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Beschleunigen bei kombinierter Auf-/Abfahrt?

Hallo Zusammen,

ich stell mir schon ne ganze Weile die Frage nach dem korrekten Verhalten bei Autobahnen mit kombinierter Auf- und Abfahrt.
Im beigefügten Bild komme ich aus Richtung des schwarzen Pfeils und will mich nach links auf die senkrecht verlaufende AB einfädeln.
Gleichzeitig wollen Fahrzeuge von der senkrechten AB rechts rüber in die Abfahrt (gelber Pfeil).

Persönlich mache ich es so, dass ich dann voll durchbeschleunige.
Warum:
- für mich ist die Fahrbahn ein Beschleunigungsstreifen, schließlich muss ich mich in den mit 100km/h dahinfließenden AB-Verkehr einfädeln
- für die Abfahrenden ist es ein Verzögerungsstreifen, denn sie wollen runter von der AB

Dieser Logik nach macht es also Sinn, dass sich der abfahrende hinter mir auf dem Beschleunigungs-/Verzögerungsstreifen einordnet, sonst hab ich einen abbremsenden vor mir und er einen beschleunigenden hinter sich, was wenig Sinn macht.
Dennoch bringt mir genau dieses Verhalten tagtäglich massives gehupe und viele böse Handzeichen ein.

Ganz davon abgesehen, bin ich bereits als erster auf diesem Streifen, kann mich also nicht in Luft auflösen, dennoch wollen nahezu alle abfahrenden Fahrzeuge sofort mit Beginn der Spur nach rechts rüber ziehen (genau auf Höhe meines schwarzen Pfeilendes), aber da bin ich nunmal.

Wie verhält man sich nun richtig? 😕

Gruß Martin

Autobahn
Beste Antwort im Thema

Ich denke, dass man sich hier schlicht situationsangepasst verhalten sollte. Wenn ich in deiner Situation aus der Kurve heraus komme, dann schaue ich, wo sich ein verzögerndes Fahrzeug befindet. Wenn der schon teilweise vor mir ist, dann versuche ich nicht, an dem vorbei zu beschleunigen. Wenn er teilweise hinter mir ist sehe ich schon zu, vor ihm weg zu kommen. Das Ganze hängt natürlich auch von den jeweiligen Geschwindigkeiten ab. Ich persönlich versuche, möglichst geringe Differenzgeschwindigkeiten in diesem etwas sensiblen Bereich zu erzeugen.

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Zitat:

Original geschrieben von Amen


Die Abfahrer dürfen den Auffahrer auch Überholen - und umgekehrt.

Wenn ich mich auf dem Verzögerungsstreifen befinde, darf ich niemanden rechts überholen. War so, ist so, bleibt so. Auf einem Beschleunigungsstreifen darf ich dagegen rechts überholen. Und das ist ausschliesslich auf die Hauptspur bezogen. Kann man aber auch problemlos im Gesetz nachlesen, §7a StVO...

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Meine bescheidene Meinung:
§1

Dein Wort in Gottes Ohr...

Wenns knallt und die Sache vor Gericht geht, wird bei der Schuldbemessung eher die Frage im Vordergrund stehen, wer bitteschön den Spurwechsel getätigt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Amen


Die Abfahrer dürfen den Auffahrer auch Überholen - und umgekehrt.
Wenn ich mich auf dem Verzögerungsstreifen befinde, darf ich niemanden rechts überholen. War so, ist so, bleibt so. Auf einem Beschleunigungsstreifen darf ich dagegen rechts überholen. Und das ist ausschliesslich auf die Hauptspur bezogen. Kann man aber auch problemlos im Gesetz nachlesen, §7a StVO...

Ich glaube Amen wollte darauf hinaus, dass der Abfahrende den Auffahrenden noch überholen darf, solange er noch nicht auf dem Verzögerungsstreifen ist! 😉

Hallo,

die Situation ist meiner Meinung nach ähnlich wie auf der Parallelfahrbahn in einem Autobahnkreuz.
Da wollen auch einige abfahren und andere auffahren.
Ich vermeide es, Spurwechselkanidaten rechts zu "überholen" bzw. dicht hinter sie zu fahren, weil es unfallträchtig ist.

Bei so einer kombinierten Abfahrt / Auffahrt gehe ich nicht von einem normalen Beschleunigungsstreifen aus.
Wer auf dem Fahrstreifen der Autobahn fährt, hat Vorfahrt.
Bei so einer Auffahrt wie auf dem Foto kann man vielleicht auch vorher den Verkehr auf der Autobahn einsehen und sich dann eben von der Geschwindigkeit her etwa passend nähern.

Ich bleibe in einer solchen Situation auf meinem Fahrstreifen hinter einem, der seine Spur wechseln will und blinkt, und warte bis er rüber gekommen ist und nutze dann seine Lücke zum Spurwechsel.
Das klappt meistens am besten.
Manchmal hat man aber leider einen Idioten dabei, der rechts rüber zieht und dann sofort bremst.
Oder einen, der auf dem anderen Fahrstreifen extra die Tür zumacht, obwohl er sieht, das ich auf seinen Fahrstreifen wechseln möchte.
In dem Fall muss ich halt warten und Abstand aufbauen und suche mir eine neue Lücke.
Das Anpassen der Geschwindigkeit und Einfädeln ist bei meinem Wagen dank guter Motorisierung kein Problem. 😁

Wenn man an so einer Auffahrt immer wieder angehupt wird, weil man rechts Gas gibt, sollte man vielleicht die eigene Fahrweise etwas anpassen und zurückstecken, auch wenn das nervt.

Grüße

Manfred

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Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Amen


Die Abfahrer dürfen den Auffahrer auch Überholen - und umgekehrt.
Wenn ich mich auf dem Verzögerungsstreifen befinde, darf ich niemanden rechts überholen. War so, ist so, bleibt so. Auf einem Beschleunigungsstreifen darf ich dagegen rechts überholen. Und das ist ausschliesslich auf die Hauptspur bezogen. Kann man aber auch problemlos im Gesetz nachlesen, §7a StVO...

wo ist denn da der unterschied ? 😕

Ein Verzögerungsstreifen ist das Ding, auf dem man üblicherweise eine Autobahn verlässt. Auf einem Beschleunigungsstreifen fährt man auf die Autobahn auf. Auf Letzterem darf man den fliessenden Verkehr rechts überholen, um sich einzufädeln. Auf einem Verzögerungsstreifen darf man nicht rechts überholen, da sich der Überholte kurzfristig entschliessen könnte, auch von der Autobahn abfahren zu wollen.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Ein Verzögerungsstreifen ist das Ding, auf dem man üblicherweise eine Autobahn verlässt. Auf einem Beschleunigungsstreifen fährt man auf die Autobahn auf. Auf Letzterem darf man den fliessenden Verkehr rechts überholen, um sich einzufädeln. Auf einem Verzögerungsstreifen darf man nicht rechts überholen, da sich der Überholte kurzfristig entschliessen könnte, auch von der Autobahn abfahren zu wollen.

ok, leuchtet ein....

aber wo ist der unterschied in dem konkreten fall hier ?

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Amen


Die Abfahrer dürfen den Auffahrer auch Überholen - und umgekehrt.
Wenn ich mich auf dem Verzögerungsstreifen befinde, darf ich niemanden rechts überholen. War so, ist so, bleibt so. Auf einem Beschleunigungsstreifen darf ich dagegen rechts überholen. Und das ist ausschliesslich auf die Hauptspur bezogen. Kann man aber auch problemlos im Gesetz nachlesen, §7a StVO...

Da streiten sich die

Götter

, so einfach ist das nicht.

Wie ich sagte, am besten §1, Sichtkontakt,..........., da ist man auf der sicheren Seite.

@eugain: In dem konkreten Fall hast du - rein praktisch gesehen - links ein Fahrzeug, das verzögert und rechts eines, das beschleunigt. Ob nun rechtlich diese beiden Fahrbahnteile auch zu Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen werden entzi@eugain: eht sich meiner Kenntnis.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Meine bescheidene Meinung:
§1
Dein Wort in Gottes Ohr...

Ich mache keine lauten Selbstgespräche.😉

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


@eugain: In dem konkreten Fall hast du - rein praktisch gesehen - links ein Fahrzeug, das verzögert und rechts eines, das beschleunigt. Ob nun rechtlich diese beiden Fahrbahnteile auch zu Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen werden entzieht sich meiner Kenntnis.

daher meine frage.... 😉 ist meiner bescheidenen ansicht nach in so einem fall das gleiche und es gilt (wie so oft) § 1 stvo...🙂

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Da treffen leider mehrere Regelungen aufeinander: du darfst beschleunigen und auch an Fahrzeugen an der Hauptspur vorbeiziehen, da für dich Beschleunigungsstreifen. Das dürfen die Abfahrer allerdings nicht. Die haben dafür aufgrund dessen, dass sie auf der Hauptspur unterwegs sind, Vorrang vor der Nebenspur.
Die Abfahrer dürfen den Auffahrer auch Überholen - und umgekehrt. Es gibt aber keinen Vorrang "Hauptspur" über "Nebenspur" beim Spurwechseln. Wechseln beide gleichzeitig, so gilt die Regel der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Mit etwas Hirn kommt man darauf, dass die Abfahrer eher interessiert daran sind zu verlangsamen und die Auffahrer zu beschleunigen. Damit ist das Verhalten des TE das einzig sinnvolle - das Gemecker der Anderen kommt schlichtweg daher, dass niemand mehr hintenanstehen will und um jeden Meter Autobahn verbissene Gefechte ausgeführt werden.

Ergo: Beim Auffahren beschleunigen und wenn man merkt, dass man es mit einem solchen Einzeller zu tun hat - ihn kurz vorlassen. Nächstes Problem dabei - alle die hinter einem sind, die sich bereits die Spur der AB "erkämpft" haben und ebenso gnadenlos (weil sie dann ja Überholer sind) durchziehen. Dagegen hilft nur - mehr PS. Wisst ihr jetzt, warum die Durchschnittsleitung der PKW in D kontinuierlich steigt 😉?

Amen

Was ist denn mit denen, die irrtümlich runter gefahren sind, ihrem Irrtum bemerken und dann beschleunigen um wieder auf die Bahn zu fahren ?

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Was ist denn mit denen, die irrtümlich runter gefahren sind, ihrem Irrtum bemerken und dann beschleunigen um wieder auf die Bahn zu fahren ?

🙄

§1!

Ist es denn wirklich notwendig, jede noch so kleine Ecke des Straßenverkehrs schriftlich zu regeln, wo doch der gesunde Menschenverstand alleine vollkommen ausreichend wäre? Sonst wird doch immer über die Überregulierung des Straßenverkehrs geschimpft...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Ist es denn wirklich notwendig, jede noch so kleine Ecke des Straßenverkehrs schriftlich zu regeln, wo doch der gesunde Menschenverstand alleine vollkommen ausreichend wäre?

Ich gebe dir ja so recht, was könnte man sich für Regeln und Urteile sparen. Nur leider wird bei vielen der gesunde Menschenverstand beim Einsteigen anscheinend im Handschuhfach deponiert...

Der Countdown läuft....in ca 30min komme ich wieder dort vorbei. Vielleicht sollte ich mal filmen... 😁

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