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Beschilderung - wer darf parken?

Themenstarteram 25. Februar 2019 um 17:29

Servus zusammen,

ich bitte um Eure Einschätzung, ob an der im Bild gezeigten Stelle das Parken allgemein erlaubt oder nur zum Zwecke des Besuchs des Friedhofs gestatttet ist.

Leider kann ich das anhand der Beschilderung nicht beurteilen.

Die Odnungshüter der Stadt Hanau, in deren Gebiet sich dieser Parkplatz befindet, haben nach Aussagen von Kollegen dort schon Parkverstöße gegen Pkw geahndet.

Danke für Eure Meinungen. ;)

Parkplatz
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@stbufraba schrieb am 25. Februar 2019 um 18:29:41 Uhr:

 

...

Die Odnungshüter der Stadt Hanau, in deren Gebiet sich dieser Parkplatz befindet, haben nach Aussagen von Kollegen dort schon Parkverstöße gegen Pkw geahndet.

...

Haben die vorher vergeblich auf dem Friedhof nach den Fahrern gefahndet?

Das klingt mir nach einem modernen Stadtmärchen. Bevor ich hier keine glaubhaften Zeugenaussagen lese, weigere ich mich über dieses Problem nachzudenken. :D

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@bimota schrieb am 26. Februar 2019 um 00:59:01 Uhr:

Die Absicht der Stadt Hanau ist sicher leicht zu verstehen.

Dennoch ist die Frage, ob diese Beschilderung reicht, um Strafzettel zu verteilen.

Hat denn schon einer, der so einen Strafzettel erhalten hat, Einspruch eingelegt?

Ich denke, dass diese Beschilderung, so wie sie jetzt ist, dafür nicht ausreicht.

Beim ersten Einspruch wird sie dann auch zügig geändert werden - denke ich.

Berichte doch weiter - sollte nicht lange dauern, bis sich etwas tut.

Das sehe ich ganz genauso: das aktuelle Schild erlaubt uneingeschränktes Parken (mit einem PKW). Einsprüche gegen die Strafzettel werden wahrscheinlich für eine wirksame Einschränkung sorgen (vorzugsweise Parkscheibe).

Themenstarteram 26. Februar 2019 um 10:16

Ich hänge noch Bilder der Zufahrt zum Friedhof Wolfgang an. Der Parkplatz ist in Fahrtrichtung links.

Für mich ist das alles öffentlich, weil dem Augenschein nach nichts dieser Vermutung widerspricht. Es gibt keine Zufahrtsbeschränkungen oder Absperrungen und keine Hinweise, die etwas anderes aussagen. Die Parkfläche ist für jedermann zugänglich.

Und ganz ehrlich, warum sollte ein Parkplatzsuchender erst bei öffenntlichen Stellen nachfragen, wie deren Beschilderung auszulegen ist? Interessanterweise ist auf dem Plan Friedhof Wolfgang die fragliche Parkfläche parallel zur Walter-Behning Straße gar nicht eingezeichnet.

Ehrlich gesagt hätte ich nicht gedacht, dass der Fall so kontrovers diskutiert wird.

Auf Nachfrage sagte meine Kollegin heute, dass sie den Parkverstoß nicht dort begangen habe. An der eigentlichen Fragestellung, die sich aus der Beschilderung ergibt, ändert das nichts.

Einer E-Mail der Personalabteilung möchte ich in dem Zusammenhang noch zitieren:

Bitte beachten Sie, dass der komplette Parkplatz am Friedhof in Wolfgang am Dienstag, 29. März 2016 den ganzen Tag aufgrund einer Trauerfeier nicht genutzt werden kann.

Wer trotzdem dort parkt, muss mit einem Strafzettel rechnen.

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Wir können hier ja diskutieren und meinen was wir wollen. Es kommt auch nicht darauf an, was sich der Aufsteller der Schilderkombination wohl gedacht hat. Letztlich kommt es darauf an, was nach der StVO dort erlaubt ist und was nicht. Ich kann in der StVO keine Vorschrift finde, nach welcher das Parken auf diesem Parkplatz ausschließlich Friedhofsbesuchern gestattet wäre. Offenbar hat es ja nun auch noch gar keine Verwarnung für "Falschparker" gegeben. Wenn an dem 26.3.16 nicht zusätzliche Schilder aufgestellt worden sind, dürfte der Hinweis der Personalabteilung auch nur "moralischen" Wert gehabt haben, um keine dauerhafte Beschränkung der Parkmöglichkeiten dort zu riskieren.

Grüße vom Ostelch

Bei den Preisen, die hierzulande für Gräber(Pacht) aufgerufen werden sollte auch genügend Parkfläche für die Besucher/Gräberzahler bereitgestellt werden!! :D

Insofern wird es absehbar dort eine andere Beschilderung geben müssen! .

Sicherlich.

Rein rechtlich wird dort wohl das Parken ohne Sanktionen gestattet sein.

Bloß, warum wird nicht einfach der Wille des Friedhofsbetreibers ( Zusatzschild "Nur Für Friedhofsbesucher") respektiert?

Nachher wird dann wieder über den anwachsenden Schilderwald und Tickets gejammert.

Gruß Ulli

Zitat:

@ulli57 schrieb am 26. Februar 2019 um 12:51:39 Uhr:

Sicherlich.

Rein rechtlich wird dort wohl das Parken ohne Sanktionen gestattet sein.

Bloß, warum wird nicht einfach der Wille des Friedhofsbetreibers ( Zusatzschild "Nur Für Friedhofsbesucher") respektiert?

Nachher wird dann wieder über den anwachsenden Schilderwald und Tickets gejammert.

Gruß Ulli

Das ist sicher richtig, war aber nicht die Frage des TE. ;) Wenn die "Fremdparker" überhand nehmen, wird die Stadt dort wohl die Beschilderung ändern.

Grüße vom Ostelch

am 26. Februar 2019 um 12:04

Zitat:

@ulli57 schrieb am 26. Februar 2019 um 12:51:39 Uhr:

Bloß, warum wird nicht einfach der Wille des Friedhofsbetreibers ( Zusatzschild "Nur Für Friedhofsbesucher") respektiert?

Habe ich etwas übersehen?

So ein Schild gibt es dort nicht!

Und wenn schon. Was spricht denn gegen einen Spaziergang über den Friedhof in der Mittagspause?

Themenstarteram 26. Februar 2019 um 12:08

Okay, ich denke, die Standpunkte sind ausreichend dargelegt. Für Eure Einschätzungen möchte ich allen sehr herzlich danken.

Ich hoffe, dass sich die Parksituation in Zukunft verbessert. Zur Zeit entstehen in dem Gebiet mehrere hundert neue Arbeitsplätze (siehe Links). Man wird daher um eine Verbesserung der Parksituation nicht herum kommen. im zweiten Link wird das bereits angekündigt.

Nochmals Danke.

- - -

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Beim Drang unserer Politiker, das Autofahren zu verteuern, uns in den ÖPNV zu quetschen, erledigt sich das Parkplatzproblem mit der Zeit von alleine. Oder habt ihr für Fahrräder auch zu wenig Parkflächen?

Ich sehe hier einen ähnlichen Fall wie bei uns. Der Arbeitgeber hat am Standort 2.000 Mitarbeiter, aber wir haben nur ca 150 Parkplätze. Wird in jedem Einstellungsgespräch auch so gesagt. Aber dann will natürlich trotzdem jeder mit dem Auto kommen.

Tja, wat willste da machen. Der Rest sucht sich halt in der Umgebung was.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Februar 2019 um 12:53:14 Uhr:

Zitat:

@ulli57 schrieb am 26. Februar 2019 um 12:51:39 Uhr:

Sicherlich.

Rein rechtlich wird dort wohl das Parken ohne Sanktionen gestattet sein.

Bloß, warum wird nicht einfach der Wille des Friedhofsbetreibers ( Zusatzschild "Nur Für Friedhofsbesucher") respektiert?

Nachher wird dann wieder über den anwachsenden Schilderwald und Tickets gejammert.

Gruß Ulli

Das ist sicher richtig, war aber nicht die Frage des TE. ;) Wenn die "Fremdparker" überhand nehmen, wird die Stadt dort wohl die Beschilderung ändern.

Grüße vom Ostelch

Rein rechtlich wird dort wohl das Parken ohne Sanktionen gestattet sein.

Das war die Antwort auf die Frage des TE.

Auszugsweise die Frage des TE nochmal für dich :)

ich bitte um Eure Einschätzung, ob an der im Bild gezeigten Stelle das Parken allgemein erlaubt oder nur zum Zwecke des Besuchs des Friedhofs gestatttet ist.

Gruß Ulli

PS. Vielleicht erst lesen und dann meckern.

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