Beschilderung - wer darf parken?

Servus zusammen,

ich bitte um Eure Einschätzung, ob an der im Bild gezeigten Stelle das Parken allgemein erlaubt oder nur zum Zwecke des Besuchs des Friedhofs gestatttet ist.

Leider kann ich das anhand der Beschilderung nicht beurteilen.

Die Odnungshüter der Stadt Hanau, in deren Gebiet sich dieser Parkplatz befindet, haben nach Aussagen von Kollegen dort schon Parkverstöße gegen Pkw geahndet.

Danke für Eure Meinungen. 😉

Parkplatz
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@stbufraba schrieb am 25. Februar 2019 um 18:29:41 Uhr:



...
Die Odnungshüter der Stadt Hanau, in deren Gebiet sich dieser Parkplatz befindet, haben nach Aussagen von Kollegen dort schon Parkverstöße gegen Pkw geahndet.
...

Haben die vorher vergeblich auf dem Friedhof nach den Fahrern gefahndet?
Das klingt mir nach einem modernen Stadtmärchen. Bevor ich hier keine glaubhaften Zeugenaussagen lese, weigere ich mich über dieses Problem nachzudenken. 😁

Grüße vom Ostelch

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Wie auch immer, wo auch immer. Eine Beschränkung der Parkerlaubnis auf Pkw für Friedhofsbesucher spricht diese Schilderkombination nicht aus.

Grüße vom Ostelch

Blöd platziert? Ich glaube nicht. Das Foto ist einfach nur schlecht aufgenommen. Vermutlich sind davor noch viele weitere Parkplätze.

Vielleicht sollten wir noch versuchen raus zu finden wer das Schild aufgestellt und dann das Foto gemacht hat ;-)

Ich schlage vor @schwukele zu fragen. Wenn sich einer mit Testparken auskennt denn er.. 🙂

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Zitat:

@matzi99 schrieb am 25. Februar 2019 um 21:00:34 Uhr:


Ich schlage vor @schwukele zu fragen. Wenn sich einer mit Testparken auskennt denn er.. 🙂

Das empfehle ich nicht zu tun.

Moorteufelchen
MT-Moderator

Wow, das hätte ich jetzt nicht gedacht, dass binnen kürzester Zeit so viel Antworten auf meine Frage kommen. Danke dafür. 😉

Weil aber Eure Antworten von "Ist doch wohl eindeutig, parken nur zum Zwecke des Friedhof Besuches gestattet" bis "Eine Beschränkung der Parkerlaubnis auf Pkw für Friedhofsbesucher spricht diese Schilderkombination nicht aus" reichen, macht mir das die tägliche Entscheidung, ob ich dort parke oder wo anders suche, um dann gegenüber des Friedhofs meiner Arbeit nachzugehen, nicht unbedingt einfacher. 😕

Ich hänge noch ein paar Fotos an, damit Ihr die Situation vielleicht noch besser beurteilen könnt.

Das eigentliche "Problem" an dem Friedhofs-Parkplatz ist, dass sich in 2016 auf der gegenüber liegenden Straßenseite ein Industrieunternehmen mit ca. 500 Beschäftigten neu angesiedelt hat und die dortigen Parkplätze nicht mehr ausreichen und sich die Parkplatzsituation zunehmend zuspitzt. Ursprünglich befanden sich US-Einrichtungen an dem Standort, daher die zweisprachige Beschriftung.

Eine Kollegin berichtete mir, dass sie dort bereits einen Strafzettel erhalten und auch gezahlt hat. Ein weiterer Kollege berichtete, dass sogar ein Geschäftsführer dort schon aufgeschrieben worden sei.

Dabei besagt der Flurfunk, dass man dort nicht parken dürfe. Allein, ich kann ein Verbot aus der Beschilderung nicht herleiten. Wie mir geht es wohl einigen, denn der Parkplatz ist regelmäßig gut gefüllt und es dürfte sich dabei ausnahmslos um Angestellte meines Arbeitgebers handeln.

Daher nochmal die Frage: Parken erlaubt, auch wenn man den Friedhof gar nicht besucht?

Danke.

Einfahrt Friedhof
Parkplatz-Fortsetzung
Beschilderung
+1

Wusste ich doch, dass hier mal wieder nicht alles erzählt wurde. Was soll denn der Unsinn?

Das Schild soll wohl sagen, dass dort nur Besucher parken dürfen. Hat die gegenüberliegende Firma nun nicht für ausreichend Parkmöglichkeiten gesorgt, dann ist es nicht das Problem der anderen. Stellen sich dort nun alle hin, dann ist es meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit, bis die Beschilderung geändert wird.
Wäre ja auch blöd, wenn die Angehörigen bei einer Beerdigung nirgends eine Parkmöglichkeit finden können, da ein Unternehmen nicht für ausreichend Parkmöglichkeiten für seine Mitarbeiter sorgt.

Zitat:

@augenauf schrieb am 26. Februar 2019 um 00:02:52 Uhr:


Wusste ich doch, dass hier mal wieder nicht alles erzählt wurde. Was soll denn der Unsinn?

Entschuldigung, was hat Dir denn in dem Eingangspost gefehlt? Was empfindest Du als Unsinn?

Ich möchte nicht, dass hier irgendwelche Missverständnisse entstehen. Ich frage lediglich aus Interesse und auch wegen der Unsicherheit.

Die Kommune täte gut dran, eine Limitierung der Parkzeit durch Parkscheibe oder durch Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomat (mit freien, kostenlosen Zeiten) in Erwägung zu ziehen.

Natürlich ist mir wie allen Betroffenen sehr bewusst, dass das Zuparken dieses Parkplatzes durch Fahrzeuge von zufällig in der Nachbarschaft Beschäftigten nicht wünschenswert ist, weil es dem Zweck dieses Parkplatzes widerspricht.

Dass manche Angestellten dennoch dort parken, liegt schlicht daran, dass es an manchen Tagen keine Alternativen in noch fußläufiger Entfernung gibt. Weil ich üblicherweise erst gegen 10 Uhr dort eintreffe, kann ich das wirklich beurteilen.

Es steht der Stadt Hanau frei, die Nutzung dieses Parkplatzes zu beschränken oder ihn zu bewirtschaften. Es steht ihr auch frei, ansässigen Unternehmen Vorgaben über die notwendige Anzahl von Stellplätzen zu machen. Das soll hier aber bitte nicht Thema sein.

Mir geht es einzig um die Beurteilung der aktuellen Beschilderung an der Zufahrt und zwar nur in der Form, wie sie sich momentan darstellt.

Da bin ich bei der Einschätzung von Ostelch, dass nämlich das obere Schild nur als Hinweis zu verstehen ist, während das untere Schild (Verkehrzeichen 314 Parken mit Zusatzzeichen Pkw) den gesamten Bereich als Parkplatz für Pkw ohne weitere Einschränkung ausweist.

Vielleicht irre ich mich. Das kann sein oder auch nicht (der Theorieunterricht für den Klasse 3 - Führerschein ist 33 Jahre her).

Fragen wird man wohl noch dürfen. 😉

Die Absicht der Stadt Hanau ist sicher leicht zu verstehen.
Dennoch ist die Frage, ob diese Beschilderung reicht, um Strafzettel zu verteilen.
Hat denn schon einer, der so einen Strafzettel erhalten hat, Einspruch eingelegt?
Ich denke, dass diese Beschilderung, so wie sie jetzt ist, dafür nicht ausreicht.
Beim ersten Einspruch wird sie dann auch zügig geändert werden - denke ich.
Berichte doch weiter - sollte nicht lange dauern, bis sich etwas tut.

Schilder, die nicht in der StVO existieren, müssen nicht beachtet werden. Fertig.

Die Anlage 3 zur StVO sagt zu diesem "Zeichen 314" unter anderem:

Zitat:

Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.

2.a)
Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner oder auf das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe beschränkt sein.

Das Schild über dem blauen P ist kein solches Zusatzschild. Also dürfen Pkw dort immer geparkt werden. Allerdings könnte die Stadt, wie schon geschrieben wurde, das Parken auch nur für Friedhofsbesucher und/oder zeitlich beschränkt, etwa durch Parkscheibe, erlauben. Die StVO hat den Rahmen für Zusatzschilder durch das "insbesondere" weit gesteckt. Bliebe abzuwarten, ob das Ordnungsamt der Stadt Hanau das auch so sieht.

Grüße vom Ostelch

Moin. Ich hoffe es ist okay, wenn ich hier mal gedanklich "einen Schritt zurück trete" so wie es bei den letzten Fotos freundlicherweise auch geschehen ist.
Ist das Gelände mit den Parkflächen jenseits der Straße/der fraglichen Beschilderung öffentlicher Verkehrsraum oder gehört das zum Friedhof? Letzteres würde ich annehmen und es daher im Zweifel lieber wie Privatgelände behandeln: egal wie merkwürdig ein Schild aussieht - der Eigentümer macht relativ klar wen er/sie hier haben will und wen nicht.
Zweiter Gedanke zur Frage selbst: was hat dir denn die Friedhofsverwaltung dazu geantwortet? Dort hast Du doch aus naheliegenden Gründen sicher schon angefragt, oder? ;-)

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