Bestellung / Lieferzeit / Liefertermin
Hallo,
ich schlage vor hier mal einen Lieferzeiten-Thread zu starten...Mal sehen, was da so für Unterschiede sind und wie lange wir wirklich warten müssen :-D
Ich fang mal an:
Bestellt: KW49/2021
Lieferzeit: Q3/2022
Liefertermin: ??
6556 Antworten
Zitat:
@Sandro1811 schrieb am 6. April 2024 um 11:42:13 Uhr:
Zitat:
@BubuMV schrieb am 6. April 2024 um 09:29:44 Uhr:
Guten Morgen.Also bei mir verlief die Bestellung absolut reibungslos. Ich hatte am 22.03.24 den Vertrag unterschrieben (verbindliche Bestellung).
Und dort wurde mir mitgeteilt, dass sobald die Bestellung, vom Werk bestätigt(im System), die Auftragsbestätigung an mich ausgehändigt wird.
Die Auftragsbestätigung ist auf den 04.04.24 datiert. Also alles in einem angemessenen Zeitraum.
Auch mein Wunsch Lieferdatum mit Februar 2025 (unverbindlich natürlich) stand auch auf der Auftragsbestätigung.
Ich vermute, dass bei Dir wirklich etwas unrund geloffen ist und sich dadurch alles in die Länge gezogen hat. Wobei man aber auch sagen muss, dass 4 Monate schon ein langer Zeitraum ist und Du immer noch darauf wartest.
Das einzige was mir noch einfallen würde, dass das Autohaus bzw. die Dispo, vergessen hat das Auto zu bestellen. Und ohne Bestellung gibt's keine Auftragsbestätigung. So könnte ich es mir erklären.
Hast Du explizit gefragt ob die Bestellung ins System eingegeben wurde? Denn sobald diese drin ist, können die im Werk auch bestätigen, dass Sie die Bestellung erhalten haben und somit kann der Händler dann, die Auftragsbestätigung an Dich aushändigen.
Edit: Heute ist noch eine E-Mail gekommen, dass meine Bestellung angekommen ist.
Hallo, ich habe nach drei Wochen eine Auftragsbestätigung bekommen und da muss ja die Bestellten im Werk eingegangen sein.
Nein, muss nicht.
Bei Privatkäufen kommt die Auftragsbestätigung ausschließlich vom Händler.
Die Händler warten nur gerne ab, bis das Werk eine Bestätigung sendet.
Ohne die Rückmeldung vom Werk besteht für den Händler die Gefahr in Verzug zu geraten, wenn er nicht rechtzeitig liefern kann.
Bei dir wurde ja der unverbindliche Liefertermin in der Auftragsbestätigung „vergessen“.
Damit kann sich der Händler nun theoretisch (aber leider auch rechtlich) mit der Lieferung Zeit lassen bis zum Ultimo.
Ich werde Mitte May mal mein Glück versuchen, vielleicht bekomme ich ein Leihwagen und Verarscht wird man als Kunde sowieso. Das sieht man ja auch schon so wie VW die Bestellungen Abarbeitet, alles ein durcheinander. Ich habe am 21,3,2023 Bestellt und wenn ich das hier so Lese haben mehrere später Bestellt und die haben Ihr T7 schon.
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Jetzt wird es schon ziemlich turbulent mit den Vorwürfen. Da halte ich mich an die Pokerweisheit: You can count your Money when the deal is done!
Der Händler verdient erst Geld, wenn das Auto bezahlt wurde. Ich glaube nicht, dass hier jemand in Vorkasse gegangen ist. Ich bin ziemlich tiefenentspannt und warte jetzt auch schon fast ein Jahr. Aber mein Leben ist zu kurz um mich über Lieferzeiten zu ärgern. Mir wurde von vornherein ca. 14 Monate genannt. Da ist die Vorfreude halt länger.
Es war doch eine vollkommen freie Entscheidung für eine Bestellung. Ich kenne noch Menschen, die auf ihren Mercedes 7 Jahre gewartet und gespart haben.
Kleiner Tipp: Im Moment gibt es bis zu 4% Zinsen auf dem Tagesgeldmarkt. Das reduziert den Kaufpreis täglich um ca. 8€
Bei mir scheint es mit dem Warten nun auch langsam ein Ende zu haben. Lt. Autohaus sollte das Fahrzeug diese Woche am Autohaus eintreffen, nächste Woche dann Aufbereitung und Zulassung und übernächste Woche die Übergabe.
Bestelldatum: Mitte März 2023
Fahrzeug: Edition TDI KÜ mit ein paar Extras
Mal sehen...
Bei mir bleibt es bei geplanter Produktion Ende Mai. Eine erneute Mail an VWN mit der Bitte um Prüfung die Produktion vorzuziehen war leider erfolglos. „Nicht früher möglich.“. Zwischenzeitliche Schwerbehinderung und mittlerweile leider auch Pflegegrad waren da wohl nicht ausreichende Argumente. 🙁
Zitat:
@flughoernchen schrieb am 6. April 2024 um 15:19:09 Uhr:
Bei mir scheint es mit dem Warten nun auch langsam ein Ende zu haben. Lt. Autohaus sollte das Fahrzeug diese Woche am Autohaus eintreffen, nächste Woche dann Aufbereitung und Zulassung und übernächste Woche die Übergabe.
Bestelldatum: Mitte März 2023
Fahrzeug: Edition TDI KÜ mit ein paar Extras
Mal sehen...
Wir haben letzte Woche auch vom Händler die Information erhalten, dass unser Wagen beim Händler eintreffen wird und in der kommenden Woche an uns übergeben werden soll.
In myVolkswagen ist aber weiterhin “Transport zum Händler“ grau und nicht grün. Bei spontanem Besuch beim Autohaus war natürlich auch kein T7 zu sehen. Fertig produziert wurde der Wagen am 20.03.2024. Egal, irgendwann muss er ja übergeben werden.
Hallo zusammen,
habe über Ostern endlich die Bestellung des T7 abgeschickt und habe nun einen unverbindlichen Liefertermin in 15Monaten erhalten. Unter anderem wird das aktuell hohe Auftragsvolumen in der Bestellbestätigung sowie die anhaltend schlechte Halbleitersituation als Grund für die lange Lieferzeit genannt.
Zusätzlich habe ich eine Info von VWN bekommen, dass das Fahrzeug was man heute im Konfigurator bestellt hat, nicht genau das sein wird, was man dann tatsächlich bekommen wird, da ab dem 3. Quartal 24 bereits der Multivan in seiner weiterentwickelten Version produziert wird. Bin mal gespannt, was es dann wird, da wir die Edition bestellt haben...
Zitat:
@guiman schrieb am 5. April 2024 um 23:54:24 Uhr:
Ich kenne eure AGB leider nicht, aber bei mir steht folgendes:„Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt.“Daher ist zumindest bei mir ohne die Auftragsbestätigung und ohne Lieferung rechtlich kein Vertrag zu Stande gekommen.
Ich kann mich nur wundern.
Wenn ein Händler dir ein Angebot macht und du dieses Angebot annimmst, dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Egal, ob der Auftrag per Auftragsbestätigung bestätigt wird oder nicht.
Und genau das passiert bei einem Neuwagenkauf. Der Händler bietet dir ein Fahrzeug an und du unterschreibst eine verbindliche Bestellung und nimmst damit das Angebot des Händlers an.
Meines Erachtens hat der Händler nur das Problem, dass er die Bestellung nicht in Echtzeit beim Hersteller platzieren kann und so die geplante Lieferzeit vom Hersteller nach hinten geschoben werden kann.
Aber das ist nicht das Problem des Käufers. Bis auf die Tatsache, dass das Fahrzeug nicht zum geplanten Zeitpunkt geliefert wird.
Ich kann es auch nicht nachvollziehen, wie da kein Vertrag zustande kommen kann, wenn zwei Parteien einen Vertrag unterzeichnen, ist meines Wissens nach dieser gültig und rechtsbindend.
Zitat:
@SeAeLeR schrieb am 8. April 2024 um 12:21:46 Uhr:
Zitat:
@guiman schrieb am 5. April 2024 um 23:54:24 Uhr:
Ich kenne eure AGB leider nicht, aber bei mir steht folgendes:„Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt.“Daher ist zumindest bei mir ohne die Auftragsbestätigung und ohne Lieferung rechtlich kein Vertrag zu Stande gekommen.
Ich kann mich nur wundern.
Wenn ein Händler dir ein Angebot macht und du dieses Angebot annimmst, dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Egal, ob der Auftrag per Auftragsbestätigung bestätigt wird oder nicht.
Und genau das passiert bei einem Neuwagenkauf. Der Händler bietet dir ein Fahrzeug an und du unterschreibst eine verbindliche Bestellung und nimmst damit das Angebot des Händlers an.
Meines Erachtens hat der Händler nur das Problem, dass er die Bestellung nicht in Echtzeit beim Hersteller platzieren kann und so die geplante Lieferzeit vom Hersteller nach hinten geschoben werden kann.
Aber das ist nicht das Problem des Käufers. Bis auf die Tatsache, dass das Fahrzeug nicht zum geplanten Zeitpunkt geliefert wird.
Das ist leider ein Irrglaube, dem ich zuerst auch aufgesessen bin.
Rechtlich kommt der Kaufvertrag erst mit der Zusendung der Auftragsbestätigung des Händlers innerhalb der Frist (bei Nutzfahrzeugen 6 Wochen laut AGB) zu Stande.
Ohne eine Auftragsbestätigung kann der Händler sich mit der Lieferung unendlich Zeit lassen oder die Bestellung sogar stornieren, ohne dass du Schadenersatz verlangen kannst.
Es ist also gut möglich, dass der Händler auch nach 2 Jahren die verbindliche Bestellung storniert und du immer noch kein Fahrzeug hast.
Gerade deshalb ist die Auftragsbestätigung so wichtig.
Die verbindliche Bestellung ist nur eine Willenserklärung von dir, aber das heißt nicht, dass der Händler die auch annehmen muss.
Siehe auch hier:
https://www.haufe.de/.../...ss-d-annahme_idesk_PI17574_HI11021768.html
Oder hier in etwas verständlicherer Kurzform:
Und gerade deshalb ist eine ordnungsgemäße Auftragsbestätigung so wichtig.
Dass ein Neuwagenkauf eigenen Rechten unterliegt, ist aber auch eine andere Form des Geschäftemachens... Da hat man als Kunde ja überhaupt kein Druckmittel mehr.
Zitat:
@SeAeLeR schrieb am 8. April 2024 um 13:45:36 Uhr:
Dass ein Neuwagenkauf eigenen Rechten unterliegt, ist aber auch eine andere Form des Geschäftemachens... Da hat man als Kunde ja überhaupt kein Druckmittel mehr.
Genau, ohne eine ordnungsgemäße Auftragsbestätigung, wo auch der unverbindliche Liefertermin aufgeführt sein muss, hat der Händler alle Optionen offen.
Dies reicht von einer völlig verspäteten Lieferung bis zur Stornierung deiner Bestellung.
(z.B. bei einem Produktionsstop)
Dann hast du keine rechtliche Handhabe auf Schadenersatz und auch kein Fahrzeug, trotz eventuell langer Wartezeit.
Deshalb erstellen manche Händler auch ungern eine Auftragsbestätigung, so lange sie keine Rückmeldung vom Werk bekommen, wann das Fahrzeug produziert wird.
Aber alleiniger Ansprechpartner für die Auftragsbestätigung ist der Händler, der diese auch sofort nach der verbindlichen Bestellung ausstellen könnte, aber aus o.g. Gründen oft nicht macht.
Als Kunde hast du ohne Auftragsbestätigung aber so gut wie keine Rechte und noch nicht einmal einen gültigen Kaufvertrag.
Ohne Auftragsbestätigung kommt der Kaufvertrag erst mit der Lieferung des Fahrzeugs zu Stande.
Ein Ausbleiben der Auftragsbestätigung hat dann aus meiner Sicht aber nicht nur negative Folgen für den Käufer, sondern gleichzeitig auch für den Händler. Wenn du keine Auftragsbestätigung erhältst, dann kannst du einfach aus dem Vertrag aussteigen und wo anders bestellen und der Käufer hat nichts in der Hand gegen dich.