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Beschränkendes Zusatzzeichen "Werktags Mo-Fr. 7-19 Uhr"

Themenstarteram 18. April 2015 um 15:32

Wir haben da gerade eine lustige Diskussion:

Vor einer Schule steht ein Tempo 30 Schild mit dem Zusatzzeichen "Werktags Mo.-Fr. 7-19 Uhr"

Ich habe das, auch weil es Samstags keinen Unterricht gibt, immer so verstanden, daß Tempo 30 an den Werktagen Mo, Di, Mi, Do und Fr jeweils zwischen 7 und 19 Uhr gilt und Samstags eben nicht.

Jetzt interpretiert das jemand so, daß es an allen Werktagen gilt und nur Mo.-Fr. zeitlich eingeschränkt ist und damit am Samstag den ganzen Tag gilt.

Ich finde nun im Netz keine Antwort darauf, wer weiß was?

Gruß

Jens

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jensputzier schrieb am 18. April 2015 um 17:32:38 Uhr:

Vor einer Schule steht ein Tempo 30 Schild mit dem Zusatzzeichen "Werktags Mo.-Fr. 7-19 Uhr"

Kannst du von diesem Schild mal ein Foto hier einstellen?

Ich kenne solche Zusatzschilder bisher nur in den Kombinationen "Werktags 7-19 Uhr" oder "Mo.-Fr. 7-19 Uhr" aber nicht beides zusammen, denn das wäre dann ja ein Widerspruch in sich.

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am 19. April 2015 um 7:25

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. April 2015 um 09:07:44 Uhr:

... unter einer Geschwindigkeitsbeschränkung ein Schild mit einer Schneeflocke drauf angebracht war. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt hier auch ganzjährig, obwohl man glauben könnte, dass die nur bei Schnee/winterliche Verhältnisse gelten könnte.

Glaubt man auch bei dem Zusatzschild "Lärmschutz", dass die Limitierung darüber nur für Fahrzeuge mit Sportauspuff gilt :confused:

Missverständlich ist etwas, was gemäß seiner Definition nicht zu dem Rest passt. Wenn man einem Schild jedoch eine andere Definition zuteilt als es hat, dann ist das nicht missverständlich, sondern ein Fehler.

Mag ja ab und an jedem mal passieren, weil es schon eine ganze Menge unterschiedlicher Bedeutungen und Wirkungen gibt, aber es ist ein Fehler.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 19. April 2015 um 09:25:01 Uhr:

 

Glaubt man auch bei dem Zusatzschild "Lärmschutz", dass die Limitierung darüber nur für Fahrzeuge mit Sportauspuff gilt :confused:

Könnte vielleicht daran liegen, dass es keine allgemein anerkannte Grösse gibt, ab welchem Pegel Geräusche als -Lärm- empfunden werden. Die Schwelle ist bei jedem anders und hängt auch mit den örtlichen Verhältnissen zusammen.

Eine Schneeflocke hingegen symbolisiert etwas, nämlich Schnee bzw. winterliche Verhältnisse.

Und wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung eh ganzjährig gilt, kann man das Schild mit der Schneeflocke auch ganz weglassen.

am 19. April 2015 um 8:00

Zitat:

@wkienzl schrieb am 19. April 2015 um 09:13:37 Uhr:

Sa ist ein Werktag

Ja

 

Zitat:

Würde für Mo - Fr keine zeitliche Begrenzung stehen

Mo-Fr ist Mo-Fr und hat außer diesem Zeitraum mit Mo-Fr keine weitere zeitliche Begrenzung!

Oder steht da noch etwas in der selben Zeile?

Da sind drei eigenständige Bedingungen, die nur dadurch nicht mehr so ganz eigenständig sind, weil die sich auf einem Zusatzzeichen befinden.

Da keinerlei weitere Zusätze mit "und" oder "bis" die Zeilen verbinden, gilt definitorisch, dass alle Bedingungen auf dem Zusatzzeichen erfüllt sein müssen - gleichzeitig, zu selben Zeitpunkt.

Das was Du hier nennst, könnte man auch ausschildern:

Ein Zusatzzeichen mit "Mo-Fr" sowie "7-19", ein zweites Zusatzzeichen mit "an Samstagen"

 

Was man an einigen Stellen sieht und von etwas übereifrigen Sachbearbeitern ohne Rücksprache mit der zugehörigen Rechtsabteilung wegen Schulzeiten und Feiertagen aufgehangen wird:

Ein Zusatzzeichen mit "Werktags" und ein zweites Zusatzzeichen mit "Mo-Fr" sowie "7-19 Uhr".

Hier ist dann der Effekt, dass beide Zusatzzeichen eine eigenständige Wirkung haben:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung würde durch das eine Zusatzzeichen "Werktags" jeden Werktag gelten, und das ist Mo-Sa von 0-24 Uhr, jedoch nicht an Sonn und Feiertagen.

Durch das zweite Zusatzzeichen mit "Mo-FR" sowie "7-19 Uhr" gilt das Geschwindigkeitslimit auch an den Feiertagen, die in den Zeitraum Mo-Fr fallen, jedoch dann nur zwischen 7-19 Uhr.

Selbst diese Beschilderung wäre nicht missverständlich, weil sich die Aussage und Wirkungszeiträume klar zuordnen lassen - nur wäre eine derartige Kombination kompletter Unfug zu dem, was man eigentlich vor einer Schule oder Kindergarten bewirken wollte

am 19. April 2015 um 8:27

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. April 2015 um 09:33:05 Uhr:

Eine Schneeflocke hingegen symbolisiert etwas, nämlich Schnee bzw. winterliche Verhältnisse.

Mag ja sein, dass man dieses Zeichen aufgrund seiner Exotik nicht kennt und gem. seiner tatsächlichen Definition korrekt zuordnen kann. Es aber dann genau dem zuzuordnen, was einem persönlich angenehmer ist, kann Risiken beinhalten, wenn man bei der Zuordnung einen Fehler gemacht hat.

Wenn einem das Zusatzschild "Krankenhaus" auch nicht geläufig ist und man über "will ich nicht hin und bin dort weder Patient noch Mitarbeiter - gilt nicht" falsch zuordnet, dann besteht doch auch das Risiko, wenn ich bei der persönlich gewählten Zuordnung einen Fehler gemacht habe.

Ei, Ei, Ei, was man so alles lesen kann . Mancher muss es noch lernen , - sich zu drücken aus - .

Nicht Mo, Di, Mi, Do oder Freitag , sondern wie Tecc auf Seite 1 richtig sagte, einschl. Freitag . Natürlich -und

-Freitag . Mehr lese ich erst garnicht . Das ist doch sowieso -platt -, aus solchem Thema einen Kaffeeklatsch zu machen .

Was Werktage sind hat der BGH hinlänglich beschrieben , nämlich Mo bis einschl. Sa .

Nicht ob da gearbeitet wird , sondern Feiertage sind bundeseinheitlich oder regional, auch mal kommunal durch Aufruf bzw. Anzeiger festgelegt .

Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 19. April 2015 um 14:41:58 Uhr:

Das ist doch sowieso -platt -, aus solchem Thema einen Kaffeeklatsch zu machen .

Oder ein Drama.:cool:

Zitat:

@dolofan schrieb am 19. April 2015 um 14:47:58 Uhr:

Oder ein Drama.:cool:

"Drama" sind Texte mit verteilten Rollen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Drama

Alles darüber hinaus bedeutet: Ich habe keine Ahnung von Fremdworten

:D

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 18. April 2015 um 17:36:10 Uhr:

Tempo 30 auf deinem Schild gilt also an jedem Werktag von 7-19 Uhr. Also von Mo bis Sa, ausgenommen Feiertage.

Nö.

Das Schild gilt werktags im Zeitraum von Montag bis Freitag innerhalb von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Würde "werktags" nicht zusätzlich draufstehen, täte es auch an Wochenfeiertagen gelten; wie leider bei uns.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 18. April 2015 um 18:35:09 Uhr:

Eindeutiger und unmissverständlicher geht es nicht.

Oh doch.

"Werktags 7-19 Uhr

außer Samstag"

Das ist schon deshalb deutlich besser, weil in der Realität (nicht in Amtsstuben!) eine erheblicher Teil der Bevölkerung nicht weiß, dass der Samstag ein Werktag ist, und deshalb die Formulierung "werktags Mo-Fr" für blödsinnig redundant hält.

Wenn man eine Formulierung so wählen kann, dass möglichst wenig Missverständnisse möglich sind, sollte man es tun. Auch als schildergenehmigender Beamter einer Verkehrsbehörde. Im vom TE dargelegten Fall sind da noch deutliche Reserven.

(Kleiner sprachlicher Hinweis noch: "unmissverständlich" kann man nicht steigern.)

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 18. April 2015 um 21:47:19 Uhr:

Könnte man dieses obskure Schild mal sehen oder ist das eine rein theoretische Frage?

Ich war heute mit meiner Dicken unterwegs und habe genau solch ein Schild gesehen.

30, Mo.-Fr., Zeit von bis, Werktags.

Dank diesen tollen Forums hier wusste ich jetzt sofort was es bedeuetet.

Ich habe alle angehalten, gefragt ,und wers nicht wusste, dem habe ich es erklärt. :D

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 19. April 2015 um 16:27:49 Uhr:

"Werktags 7-19 Uhr

außer Samstag"

Wie soll ein "außer" ausgeschildert werden, wenn sich Amtsstuben an den zugehörigen Schilderkatalog halten müssen und ein "außer" dort nicht existiert?

 

Zitat:

Das ist schon deshalb deutlich besser, weil in der Realität (nicht in Amtsstuben!) eine erheblicher Teil der Bevölkerung nicht weiß, dass der Samstag ein Werktag ist, und deshalb die Formulierung "werktags Mo-Fr" für blödsinnig redundant hält.

So, wie man die pauschale Limitierung in §3 StVO von "50 km/h innerorts" auch ändern müsste, weil die Realität zeigt, dass dies für die große Mehrheit nicht nachvollziehbar ist?

Für die Leute, die etwas nicht wissen, gibt es die öffentlichen und spätestens seit dem Internet auch für jeden problemlos verfügbaren Informationsquellen.

 

Zitat:

Wenn man eine Formulierung so wählen kann, dass möglichst wenig Missverständnisse möglich sind, sollte man es tun.

Es gibt hier keine Missverständnisse,

es gibt Leute, die etwas nicht kennen, obwohl sie es aus der Ausbildung kennen müssten und statt sich zu informieren etwas selbst zusammenreimen.

Das Hinzufügen von dem Begriff "außer" macht es die Sache doch nicht leichter, sondern schwerer. Zu jedem Begriff muss man die Definition kennen, um nicht einem "Missverständnis" zu erliegen. Jeder Begriff mehr ist eine Definition mehr, die man lernen muss und dabei scheitern kann.

Selbst bei der einfachsten und jedem geläufigen Angabe, der "Bindestrich", der eine direkte, ununterbrochen Verbindung zwischen zwei Dingen bedeutet, von einer Angabe zur Anderen absolut linear und daher als Linie dargestellt wird, das Ding mutiert bei einem Autofahrer zu einem "und" gerne auch mal zu einem "oder".

Und vor dieser Realität willst Du jetzt "außer" einführen.

 

Zitat:

(Kleiner sprachlicher Hinweis noch: "unmissverständlich" kann man nicht steigern.)

Geht alles:

Wenn man aus "Müller-Lüdenscheidt" ein "Müller und Lüdenscheidt" macht, dann ist das unverständlich, noch unverständlicher ist es, wenn man auf "Müller oder Lüdenscheidt" ableitet.

:D

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. April 2015 um 17:01:24 Uhr:

 

Ich war heute mit meiner Dicken unterwegs und habe genau solch ein Schild gesehen.

30, Mo.-Fr., Zeit von bis, Werktags.

Dank diesen tollen Forums hier wusste ich jetzt sofort was es bedeuetet.

Ich habe alle angehalten, gefragt ,und wers nicht wusste, dem habe ich es erklärt. :D

Ähm, heute ist aber Sonntag - das gilt das Schild nicht, oder?

Aber wie ist das, wenn Sonntags verkaufsoffen ist - dann ist das doch beinahe, wie ein Werktag?

:confused:

Für manche eher ein Feiertag.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 19. April 2015 um 17:56:18 Uhr:

Aber wie ist das, wenn Sonntags verkaufsoffen ist - dann ist das doch beinahe, wie ein Werktag?

Das Verkaufspersonal an verkaufsoffenen Sonntagen verändert daran noch nichts, erst wenn die bei der Feuerwehr auch am Sonntag arbeiten müssen.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 19. April 2015 um 18:16:05 Uhr:

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 19. April 2015 um 17:56:18 Uhr:

Aber wie ist das, wenn Sonntags verkaufsoffen ist - dann ist das doch beinahe, wie ein Werktag?

Das Verkaufspersonal an verkaufsoffenen Sonntagen verändert daran noch nichts, erst wenn die bei der Feuerwehr auch am Sonntag arbeiten müssen.

Ich hoffe doch, dass die auch kommen, wenn's Sonntag brennt.

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