Bestellung / Lieferzeit / Liefertermin
Hallo,
ich schlage vor hier mal einen Lieferzeiten-Thread zu starten...Mal sehen, was da so für Unterschiede sind und wie lange wir wirklich warten müssen :-D
Ich fang mal an:
Bestellt: KW49/2021
Lieferzeit: Q3/2022
Liefertermin: ??
6564 Antworten
Jetzt bin ich aber neidisch! 😁
Bestellt KW2 Hybrid mit AreaView, vor weniger Wochen rausgenommen und jetzt ORDERED, Delivery Date KW51...
Zitat:
@Thomas1704 schrieb am 6. Oktober 2022 um 21:02:03 Uhr:
Meiner ist fertig und wird nächste Woche Abgeholt. Bestellt KW.2 Hybrid mit Area View!
Zitat:
@SagaGTD schrieb am 6. Oktober 2022 um 22:35:37 Uhr:
Jetzt bin ich aber neidisch! 😁Bestellt KW2 Hybrid mit AreaView, vor weniger Wochen rausgenommen und jetzt ORDERED, Delivery Date KW51...
Zitat:
@SagaGTD schrieb am 6. Oktober 2022 um 22:35:37 Uhr:
Zitat:
@Thomas1704 schrieb am 6. Oktober 2022 um 21:02:03 Uhr:
Meiner ist fertig und wird nächste Woche Abgeholt. Bestellt KW.2 Hybrid mit Area View!
Die unterschiedlichen LTs sind Wahnsinn..!
Zitat:
@t-mo schrieb am 4. Oktober 2022 um 09:17:22 Uhr:
Zitat:
@t-mo schrieb am 27. April 2022 um 09:14:35 Uhr:
Modell: T7 Edition (+ Extras)
Bestellt: KW14/2022
Lieferzeit: Q1/2023 (unverbindlich)
Liefertermin: ??Seit einiger Zeit auf Scheduled KW43 und jetzt seit dem Wochenende auf "In Production" und weiterhin KW43.
Seit Heute auf DEALER_ARRIVED und die FIN ist da, mein Dealer weiß von gar nichts... Geplant ist die Abholung in Hannover. Die Abwicklung sollte doch trotzdem über den Händler laufen, oder kommt in dem Fall der Termin direkt vom Werk?
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Zitat:
@SagaGTD schrieb am 7. Oktober 2022 um 06:57:35 Uhr:
So ein Chaos (und alle die Software- und Qualitätsprobleme) hätte ich von VW nicht erwartet.
Ich schon. Seitdem ich in der Vergangenheit (rund zwei Jahrzehnte) und auch aktuell wieder für die TE (Technische Entwicklung) in Wolfsburg arbeite, wundere ich mich darüber, dass am Ende des Tages da überhaupt funktionierende Autos rauskommen.
Zitat:
@DiMa31 schrieb am 6. Oktober 2022 um 21:53:52 Uhr:
Zitat:
@Kobil55 schrieb am 6. Oktober 2022 um 21:46:29 Uhr:
Ja, aber konfigurieren kann man ihn nicht. Wenn man draufklickt, kommt man zu einer Konfiguratorübersicht ohne neuen Multivan.Oh Stimmt, am Samstag ging es noch so, wo die neuen Preise gekommen sind.
Ich habe das ja nicht aus Langeweile erwähnt … 😉
Mir gegenüber hat sich eine Ingenieurin von VW ganz ähnlich geäußert, als ich mich nach ihrer Einschätzung für die Ursachen der Probleme bei VW gefragt habe.
Hat auch auf extremen Fachkräftemangel bei den Programmierern verwiesen und auf kontraproduktive Einsparungen in der Softwareentwicklung im VAG-Konzern in der Vergangenheit, die nun durchschlagen …
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 7. Oktober 2022 um 09:19:16 Uhr:
Zitat:
@SagaGTD schrieb am 7. Oktober 2022 um 06:57:35 Uhr:
So ein Chaos (und alle die Software- und Qualitätsprobleme) hätte ich von VW nicht erwartet.Ich schon. Seitdem ich in der Vergangenheit (rund zwei Jahrzehnte) und auch aktuell wieder für die TE (Technische Entwicklung) in Wolfsburg arbeite, wundere ich mich darüber, dass am Ende des Tages da überhaupt funktionierende Autos rauskommen.
Der Multivan ist immer noch nicht wieder konfigurierbar. Auch meine schon erstellten Konfigurationen lassen sich nicht laden.
Hallo zusammen,
hier mal einige Daten zu meinem bestellten Multivan.
Modell: Energetic
Sonderausstattung:
- Harman Kardon Soundsystem
- Anhängerkupplung
- 6 Sitzer mit Vis-a-Vis
- Elektrische Schiebetüren mit Easy Open
04.02.2022 Bestellung als EU Neuwagen
KW 32 Fahrzeug in Produktion eingeplant
KW 37 Fahrzeug ist produziert und befindet sich auf dem Weg zum Händler nach Bulgarien
KW 41 Fahrzeug ist beim Händler in Niedersachsen angekommen
In den nächsten Tagen werden die Papiere des Fahrzeugs zugesendet, sodass der Multivan nach Zulassung dann kurzfristig abgeholt werden kann.
Aber:
Mein Händler hat mich darüber informiert, dass aufgrund der Preiserhöhung von VW Mehrkosten auf ihn zugekommen sind, welche er nach seinen AGB's mit bis zu 2,5% des Kaufpreises an den Käufer weitergeben kann.
Hat jemand etwas ähnliches von seinem Händler erlebt?
Ich hinterfrage das ganze, weil die Preiserhöhung doch erst seit 30.09.2022 effektiv ist und zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug schon produziert wurde.
Danke schonmal für eure Meinungen!
Viele Grüße
Zitat:
@BaumannE schrieb am 10. Oktober 2022 um 12:02:48 Uhr:
Aber:
Mein Händler hat mich darüber informiert, dass aufgrund der Preiserhöhung von VW Mehrkosten auf ihn zugekommen sind, welche er nach seinen AGB's mit bis zu 2,5% des Kaufpreises an den Käufer weitergeben kann.
Hat jemand etwas ähnliches von seinem Händler erlebt?
Ich hinterfrage das ganze, weil die Preiserhöhung doch erst seit 30.09.2022 effektiv ist und zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug schon produziert wurde.Danke schonmal für eure Meinungen!
Viele Grüße
Das hängt jetzt von Deinem Vertrag ab. In den AGB zu meinem Leasing-Vertrag kann ich auf die Schnelle nichts vergleichbares finden (generell oder speziell 2,5%).
Ist zwar kein Jura-Forum hier, aber für mich gelten die Konditionen bei Vertragsabschluss. Das betrifft Fahrzeugkonfiguration und -Kalkulation.
Ich denke eher weniger, mein Händler hat mir nur erzählt, dass wir ja im März bestellt haben und Ihr ja eine AB bekommen habt, ohne die Preiserhöhung. Also auf Mehrkosten würde ich mich so oder so nicht einlassen wollen.
Ich würde mir die AGB genau ansehen und erklären lassen, warum die Preiserhöhung für dich relevant ist. Vertragsabschluss ist soweit ich das verstehe bei dir der 4.2.22. die vertragliche Leistung ist der Wagen, der x € kostet. Das Risiko der Inflation etc auf dich abzuwälzen finde ich fishy... Strom- und Gasanbieter müssen sich ja auch an die Preisbindung halten...
Bin aber auch kein Experte in dem Bereich, ist nur meine persönliche Meinung.
Ich glaube rechtlich ist das wohl möglich.
https://www.adac.de/.../
Es kommt halt auf die konkrete Vereinbarung an. Meinen Händler habe ich auch darauf angesprochen. Er hat gesagt, dass es bisher unüblich bei VWN ist. Das heißt aber leider in der aktuellen Zeit wohl nicht mehr viel. Ab 5% Erhöhung kann man zurücktreten, da hat man aber kein Auto davon. Die Preiserhöhung muss aber konkret begründet werden. Ich denke leider ist nicht das Produktionsdatum entscheidend, sondern das Liederdatum. Das ist wohl nach BGB mit der Verschaffung der Verfügungsmacht. Also Aushändigung des Briefes oder des Autos.
https://www.adac.de/.../
https://www.sportwagen-kaufen.de/preiserhoehung-neuwagen-nach-kauf/
https://posikow-kehren.de/neuwagenkauf-ihre-rechte-tipps-vom-anwalt/
Das waren jetzt nur die ersten drei Treffer in Google. Das nächste mal sucht bitte selber.