Bestandsschutz bei 0.5% Versteuerung von Plugin Hybrid Dienstwagen ab 2023?
Hallo,
Ist eigentlich sicher, dass vor Ende 2022 zugelassene Hybrid Dienstwagen auch ab 2023 weiterhin nur mit 0.5% zu versteuern sind oder könnte diese Vergünstigung evtl. auch für diese Fahrzeuge entfallen?
Besten Dank!
177 Antworten
Zitat:
@Christian123 schrieb am 11. Dezember 2022 um 20:09:31 Uhr:
0,5% bei Hybrid bis 2030. Gütigkeit ab Zulassungsdatum. Volvo dürfte auch jetzt schon die 80km schaffen, wenn dies ab 1.8.23 ggf. hochgestzt wird und nicht wie hier beschrieben ab 2025:https://www.carwow.de/.../...r-e-autos-und-hybride-als-dienstwagen?...
Die V/S60er-Volvo-PHEV schaffen bis zu 94 km.
Die XC-Reihen bleiben unter 80 km.
Die 50g-Grenze ist aber das Maßgebende (bisher).
Zitat:
@Hanuse schrieb am 24. Dezember 2022 um 16:21:31 Uhr:
Die 0,5 % sind aktuell gesichert bis 2030.
Mit der Reichweite hat das überhaupt nichts zu tun, solange das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro Kilometer hat!
Keine Ahnung warum heutzutage scheinbar die Bedeutung des Wortes "oder" nicht mehr bekannt ist - oder liest jeder nur noch halbe Sätze?
Ich war jetzt nochmal bei Volvo und habe dies gezielt nochmal angesprochen als ich wegen der Betsellbarkeit des V60 nachgefragt hatte. Lieferzeit Q3/24!!!!
Der Inhaber meinte gesichert, dass sich gesichert im Sept.23 was für Hybride ändert und fing wieder mit den 50% Stromfahranteil an.
...heute die Info vom BMW-Verkäufer: Die Förderung für gewerbliche fällt ab 09/23 weg und wird bei privaten halbiert- An der 0,5% Regel bleibt alles beim alten.
Mal sehen was der Dritte Händler bei VW sagt.....
Das mit dem zukünftigen Wegfall betrifft die BEV. Für PHEV gibt es seit 01.01.23 0 Euro.
Bei BEV wurde die staatliche Förderung um 1.500 auf max. 4.500/2.250 Euro gesenkt (nicht halbiert) und bleibt bis 31.12.23 so auch bestehen.
In 2024 wird dann nochmals abgesenkt (3.000/1.500 Euro) und der Nettolistenpreis des Basismodells darf nur noch bis zu 45.000 Euro betragen.
Bei BEV werden bis 60.000 Euro Brutto-LP nur 0,25 % aufgerufen. Das gilt bis 2030.
Egal, was der jeweilige Verkäufer sagt, niemand weiss, was die Bundesregierung im Laufe des Jahres in Sachen PHEV evtl. ändern wird.
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Zitat:
@Christian123 schrieb am 6. Januar 2023 um 21:29:38 Uhr:
(...) und wird bei privaten halbiert-
Vielleicht könnte der Händler bei Gelegenheit eine glaubhafte Quelle für diese Behauptung nachreichen.
Das ist die bis 2024 gültige Gesetzeslage, von einer Halbierung ist nicht die Rede. Da kann der jeweilige Verkäufer erzählen, was er möchte.
In Sachen 0,5%-Regelung ist noch keine Entscheidung gefallen.
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 7. Januar 2023 um 09:43:03 Uhr:
In Sachen 0,5%-Regelung ist noch keine Entscheidung gefallen.
Man sollte ergänzen "wie es ab 2031 weitergeht".
Bis 31.12.2030 ist festgelegt, wie der Ablauf mit 0,5% und 0,25% Versteuerung ist.
Naja bis 2030 fließt noch viel Wasser den Bach runter. Ich vermute die komplette Dienstwagenbesteuerung wird bis dahin komplett überarbeitet.
Außerdem werden jetzt zugelassene Dienstwagen in den wenigsten Fällen bis 2030 in einer Hand bleiben, weil die ja nach max. 6 Jahren abgeschrieben sind.
Ich muss mir auch spätestens in 4 Jahren überlegen was ich mach wenn mein 330e abgeschrieben ist. Ich glaub bis dahin sind die Karten neu gemischt…
Wie gesagt: die aktuellen Regelungen für 0,5% und 0,25% sind bis mind. 31.12.2030 festgelegt.
Kann man ausführlich hier nachlesen.
Mal abgesehen davon wie es kontrolliert werden sollte, sind den 50% rein elektrisch überhaupt realistisch?
Also klar, wenn ich das Ding nur für Kurzstrecke verwende und dann ab und an mal bisschen weiter sollte es gehen.
Aber wenn ich mir jetzt vorstelle ich fahr mit meinem PHEV nach Italien in den Urlaub, dann sind das knapp 3.000km in der Summe von denen ich wenig elektrisch gefahren bin. Ich müsste also erstmal 3.000km rein elektrisch fahren um wieder auf die 50% zu kommen...das erscheint mir irgendwie utopisch.
Ich finde es ja okay wenn man sagt, dass man die Leute dazu bringen will auch öfter elektrisch zu fahren, aber das finde ich dann irgendwie nicht passend?!
Meine Frage wäre eine andere:
Wenn ich einen GEBRAUCHTEN Hybrid kaufe, der im Jahr der Anschaffung die 0,5%-Kriterien erfüllt, zwei Jahre später aber nicht mehr – gelten dann die 0,5% solange ich das Fzg halte (spätestens 31.12.30). Oder nur solange es die Kriterien für Neuanschaffungen erfüllt...?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort. Im Netz ist das unklar.
Danke für die Einschätzung. Dann werden einige gebrauchte Hybrids Ende nächsten Jahres ganz schön teuer werden....