Bestellung und Liefertermin 2022 für den Fiat 500e
hallo zusammen,
mich würde interessieren, wann im jahr 2022 ihr euren 500e bestellt habt, was als unverbindlicher liefertermin angegeben wurde, und ob und wie lange dieser termin überschritten wurde oder voraussichtlich wird,
ich mache mal den anfang: ich habe einen icon bestellt am 23.3., also ein tag vor bestellstopp (noch zum alten preis). unverbindlicher liefertermin: 15. august.
mein händler hat mir allerdings auf anfrage mitgeteilt, dass es wahrscheinlich erst im september sein wird. ich hoffe, dass es noch in diesem jahr sein wird, denn man hört es munkeln, dass es ab 2023 keine förderung mehr geben soll.
381 Antworten
Heute kam die Info vom Autohaus das jeden Tag Fahrzeugpapiere ankommen nur meine leider noch nicht dabei waren.
Puh, die Kommunikation mit meinem Händler gestaltet sich echt schwer - innerhalb der letzten 6 Werktagen an 3 Tagen versucht den Verkäufer ans Telefon zu bekommen - besetzt, Warteschleife, Nummer derzeit nicht erreichbar.... :-(
Dann heute hat sich ein andere erbarmt und hat abgehoben, meinte der Kollege sei im Stress, 40 Fahrzeugpapiere seien da (kein reiner Fiat-Händler) und müßten bearbeitet werden und ich soll besser mal per Email kommunizieren.
Um es abzukürzen, von 4 Punkten der Email ist nur einer sehr knapp beantwortet worden, leider nicht die wie & wann es weitergeht...
Ein paar Tage haben Sie noch im Dezember ..
Ciao.
@bianka811: Kauf oder Leasing?
@dragster Leasing. Ich habe auch per Mail diese Info bekommen. Telefonisch habe ich auch keinen erreichen können und wenn kam er wird sich schon bei ihnen melden wenn er Infos hat.
UPDATE:
Heute gab es noch eine weitere Email zu meinen anderen Fragen (war positiv überrascht!):
1. Alle im Noember gebauten KFZ befinden sich auf den Weg nach Deutschland, die finale Übergabe des Wagens wird sich aber wahscheinlich in den Januar verschieben.
2. Papiere zwecks Selbstzulassung (ich hatte Händlerzulassung im Vertrag) sollen noch rechtzeitig im Dezember verschickt werden.
3. Leasing beginnt erst wenn ich das KFZ übergeben bekomme, bis dahin haftet der Händler auch für ev. Schäden am KFZ
4. Die vereinbarten Anzahlungen sind fällig wenn die Papiere geschickt werden, Zulassungspauschale entfällt.
Damit kann ich wieder etwas entspannter Schlafen, Termine an den letzten Tagen bei der Zulassung hatte ich schon reserviert vor Monaten. Ich hoffe auf ein HappyEnd ;-)
Ciao
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Ich habe nun die Info bekommen, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Das wäre natürlich nur die letzte Option, falls es die nächsten zwei Wochen mit der Zulassung nicht klappen sollte.
Zitat:
@PicassoGehtSpazieren schrieb am 30. November 2022 um 14:36:49 Uhr:
500e Cabrio Bocelli, bestellt am 07.07.2022, unverbindlicher Liefertermin 15.10.2022 (als Leasing).
Am Samstag, 10.12., hat sich der Händler gemeldet, die Papiere sind eingetroffen und werden mir per Express zugestellt.
Sind heute (Mo.) ankommen.
Termin bei der Zulassungsstelle für Do, 15.12. gebucht.
Zur Übergabe des Fahrzeugs noch keine Angaben.
Allen noch Wartenden, ich drücke euch die Daumen, dass es noch klappt.
I will keep you updated...
MfG, Picasso
@Jaanniinnee das solltest du dir genau überlegen, denn dein preis ist abhängig vom vertragsabschluss. ich habe den 500e icon noch für 31.000€ bekommen, 1 monat später wären es 32.000 gewesen. wenn du wie ich annehme 32.000 euro grundpreis bezahlt hast, beträgt die differenz nach entfall von 1.500€ prämie auf insgersamt 4.500 euro, die du bei einem neuen vertrag verlierst.
ich gehe mal davon aus dass die höhe des händleranteils vertragsbestandteil ist, du also diese 3570€ sicher hast. später wären es fast 900 euro weniger. die differenz ist dann bei bis zu 5.400€ mehrkosten bei einer eventuellen späteren (neu-)bestellung. dagegen wiegen die 1500€ prämienverlust ab 2023 deutlich geringer.
ich für meinen teil würde diesen verlust schlucken und beim vertrag bleiben.
wie sehen das andere?
Ich habe mich tatsächlich für einen 500e entschieden, da das Angebot super war. Ein anderes Auto wäre für mich jetzt auch nicht schlimm. Allerdings bin ich nicht bereit mehr auszugeben als das, was ich für den 500e würde.
Von daher ist das mit den 1500 € Verlust schlucken eine Option, die ich mir auch offen halte. Ggfs. über einen Schadenersatz versuche zu regeln. Es gibt aktuell kein besseres Angebot, als das was ich habe...
Insgesamt sehr ärgerlich alles.
Lieben Dank aber für @fritze500e für deine ausführliche Antwort! 🙂
Zitat:
Es gibt aktuell kein besseres Angebot, als das was ich habe...
ich denke davon kannst du ausgehen.
aber wenn willst du verklagen? das geht nur bei einem nachweis des verschuldens. fiat kann nichts dafür, würde sich ggf auf höhere gewalt berufen, der händler kann nichts dafür, die spedition auch nicht...im grunde hat am ende niemand schuld, es ist die verkettung der umstände, krieg, krankheit, personalmangel.such dir was aus :-)
es reicht doch schon, wenn ein fahrer sich ein bein gebrochen hat und die fuhre auf dem hof bleibt. shit happens nun mal
Das ist so nicht richtig. Ich kann per Mahnverfahren, nachdem die Frist verstrichen ist, meinen Verkäufer per gerichtlichem Mahnbescheid mahnen. Sofern er nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit ist.
Wer Schuld hat, dass der Händler den gekauften 500e nicht bekommt, ist nicht das Problem des Endverbrauchers. Die Schuldfrage ist auch nicht das Wichtige, sondern der Fakt, dass es sich hier um eine Nicht-Lieferung, trotz Terminierung handelt. Vom Kaufvertrag zurücktreten, ist eigentlich ja gar nicht mein Wunsch. Aber ein möglicher Schadenersatzanspruch ist durch das Mahnen mit Frist und der Möglichkeit so einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken für mich offen geblieben.
Außerdem war es auch für Händler und die weiteren Ketten hinten dran absehbar, dass es schwierig werden könnte. Es gab immer noch Rückstände wegen fehlender Chips, der Krieg ließ schon erahnen, dass weitere Schwierigkeiten auftreten können. Personalmangel und Krankheit und das alles sind auch vorhersehbar oder erahnbar aus Erfahrungswerten und leider das unternehmerische Risiko.
Zitat:
@Jaanniinnee schrieb am 14. Dezember 2022 um 08:58:39 Uhr:
Das ist so nicht richtig. Ich kann per Mahnverfahren, nachdem die Frist verstrichen ist, meinen Verkäufer per gerichtlichem Mahnbescheid mahnen. Sofern er nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit ist.
Wer Schuld hat, dass der Händler den gekauften 500e nicht bekommt, ist nicht das Problem des Endverbrauchers. Die Schuldfrage ist auch nicht das Wichtige, sondern der Fakt, dass es sich hier um eine Nicht-Lieferung, trotz Terminierung handelt. Vom Kaufvertrag zurücktreten, ist eigentlich ja gar nicht mein Wunsch. Aber ein möglicher Schadenersatzanspruch ist durch das Mahnen mit Frist und der Möglichkeit so einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken für mich offen geblieben.Außerdem war es auch für Händler und die weiteren Ketten hinten dran absehbar, dass es schwierig werden könnte. Es gab immer noch Rückstände wegen fehlender Chips, der Krieg ließ schon erahnen, dass weitere Schwierigkeiten auftreten können. Personalmangel und Krankheit und das alles sind auch vorhersehbar oder erahnbar aus Erfahrungswerten und leider das unternehmerische Risiko.
Wie willst du denn mit einem gerichtlichen Mahnbescheid mahnen und worauf?
Ist dir bewusst, was ein Gerichtliches Mahnverfahren überhaupt ist?
Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient.
Und da du keine Geldforderung hast, die du durchsetzen kannst, fällt es aus.
Du kannst den Händler in Verzug setzen. Und nach Verstreichen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurück treten.
Zitat:
@Jaanniinnee schrieb am 14. Dezember 2022 um 08:58:39 Uhr:
Aber ein möglicher Schadenersatzanspruch ist durch das Mahnen mit Frist und der Möglichkeit so einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken für mich offen geblieben.
Schadenersatz. Das habe ich doch bereits geschrieben. Da es beruflich mein tägliches Brot ist, kenn ich mich damit sogar sehr gut aus und weiß genau, was ich da durchsetzen kann. Bzw versuchen kann. Es entsteht der Schaden, dass die BAFA Prämie nicht in voller Höhe geltend gemacht werden kann, da der Händler in Lieferverzug ist. Und das schon weit mehr als 6 Wochen+Frist von 2 Wochen.
Zitat:
@Jaanniinnee schrieb am 14. Dezember 2022 um 10:05:50 Uhr:
Zitat:
@Jaanniinnee schrieb am 14. Dezember 2022 um 08:58:39 Uhr:
Aber ein möglicher Schadenersatzanspruch ist durch das Mahnen mit Frist und der Möglichkeit so einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken für mich offen geblieben.Schadenersatz. Das habe ich doch bereits geschrieben. Da es beruflich mein tägliches Brot ist, kenn ich mich damit sogar sehr gut aus und weiß genau, was ich da durchsetzen kann. Bzw versuchen kann. Es entsteht der Schaden, dass die BAFA Prämie nicht in voller Höhe geltend gemacht werden kann, da der Händler in Lieferverzug ist. Und das schon weit mehr als 6 Wochen+Frist von 2 Wochen.
Dann viel Erfolg.
Bin gespannt, ob du das dann auch hier postest. Insbesondere mit deiner beruflichen Erfahrung.
Lieben Dank für die ehrlich gemeinten Erfolgswünsche! 😉
Ich hoffe vorerst, dass ich das Auto dieses Jahr noch bekomme. Dann kann ich noch immer abwägen. Wie gesagt, ist es erstmal nur als Option offengehalten durch die Fristsetzung.