Beste Konditionen Wandlung
Unser "Clubmitglied" boborola hat die bis jetzt besten Konditionen für seine Wandlung bei DC durchgesetzt.
0,4% je 1000 KM
5% Zinsen auf den Kaufpreis
Ich denke alle die zur Zeit mit DC wegen den Konditionen streiten sollten ebenfalls darauf bestehen, in dieser Form abzurechnen!
Schließlich basieren die 0,4% auf der richtigen Annahme, dass ein höherwertiger Diesel mindestens 250.000 KM hält, was DC wohl kaum bestreiten dürfte ;-)
Und mit 5% sind sie auch gut bedient, normalerweise gilt 5% über dem Basiszinsatz!
Allen Wandlern weiterhin viel Glück und lasst nicht locker!!!!
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von eyreen
Moin,
Ihr scheint ja richtig Glück mit DC zu haben, dass die Wandeln. Ich habe einen geleasten Alfa 156, der ständig wegen irgendwelcher Mängel in der Werkstatt steht.
EZ war 11/02 als Tageszulassung
Ich habe ihn 4/03 geleast.
Von Anfang an kleinere Mängel, seit Dezember größere wie ESP, Motorlager, Lenkstockschalter, Innenteppich, Fahrersitz, Bremsleuchten...
Seit Anfang Februar zickt die Lenkung, Vibrieren und Pulsieren in der Lenkung beim Lenken - Werkstatt, Einbau von Neuem Lenkgetriebe, danach für 2 Tage ohne Mängel, dann gleiches Spiel, Vibrieren, das täglich stärker wird. Wieder Werkstatt - Gespräch wegen Wandlung - Wagen bleibt in der Werkstatt. (Donnerstag letzte Woche) Freitag nachmittag, Auto ist Mängelfrei, es läge an den Winterreifen... Auto mit Sommerreifen des Händlers abgeholt, morgen werden sie wieder gewechselt. Seit heute spüre ich wieder ein Vibrieren.
Der Händler lehnt eine Wandlung vehement ab, er gehe in die letzte Instanz. "Sie werden es nie schaffen, den Wagen zu wandeln!" Mich wundert es, dass der Händler noch Autos verkauft, wenn er so mit Kunden umgeht. Eine telef. Beschwerde bei der Alfa Hotline, letzten Freitag. Gestern Anruf von Alfa. Gespräch mit dem Händler sei erfolgt, das Auto wäre ja Mängelfrei.... außerdem hätte Alfa keine Chance, den Händler zu einer Rückabwicklung zu zwingen.
Was macht man da???Gruß Sven
Tja, der Händler ist dein Ansprechpartner. Es ist der Verkäufer (zumindest bei Alfa) - das ist ja auch der große Unterschied zu DC, dort ist die DaimlerChrysler AG der Verkäufer (der Händler ist nur Vermittler) und daher auch Dein Ansprechpartner bei Wandlung.
In einem Konzern wie DC gehen die Wandlungen unter, die Autos werden dann versteigert - dem kleinen Alfa-Händler tut sowas aber sicherlich mehr weh und so wehrt er sich vehement...
Was man da macht?
Zum Anwalt gehen und dem Händler den Schrotthaufen auf den Hof stellen. Bis in die letzte Instanz wird Dein Händler gar nicht kommen, weil er schon vorher zweifellos verlieren wird.
Vorrausgesetzt natürlich Du kannst schön alles beweisen mit Belegen usw.
Hallo zusammen,
bei der ganzen Schelte muß ich DC auch mal in Schutz nehmen:
Ihr habt sicherlich recht damit, dass DC keine einheitliche Linie fährt und somit die ganzen unterschiedlichen Konditionen dabei rauskommen. Man muß dabei aber auch immer berücksichtigen, dass an sich doch jeder Fall ein Einzelfall (trotz der Vielzahl der Fälle) ist und auch im Sinne der Kundenzufriedenheit (nicht global gesehen sondern im Einzelfall) einzeln entschieden wird.
Sicherlich ist es auch richtig, dass die Verzinsung nur gewährt wird, wenn man sie auch konkret fordert. Ein Anwalt ist dazu allerdings nicht nötig, es reicht, wenn man einen 3-Zeiler schreibt.
Zugegebenermaßen sind die Bearbeitungszeiten zu lang; aber die Mitarbeiter/innen vor Ort in Berlin geben echt ihr Bestes. Den Menschen kann man diesbezüglich keinen Vorwurf machen, die sind einfach überlastet.
Was man aber auf keinen Fall vorwerfen kann, ist das systematisch "beschissen"wird. Im meine die Kommentare mit Zinsen absichtlich falsch berechnet und so. Es sind alles Menschen und ich will nicht abstreiten, dass im Einzelfall mal etwas falsch berechnet wurde, aber System oder gar Arglist steckt auf keinen Fall dahinter. Wenn Konditionen vereinbart sind, dann werden sie auch eingehalten.
Hier noch ein paar Tips aus meiner Erfahrung heraus:
Schon beim Antrag alles fordern, nicht erst im Nachhinein, das heißt:
1.) 0,4 - 0,5 % Nutzungsentschädigung (es wird in jedem Fall km-genau abgerechnet)
2.) 4 - 5 % Verzinsung (es wird in jedem Fall tag-genau abgerechnet)
3.) alle weiteren Kosten die nicht entstanden wären wenn man das Auto nicht gekauft hätte, so z.B. Überführungskosten, Zulassungskosten, Winterreifen, nachträgliche Ein-und Umbauten, Anwaltskosten etc. (immer einen Kostennachweis sprich Rechnung beilegen). Diese Kosten werden "nur" erstattet jedoch nicht verzinst.
Noch ein paar Worte zum DEKRA-Gutachten:
Grundsätzlich gibt es den Unterschied zwischen Gebrauchsspuren und Beschädigungen. Gebrauchsspuren muß man nicht bezahlen, Schäden aber sehr wohl. Ich denke, es kommt immer auf den Gutachter an. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man mit den Menschen vernünftig redet, wird der o.g. Unterschied schon sehr gewissenhaft und auch im Sinne des Kunden gemacht. Aber wenn nun mal eine Delle drin ist, dann muß man die auch bezahlen.
Ansonsten hoffe ich, dass Ihr alle Euren Fall gütlich über die Bühne bringt und ein mangelfreies Auto bekommt, denn wir wollen alle nur das eine,
MANGELFREI MERCEDES FAHREN !!!!!!!!!!!!!!!
nicht mehr und nicht weniger
Zitat:
Original geschrieben von Biggi-fan
Zugegebenermaßen sind die Bearbeitungszeiten zu lang; aber die Mitarbeiter/innen vor Ort in Berlin geben echt ihr Bestes. Den Menschen kann man diesbezüglich keinen Vorwurf machen, die sind einfach überlastet.
Was man aber auf keinen Fall vorwerfen kann, ist das systematisch "beschissen"wird. Im meine die Kommentare mit Zinsen absichtlich falsch berechnet und so. Es sind alles Menschen und ich will nicht abstreiten, dass im Einzelfall mal etwas falsch berechnet wurde, aber System oder gar Arglist steckt auf keinen Fall dahinter.
Hallo Biggi-fan,
ist es ein Problem der Kunden, dass die Leute in Berlin überlastet sind?
Die meiste Verärgerung entsteht doch durch die Dickfälligkeit der DC-Leute. Sei es aus Überlastung oder aus Kalkül.
Jeder Kunde der wandelt, fühlt sich auf die eine oder andere Art „beschissen“.
Gruss JoHoHa
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Lieber Biggi-Fan, hallo Mercedes-Mitarbeiter,
Dein Beitrag enthält so viele Reizworte, dass ich es mir nicht Verkneifen kann, ihn zu sezieren.
zu "Einzelfall"
Eine Wandlung oder der Rücktritt vom Kaufvertrag ist immer der selbe Vorgang. Fälle die gehäuft auftreten kann man nicht als "Einzelfall" abtun. Siehe auf meine Webseite, und das ist nur die Spitze des Eisbergs...!!!
"Zinsen einfordern"
Wenn DC bereit wäre von sich aus im Sinne des Kunden korrekt abzurechnen, bräuchte man die Zinsen nicht einfordern, denn Sie stehen mir gesetzlich zu!
"Anwalt"
Ob man den braucht hängt vom "Einzelfall" ab. Alleine um die Nerven zu schonen kann man ihn schon gebrauchen.
"Mitarbeiter in Berlin sind überlastet"
Wieso?? Bei den paar Einzelfällen?
"Zinsen absichtlich falsch berechnet"
Stimmt, die Zinsen werden nicht falsch berechnet, aber gerne für einen falschen Zeitraum!
Ich weiss nicht welche Motivation Du bei Deinem Beitrag hattest, aber wenn Du mehr als einen Wandler mitbekommst erkennt man schnell, wie DC einen verarscht, bei der Werkstatt angefangen.
Und allen die ich über dieses Forum und meine Webseite kennengelernt habe ist eins gemein: Sie wollen nicht verarscht werden, egal um welchen Einzelfall es geht.
Ich wüsste auch nicht warum man DC in Schutz nehmen muss? Zum Schluss würde mich und bestimmt viele andere hier noch interessieren, woher Du Dein Wissen nimmst, dass bei DC sich alle anstrengen, den Kunden glücklich zu machen. Mit dem Alltag hat dies nämlich nichts zu tun.
@Biggi-Fan
Im wesentlichen muß ich Dir recht geben.
Ich habe alles selbst gemacht, ohne irgendwelche Androhungen.
Ich habe 0,67% je 100km bekommen und mein Kaufpreis wurde verzinst. Die Verzinsung, das war wirklich ein 1 Zeiler, den meine Niederlassung für mich aufgesetzt hatte.
Zuerst kamen 0,5%, evtl. war das ein Tippfehler und auf Nachfrage bekam ich 5%. (Wenn auch nicht nachrechenbar).
Was mich stört. Ich habe bis heute keine Abrechnung. Eine Rechnung für die Buchhaltung könnte ich schon gebrauchen.
Zu den Zinsen sei noch eins zu sagen:
Wenn Ihr Vorsteuerabzugsberechtigt seit, dann kriegt man natürlich nur den Netto Preis verzinst. Das aber meist mit 5%.
Ist man nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, also Privat, dann kriegt man den Brutto Preis verzinst, das aber dann meistens wohl mit 4%.
Wandlung
Hallo,
habe hier gelesen das jemand 0,4% durchgesetzt hat. Ich bin auch gerade dabei aber unter 0,5% komme ich nicht. Da ich Vielfahrer bin ist das schon recht wichtig. Kann mir jemand einen Tipp hierzu geben? Danke im voraus!
Re: Wandlung
Zitat:
Original geschrieben von DieselBrenner
Hallo,
habe hier gelesen das jemand 0,4% durchgesetzt hat. Ich bin auch gerade dabei aber unter 0,5% komme ich nicht. Da ich Vielfahrer bin ist das schon recht wichtig. Kann mir jemand einen Tipp hierzu geben? Danke im voraus!
Hi,
ich glaube Du meinst mich...
Tja, was soll ich dazu sagen - rede einfach mit den Leuten von der Niederlassung und faxe ihnen das bekannte "Audi-Urteil" vom LG Karlsruhe.
Ich hab das ganze ohne Anwalt durchgezogen und man hat mir auch keine größeren Steine in den Weg gelegt, abgesehen davon, daß die Leute in Berlin das auf die Lange Bank schieben. Die Jungs und Mädels von der Niederlassung und der Werkstatt waren mir aber wohlgesonnen - vermutlich weil ich sie nicht gleich mit Schreiben vom Anwalt bombardiert habe.
Viel Glück bei deiner "Wandlung" - was ist denn alles so kaputt wenn ich fragen darf?
wobei man die 0,4% wohl mur ,mit 320cdi (und 270cdi) bekommen wird , da sich das urteil auf einen audi 3,0 tdi 6zylinder diesel bezieht , und in der urteilsbergündung von großvolumigen dieslmotoren gesprochen wird bei welchen eine gewöhnliche lebensdauer von 250tkm (0,4%)statt wie vorgeschlagen 150tkm (0,67%) angenommen wird.
bleibt nun die frage im raum was für ein modell wird gewandelt/ zurück gegeben
Zitat:
Original geschrieben von panicman
wobei man die 0,4% wohl mur ,mit 320cdi (und 270cdi) bekommen wird , da sich das urteil auf einen audi 3,0 tdi 6zylinder diesel bezieht , und in der urteilsbergündung von großvolumigen dieslmotoren gesprochen wird bei welchen eine gewöhnliche lebensdauer von 250tkm (0,4%)statt wie vorgeschlagen 150tkm (0,67%) angenommen wird.
bleibt nun die frage im raum was für ein modell wird gewandelt/ zurück gegeben
Ich denke die 0,4% sollten für alle Diesel gelten, unabhängig vom Hubraum - aber das Urteil ist leider nur ein "Einzelfall" und läßt sich nicht rechtsverbindlich verallgemeinern, das ist leider richtig...
Zitat:
Original geschrieben von boborola
Ich denke die 0,4% sollten für alle Diesel gelten, unabhängig vom Hubraum - aber das Urteil ist leider nur ein "Einzelfall" und läßt sich nicht rechtsverbindlich verallgemeinern, das ist leider richtig...
das mann im allgemeinen bei diesel von langer lebendauer ausgeht will ich nicht abstreiten.
aber die belastung der 6zylinder im vergleich zu dne 4 zylindern ist ja nun irgendwie niedrieger ( 6 zündungen je umdrehgung gegen 4 bei ähnlichem gesamtverbrauch - somit geringere einzel einspritzmenge je zylinder beim 6er gegen 4er)
daher sehe ich die chancen beim 220 cdi niedrieger an die 0,4% zu bekommen als beim 270cdi oder 320 cdi .
( ich fordere für meine 320cdi gerade die 0,4% nachdem ich in der NJW die urteils begründung gelesen habe - der arme audiefahrer hat zum OLG-urteilszeitpunkt 97tkm runter und das ganze theater hat 3 jahre gedauert
(Quelle: OLG Karlsruhe (Freiburg), Urteil vom 7. 3. 2003 - 14 U 154/01 )"kauft bei einer Audi-Werksvertretung, einen am 21. 9. 1999 übergebenen und gleichzeitig bezahlten Neuwagen Audi A 6 Quattro V 6 TDI 2,5 l Tiptronik Automatik, zum Preise von 80tdm",,,"bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 14. 2. 2003 ca. 97000 km mitdem Fahrzeug zurückgelegt hat"
,,
"angenommene Wert von 0,67% des Kaufpreises pro angefangene 1000 km basiert auf der Erwartung
einer Laufleistung von lediglich 150000 km.
Diese Beurteilung kann aber dann nicht Platz greifen, wenn, wie im vorliegenden Fall,
ein im Jahr 1999 produziertes Neufahrzeug der Oberklasse betroffen ist, das zudem über einen großvolumigen Dieselmotor mit Automatikgetriebe verfügt. Das Fahrzeug, ein Audi A 6 Quattro 2,5 I TDI V 6 Tiptronic Automatik, zählt, wie gerichtsbekannt, zu den solidesten und langlebigsten Kraftfahrzeugen am Markt. Fahrleistungen zwischen 250000 und 300000 km (und mehr) sind keine Seltenheit, sondern bei (zu unterstellendem) normalen Fahrverhalten und regelmäßiger Wartung vielmehr die Regel."
"Der Senat hat so keinen Zweifel, dass der für die folgende Berechnung unterstellte Wert einer erwartbaren Gesamtlaufleistung
von 250000 km realistisch und damit zutreffend ist, wobei noch beachtet werden musste, dass im konkreten Fall innerhalb von
weniger als 3½ Jahren schon eine Fahrleistung vor 97000 km erreicht wurde"
(Quellen ende )
Ich denke das vorherige zitierte Urteil sagt alles .
1. großvolumiger diesel motor (> 320 und evtl 270)
2. mit Automatik
daher ist aus meiner sicht bei den kleinen 200cdi und 220 cdi einiges an verhandlungsgeschick , insbesondere wenn kein automatik getriebe vorhanden ist , notwendig um unter die 0,67% zu kommen.
Also die sollten bei unzufriedenen kunden
den vollen kaufpreis zurück geben denke ich.
Kein mensch kauft sich ein auto umd stammgast
bei der werkstatt zu sein...Und mann müsste
eigendlich schadenersatz kriegn