Beschädigung in Waschanlage // Bei Kostenübernahme wie richtig vorgehen?

Hallo liebes Forum,

heute wurde mein Fahrzeug leider in einer Waschanlage beschädigt. Beim rückwärts rausfahren schloss sich die Falttür und klemmte mein Fahrzeug ein. Die Beschädigung am Stoßfänger ist nicht groß, ich denke mit 200€ Smartrepair zu machen, aber trotzdem ärgerlich. Unabhängigen Zeugen habe ich und die Beschädigung wurde vom Tankwart und mir fotografiert. Morgen will sich der Chef, nach Sichtung der Überwachungskamera, telefonisch melden.

Ich gehe mal davon aus, dass der Betreiber den Schaden übernimmt. Wie gehe ich jetzt weiter vor?

Schriftliche (per Mail?) Anerkennung und Schadenübernahme vom Betreiber verlangen und dann zum Smartrepair?
oder
KVA vom Smartrepair und sich das vorher oder nachher vom Betreiber ausbezahlen lassen?
oder
Über die Versicherung vom Betreiber?

Danke und schöne Grüße,
Andi

Schaden
Beste Antwort im Thema

Hier mal so ein Beispiel das wohl bei allen Geschädigten Kopfschütteln und den reflexartigen Satz "und was kann ich dafür?" hervorruft.

https://mobil.kostenlose-urteile.de/...rung-der-Kontroll.news25022.htm

74 weitere Antworten
74 Antworten

Wenn die Anlage in Ordnung gewesen wäre hätte sich aber die Tür nicht geschlossen bevor das Auto draußen ist.
Wenn auch ich am Ende sicher so agiert hätte wie der TE

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. Dezember 2019 um 09:47:50 Uhr:



Also Ich finde es ja schon eine Frechheit, daß hier der Waschanlagenbetreiber zu keiner Verantwortung verpflichtet ist, bzw. seine Versicherung zu dem Ergebnis kommt, daß der Betreiber in dem Fall kein Verschulden trifft.

Gegenfrage:
Vorausgesetzt, der Betreiber hat seine Wartungspflichten erfüllt, welches Verschulden trifft ihn denn?

Paragraph 823 BGB: nicht, da der Betreiber keine Handlung vollzogennhat, die dennSchaden verursacht hat. Er hat die Tür nicht von Hand geschlossen (oder fernbedient), er hat (davon gehe ich mal aus) auch nicht selber an der Anlage herumgeschraubt.

Wenn ein Wartungsfehler vorliegt, haftet die Servicefirma, nicht der Betreiber. Der haftet nur (Paragraph 831 BGB), wenn er den Servicepartner nicht sorgfältig ausgewählt hat. Wenn z.B. der Schwager, der vor 20 Jahren mal als Elektriker gearbeitet hat und seitdem LKW fährt, an der Anlage geschraubt hat.

Wenn ein Konstruktionsfehler vorliegt, haftet der Hersteller (sofern der in der EU angesiedelt ist) oder der Importeur, dann liegt ein Fall von Produkthaftung vor.

Zitat:

Ich würde mal soweit gehen, daß die Anlage eben nicht techisch in Ordnung war, sonst wäre es ja soweit nicht gekommen.

Mag sein. Aber die Beweislast liegt beim Geschädigten. Der Betreiber ist raus, sobald er nachgewiesen hat dass er seine Pflichten (Wartung) erfüllt hat.

Vor einiger Zeit wurde mir in einer Waschanlage der Tankdeckel abgerissen. Der Schaden lag bei ca. 500 Euro, weil sogar der Kotflügel eine Delle abbekommen hatte, die rausgezogen werden musste. Ich habe den Schaden sofort dem Personal gemeldet, er wurde aufgenommen und der Betreiber hat sich daraufhin die Videoaufzeichnung angeschaut.

Ohne zu diskutieren hat er zugegeben, dass einer seiner Mitarbeiter bei der Vorreinigung den Tankdeckel geöffnet und nicht wieder richtig verschlossen hat.

Ich habe die Reparatur machen lassen und die Rechnung eingereicht, die mir ohne Weiteres vom Betreiber der Waschanlage erstattet worden ist.

So kann es laufen, wenn man an einen fairen Betreiber gerät. Es hätte anders laufen können, weil mir naturgemäß die Beweisführung schwer gefallen wäre, ohne Zugriff auf die Videoaufnahmen zu haben.

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 29. Dezember 2019 um 20:16:54 Uhr:


Stark. Du gehst einfach mal aus der Ferne davon aus, dass die Anlage nicht iO war und hast dein Urteil schon gefällt.

Ich liebe diese undifferenzierte Vollkaskomentalität.

Wäre es denn dazu gekommen, wenn die Waschanlage oder das Tor denn technisch in Ordnung gewesen wäre ?!
Wohl kaum !
Auch was der andere hier genannte Fall betrifft... wäre der Motor der Dachbürste auf das Fahrzeug gefallen, wenn die Waschanlage technisch in Ordnung gewesen wäre ?!
Ebenfalls wohl kaum !

Ähnliche Themen

Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Dezember 2019 um 09:30:03 Uhr:



Zitat:

@pokalgolf schrieb am 29. Dezember 2019 um 20:16:54 Uhr:


Stark. Du gehst einfach mal aus der Ferne davon aus, dass die Anlage nicht iO war und hast dein Urteil schon gefällt.

Ich liebe diese undifferenzierte Vollkaskomentalität.

Wäre es denn dazu gekommen, wenn die Waschanlage oder das Tor denn technisch in Ordnung gewesen wäre ?!
Wohl kaum !
Auch was der andere hier genannte Fall betrifft... wäre der Motor der Dachbürste auf das Fahrzeug gefallen, wenn die Waschanlage technisch in Ordnung gewesen wäre ?!
Ebenfalls wohl kaum !

Das ändert ja nichts an der Tatsache, dass der Betreiber aus der Haftung ist, wenn die Anlage vernünftig gewartet wurde und ihm deshalb kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Irgendwann geht alles
( oder fast alles ) mal kaputt, ohne dass es vorher zu merken bzw. zu verhindern und nicht auf fehlende Wartung oder einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist. Dann ist eben keiner Schuld bzw. daür verantwortlich. Und das sind dann die Fälle in denen der Geschädigte der Dumme ist. Das ist natürlich ärgerlich, vermutlich aber nicht zu ändern. Leider.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 30. Dezember 2019 um 09:20:00 Uhr:



So kann es laufen, wenn man an einen fairen Betreiber gerät. Es hätte anders laufen können, weil mir naturgemäß die Beweisführung schwer gefallen wäre, ohne Zugriff auf die Videoaufnahmen zu haben.

Hier legt ja auch eine deliktische Haftung nach Paragraph 823 BGB vor. Der Betreiber bzw. Sein Angestellter hat eine Handlung durchgeführt, die zum Schaden geführt hat.

Das kann man aber mit dem Fall des TE nicht vergleichen.

Wenn ich mein Auto warten lasse und immer bei der HU alles in Ordnung ist, plötzlich fallen die Bremsen aus und ich fahre auf ein Auto auf , dann muss meine Versicherung/ich auch nicht zahlen?
Kann ich ja nix für das plötzlich was kaputt geht.

Zitat:

@AS60 schrieb am 30. Dezember 2019 um 09:48:57 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Dezember 2019 um 09:30:03 Uhr:


Wäre es denn dazu gekommen, wenn die Waschanlage oder das Tor denn technisch in Ordnung gewesen wäre ?!
Wohl kaum !
Auch was der andere hier genannte Fall betrifft... wäre der Motor der Dachbürste auf das Fahrzeug gefallen, wenn die Waschanlage technisch in Ordnung gewesen wäre ?!
Ebenfalls wohl kaum !

Das ändert ja nichts an der Tatsache, dass der Betreiber aus der Haftung ist, wenn die Anlage vernünftig gewartet wurde und ihm deshalb kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Irgendwann geht alles
( oder fast alles ) mal kaputt, ohne dass es vorher zu merken bzw. zu verhindern und nicht auf fehlende Wartung oder einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist. Dann ist eben keiner Schuld bzw. daür verantwortlich. Und das sind dann die Fälle in denen der Geschädigte der Dumme ist. Das ist natürlich ärgerlich, vermutlich aber nicht zu ändern. Leider.

Wenn rechtzeitig gewartet und Teile ausgetauscht werden, dann gibt es noch techn. Versagen Aufgrund Material/Produktionsfehler.

Aber "irgendwann geht alles kaputt" passiert in der Regel nur wenn es an der Wartung fehlt - sprich zu spät austauscht.

Geht es vorher kaputt liegt es in der Regel dann auch zu 99% an der Wartung.

Im privaten Bereich kann man das machen wie man möchte und zb. ei Auto Fahren bis man irgendwo steht,...

Nicht umsonst gibt es für kommerzielle Zwecke eben andere Vorschriften, sonst würden wir fast jeden Tag mit Flugzeugabstürtzen, Techn. Versagen von Busseen,.... konfrontiert werden. Daß dies zumindest bei uns nicht Alltäglich passiert ist der Wartung und den Vorschriften geschuldet.

Sonst wärs ja ein reines Glücksspiel zu Fliegen oder Öffis zu fahren wenn irgendwann im Betrieb alles kaputt geht (Wartung hin od. her)

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:31:44 Uhr:


Wenn ich mein Auto warten lasse und immer bei der HU alles in Ordnung ist, plötzlich fallen die Bremsen aus und ich fahre auf ein Auto auf , dann muss meine Versicherung/ich auch nicht zahlen?
Kann ich ja nix für das plötzlich was kaputt geht.

Doch, weil da das Fahrzeug versichert ist und nicht Du als Person. Die Versicherungspflicht ergibt sich aus der Gefährdungshaftung beim Betrieb von Kraftfahrzeugen.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:31:44 Uhr:


Wenn ich mein Auto warten lasse und immer bei der HU alles in Ordnung ist, plötzlich fallen die Bremsen aus und ich fahre auf ein Auto auf , dann muss meine Versicherung/ich auch nicht zahlen?
Kann ich ja nix für das plötzlich was kaputt geht.

So sehe ich das auch. Auch eine Waschstraße sollte eine entsprechende Versicherung haben.

Mir klingt das eher nach was bei manchen Versicherern Standard ist: Probieren wir mal und lehnen ab. Wehrt sich der Geschädigte kann man immer noch einlenken.

Im Fall des TE hat es scheinbar auch funktioniert - wer Mühen scheut od. keine Lust hat sich zu Wehren ist dann der Dumme.

Auch Airlines haben eine die bezahlt auch wenn die keine direkte Schuld trägt.

Zitat:

@grilli9 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:37:26 Uhr:



Wenn rechtzeitig gewartet und Teile ausgetauscht werden, dann gibt es noch techn. Versagen Aufgrund Material/Produktionsfehler.

...wofür aber eben nicht der Betreiber haftet.

Zitat:

Geht es vorher kaputt liegt es in der Regel dann auch zu 99% an der Wartung.

So dass der Betreiber auch wieder aus der Haftung ist, wenn er eine Fachfirma mit der Wartung beauftragt hat.

Und das verbleibende 1 % ist höhere Gewalt, da haftet dann niemand.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:41:46 Uhr:



Zitat:

@grilli9 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:37:26 Uhr:



Wenn rechtzeitig gewartet und Teile ausgetauscht werden, dann gibt es noch techn. Versagen Aufgrund Material/Produktionsfehler.

...wofür aber eben nicht der Betreiber haftet.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:41:46 Uhr:



Zitat:

Geht es vorher kaputt liegt es in der Regel dann auch zu 99% an der Wartung.

So dass der Betreiber auch wieder aus der Haftung ist, wenn er eine Fachfirma mit der Wartung beauftragt hat.

Dann muss eben der Schaden an die Fachfirma weitergereicht werden, dann zum Hersteller, dann ans Stahlwerk, dann an den Erzzulieferer, dann ans Land wo das Erz herkommt,...???

Es gibt da glaube ich doch noch irgendeine Haftung eines Betreibers - sonst ist fast alles ob eine Kirmes Fahrt, eine Öffi Fahrt,... mit unabwägbaren Risiken verbunden.

Bsp: Öffentlicher Bus, Straßenbahn macht Vollbremsung oder baut Unfall, wegen anderen Verkehrsteilnehmer/Fussgänger welcher nicht ermittelt werden kann. Im Bus kommen manche Personen zu Schaden.

Entschädigung ausgeschlossen? Ist der Betreiber des Busses, der Straßenbahn aus dem Schneider?

Zitat:

@grilli9 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:41:28 Uhr:


So sehe ich das auch. Auch eine Waschstraße sollte eine Haftpflicht haben.

Soweit ich weiß gibt es aber keine Haftpflichtversicherung für Anlagen, die nicht der Gefährdungshaftung unterliegen. Es gibt eine Betriebshaftpflicht, bei der die Handlungen des Betreibers und seiner Angestellten versichert sind, eine Produkthaftpflicht, bei der die Folgen der Produktion mangelhafter Produkte versichert sind und eine Umwelthaftpflicht, bei der Schäden aus Umwelteinwirkungen der Anlage versichert sind.

Die Betriebshaftpflicht des Betreibers muss nur dann zahlen, wenn die vom Hersteller vorgeschriebene Wartung nicht oder mangelhaft durchgeführt wurde oder wenn dafür kein geeigneter Betrieb beauftragt wurde.

Die Betriebshaftpflicht des Wartungsunternehmens zahlt bei mangelhafter Wartung durch das beauftragte Wartungsunternehmen, die Produkthaftpflicht des Herstellers der Anlage wenn z.B. ein Konstruktionsfehler vorliegt.

Zitat:

Mir klingt das eher nach bei manchen Versicherern Standard ist: Probieren wir mal und lehnen ab. Wehrt sich der Geschädigte kann man immer nioch einlenken.

Warum sollte die Versicherung des Betreibers zahlen, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind?

Zitat:

Im Fall des TE hat es scheinbar auch funktioniert - wer Mühen scheut od. keine Lust hat sich zu Wehren ist dann der Dumme.

Der TE ist in der Pflicht, den Verursacher zu benennen und dessen Verschulden nachzuweisen. Der Betreiber muss nur die Beauftragung der Wartung an eine Fachfirma nachweisen, dann ist er raus. Dann darf sich der TE (oder dessen Anwalt) an die Wartungsfirma wenden. Wenn denen ebenfalls keine fehlerhafte Handlung nachzuweisen ist, darf er sich an den Hersteller wenden. Ob er das wegen 180 € tun will, muss jeder selber entscheiden...

Zitat:

Auch Airlines haben eine die bezahlt auch wenn die keine direkte Schuld trägt.

Wie beim Betrieb von Kraftfahrzeugen auch: Gefährdungshaftung.

Zitat:

@grilli9 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:48:29 Uhr:



Bsp: Öffentlicher Bus, Straßenbahn macht Vollbremsung oder baut Unfall, wegen anderen Verkehrsteilnehmer/Fussgänger welcher nicht ermittelt werden kann. Im Bus kommen manche Personen zu Schaden.

Entschädigung ausgeschlossen? Ist der Betreiber des Busses, der Straßenbahn aus dem Schneider?

Noch einmal:
Alles, was mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen und Luftfahrzeugen zusammenhängt, unterliegt der Gefährdungshaftung. Da gelten andere Regeln.

Wie es bei Fahrgeschäften aussieht, kann ich Dir nicht sagen. Kann sein, dass die auch der Gefährdungshaftung unterliegen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:37:28 Uhr:



Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:31:44 Uhr:


Wenn ich mein Auto warten lasse und immer bei der HU alles in Ordnung ist, plötzlich fallen die Bremsen aus und ich fahre auf ein Auto auf , dann muss meine Versicherung/ich auch nicht zahlen?
Kann ich ja nix für das plötzlich was kaputt geht.

Doch, weil da das Fahrzeug versichert ist und nicht Du als Person. Die Versicherungspflicht ergibt sich aus der Gefährdungshaftung beim Betrieb von Kraftfahrzeugen.

Dann tauschen wir für den Fall das Auto gegen ein Fahrrad aus.

Deine Antwort
Ähnliche Themen