Beste Konditionen Wandlung

Mercedes E-Klasse W211

Unser "Clubmitglied" boborola hat die bis jetzt besten Konditionen für seine Wandlung bei DC durchgesetzt.

0,4% je 1000 KM
5% Zinsen auf den Kaufpreis

Ich denke alle die zur Zeit mit DC wegen den Konditionen streiten sollten ebenfalls darauf bestehen, in dieser Form abzurechnen!

Schließlich basieren die 0,4% auf der richtigen Annahme, dass ein höherwertiger Diesel mindestens 250.000 KM hält, was DC wohl kaum bestreiten dürfte ;-)

Und mit 5% sind sie auch gut bedient, normalerweise gilt 5% über dem Basiszinsatz!

Allen Wandlern weiterhin viel Glück und lasst nicht locker!!!!

41 Antworten

Re: Beste Konditionen Wandlung

Zitat:

Original geschrieben von fanta241


Und mit 5% sind sie auch gut bedient, normalerweise gilt 5% über dem Basiszinsatz!

Ähm, da muß ich Dich mal korrigieren.

Mir wurde gesagt, daß 4% Verzinsung über Basiszinssatz irgendwo im Gesetz steht (frag mich aber bitte nicht wo...), das würde also im Moment 5,14% Verzinsung bedeuten (Basiszinssatz auf

www.bundesbank.de

= 1,14%). Man hat es "großzügigerweise" auf 5% "aufgerundet" - aber da die Konditionen ansonsten ok waren will ich nicht meckern!

Wer genaueres weiß kann sich ja mal hier "verewigen" !

Eigentlich müsste es mit den 5% über Basiszinssatz stimmen, denn lt. BGB

§ 288
Verzugszinsen
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.

(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

5 % über dem Basiszinsatz ist Gesetz, genau wie Steschi kopiert hat.

Zitat:

Original geschrieben von fanta241


5 % über dem Basiszinsatz ist Gesetz, genau wie Steschi kopiert hat.

@Steschi

danke für den Gesetzestext, den hatte ich schon gesucht und nicht gefunden...

In meinem Falle (kein Verbraucher, sondern GmbH) gelten sogar 8% über Basiszinssatz - da muß ich wohl nochmal nachverhandeln...

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ähm ... mal ne etwas dämliche frage ... wie funzt so ne wandlung eigentlich?! wann kann man die verlangen?! musst dann genau das gleiche auto wieder nehmen oder verändern wenn du willst?!?! weiss da gar nix drüber ... würd mich ma laber interessieren 🙂
danke euch shconmal 🙂

mfg
CrocoD

und - gilt die wandlung nur für erstbesitzer??

Zitat:

Original geschrieben von CrocoD


ähm ... mal ne etwas dämliche frage ... wie funzt so ne wandlung eigentlich?! wann kann man die verlangen?! musst dann genau das gleiche auto wieder nehmen oder verändern wenn du willst?!?! weiss da gar nix drüber ... würd mich ma laber interessieren 🙂
danke euch shconmal 🙂

mfg
CrocoD

Wandlung heißt eigentlich nicht mehr Wandlung, sondern "Rückabwicklung des Kaufvertrags". Das trifft auch die Verfahrensweise ganz gut.

Der Kaufvertrag wird rückgängig gemacht, d.h. du bekommst dein Geld komplett zurück (und dafür die Zinsen zusätzlich) und mußt für die gefahrenen km eine Nutzungsentschädigung zahlen (0,x% pro 1000km).

Ob du wieder ein Auto kaufst dieser Marke, einer anderen Marke oder lieber Fahrrad fährst ist Deine Sache!

Hallo zusammen,

habe mal dringend eine Frage zur Wandlung:

Habe mich wegen meiner Wandlung heute
mit dem Hädler auseindandergesetzt und
anschließend meinen Anwalt gefragt:

Klar 0,4% bis 0,67% pro angefangene
Kilometer darf der Händler als Nutzungenschäd.
einbehalten. (Entsprechende Urteile liegen vor)

So weit so gut. Aber die Kapitalverzinsung
lt. § 288 BGB kommt nur dann in Frage wenn
das Auto nicht zur Verfügung Stand. (also
in der Werstatt war)

Es hört sich bei Euch hier im Forum so an
als wenn DC den vollen Zeitraum in dem Ihr
das Fahrzeug hattet verzinst.

Ist das so ??

Gruß
M.R.

Zitat:

Original geschrieben von Markus Reichert


So weit so gut. Aber die Kapitalverzinsung
lt. § 288 BGB kommt nur dann in Frage wenn
das Auto nicht zur Verfügung Stand. (also
in der Werstatt war)

Es hört sich bei Euch hier im Forum so an
als wenn DC den vollen Zeitraum in dem Ihr
das Fahrzeug hattet verzinst.

Ist das so ??

Die Kapitalverzinsung lt. §288 BGB ist in dem Fall Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) nicht anzuwenden, da DC sich nicht im Verzug befindet.

Folgende Konditionen:
4% Zinsen auf den Kaufpreis bei Privatkunden gemäß § 246 BGB oder
5% Zinsen auf den Kaufpreis bei Geschäftskunden gemäß § 352 HGB sind anzuwenden.

Eine Verzinsung des Kaufpreises ist insofern für die gesamte Summe und Laufzeit zu zahlen, weil alle Ansprüche von DC durch das Nutzungsentgelt abgegolten sind und man DC sein Kapital nicht zinslos zur Verfügung stellen muß - daher zieht hier der "Standardzins" im Gesetz (siehe oben) !

hat leier nicht funktioniert

Die Argumente klingen logisch. Habe heute mit
der Serviceabteilung meines Händlers (nicht DC,
komme aus der andere Ecke des Forums)
diskutiert. Er stellt sich auf die Hinterbeine
entweder hat er recht oder er spekuliert, dass
wegen 700-800 € keiner vor Gericht geht.
Ich mache es jedenfalls nicht.

Trotzdem vielen Dank für die Info.


Gruß
M.R.

Nachtrag

Mich würde noch mal eins interesseieren:

Wenn der Boborola geschätzte 50.000 € bezahlt
hat und 10.000 km gefahren ist
muss er 2.000 € zahlen und er bekommt 5% von
50.000 = 2500 für ein halbes Jahr gleich 1.250 €

Würde nur 750 € minus machen.
Das kann doch nicht sein ??

bei höherer Laufleistung wird das Minus natürlich
größer. Aber billg Mercedes fahren ist es allemal.


Gruß
M.R.

Re: Nachtrag

Zitat:

Original geschrieben von Markus Reichert


Mich würde noch mal eins interesseieren:

Wenn der Boborola geschätzte 50.000 € bezahlt
hat und 10.000 km gefahren ist
muss er 2.000 € zahlen und er bekommt 5% von
50.000 = 2500 für ein halbes Jahr gleich 1.250 €

Würde nur 750 € minus machen.
Das kann doch nicht sein ??

bei höherer Laufleistung wird das Minus natürlich
größer. Aber billg Mercedes fahren ist es allemal.


Gruß
M.R.

doch, das paßt schon. ich habe 64000 EUR bezahlt, bin 15000km gefahren (macht 3840 EUR) und bekomme 5% Zinsen auf 64000 EUR (bzw. auf meine Anzahlung der Finanzierung sowie auf die gezahlten Raten - und DC übernimmt die in dieser Zeit angefallenen Darlehenszinsen), macht bei 10 Monaten Haltedauer 2670 EUR.

Allerdings war das Kapital ja auch für diese Zeit gebunden (das darf man nicht vergessen) !

Macht also 3840-2670 = 1170 EUR für 15tkm in 10 Monaten

Man könnte also meinen, daß es sich sogar "lohnt", ein Auto zu wandeln - aber das war nicht wirklich meine Absicht - ich wäre mit einem funktionieren Wagen für den normalen Preis zufrieden gewesen und sehe den finanziellen Aspekt als kleine "Entschädigung" für meine Ausfälle!

Da sehe ich allerdings wesentlich schlechter
aus, obwohl meine Karre auch nie wirklich stehengeblieben ist.

Hast Du denn wieder beim gleichen DC Händler
neu gekauft und zu guten Konditionen ??

Zitat:

Original geschrieben von Markus Reichert


Da sehe ich allerdings wesentlich schlechter
aus, obwohl meine Karre auch nie wirklich stehengeblieben ist.

Hast Du denn wieder beim gleichen DC Händler
neu gekauft und zu guten Konditionen ??

ja, gleicher Händler - gleiche Konditionen (war aber nicht Voraussetzung für Annahme der Wandlung/Rückabwicklung).

Aber für mich gab es Auto-mäßig keine wirklich sinnvolle Alternative und eigentlich bin ja ganz zufrieden (immermal zwischendurch 1-2 Tage wenn mal fast alles funktioniert).

Hab meine Kiste aber letzte Woche abgegeben und fahre jetzt erstmal ein paar Wochen Opel bis der neue kommt.

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