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Beschränkendes Zusatzzeichen "Werktags Mo-Fr. 7-19 Uhr"

Themenstarteram 18. April 2015 um 15:32

Wir haben da gerade eine lustige Diskussion:

Vor einer Schule steht ein Tempo 30 Schild mit dem Zusatzzeichen "Werktags Mo.-Fr. 7-19 Uhr"

Ich habe das, auch weil es Samstags keinen Unterricht gibt, immer so verstanden, daß Tempo 30 an den Werktagen Mo, Di, Mi, Do und Fr jeweils zwischen 7 und 19 Uhr gilt und Samstags eben nicht.

Jetzt interpretiert das jemand so, daß es an allen Werktagen gilt und nur Mo.-Fr. zeitlich eingeschränkt ist und damit am Samstag den ganzen Tag gilt.

Ich finde nun im Netz keine Antwort darauf, wer weiß was?

Gruß

Jens

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jensputzier schrieb am 18. April 2015 um 17:32:38 Uhr:

Vor einer Schule steht ein Tempo 30 Schild mit dem Zusatzzeichen "Werktags Mo.-Fr. 7-19 Uhr"

Kannst du von diesem Schild mal ein Foto hier einstellen?

Ich kenne solche Zusatzschilder bisher nur in den Kombinationen "Werktags 7-19 Uhr" oder "Mo.-Fr. 7-19 Uhr" aber nicht beides zusammen, denn das wäre dann ja ein Widerspruch in sich.

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Der Samstag ist ein Werktag.

Tempo 30 auf deinem Schild gilt also an jedem Werktag von 7-19 Uhr. Also von Mo bis Sa, ausgenommen Feiertage.

am 18. April 2015 um 15:47

Gilt nur Mo-Fr und das auch nur, wenn der Tag auf einen Werktag fällt, also kein Feiertag iist.

Oder umgekehrt: Samstags, sonntags und feiertags nicht.

Zitat:

@jensputzier schrieb am 18. April 2015 um 17:32:38 Uhr:

Vor einer Schule steht ein Tempo 30 Schild mit dem Zusatzzeichen "Werktags Mo.-Fr. 7-19 Uhr"

Kannst du von diesem Schild mal ein Foto hier einstellen?

Ich kenne solche Zusatzschilder bisher nur in den Kombinationen "Werktags 7-19 Uhr" oder "Mo.-Fr. 7-19 Uhr" aber nicht beides zusammen, denn das wäre dann ja ein Widerspruch in sich.

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 18. April 2015 um 17:36:10 Uhr:

Der Samstag ist ein Werktag.

Tempo 30 auf deinem Schild gilt also an jedem Werktag von 7-19 Uhr. Also von Mo bis Sa, ausgenommen Feiertage.

Nö.

Die Einschränkung gilt an jedem Tag,

wenn dieser Tag ein Werktag ist

UND

wenn dieser Tag zwischen Mo. und Fr. liegt, jeweils inklusive

UND

wenn es zwischen 7 und 19 Uhr spät ist.

Also Mo.–Fr. von 7–19 Uhr und wenn nicht Feiertag ist. Übrigens auch in den Ferien, auch wenn das Schild vor einer Schule steht.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. April 2015 um 17:49:49 Uhr:

… Ich kenne solche Zusatzschilder bisher nur in den Kombinationen "Werktags 7-19 Uhr" oder "Mo.-Fr. 7-19 Uhr" aber nicht beides zusammen, denn das wäre dann ja ein Widerspruch in sich.

Ein Widerspruch ist das nicht. Das Schild soll grundsätzlich von Mo.–Fr. gelten, aber eben nicht an Feiertagen.

Und trotzdem ist der Samstag ein Werktag...

Das sehe ich auch so, bei der Beschilderung "Mo-Fr 7-19 Uhr" würde die Beschränkung auch unnötigerweise an Feiertagen und bei nur "Werktags 7-19 Uhr" auch an Samstagen gelten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. April 2015 um 17:49:49 Uhr:

Ich kenne solche Zusatzschilder bisher nur in den Kombinationen "Werktags 7-19 Uhr" oder "Mo.-Fr. 7-19 Uhr" aber nicht beides zusammen, denn das wäre dann ja ein Widerspruch in sich.

Wenn Widerspruch, dann wäre doch schon Mo-Fr ein Widerspruch zu 7-19 Uhr. 7-19 wäre jeder Tag und Mo-Fr wäre Mo 0 Uhr bis Fr 24 Uhr.

Ob nur eine oder zwei oder drei Bedingungen auf dem Zusatzschild oder Schildern, es bedeutet immer das Selbe: alle genannten Bedingungen müssen (gleichzeitig) erfüllt sein, dann gilt das Schild (Tempolimit) darüber.

Richtig, der Sonnabend ist ein Werktag.

Zum Schild: Eine Beschriftung, die zu Missverständnissen geradezu einlädt. Sowas gehört dem Sachbearbeiter, der es genehmigt hat, auf die Tastatur genagelt.

Sinn sollte sein, dass an allen Schultagen von 7 bis 19 Uhr dort 30 gilt. Also: Mo-Fr außer Feiertage.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. April 2015 um 18:16:03 Uhr:

Zum Schild: Eine Beschriftung, die zu Missverständnissen geradezu einlädt. Sowas gehört dem Sachbearbeiter, der es genehmigt hat, auf die Tastatur genagelt.

Was ist daran missverständlich?

Schilder werden von oben nach unten gelesen:

Werktags = keine Sonn- und Feiertage

Mo-Fr = kein Samstag

7-19 = die Zeit

Eindeutiger und unmissverständlicher geht es nicht.

 

Zitat:

... außer Feiertage.

"Außer Feiertage" gibt es nicht im Schilderkatalog, "an Sonn- und Feiertagen" wäre möglich (Zeichen 1042-35). Über Kopf aufhängen, damit dann der Kehrwert davon gemeint ist. ;)

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. April 2015 um 18:08:07 Uhr:

Und trotzdem ist der Samstag ein Werktag...

Richtig. Die Einschränkung von allen 7 Tagen der Woche auf die Werktage wurde weiter eingeschränkt durch Mo.–Fr. und weiter eingeschränkt durch die Uhrzeit, also nichts Widersprüchliches.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 18. April 2015 um 18:35:09 Uhr:

[...] Eindeutiger und unmissverständlicher geht es nicht. [...]

Na, das möchte ich doch wohl meinen, obwohl ich ein ziemlicher Kümmelspalter bin :D. Solche Zusatzschilder sollten mehr Verbreitung finden. Es nervt bei den Mo-Fr Schildern, daß man auch Feiertags mit dem Tempo herunter muß, obwohl kein Schulbetrieb stattfindet. Und das Vogelgezeige, Kopfgeschüttle und Drängeln des Hintermanns nervt dann auch. Aber Vorschrift ist Vorschrift ;)

Übrigens, in einigen Landkreisen macht man sich noch die Mühe und deaktiviert in den Sommerferien die schulbedingten Tempolimits.

So der "Dicke" fasst noch mal zusammen.

Die Beschränkung gilt nur Mo., Di., Mi., Do. oder Freitags, aber nur wenn man da wo das Schild steht an diesen Tagen auch arbeiten gehen muss, also kein Feiertag ist.

Oft sieht man auch nur das Zusatzschild "Mo. bis Fr".,was muss man da tun wenn einer der Tage ein Feiertag ist ?

Arbeiten gehen ? Ne, aber langsamer fahren !:)

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. April 2015 um 21:13:05 Uhr:

Die Beschränkung gilt nur Mo., Di., Mi., Do. oder Freitags

Nicht oder, sondern und.

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