ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Betriebsuntersagung durch LBV

Betriebsuntersagung durch LBV

Themenstarteram 19. Mai 2020 um 9:35

Moin Community,

folgendes Problem:

Die HU für mein KFZ wäre im Januar fällig gewesen. Ich habe das gar nicht mehr auf dem Zettel gehabt, gerade auch, da ich seit März nur noch sehr wenig unterwegs bin aufgrund der aktuellen allgemeinen Situation (Corona).

Nun wurde ich am 24.04 geblitzt und dort ist dann direkt aufgefallen, dass die HU längst überfällig ist. Soweit, sogut. Habe den Polizisten noch gefragt, wie wieviel Zeit bleibt um die HU durchführen zu lassen und laut dessen Aussage wären 4 Wochen kein Problem.

Nun war ich Anfang Mai bei der Dekra zur HU und es wurden Mängel festgestellt (eine Kennzeichenleuchte defekt (GM), Ölfeuchte am Motor (GM), Domlager korrosionsgeschwächt(EM), Querlenker rechts vorne innen ausgeschlagen (EM)).

Nun wollte ich diese eventuell erstmal beheben lassen oder eventuell doch ein neues KFZ anschaffen und den Alten loswerden. Jedenfalls war/bin ich mir noch unsicher, da der Wagen schon älter ist (Opel Astra H Caravan Bj. Ende 2008) und ich nicht weiß ob sich a) der Aufwand lohnt und b) welche Folgekosten in der nächsten Zeit noch auf mich zukommen (der Wagen hat jetzt ca. 276000km runter).

Am 13.05. habe ich dann Post vom LBV erhalten, dass ich entweder bis 18.05 nachweise, dass bei der Untersuchung war (im Nachhinein ist mir jetzt auch klar, dass ein Nachweis über die neue Plakette gefordert war) oder mein KFZ abmelde.

Am 15.05 habe ich telefonisch gemeldet (telefonisch ist der LBV hier nur Mittwochs und Freitags erreichbar) und habe nachgefragt, wie ich denn jetzt am besten vorgehe, da die Zeit ja schon sehr knapp ist (3 Tage Frist).

Laut Aussage am Telefon soll ich die Unterlagen per Mail einsenden und um eine Fristverlängerung bitten.

Gesagt, getan. Mail ging raus mit den Unterlagen von der Dekra.

Am Montag habe ich dann eine Antwort erhalten, dass eine Fristverlängerung nicht möglich ist und ich mein KFZ bitte abmelden soll.

Darauf hin habe ich geantwortet, dass ich das zeitlich arbeitsbedingt nicht schaffe.

Worauf hin ich heute eine Mail erhalten habe, dass eine Betriebsuntersagung durch den LBV heute angefertigt wurde.

Verlauf:

Zitat:

15.05 Ich an LBV:

Sehr geehrte Frau XYZ,

 

anbei übersende ich Ihnen die Dokumente von der Hauptuntersuchung. Da Ihr Schreiben erst am 13.05.2020 zugestellt wurde werden Sie hoffentlich verstehen, dass ich arbeitsbedingt nicht bis zum 18.05.2020 persönlich erscheinen kann. Laut Aussage einer Ihrer Kollegen am Telefon ist diese Email ausreichend.

Leider sind noch einige Mängel vorhanden (entnehmen Sie diese bitte den angehängten Dokumenten), sodass ich an meinem KFZ noch einige kleine Reparaturen vornehmen lassen muss. Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Terminfindung für einen Werkstatttermin nicht ganz einfach.

 

Ich beantrage hiermit eine Fristverlängerung.

 

Beste Grüße,

 

18.05 LBV an mich:

Sehr geehrter Herr XXX,

 

eine Fristverlängerung kann ich nicht gewähren.

 

Sollten Sie den von uns gesetzten Termin zur Vorlage des neuen Prüfberichts nicht einhalten können, bitte ich um Abmeldung des Fahrzeuges.

 

Mit freundlichen Grüßen

18.05 Ich and LBV:

Sehr geehrter Herr XYZ,

 

können Sie bitte begründen warum Sie keine Fristverlängerung gewähren können?

Wie soll ich denn bitte heute noch eine Werkstatt Termin erhalten und danach noch zur Prüfung bei der Dekra vorstellig werden?

Ich wiederhole - Ihr Schreiben wurde mir erst am 13.05.2020 zugestellt. Es ist schlichtweg unmöglich in 3 Tagen, wovon einer nun auch noch ein Freitag war, einen Werkstatttermin mit anschließend sofortiger Reparatur und darauffolgend einen Termin bei der Dekra zur Prüfung zu erhalten.

 

Wenn ich Sie richtig verstehe muss ich heute noch mein KFZ abmelden? Wie soll ich das machen? Ich bin vollzeit arbeitstätig.

 

Beste Grüße,

19.05 LBV an mich:

Sehr geehrter Herr XXX,

 

die Hauptuntersuchung ist bereits seit Januar 2020 abgelaufen.

Es war also genügend Zeit die Hauptuntersuchung fristgerecht durchführen zu lassen.

 

Eine Fristverlängerung bei Fahrzeugmängeln ist nicht möglich, wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde.

Die Betriebsuntersagung wurde heute gefertigt.

 

Mit freundlichem Gruß

19.05 Ich an LBV:

Sehr geehrte Frau XYZ,

 

wie ich bereits mitteilte bin ich gewillt der Anordnung des LBV folge zu leisten und mein KFZ abzumelden, wenn ich keine Fristverlängerung gewährt bekomme. Das Sie eine Betriebsuntersagung, die mit erheblichen Kosten verbunden ist direkt anfertigen, obwohl ich jetz schon zweimal darauf hingewiesen habe, dass ich lediglich 3! Tage Zeit hatte seit dem ich Ihr Schreiben zugestellt wurde um notwendige Maßnahmen zu ergreifen finde ich nicht in Ordnung. Eine angemesse Frist zur Abmeldung für Vollzeit arbeitende Menschen sollte gewährt werden. Gerade in der aktuellen Zeit, wo Termine grundsätzlich schwieriger zu vereinbaren sind. Ich möchte hier auch darauf hinweisen, dass ich mich am Freitag telefonisch beim LBV gemeldet habe und mir mitgeteilt wurde, dass es ausreichend wäre meine Unterlagen per Mail zu senden und um eine Fristverlängerung zu bitten. Auch hier kam der Hinweis, dass ich aufgrund der aktuellen Corona-Zeit möglichst vermeiden sollte persönlich vor Ort zu erscheinen.

 

Zusammengefasst: ich bitte lediglich um eine Möglichkeit einen Termin zu finden für die Abmeldung, da ich dafür zwingend zum LBV muss. Dafür brauche ich aber eine Freigabe von meinem Arbeitgeber, da die Öffnungszeiten des LBV nun auch innerhalb meiner Arbeitszeit liegen. (Gerade auch in Bezug darauf, dass eine Terminbuchung erst ab Juni wieder möglich ist laut der LBV Homepage und ich daher zwischen 7-12 Uhr erscheinen muss)

 

Leider konnte ich Sie, sowie Herrn XYZ gestern telefonisch nicht erreichen.

 

Beste Grüße,

So der aktuelle Stand. Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich die ganze Situation hätte vermeiden können, wenn ich rechtzeitig im Januar zur HU gefahren wäre, habe das aber, wie o.g. einfach nicht auf dem Zettel gehabt.

Nun ist für mich die Frage, ob ich mein KFZ noch selber abmelden kann, da die Kosten der Zwangsstillung (wenn es das gleiche ist, wie die Betriebsuntersagung) bis zu 300€ hoch sind und ich diesen möglichst entgehen möchte. Ist es unmöglich das der LBV hierfür eine Frist gewährt? Im guten Glauben an die Aussage des Polizisten bin ich davon ausgegangen, dass ich min. noch diese Woche Zeit hätte für die Reparatur und Nachuntersuchung. (Im Falle das ich die Reparatur durchführen lassen wollen würde)

Eine weitere Frage ist, wie überführe ich mein Fahrzeug nun in die Werkstatt? Diese ist leider ca. 130km entfernt (Darf ich das Fahrzeug nur noch auf einem "Anhänger" transportieren bzw. quasi dahin "abschleppen" lassen?).

Für Nachuntersuchung habe ich Zeit bis zum 07.07. Da verstehe ich auch nicht warum der LBV keine Fristverlängerung gewährt, aber die Dekra prinzipiell sagt, dass ich noch mit Auto fahren kann. Gut, der LBV sitzt hier eindeutig am längeren Hebel.

Naja, ich hoffe mein Dilemma ist verständlich. Ob das ok, dass man knallhart nach einer 3 Tagesfrist das Auto stilllegt kann man so und so argumentieren. (Hätte ja auch alles rechtzeitig erledigen können ohne in so eine Situation zu geraten). Sehr unglücklich finde ich auch, dass ich keine Antwort mehr am gestrigen Tag erhalten habe, sondern erst heute morgen mit vollendeten Tatsachen.

VG und schonmal danke für Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 19. Mai 2020 um 12:40:05 Uhr:

Gehe mal davon aus, das die Bürokratiekosten in jedem Fall anfallen.

Dann eben Kurzeitkennzeichen draufpacken und ab in die (weit entfernte) Werkstatt.

Bin erstaunt das es in HH keine anständige freie Werkstatt gibt - ist ja nun nichts besonderes an dem Wagen in Stand zu setzen.

Auch interessant finde ich es, dass jemand über mehrere Monate nicht in der Lage ist, seinen Pflichten hinsichtlich des Führens einen Kfz nicht nachkommen kann. (...) dann muss man halt zahlen.

51 weitere Antworten
Ähnliche Themen
51 Antworten

Der Termin zur HU ist meines Wissens kein spontaner. Wenn man das Fahrzeug lange genug hat, weiß man diesen 24 Monate vorher. Die Aussage"hab ich vergessen" klingt bei der Rennleitung natürlich immer besser.

Ich wurde auch schon auf der A19 rausgezogen und da ich nicht gut schwindeln kann, hab ich denen beiden dann gesagt,dass ich den Wagen eigentlich veräußern will und deshalb keine HU gemacht hab. Die beiden Kollegen haben dann einen Mängelschein gefertigt und ich bin 2 Tage später zur Prüfstelle gefahren und hab die HU durchführen lassen, Ergebnis OM.

Bevor der Mängelschein eintraf, hatte der Wagen eine neue HU.

Und für die Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle ist die nicht mögliche Besichtigung durch einen SV nicht Ausschlaggebend.

Wenn das Fahrzeug nicht Vorschriftsmäßig ist, darf sie den Betrieb untersagen. Und im Falle einer abgelaufenen HU kann das sogar ein Sesselpfurzer ohne Ahnung von Technik sehr leicht erkennen. Dafür wurden HU Plakette, Protokoll und Eintrag in die ZB1 erfunden.

Viele Überwacher des ruhenden Verkehrs von den Ordnungsämtern leiten bei Feststellung eines Falschparkers mit abgelaufener HU', diese Information an die Zulassungsstelle weiter, die daraufhin den Halter auffordert eine gültige HU nachzuweisen und wenn er dem nicht nachkommt, den Betrieb des Fahrzeugs untersagt

Ist doch alles nicht so schlimm. Das Fahrzeug ist nun abgemeldet, den TE juckt es nicht.

 

Die Behörde hat hier sicherlich korrekt entschieden.

 

Zitat:

@McMoneysack1988 schrieb am 21. Mai 2020 um 00:53:22 Uhr:

Was ist denn bitte so schlimm daran, wenn mein Wagen abgemeldet wird?

Von daher

Zitat:

@McMoneysack1988 schrieb am 21. Mai 2020 um 00:53:22 Uhr:

Erneutes Kopfschütteln meinerseits.

Kopfschütteln meinerseits :o

Tja, jetzt kann man sich natürlich schon auch fragen:

Und wozu überhaupt der ganze Thread?

Übrigens, fällt mir grade ein:

Wenn man selbst keine Zeit wegen Arbeit hat oder sonstwie verhindert ist, darf man auch ohne weiteres einen Dritten beauftragen!

Einfach Vollmacht ausstellen, beide Ausweise und alle nötigen Papiere und Kennzeichen mitgeben.

Einige Euro für die Gebühr und die Sache ist erledigt.

Das wäre ja nun zu einfach.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann man das sogar online machen.

Wie kommt man eigentlich auf das schmale Brett das man mit einem Fahrzeug das mehrere erhebliche Mängel hat noch weiter fahren darf als ob nichts sei? Nur weil man 4 Wochen Zeit bekommt um die Mängel zu beheben bedeutet das nicht das man damiit fahren darf. Man bekommt nur die Zeit ium die Kiste reparieren zu können und man muss die Kiste nicht auf dem Hänger vom TÜV zur Werkstatt bringen.

Dazu noch

HU Januar fällig, ab März nicht mehr viel gefahren, Ende April geblitzt und Mitte Mai kommt die Betriebsuntersagung. Ergo wären noch knapp 3 Monate für die HU geblieben bevor Du Aufgeflogen bist.

Wenn der Blitzer nicht gewesen wäre würde der TE vermutlich immer noch keinen Gedanken an eine HU verschwenden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Betriebsuntersagung durch LBV