Beste Konditionen Wandlung

Mercedes E-Klasse W211

Unser "Clubmitglied" boborola hat die bis jetzt besten Konditionen für seine Wandlung bei DC durchgesetzt.

0,4% je 1000 KM
5% Zinsen auf den Kaufpreis

Ich denke alle die zur Zeit mit DC wegen den Konditionen streiten sollten ebenfalls darauf bestehen, in dieser Form abzurechnen!

Schließlich basieren die 0,4% auf der richtigen Annahme, dass ein höherwertiger Diesel mindestens 250.000 KM hält, was DC wohl kaum bestreiten dürfte ;-)

Und mit 5% sind sie auch gut bedient, normalerweise gilt 5% über dem Basiszinsatz!

Allen Wandlern weiterhin viel Glück und lasst nicht locker!!!!

41 Antworten

Das Schicksal des Opel-Fahrens
habe ich eh. Habe mir die Grenze von 45.000 €
selbst gesetzt und da bekommst Du keinen
Mercedes mit ordentlichen Extras für.

Einziger Trost:

Bei Mercedes scheint es mindestens genauso
viel Ärger wie bei Opel zu geben, wenn ich mich
im Forum mal umsehe.

Gruß
M.R.

Mein Auto ist ja letzte Woche Montag (16.02.04) zurückgegangen zu 0,67% je 1000km zzgl. Zinsen.

Jetzt haltet euch fest:
Die haben mir 0,5% (nicht 5%) Zinsen verechnet für 273 Tage.
Zuerst dachte ich, das ist ein Schreibfehler in der Mail (mein Händler hat es mir per Mail geschickt), doch dann war das Geld auch schon auf dem Konto.

Ich frag mich echt, wie die auf sowas (0,5%) kommen.

Ich bin stinkesauer und wart jetzt erst mal die Rückfrage meines Händlers ab.

Aus vielen Mails von Betroffenen weit über den Club der Wandler hinaus weiss ich, das DC die Leute systematisch verarscht.

Entweder wird selbst einem Anwalt mitgeteilt, dass einem Zinsen nicht zustehen, oder es wird ein hoher Prozentsatz angeboten, dieser dann aber nur für die Hälfte der Laufzeit gezahlt usw.

DC setzt ganz klar auf die "Entnervungsstrategie", damit die Leute von alleine aufgeben.

Kann man überhaupt wandeln wenn es einen Vorbesitzer gab?

Danke

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Zitat:

Original geschrieben von Ralfimen


Kann man überhaupt wandeln wenn es einen Vorbesitzer gab?

Danke

Wandlung heißt mittlerweile "Rücktritt vom Kaufvertrag" - und dieser Begriff beschreibt eigentlich ganz gut die Verfahrensweise.

Man tritt vom Kaufvertrag zurück wg. vorhandener Mängel (die nicht behebbar waren - 2x fehlgeschlagene Nachbesserung). Zurücktreten kann man natürlich nur, wenn man Gewährleistung auf den Wagen hat (Kauf von gewerblich).
Wenn man den Wagen von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft hat (und wenn es ein Neuwagen ohne Zulassung ist), muß man bei diesem Händler eine "Wandlung" anstereben, da hat DC nix mit zu tun da hier der Gebrauchtwagenhändler als Verkäufer bzw. Vertragspartner auftritt.
Genausogut kann ich ein fünf Jahre altes Auto "wandeln" (beim gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufer), wenn ich es gebraucht kaufe und Schäden feststelle, die nicht beseitigt werden können im Rahmen der Gewährleistung - wobei es bei Gebrauchtwagen schlecht zu sagen ist, welche Mängel "zustandsbedingt" sind.
Bei Neuwagen ist das viiiel einfacher!

Ich hoffe das war nicht zuviel Text...

@boborola

Das ist nicht ganz richtig. Mit der Gewährleistung hat das weniger zu tun.

Man kann auch ein Uraltauto wandeln, wenn der Verkäufer bestehende Mängel, welche nicht erkennbar waren, verschwiegen hat. Mit der Ausrede "...er hat nix gewusst" kommt der Verkäufer da nicht mehr raus.

Bei Gewährleistung ändert sich lediglich die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten. D.h. Mängel die in den ersten 6 Monaten auftreten gelten auch bei der Übergabe als schon vorhanden, nach den 6 Monaten muß der Kunde es beweisen, dass ein Mangel auch vorher schon bestand.

Garantie ist übrigens immer noch eine freiwillige Sache der Hersteller und bei jedem anderes.

Nur die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von fanta241


@boborola

Das ist nicht ganz richtig. Mit der Gewährleistung hat das weniger zu tun.

Man kann auch ein Uraltauto wandeln, wenn der Verkäufer bestehende Mängel, welche nicht erkennbar waren, verschwiegen hat. Mit der Ausrede "...er hat nix gewusst" kommt der Verkäufer da nicht mehr raus.

Ja klar, die ganzen Straftatbestände (Betrug,etc... )hab ich mal außen vor gelassen - die kommen natürlich auch nach Jahren noch als Gründe für eine Rückabwicklung in Frage...

Das ist auch auch eine Möglichkeit z.B. bei einem Privatverkäufer "rückabzuwickeln" - obwohl die Gewährleistung ausgeschlossen ist!

In der Regel (so auch bei den genannten Defekten) gilt aber die Gewährleistungsfrist

@all

so, mein Fall ist jetzt endgültig abgeschlossen.
Das mit dem Zinssatz hat sich geklärt.
Die Daten sind also:
0,67% je angefange 1000km "Nutzungsgebühr"
5% Verzinsung des Kaufpreises.

Verzinsung: Wobei es da Unterschiede zwischen Geschäftlich und Privat gibt. Es handelt sich um mein Firmenauto.

Scheiße, jetzt dachte ich es ist vorbei, da hab ich mal nachgerechnet.

Die haben das ganze auf monatlich gerechnet.
Ich hab am 13.05.03 gekauft (Geld war da schon bei denen) dann haben die den Mai komplett in der Verzinsung weggelassen.
Am 16.02.04 hab ich das Auto zurückgegeben, dannn haben die den Februar komplett weg gelassen.

Kennt sich jemand dieszbezüglich aus, bzw. wie war das bei euch?

so, scheint sich aufgeklärt zu haben.
Bei Geschäftskunden (MWST Ausweisbar) gibt es 5% vom Nettopreis als Verzinszung (was ja Sinn macht, die MWST hat Vater Staat ja bezahlt).

Es paßt vo der Rechnerei zwar noch nicht 100% aber es lichtet sich.

Bei Deinen Zinsen musst Du taggenau rechnen, bzw. so gerechnet steht Dir das Geld zu.

Großzügig ab- aufrunden macht DC gerne, ein Hinweis auf diesen kleinen Rechenfehler sollte da schnell Abhilfe bringen.

Bei den Leasingraten kriegen sie das ja auch taggenau hin!!

@fanta241
Sie kriegen es nicht hin:

Hier die letzte Mail von meinem Verkäufer:
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Absolut! Find ich mind. genauso "Scheiße", so ne Kalk. da zu bringen, dich ich, von meiner Seite her, nicht mal glaubwürdig vertreten und nachvollziehen kann. Tut mir echt leid! Kann nur Sorry sagen!

Der einzige Vorteil ist daß Frau Müller sagte, so schnell wäre ihr noch keine Wandlung durchgegangen! Hat ja auch sein gutes..
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Nicht locker lassen, schliesslich machen die das nicht aus Versehen so sondern mit Absicht.

Und so schwer es korrekt auszurechnen ist es nicht, wenn man denn will...

Zitat:

Original geschrieben von fanta241


Nicht locker lassen, schliesslich machen die das nicht aus Versehen so sondern mit Absicht.

Und so schwer es korrekt auszurechnen ist es nicht, wenn man denn will...

Genau,

bei mir rechnet DC erst seit Oktober um auf meine Vorgaben zukommen.

Warten wir es ab.

Gruss JoHoHa

Moin,
Ihr scheint ja richtig Glück mit DC zu haben, dass die Wandeln. Ich habe einen geleasten Alfa 156, der ständig wegen irgendwelcher Mängel in der Werkstatt steht.
EZ war 11/02 als Tageszulassung
Ich habe ihn 4/03 geleast.
Von Anfang an kleinere Mängel, seit Dezember größere wie ESP, Motorlager, Lenkstockschalter, Innenteppich, Fahrersitz, Bremsleuchten...
Seit Anfang Februar zickt die Lenkung, Vibrieren und Pulsieren in der Lenkung beim Lenken - Werkstatt, Einbau von Neuem Lenkgetriebe, danach für 2 Tage ohne Mängel, dann gleiches Spiel, Vibrieren, das täglich stärker wird. Wieder Werkstatt - Gespräch wegen Wandlung - Wagen bleibt in der Werkstatt. (Donnerstag letzte Woche) Freitag nachmittag, Auto ist Mängelfrei, es läge an den Winterreifen... Auto mit Sommerreifen des Händlers abgeholt, morgen werden sie wieder gewechselt. Seit heute spüre ich wieder ein Vibrieren.
Der Händler lehnt eine Wandlung vehement ab, er gehe in die letzte Instanz. "Sie werden es nie schaffen, den Wagen zu wandeln!" Mich wundert es, dass der Händler noch Autos verkauft, wenn er so mit Kunden umgeht. Eine telef. Beschwerde bei der Alfa Hotline, letzten Freitag. Gestern Anruf von Alfa. Gespräch mit dem Händler sei erfolgt, das Auto wäre ja Mängelfrei.... außerdem hätte Alfa keine Chance, den Händler zu einer Rückabwicklung zu zwingen.
Was macht man da???

Gruß Sven

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