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Beschränkendes Zusatzzeichen "Werktags Mo-Fr. 7-19 Uhr"

Themenstarteram 18. April 2015 um 15:32

Wir haben da gerade eine lustige Diskussion:

Vor einer Schule steht ein Tempo 30 Schild mit dem Zusatzzeichen "Werktags Mo.-Fr. 7-19 Uhr"

Ich habe das, auch weil es Samstags keinen Unterricht gibt, immer so verstanden, daß Tempo 30 an den Werktagen Mo, Di, Mi, Do und Fr jeweils zwischen 7 und 19 Uhr gilt und Samstags eben nicht.

Jetzt interpretiert das jemand so, daß es an allen Werktagen gilt und nur Mo.-Fr. zeitlich eingeschränkt ist und damit am Samstag den ganzen Tag gilt.

Ich finde nun im Netz keine Antwort darauf, wer weiß was?

Gruß

Jens

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jensputzier schrieb am 18. April 2015 um 17:32:38 Uhr:

Vor einer Schule steht ein Tempo 30 Schild mit dem Zusatzzeichen "Werktags Mo.-Fr. 7-19 Uhr"

Kannst du von diesem Schild mal ein Foto hier einstellen?

Ich kenne solche Zusatzschilder bisher nur in den Kombinationen "Werktags 7-19 Uhr" oder "Mo.-Fr. 7-19 Uhr" aber nicht beides zusammen, denn das wäre dann ja ein Widerspruch in sich.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. April 2015 um 21:15:08 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. April 2015 um 21:13:05 Uhr:

Die Beschränkung gilt nur Mo., Di., Mi., Do. oder Freitags

Nicht oder, sondern und.

Krümelkacker ;), aber Recht hast Du !

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. April 2015 um 21:15:08 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. April 2015 um 21:13:05 Uhr:

Die Beschränkung gilt nur Mo., Di., Mi., Do. oder Freitags

Nicht oder, sondern und.

Falsch.

Wenn es "und" wäre, müssten mindestens zwei Tage am selben Tag zusammentreffen, also beispielsweise "Montag und Mittwoch" müssten an einem Tag stattfinden, das ist eher unmöglich. Es ist aber ganz klar das "oder" gemeint, also egal, an welchem der 5 Tage: Montag oder Dienstag oder Mittwoch oder Donnerstag oder Freitag.

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. April 2015 um 21:26:20 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. April 2015 um 21:15:08 Uhr:

 

Nicht oder, sondern und.

Falsch.

Wenn es "und" wäre, müssten mindestens zwei Tage am selben Tag zusammentreffen, also beispielsweise "Montag und Mittwoch" müssten an einem Tag stattfinden, das ist eher unmöglich. Es ist aber ganz klar das "oder" gemeint, also egal, an welchem der 5 Tage: Montag oder Dienstag oder Mittwoch oder Donnerstag oder Freitag.

Auch richtig !

Könnte man dieses obskure Schild mal sehen oder ist das eine rein theoretische Frage?

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. April 2015 um 21:26:20 Uhr:

[...] Es ist aber ganz klar das "oder" gemeint, also egal, an welchem der 5 Tage: Montag oder Dienstag oder Mittwoch oder Donnerstag oder Freitag.

Also kann man sich aussuchen, an welchem der fünf Werktage man 30 fährt??? Ich nehme dann den Mittwoch ;)

Auch wenn es unsinnig erscheint.

Das Zusatzzeichen ist eindeutig.

Die zeitliche Beschränkung gilt von Mo - Fr.

Am Sa aber ganztägig da Sa ein Werktag ist.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 19. April 2015 um 08:23:46 Uhr:

Auch wenn es unsinnig erscheint.

Am Sa aber ganztägig da Sa ein Werktag ist.

Es erscheint nicht nur so, der überwiegende Teil der Autofahrer würde es wohl eher nicht akzeptieren.

Tempo 30 wurde ja offensichtlich wegen der Schule eingerichtet. Ist ja auch richtig und sinnvoll. Da man nun aber die 30 auch auf den Samstag ausdehnt, dies nur an Sonn- und Feiertagen nicht gilt, fragt man sich schon, was sich die Stadtoberen dabei gedacht haben mögen.

Oder stammt das Zusatzschild noch aus einer Zeit, wo auch Samstag Publikumsverkehr in der Schule herrschte ?

 

am 19. April 2015 um 6:35

Weder "und" noch "oder", sondern "bis". Steht doch auf dem Schild, der (Binde-)Strich.

Keine Aufzählung von 5 einzelnen Tagen, keine Auswahl mit 1 aus 5, sondern ein durchgängiger Zeitabschnitt, der dann beginnt, wenn Montag ist und dann endet, wenn Freitag endet.

"Und" ist Aufzählung. Ein gelb und blau kariertes Hemd ist nicht grün, auch nicht in der IT-Abteilung ;).

"Und-Schilder" gibt es, "Mo. Do." (Zeichen 1042-34, zB. Markttage), "an Sonn- und Feiertagen" (1042-35), "Sa. und So. erlaubt" (Zeichen 1042-37).

"Oder-Schilder" in Verbindung mit Verboten (Parkverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung, ...) sind schon extrem ungewöhnlich, weil man sich durch die Wahlmöglichkeit immer das aussuchen, was gerade nicht ist.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 19. April 2015 um 08:35:25 Uhr:

 

Keine Aufzählung von 5 einzelnen Tagen, keine Auswahl mit 1 aus 5, sondern ein durchgängiger Zeitabschnitt, der dann beginnt, wenn Montag ist und dann endet, wenn Freitag endet.

Das Problem ist hier aber, dass vornean das Wort -Werktags - erwähnt ist. Und der Samstag gilt in D eben auch als Werktag.

Warum schreibt man -Werktags-, wenn es doch nur Montag bis Freitag gilt ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. April 2015 um 08:41:50 Uhr:

Das Problem ist hier aber, dass vornean das Wort -Werktags - erwähnt ist. Und der Samstag gilt in D eben auch als Werktag.

Warum schreibt man -Werktags-, wenn es doch nur Montag bis Freitag gilt ?

An Feiertagen Mo - Fr soll es eben nicht gelten.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. April 2015 um 08:41:50 Uhr:

Warum schreibt man -Werktags-, wenn es doch nur Montag bis Freitag gilt ?

Weil es nur dann gilt wenn es auch ein Werktag und kein Feiertag ist - comprende?

Wie oben schon beschrieben:

Nur an Wektagen, da aber nur Mo. - Fr., und da nur von 7 - 19 Uhr

am 19. April 2015 um 6:57

Zitat:

@wkienzl schrieb am 19. April 2015 um 08:23:46 Uhr:

Auch wenn es unsinnig erscheint.

Ja, was Du schreibst ist unsinnig

Zitat:

Das Zusatzzeichen ist eindeutig.

Absolut richtig

Zitat:

Die zeitliche Beschränkung gilt von Mo - Fr.

Nein, eine zeitliche Begrenzung gilt an jedem Tag,

wenn keine weiteren Zusätze vorhanden wären, die haben wir hier.

Wie sollte der Samstag wieder rein kommen, wenn der durch "Mo-Fr." raus ist?

Wie sollte der ganztägig sein, wenn hier "7-19 Uhr" vorgegeben ist?

am 19. April 2015 um 7:05

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. April 2015 um 08:41:50 Uhr:

Warum schreibt man -Werktags-, wenn es doch nur Montag bis Freitag gilt ?

Durch "Werktags" sind die Feiertage raus, die auf "Mo-Fr" fallen würden:

Ostermontag, Pfingstmontag, Himmelfahrt, ... sowie datumsabhängige Feiertage wie 1. Mai, 25. und 26.Dezember, ... sofern die "Mo-Fr" sind.

Weil es auch ziemlich verwirrend ist, wie es bei Zusatzschildern gehandhabt wird. Ich erinnere da nur mal an den Thread, wo unter einer Geschwindigkeitsbeschränkung ein Schild mit einer Schneeflocke drauf angebracht war. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt hier auch ganzjährig, obwohl man glauben könnte, dass die nur bei Schnee/winterliche Verhältnisse gelten könnte.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 19. April 2015 um 08:57:12 Uhr:

Wie sollte der Samstag wieder rein kommen, wenn der durch "Mo-Fr." raus ist?

Wie sollte der ganztägig sein, wenn hier "7-19 Uhr" vorgegeben ist?

Sa ist ein Werktag

Würde für Mo - Fr keine zeitliche Begrenzung stehen wäre es auch da ausgenommen an Feiertagen von Mo - Sa ganzägig.

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