wurde mir erst am 13.05.2020 zugestellt. Es ist schlichtweg unmöglich in 3 Tagen, wovon einer nun auch noch ein Freitag war, einen Werkstatttermin mit anschließend sofortiger Reparatur und darauffolgend einen Termin bei der Dekra zur Prüfung zu erhalten.

 

Wenn ich Sie richtig verstehe muss ich heute noch mein KFZ abmelden? Wie soll ich das machen? Ich bin vollzeit arbeitstätig.

 

Beste Grüße,

19.05 LBV an mich:

Sehr geehrter Herr XXX,

 

die Hauptuntersuchung ist bereits seit Januar 2020 abgelaufen.

Es war also genügend Zeit die Hauptuntersuchung fristgerecht durchführen zu lassen.

 

Eine Fristverlängerung bei Fahrzeugmängeln ist nicht möglich, wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde.

Die Betriebsuntersagung wurde heute gefertigt.

 

Mit freundlichem Gruß

19.05 Ich an LBV:

Sehr geehrte Frau XYZ,

wie ich bereits mitteilte bin ich gewillt der Anordnung des LBV folge zu leisten und mein KFZ abzumelden, wenn ich keine Fristverlängerung gewährt bekomme. Das Sie eine Betriebsuntersagung, die mit erheblichen Kosten verbunden ist direkt anfertigen, obwohl ich jetz schon zweimal darauf hingewiesen habe, dass ich lediglich 3! Tage Zeit hatte seit dem ich Ihr Schreiben zugestellt wurde um notwendige Maßnahmen zu ergreifen finde ich nicht in Ordnung. Eine angemesse Frist zur Abmeldung für Vollzeit arbeitende Menschen sollte gewährt werden. Gerade in der aktuellen Zeit, wo Termine grundsätzlich schwieriger zu vereinbaren sind. Ich möchte hier auch darauf hinweisen, dass ich mich am Freitag telefonisch beim LBV gemeldet habe und mir mitgeteilt wurde, dass es ausreichend wäre meine Unterlagen per Mail zu senden und um eine Fristverlängerung zu bitten. Auch hier kam der Hinweis, dass ich aufgrund der aktuellen Corona-Zeit möglichst vermeiden sollte persönlich vor Ort zu erscheinen.

Zusammengefasst: ich bitte lediglich um eine Möglichkeit einen Termin zu finden für die Abmeldung, da ich dafür zwingend zum LBV muss. Dafür brauche ich aber eine Freigabe von meinem Arbeitgeber, da die Öffnungszeiten des LBV nun auch innerhalb meiner Arbeitszeit liegen. (Gerade auch in Bezug darauf, dass eine Terminbuchung erst ab Juni wieder möglich ist laut der LBV Homepage und ich daher zwischen 7-12 Uhr erscheinen muss)

Leider konnte ich Sie, sowie Herrn XYZ gestern telefonisch nicht erreichen.

Beste Grüße,

So der aktuelle Stand. Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich die ganze Situation hätte vermeiden können, wenn ich rechtzeitig im Januar zur HU gefahren wäre, habe das aber, wie o.g. einfach nicht auf dem Zettel gehabt.
Nun ist für mich die Frage, ob ich mein KFZ noch selber abmelden kann, da die Kosten der Zwangsstillung (wenn es das gleiche ist, wie die Betriebsuntersagung) bis zu 300€ hoch sind und ich diesen möglichst entgehen möchte. Ist es unmöglich das der LBV hierfür eine Frist gewährt? Im guten Glauben an die Aussage des Polizisten bin ich davon ausgegangen, dass ich min. noch diese Woche Zeit hätte für die Reparatur und Nachuntersuchung. (Im Falle das ich die Reparatur durchführen lassen wollen würde)

Eine weitere Frage ist, wie überführe ich mein Fahrzeug nun in die Werkstatt? Diese ist leider ca. 130km entfernt (Darf ich das Fahrzeug nur noch auf einem "Anhänger" transportieren bzw. quasi dahin "abschleppen" lassen?).
Für Nachuntersuchung habe ich Zeit bis zum 07.07. Da verstehe ich auch nicht warum der LBV keine Fristverlängerung gewährt, aber die Dekra prinzipiell sagt, dass ich noch mit Auto fahren kann. Gut, der LBV sitzt hier eindeutig am längeren Hebel.

Naja, ich hoffe mein Dilemma ist verständlich. Ob das ok, dass man knallhart nach einer 3 Tagesfrist das Auto stilllegt kann man so und so argumentieren. (Hätte ja auch alles rechtzeitig erledigen können ohne in so eine Situation zu geraten). Sehr unglücklich finde ich auch, dass ich keine Antwort mehr am gestrigen Tag erhalten habe, sondern erst heute morgen mit vollendeten Tatsachen.

VG und schonmal danke für Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 19. Mai 2020 um 12:40:05 Uhr:


Gehe mal davon aus, das die Bürokratiekosten in jedem Fall anfallen.

Dann eben Kurzeitkennzeichen draufpacken und ab in die (weit entfernte) Werkstatt.
Bin erstaunt das es in HH keine anständige freie Werkstatt gibt - ist ja nun nichts besonderes an dem Wagen in Stand zu setzen.

Auch interessant finde ich es, dass jemand über mehrere Monate nicht in der Lage ist, seinen Pflichten hinsichtlich des Führens einen Kfz nicht nachkommen kann. (...) dann muss man halt zahlen.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Mai 2020 um 21:42:49 Uhr:


Aber nur wenn der Betrieb noch nicht untersagt wurde.

"§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen."

Die 4 Wochen nach Durchfallen durch die HU heißen nicht, ich kann sorgenfrei durch die Gegend fahren, sondern dass ich innerhalb der 4 Wochen nur eine Nachprüfung machen muss.

Zirkelschluss.

Die Frage ist doch gerade, ob die Bewertung des Fahrzeugs als noch verkehrssicher nicht auch die Behörde hinsichtlich der angemessenen Frist faktisch bindet.

Dass nach einer Betriebsuntersagung nicht mehr gefahren werden darf, versteht sich von selbst. Dies gilt auch bei noch gültiger hu.

Die passende Norm dürfte übrigens 29 abs.7 s.4 StVZO sein.

Das ergibt sich aus §23stvo und 31StVZO . Wer ein Fahrzeug führt, muss dafür sorge tragen, dass es Vorschriftsmäßig ist. Ist es mit einer durchgefallenen HU definitiv nicht. Ich sag ja nicht, dass es natürlich so gemacht wird und geduldet wird, aber formell ist es nunmal so. Ein Fahrzeug was am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte muss Vorschriftsmäßig sein.
Grüße Blue vom Tüv

All dies was man hier vorbringt mag ja richtig sein aber die vorliegenden angezeigten Schriftstücke sind doch nicht von einer Behörde geschrieben worden
Formulierungen vom Amt sehen anders aus,hier sind zwingend Rechtsbelehrungen vorgesehen.

Daher so meine Zweifel an diese Geschichte oder es wurden so 7- 12 Briefe unter den Tisch gekehrt.

AEG

Das war ja alles nur Email Verkehr, was der TE hier veröffentlicht hat!
Kein offizieller Briefverkehr auf dem Postweg.
So habe ich es jedenfalls aufgefasst.

Komisch allerdings daß der TE in seinen Mails die oder den Sachbearbeiter abwechselnd mal als Sehr geehrte Frau, dann
wieder Sehr geehrter Herr, anspricht...
Und daß diese weder die Worte "leider" oder "bedauerlicherweise" verwenden sollten, ist mir ebenso suspekt, wie die Tatsache daß ein Amt hier anscheinend immer nur in der "Ich Form" spricht.
Ich denke die Antworten der Behörde hat der TE hier eher in Kurzform aus dem Gedächtnis nacherzählt.

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Ach Leute... es war ja zu erwarten dass viele sich hier wieder sehr elaborierte Gedanken über juristische Spitzfindigkeiten machen und darüber wie sehr die öffentliche Verwaltung wieder mal ihre Kompetenzen überschreitet. Was mich aber wirklich betroffen macht ist der Umstand, dass NICHT EINER mal nachfragt, wo das Problem wirklich liegt.

Ich denke mir dabei folgendes:

Wenn ich aus eigener Schusseligkeit den HU-Termin um Monate verpasse und vom Amt die Pistole auf die Brust gesetzt bekomme das zu erledigen - warum beharre ich dann wie ein Autist auf einem komplexen, zeitaufwendigen Lösungsweg, der mir nicht ermöglicht die zeitlichen Vorgaben einzuhalten?

ICH hätte am nächsten Tag bei einer Werkstatt - bei der keine negativen Erfahrungsberichte im Internet zu finden sind - einen frühestmöglichen Termin vereinbart und die Reparaturen machen lassen.

Ich kann absolut nicht bestätigen dass die Werkstätten derzeit knapp an Zeit sind. War selber vor drei Wochen bei meiner Werkstatt und die hatten viel Zeit, weil sie normal arbeiteten aber wenig Kunden kamen.

Aber nein - der TE legt lieber seinen Wagen still und ist noch froh dass er das selber tun darf ohne die Kosten für die Zwangsstilllegung tragen zu müssen.

Daher habe ich den Verdacht, dass das wirkliche Problem darin liegt, dass der TE kein Geld hat die Reparaturen durchführen zu lassen und das ganze Drumherum nur eine Folge dessen ist.

Und sollte mein Verdacht zutreffen, dann kann man wirklich nur mit den Achseln zucken und sagen "sorry - Autofahren kostet Geld. Hat man das nicht (oder will man es nicht ausgeben), kann man nicht fahren."

So richtig Mitleid will sich nicht einstellen.

HU 4 Monate verpennt, ok, kann passieren.
HU durchgeführt mit Pille palle Mängeln, welche jede Werkstatt auch zeitnah Abstellen kann.

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 20. Mai 2020 um 07:00:16 Uhr:


Daher habe ich den Verdacht, dass das wirkliche Problem darin liegt, dass der TE kein Geld hat die Reparaturen durchführen zu lassen und das ganze Drumherum nur eine Folge dessen ist.

Und sollte mein Verdacht zutreffen, dann kann man wirklich nur mit den Achseln zucken und sagen "sorry - Autofahren kostet Geld. Hat man das nicht (oder will man es nicht ausgeben), kann man nicht fahren."

Und ich finde es albern, dem te Dinge zu unterstellen. Der te hat klar gesagt, dass es für ihn vorrangig ein Hauptproblem war. Das kann man ihm glauben oder nicht. Aber hier darüber zu mutmaßen bringt keinen weiter.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 20. Mai 2020 um 07:04:49 Uhr:


So richtig Mitleid will sich nicht einstellen.

HU 4 Monate verpennt, ok, kann passieren.
HU durchgeführt mit Pille palle Mängeln, welche jede Werkstatt auch zeitnah Abstellen kann.

Mitleid? Nur sehr eingeschränkt, geht ja schließlich auch nahezu vollständig auf seine Kappe das ganze. Aber der te hat nicht nach Mitleid gefragt, sondern nach Einschätzungen zu dem Verhalten des lbv

Zitat:

@AEG47 schrieb am 19. Mai 2020 um 23:41:23 Uhr:


All dies was man hier vorbringt mag ja richtig sein aber die vorliegenden angezeigten Schriftstücke sind doch nicht von einer Behörde geschrieben worden
Formulierungen vom Amt sehen anders aus,hier sind zwingend Rechtsbelehrungen vorgesehen.

Daher so meine Zweifel an diese Geschichte oder es wurden so 7- 12 Briefe unter den Tisch gekehrt.

AEG

Zitat:

das war ja alles nur Email Verkehr, was der TE hier veröffentlicht hat!

Kein offizieller Briefverkehr auf dem Postweg.

So habe ich es jedenfalls aufgefasst.

 

Komisch allerdings daß der TE in seinen Mails die oder den Sachbearbeiter abwechselnd mal als Sehr geehrte Frau, dann

wieder Sehr geehrter Herr, anspricht...

Und daß diese weder die Worte "leider" oder "bedauerlicherweise" verwenden sollten, ist mir ebenso suspekt, wie die Tatsache daß ein Amt hier anscheinend immer nur in der "Ich Form" spricht.

Ich denke die Antworten der Behörde hat der TE hier eher in Kurzform aus dem Gedächtnis nacherzählt.

Interessant auf was für Ideen Leute kommen. Zwischen 13.05 (dort habe ich das erste und einzige Mal Post erhalten) und 18.05 sind also 7-12 Briefe unter den Tisch gekehrt worden. (Müssen sehr fleißige Sachbearbeiterbienen gewesen sein 😉)
Warum sollte im Mail-Austausch keine Ich-Form verwendet werden. Worte wie "leider" oder "bedauerlicheweise" sind im Amtssprachgebrauch wohl auch eher selten.
Der Mail-Austausch fand im Übrigen über die direkte LBV-Mail Adresse statt und daher haben mir zwei unterschiedliche Sachbearbeiter geantwortet.

Zitat:

Daher habe ich den Verdacht, dass das wirkliche Problem darin liegt, dass der TE kein Geld hat die Reparaturen durchführen zu lassen und das ganze Drumherum nur eine Folge dessen ist.

Und sollte mein Verdacht zutreffen, dann kann man wirklich nur mit den Achseln zucken und sagen "sorry - Autofahren kostet Geld. Hat man das nicht (oder will man es nicht ausgeben), kann man nicht fahren."

Das wird ja immer besser. Einige Forenmitglieder haben ja eine blühende Fantasie. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Im OP habe ich doch eindeutig geschrieben, dass mich zwei Fragen interessieren:
Kann ich den Kosten durch eine Zwangsstilllegung/Betriebsuntersagung entgehen und wie kann ich mein Auto (im Falle ich möchte es reparieren/lassen)zu einer Werkstatt befördern, wenn es abgemeldet ist).

Daraus wird:
- ich lasse den Großteil der Kommunikation mit dem Amt weg (Grund wurde hier nicht genannt)
- ich habe keine Kohle um Wagen den reparieren zu lassen
- Mitleid...warum auch immer das Wort auf einmal fällt

Der eine oder andere sollte wirklich mal überlegen, was für einen Hirnbrei er/sie hier hinterlassen hat.

Thema ist durch, Auto wurde heute abgemeldet. Es werden noch Gebühren für den entstandenen Aufwand erhoben, wie die nun ausfallen weiß ich aktuell noch nicht. (Sollte sich aber im Rahmen halten). Somit ist die Geschichte für mich glimpflich ausgegangen und wie meine weiteren Schritte sein werden wird sich dann zeigen.

Na dann kann ja hier zugemacht werden, was dabei jetzt glimpflich dran sein soll, weiß ich nicht.
Im Grunde ist das schlimmste passiert, dein Fahrzeug musste abgemeldet werden. Ob nun Zwangs oder Selbstabmeldung, ist nun auch egal.

So richtig glauben kann man die ganze Aktion irgendwie nicht, hoffentlich kein Troll.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 20. Mai 2020 um 21:28:21 Uhr:


Na dann kann ja hier zugemacht werden, was dabei jetzt glimpflich dran sein soll, weiß ich nicht.
Im Grunde ist das schlimmste passiert, dein Fahrzeug musste abgemeldet werden. Ob nun Zwangs oder Selbstabmeldung, ist nun auch egal.

So richtig glauben kann man die ganze Aktion irgendwie nicht, hoffentlich kein Troll.

Aha, ob ich nun 300€ oder ca. 10€ (+ ein paar Verwaltungsgebühren) bezahle macht also keinen Unterschied?
Die Ausgangssituation war von vornherein, dass das Auto abgemeldet werden muss. Einfach mal den OP richtig lesen!

Was ist denn bitte so schlimm daran, wenn mein Wagen abgemeldet wird? Ich wohne in einer Großstadt und für mich macht das wenig bis keinen Unterschied ob ich mal 1,2 Wochen kein Auto habe. Zumal hier im Forum ebenfalls korrekterweise erwähnt wurde, dass ich aufgrund der Mängel mit dem Wagen eh nur noch zur Werkstatt/Nachprüfung hätte fahren können.

Wer im übrigen den OP komplett gelesen hat, der wird auch gelesen haben, dass eine Reparatur zwar zur Debatte steht, aber ebenfalls Überlegungen im Raum stehen den Wagen abzustoßen und einen "neuen" gebrauchten zu kaufen, da der Wagen nun mal schon älter ist.

Erneutes Kopfschütteln meinerseits.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Mai 2020 um 16:26:05 Uhr:


@ixtra damit hast du nicht ganz unrecht.
Ein Sesselpfurzer ohne technischen Sachverstand legt hier Fahrzeuge still die er nie gesehen hat.

Gruß Metalhead

Also darf das Amt im Umkehrschluss nur Fahrzeugen den Betrieb untersagen, welches es gesehen hat?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Mai 2020 um 16:26:05 Uhr:


@ixtra damit hast du nicht ganz unrecht.
Ein Sesselpfurzer ohne technischen Sachverstand legt hier Fahrzeuge still die er nie gesehen hat.

Gruß Metalhead

Dafür gibt es ja die Hauptuntersuchung - damit bedient sich die Verwaltungsbehörde eines Dritten, der den technischen Sachverstand hat, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu beurteilen.

Nein das trifft nicht zu.

Wenn der Sachverhalt zum Erlass einer BU erfüllt ist , muss sich der "Sesselpfurzer" das Fahrzeug nicht erst ansehen, um eine BU zu erlassen.

Hier hat der TE gepokert so lang wie möglich ohne HU zu fahren und hat es doch 4 Monate geschafft.

Hallo!

Zitat:

@ampfer schrieb am 21. Mai 2020 um 10:55:58 Uhr:


Also darf das Amt im Umkehrschluss nur Fahrzeugen den Betrieb untersagen, welches es gesehen hat?

Unpassender Umkehrschluss! Das Fahrzeug wurde ja gesehen. Nur eben nicht vom Amt selbst, sondern von einem genau dafür zuständigen Sachverständigen. Und dieser hat eine Betriebsuntersagung nicht als unmittelbar geboten erachtet, sondern eine Frist zur Nachbesserung gewährt.

Die Betriebsuntersagung durch das Amt ist dann gerechtfertigt, wenn das Fahrzeug, aus welchem Grund auch immer, nicht von einem Sachverständigen geprüft werden konnte.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 21. Mai 2020 um 11:16:00 Uhr:


Dafür gibt es ja die Hauptuntersuchung - damit bedient sich die Verwaltungsbehörde eines Dritten, der den technischen Sachverstand hat, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu beurteilen.

Eben! Also gibt es auch keinen triftigen Grund für das Amt, die vom Sachverständigen gewährte Frist zu unterlaufen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. Mai 2020 um 11:19:22 Uhr:


Hier hat der TE gepokert so lang wie möglich ohne HU zu fahren und hat es doch 4 Monate geschafft.

Der TE hat den Termin lt. eigener Aussage schlicht vergessen! Das "gepokert" ist also nichts weiter als eine unangebrachte Unterstellung, zumindest bis jemand das Gegenteil beweisen kann.

Gruß
.SD

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