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Bescheid von Borbet darf Felge nicht fahren
Hallo liebe Bully gemeinde
Habe bescheid von borbet bekommen ,sie sagen ich darf die Borbet A71/2JX16H ,ET20 nicht fahren.
Brauche eure hielfe .
Fährt einer die felge mit 225 50 zr 16 Reifen , und hat sie eingetragen würde mich freuen ,wenn ich eine Brief Kopie bekommen könnte.
Grü?e aus dem Sauerland
Beste Antwort im Thema
Liebe Gemeinde,
dieses Thema wurde hier etliche male angesprochen und c-katze hat es doch super beschrieben.
Grundvoraussetzungen:
- KBA- Nummern auf Felgen suchen
- Felgengutachten (wenn's keins für T3 gibt Allgemeines) herunterladen oder beim Hersteller anfragen.
- Felgentraglast kontrollieren (Abgleich im KFZ- Brief / Schein)
- Reifentraglast kontrollieren (Abgleich im KFZ- Brief / Schein)
- Felgen mit Reifen montieren und auf Freigängigkeit prüfen (Radkasten, Federn & Schiebetür) evtl. Spurverbreiterung
nun kann man sich entscheiden erst zum Tüv zu fahren (um das Vorhaben zu besprechen) oder die gegebenenfalls anfallenden Maßnahmen zuerst durchzuführen.
FAKT IST: die Reifen und Felgen sollten mit der Achslast "grob" zusammenpassen was durch Ablasten der Traglast im KFZ-Brief ausgeglichen werden kann. Die Räder müssen freigängig sein. Die Schiebetür muss sich öffnen lassen ohne das Rad zu berühren. Bei sehr grossen Radkombinationen sollte man den Abrollumfang beachten da die Tachoanzeige verfäscht wird.
der Rest:
Zitat:
1. zum tüv fahren und sagen, was du vorhast
2. erzählen lassen, was du dafür machen musst
3. machen
4. eintragen lassen
(Meine Eintragung der Borbet C 7,5x17 & 9x17 verweilt nur weil ich noch den Schiebetürbügel verlängern muss :()
Gruß
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wer lesen kann ist klar im vorteil:):rolleyes: