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Beschleunigung einer Zugmaschine

Themenstarteram 26. Mai 2004 um 5:14

Hallo,

ich wollte mal aus reiner neugierde wissen wie flott den so eine große Zugmaschine (tja, was haben die...vielleicht knappe 500 PS, kenne mich damit nicht so aus.) leer also ohne Auflieger beschleunigen kann. So bis 80, oder auch bis 100?

Die müssten doch richtig flott in die Gänge kommen, haben doch auch ein sehr kurz übersetztes Getriebe oder? Habe mal gehört, dass die einen SLK schon richtig ärgern können...

Also für Zahlen bin ich sehr dankbar!

Gruß

LancerEVO

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115 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drehzahlmama

@ BUG 1200

Ich sag ja nicht das du nicht so schnell wie möglich an einen Unfallort fahren darfst aber ich finde für 22 Tonnen 4 Achserbombengewicht sollte man die 150 nur auf guter Strasse fahren - und nur Leer ....

Ist doch eine Oma, es gibt in der STVO keine Ausnahme für solche Dienste. 150 Mit einem Lastwagen, warum sollte der GG das erlauben?

am 30. November 2004 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Ist doch eine Oma, es gibt in der STVO keine Ausnahme für solche Dienste. 150 Mit einem Lastwagen, warum sollte der GG das erlauben?

Hab ja nie behauptet das es erlaubt ist.

Ein Krankenwagen fährt auch auf eigene Gefahr bei rot über die Ampel. Es wird halt geduldet so lange nichts passiert ist das auch ok.

Bug 1200

StVO §35 Abs. 5a:

Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Regelung (der StVO) befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

StVO §35 Abs. 8:

Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffenlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden

Damit dürfen Einsatzfahrzeuge über 3,5t auch über 80 fahren und benötigen daher keine Begrenzer (ab7,5t). Also nicht geduldet, sondern als eindeutige Ausnahmeregelung definiert.

Gruß Meik

sind menschenleben gefæhrdet, weil irgendwo ein umgekippter lkw liegt!? :) sehen eigentlich keinen grund dafuer, hier eine oma in umlauf zu setzen. wer das tut, sollte sowieso vor lauter dummheit im boden versinken und ich sag mal: solche leute gibt's bei mt nicht, wir sind ja alle vernuenftig... :D

lieb gruss

oli

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

StVO §35 Abs. 5a:

Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Regelung (der StVO) befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

StVO §35 Abs. 8:

Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffenlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden

Damit dürfen Einsatzfahrzeuge über 3,5t auch über 80 fahren und benötigen daher keine Begrenzer (ab7,5t). Also nicht geduldet, sondern als eindeutige Ausnahmeregelung definiert.

Etwas weiter oben sagte ich schon das die STVO diese Ausnahme für Einsatzfahrzeuge hat.

Ein Berge und Abschleppfahrzeug ist kein Fahrzeug, welches unter diese Ausnahme fällt.

Aber lassen wir das, von mir aus kanner mit 200km/h über die AB fahren, es bleibt mir überlassen meine Gedanken dazu zu haben.

Wegen mir kann er nicht mit 150 oder 200 über die Bahn rasen. Dem gehört sofort der Führerschein abgenommen. Was bei den Geschwindigkeiten alles passieren kann. Sogar Race Trucks sind bei 160 wegen der Gefahr abgeregelt und die sind für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt.

Und seit wann geht eigentlich ein LKW- Tacho bis 180?

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Wegen mir kann er nicht mit 150 oder 200 über die Bahn rasen. Dem gehört sofort der Führerschein abgenommen. Was bei den Geschwindigkeiten alles passieren kann. Sogar Race Trucks sind bei 160 wegen der Gefahr abgeregelt und die sind für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt.

Und seit wann geht eigentlich ein LKW- Tacho bis 180?

Von mir aus kann er das gerne auch machen. Nur bin ich mir sicher das das kein normaler LKW schaft, die 120km/h gehen noch durch, ich kann mich erinnern das ich damals auch einen MAN hatte, der an die 120km/h rangefahren ist, aber der Verbrauch lag dann bei der Kiste jenseits der 50l.

Ich meine mal solche Scheiben gesehen zu haben, IMO haben wir mal falsche gekauft, aber ob da nun 160 oder 180 standen weiss ich nicht mehr.

Wie gesagt ich halte es für eine OMA...

Weiß auch nicht ob ich es glauben soll. Aber sowas zu erzählen ist fast genauso verantwortungslos und- entschuldigt- dumm wie es zu tun

@bug1200, wenn du nun nicht als idiot dastehen willst, wære eine stellungnahme angemessen... :)

lieb gruss

oli

Übrigens, der Begrenzer ist nicht ab 7,5t im LKW Vorschrift, sondern erst ab 12t.

am 3. Dezember 2004 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von oli

@bug1200, wenn du nun nicht als idiot dastehen willst, wære eine stellungnahme angemessen... :)

lieb gruss

oli

Tja ich weiß zwar nicht recht wozu ich mich für Irgendwas rechtfertigen sollte, aber bitte.

Wie ich schon erwähnt hatte kommt das ja eher selten vor, aber zu schnell fahre ich beinahe täglich. Wenn ich freie fahrt habe und das ganze kontrollieren kann, bin ich nicht mit unter Tempo 100 unterwegs. Das natürlich nur wenn es der Verkehr zulässt und ich keinen LKW am Haken habe.

Ich wollt halt mal wissen wie schnell das Teil kann als ich ihn bekommen hab. Hab mich auf die linke Spur begeben und das Gaspedal durchgedrückt bis zum Anschlag. Wer würde das nicht tun ???

Bei 150 KM/H hat ein PKW meine Geschwindigkeit unterschätzt und mich ausgebremst. Hab aber gemerkt das da noch was geht.

Ihr könnt natürlich glauben was ihr wollt. Ist mir bei dem einen oder anderen auch Furz - egal.

Bug 1200

Zitat:

Original geschrieben von Bug 1200

Tja ich weiß zwar nicht recht wozu ich mich für Irgendwas rechtfertigen sollte, aber bitte.

Ist doch eine ganz einfache Sache, Fahrzeugschein kopieren, oder ein Foto von machen. Einen Platz wo Du das ablegen kannst, nenne ich Dir dann gerne. Daten wie Kennzeichen Zulassungsstelle und Eigentümer des Fahrzeuges kann man ja unkenntlich machen.

wære schon spannend, wenn so ein beweis tatsæchlich møglich wære. ansonsten, wie gesagt, im zweifel fuer den "angeklagten"... ;)

lieb gruss

oli

Wäre "Peinlich" für Ihn,wenn nicht!!;)

Zitat:

Original geschrieben von Jan 72

Wäre "Peinlich" für Ihn,wenn nicht!!;)

Man kann sich ja noch immer mit "Fahrzeugschein verlegt, Scanner defekt oder Kamera von der Katze gefressen" rausreden.

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