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Betankung eines Kadett B

Themenstarteram 20. Juli 2004 um 5:47

Hallo, meinen ersten Kadett B fuhr ich bereits vor 25 Jahren, nun gab es damals ja noch verbleites Benzin. Meine Frage was bzw. mit welchem Zusatz muß ich heute meinen Kadett B 1,1 mit 50 PS betanken.

Falls noch jemand eine vordere Stoßstange für den Kadett B hat, ich hätte Interesse!!

Gruß hotie

Beste Antwort im Thema

Hallo,

der Bleigehalt 1964 lag lt. DIN bei Superbenzin ROZ 100 0,4 g/L, Normalbenzin ROZ 92,5 0,33 g/L.

1970 waren es Superbenzin ROZ 100 0,52 g/L und Normalbenzin ROZ 93 0,47 g/L.

Der Bleigehalt beider Benzinsorten wurde ab 1.1.1972 auf 0,4 g/lL und ab 1.1.1976 auf 0,15 g/L begrenzt.

An diesen Zahlen sieht man, daß der "Bleibedarf" eines Motors stark vom Baujahr abhängen müßte, dementsprechend müßte auch dieses dubiose Bleiersatz-Zeug baujahrabhängig dosiert werden, tut es aber nicht...

 

Grüße

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Auf Dauer ist das Bleiersatz-Mittel doch recht teuer. Je nach gefahrenen Km/Jahr lohnt es sich mitnichten, über eine Umrüstung auf Sintermetallventilsitze nachzudenken. Reine Mathematik.

Mir geht es ja nicht um Dauer ;)

Warum tankt Ihr dann nicht bleihaltiges Benzin ?

Flugbenzin, also AvGas, ist noch bleihaltig. 50:50 mit normalem Benzin mischen, denn Avgas hat doppelt so viel Blei wie das alte Autobenzin. Nebenbei hat es 100 Oktan.

Leider ist das nur die technische Seite, denn

legal ist es nicht AvGas in einem Pkw zu verbrennen da man nicht mehr mit bleihaltigem Benzin fahren fahren darf.

Dies sollte nur ein Hinweis sein das es eben noch Bleibenzin gibt. 2.30€ den Liter, gibt es an fast jedem Sportflugplatz.

Hallo,

abgesehen vom Steuer- und Umweltschutztatbestand - Avgas gibt es in verschiedenen Sorten, man würde Avgas 100LL benötigen, das hat 0,56g/L, also etwa soviel wie verbleites Benzin früher hatte. und 100 Oktan. Alle anderen Avgas-Sorten sind ungeeignet.

 

Grüße

Steuerlich ist das kein Problem, denn AvGas ist mit 76cent pro Liter plus Ust legal versteuert. Die Mineralölsteuer darauf ist höher als bei bleifreiem Kraftstoff.

Es darf kein bleihaltiges Benzin für Pkw mehr verkauft werden. Ob man es noch verwenden darf ?

Es geht hier nicht um große Mengen, da muß man selbst entscheiden was man macht. Den meisten Leuten ist das einfach zu teuer mit 2.3€ pro Liter (kostet je nach Tankstelle auch mal 2.70€ und mehr)

Der Bleigehalt war beim Autobenzin vor 50 Jahren höher, damals mag das so viel gewesen sein wie heute im AvGas sein.

Stimmt, 0.56g/L sind im AvGas. Eine 50:50 Mischung mit Super+ reicht vom Bleigehalt aber aus und kompensiert etwas die Kosten.

Flugbenzin kann man auch in 200L Fässern neu kaufen, nur die Beschaffung ist schwierig. Die sind ab Werk garantiert 2 Jahre haltbar. Die Garantie bezieht sich auf die Verwendung in Flugzeugen. Man kann das auch problemlos länger lagern, der Automotor ist da nicht so empfindlich.

Aber auch hier wieder die rechtliche Seite beachten wie Transport und Lagerung.

Ich wollte nur die technische Seite aufzeigen, rechtlich wird es kompliziert wie immer in Deutschland.

Hallo,

der Bleigehalt 1964 lag lt. DIN bei Superbenzin ROZ 100 0,4 g/L, Normalbenzin ROZ 92,5 0,33 g/L.

1970 waren es Superbenzin ROZ 100 0,52 g/L und Normalbenzin ROZ 93 0,47 g/L.

Der Bleigehalt beider Benzinsorten wurde ab 1.1.1972 auf 0,4 g/lL und ab 1.1.1976 auf 0,15 g/L begrenzt.

An diesen Zahlen sieht man, daß der "Bleibedarf" eines Motors stark vom Baujahr abhängen müßte, dementsprechend müßte auch dieses dubiose Bleiersatz-Zeug baujahrabhängig dosiert werden, tut es aber nicht...

 

Grüße

Hi,

man hat nicht umsonst den Bleigehalt immer weiter abgesenkt, um die schädlichen Nebenwirkungen (insbesondere Bleiablagerungen) zu reduzieren - von einem "Bleibedarf des Motors" würde ich da nicht sprechen.

In einem Skoda-Handbuch aus den 60er Jahren heißt es:

"Bedingt durch die bleihaltigen Zusätze bei Kraftstoffen höherer Oktanzahl kommt es im Laufe der Zeit zu Ansätzen vor allem an den Tellern der Auslaßventile. Die Ansätze neigen zum Abbrennen und tragen somit zum Verschleiß der Ventile bei (Abb. 31). Es ist daher angebracht, die Ventile nach einer Fahrzeit von jeweils 20 000 km auf Dichtheit zu überprüfen und gegebenenfalls reinigen oder einschleifen zu lassen."

Der Skoda hatte auch nur einen einfachen Grauguß-Zylinderkopf (ohne Ventilsitzringe).

Grüße

Abb-31

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass es auch bereits in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts komplett bleifreie Kraftstoffe gab --> ARAL.

Und wie ist das mit den ominösen (und überflüssigen) Belizusätzen oder -ersatzstoffen bei Dieselfahrzeugen? Komisch, dass da niemand auf die Idee kommt.

Interessant fand ich vor mittlerweile mehr als 20 Jahren auch, dass (damals fuhr ich einen 1978er Renault 16) alle gesagt haben, "au, da musste Super Verbleit tanken". Habe ich natürlich nie getan. Auch damals wurde schon das Märchen von den kaputt gehenden Ventilen oder Ventilsitzen erzählt. Dass aber diese Fahrzeuge sogar mit Katalysator für den US-Markt gebaut wurden, mit exakt identischer Teilenummer für die Ventile und Sitze, dass sie also bleifrei gefahren werden mussten - das konnte mir von den Klugsch... keiner erklären.

Fazit: mein heutiger Oldie bekommt NIE Bleiersatzstoffe und dankt es mir seit 6 Jahren mit vernünftigem Fahrverhalten und nicht messbarem Ventilverschleiß. Durch die geringe Leistung kommt es dabei oft zu hohen Drehzahlen und hoher Last. Seit mehr als 2 Jahren übrigens auch erfolgreich mit E10.

Aber manche Legenden sterben halt nicht aus....

Grüße

der SpyderRyder

Hallo,

Zitat:

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass es auch bereits in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts komplett bleifreie Kraftstoffe gab --> ARAL.

Bleifreie durfte Normalbenzin von 1956 - 1963 sein.

Und noch ein Märchen:

"Früher gab es kein Bioethanol im Benzin"

Schon 1930 wurde es für alle deutschen Mineralölerzeuger und –importeure Pflicht, Ottokraftstoffen mindestens 2,5% Kraftspiritus beizumischen, bis Oktober 1932 stieg diese Quote auf 10%, es gab eine Benzinsorte mit 25% Kraftspiritusanteil, Markenname Monopolin.

Grüße

Braucht man wenigstens kein Kartellamt mehr, bei DEM Markennamen. :D

mfg

@SpyderRider und Hitmann77 :- alles korrekt. Auch im Super bei ARAL gab es kein Blei, bis etwa 1963.

Sogar in den 1970er jahren gab es (wieder) Alkohol im Sprit mit gut gerrührter Werbetrommel von ARAL: "Alkohol tut gut"

Bis dato durften Alkoholzusätze dem Sprit steuerfrei zugesetzt werden; ein Grund für ARAL.

Man muss ehrlich dabei sagen, das dies 'nur' zu 3% geschah im ARAL Superbenzin.( UND!! mit Methanol+Isopropanol Gemisch, heute Ethanol) .

Aral-002

Zitat:

@Hitman77 schrieb am 7. Januar 2015 um 16:35:33 Uhr:

Zitat:

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass es auch bereits in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts komplett bleifreie Kraftstoffe gab --> ARAL.

Bleifreie durfte Normalbenzin von 1956 - 1963 sein.

Bleifrei war das Benzin schon seit der Geburt des Automobils Ende des 19. Jahrhunderts. Verbleite Kraftstoffe wurden erst seit den 20er (USA) bzw. 30er Jahren (Dtl.) eingesetzt, wobei es in Dtl. parallel dazu auch unverbleite Sorten gab. Erst nach dem Krieg haben sich in Dtl. verbleite Kraftstoffe flächendeckend durchgesetzt, mit Ausnahme des ARAL Bleifrei, wobei dies kein Normalbenzin sondern Super war.

Imho war sowieso nur der maximale Bleigehalt begrenzt und nie ein Mindestgehalt an Bleitetraethyl gefordert.

Grüße

Zitat:

@flatfour schrieb am 7. Januar 2015 um 19:30:41 Uhr:

Man muss ehrlich dabei sagen, das dies 'nur' zu 3% geschah im ARAL Superbenzin.( UND!! mit Methanol+Isopropanol Gemisch, heute Ethanol) .

Wenn ich das hier richtig lese, war es wohl nur Isopropanol (ohne Methanol):

http://www.motor-talk.de/.../das-maerchen-ueber-e10-t1774278.html?...

Man findet es auch hier in dieser Reklame (die gerade noch lesbar ist):

http://www.adsandbrands.com/img/thumbs/default/600/14007.jpg

"Der Isopropylalkohol, den wir nehmen, ist für unsere Zwecke so etwas wie ein Drei-Sterne-Cocgnac unter den technischen Alkoholen."

Methanol muß ja sowieso mit einem höheren Alkohol als Lösungsvermittler zugesetzt werden, alleinige Methanolzugabe is laut Norm nicht zulässig.

Bei der "Oldtimer-Markt" ist man übrigens immer noch auf dem Holzweg und hat noch nicht mitbekommen, daß es im "ARAL mit Alkohol" kein Ethanol gab:

http://www.oldtimer-markt.de/alkohol

Grüße

Von welcher Norm sprichst du, wenn du sagst Methanol allein darf nicht zugesetzt werden?

ARAL spricht von der gewissen Aggressivität des Methanols im Zusammenhang mit den heutigen hohen Aromatenanteil im Benzin.

Dazu muss man wissen, das Ethanol in einfachen Gummi (Benzin-)schläuchen so gut wie keine Probleme bereitet, aber mit Methanol in kürzester Zeit zerfressen werden.

Daher wurde Isopropanol im gleichen Verhältnis zugesetzt. Das milderte die Folgen, wie später Ende der 1970er Jahre hinzugefügte Tertiäre Butylalkohol (TBE).

Der Alkoholgehalt wurde schrittweise angehoben bis zu 3% Methanol + 3% TBE = 6% Alkohol.

Nicht zu verwechseln mit MTBE (Methyl-tertiär-Butyl-Ether) das neben der Oktanzahlverbesserung auch die negativen Auswirkungen hoher Methanol%te (bis 15% = M15) im Sprit reduzierte.

MTBE ( in abgewandelter Form des Ursprungsstoffes) ist bis heute in jedem Sprit an der Tanke drin.

Das Patent für MTBE besitzen die chemischen Werke Hüls ( heute Evonik) und ARAL.

Die Projekte M15 und M100 (=100% Methanol) wurden aufgrund der entspannten Erdöllage auf der Welt anfang 1980er Jahre eingestellt.

Zitat:

@flatfour schrieb am 8. Januar 2015 um 10:57:25 Uhr:

Von welcher Norm sprichst du, wenn du sagst Methanol allein darf nicht zugesetzt werden?

Da meine ich die in Europa gültige EN228. Schon in der Ausgabe von 1993 waren 3% Methanol zulässig, dem geeignete Stabilisatoren hinzugefügt werden müssen. Bei Ethanol (max. 5%) sind diese zu verwenden, wenn erforderlich. TBA, IBA waren bis 7% erlaubt, IPA bis 5%. Ether (wie MTBE, ETBE) bis 15%. Der Gesamtsauerstoffgehalt war auf 2,8 mass% begrenzt.

Auch die DIN 51600 von 1988 hatte ähnliche Grenzwerte, die sich auf die EG-Richtlinie 85/536/EEC bezogen:

http://125.32.98.1/.../85536e.pdf

Grüße

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