Beschädigung der Motorhaube bei Glaswechsel (VW-Autohaus)
Hallo,
wer meinen anderen Thread gelesen hat, kennt ja bereits meine Probleme mit dem VW-Autohaus welches die Reparaturen bei mir durchgeführt hat. (siehe: http://www.motor-talk.de/.../...-service-abgerechnet-t4334463.html?... )
Heute ist zu meinem Bedauern ein weiteres Problem hinzugekommen. Beim Austausch der Frontscheibe wurde die Kante an der Motorhaube beschädigt bzw. es fehlt an der Kante ca. 4cm lang der Lack. Dieser wurde wohl komplett beim Einbau abgetragen. 🙁
Wie würdet Ihr jetzt darauf reagieren?
Beste Antwort im Thema
Deswegen brauchst du gar nicht erst zum Anwalt laufen,dieser würde dir nur sagen das es zwecklos ist.
Das bringt nach 6 Tagen überhaupt nichts mehr
Wie willst du beweisen das du es nicht selber warst ?Das ist unmöglich...
Es gibt auch noch Telefon,nicht nur mail und Fax 😉
27 Antworten
Habe den Schaden nun am Auto kontrolliert und er kommt wahrscheinlich wirklich durch die Scheibenwischer. Ich bin mir aber 100% sicher, dass der Schaden vor der Reparatur nicht bestanden hat. Habe nämlich damals extra die ganze Scheibe und auch die ganze Motorhaube nach evt. Steinschlägen kontrolliert. Dabei wäre das sicherlich aufgefallen.
Daher gehe ich sehr stark davon aus, dass der Schaden durch die Werkstatt bzw. den ServiceMitarbeiter verursacht wurde. Zeugen sind weitere zwei vorhanden, die das Auto mit mir vor Abgabe begutachtet haben und von denen hat auch keiner den Schaden bemerkt.
Momentan kann ich leider nicht persönlich zum Autohaus, da ich mit dem Fahrzeug wieder beruflich unterwegs bin, daher müsste ich mich um eine Klärung per eMail, Fax, Telefon bemühen.
Vielen Dank schon Mal für alle Tipps. Nun scheint es wohl darauf hinauszulaufen, ob das AH bzw. der ServiceMitarbeiter seinen Fehler zugibt oder nicht. Nachweisen kann ich ja hochstwahrscheinlich nichts, aber mal sehen wie die darauf reagieren...
Dann gibt es jetzt 2 Möglichkeiten:
1. AH akzeptiert Deine Reklamation und behebt den Schaden i.S. einer Nachbesserung der ausgeführten Arbeit.
2. AH akzeptiert nicht, dann verbuche das ganze unter Lehrgeld (unterlassene eigene Nachkontrolle der i.A. gegebenen Arbeit) und such Dir einen guten smart-repair-Betrieb oder eine gute Lackierwerkstatt.
Ich hatte vor Jahren am vorherigen Fzg. einen zunächst gar nicht bemerkten Schaden am Türschweller Beifahrertür. Der Vorbesitzer hatte vermutlich mal eine Gürtelschnalle vom Mantel o.ä. in der Tür eingeklemmt.
Spätfolge: Rost direkt an der Kante des Schwellers, halb verdeckt von der Türdichtung und daher von mir zunächst übersehen.
War dann hier in HH in einer freien Lackierwerkstatt, die für div. AH ohne eigene Lackierei im Auftrag arbeitet etc.
Folge:
Nichts zu sehen hinterher. Kein Lackansatz, kein Schaden, nix, einfach perfekt.🙂
Will sagen:
Lass Dir keine grauen Haare deswegen wachsen, es gibt schlimmeres und der beschriebene Schaden kann rückstandslos beseitigt werden. In 2 Monaten hast Du das ganze längst vergessen!
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Dann gibt es jetzt 2 Möglichkeiten:1. AH akzeptiert Deine Reklamation und behebt den Schaden i.S. einer Nachbesserung der ausgeführten Arbeit.
2. AH akzeptiert nicht, dann verbuche das ganze unter Lehrgeld und such Dir einen guten smart-repair-Betrieb oder eine gute Lackierwerkstatt.
Ich hatte vor Jahren am vorherigen Fzg. einen zunächst gar nicht bemerkten Schaden am Türschweller Beifahrertür. Der Vorbesitzer hatte vermutlich mal eine Gürtelschnalle vom Mantel etc. in der Tür eingeklemmt. Spätfolge: Rost direkt an der Kante des Schwellers, halb verdeckt von der Türdichtung und daher von mir zunächst übersehen.
War dann hier in HH in einer freien Lackierwerkstatt, die für div. AH ohne eigene Lackierei im Auftrag arbeitet etc.
Folge: Nichts zu sehen hinterher. Kein Lackansatz, kein Schaden, nix, einfach perfekt.
Will sagen: Lass Dir keine grauen Haare deswegen wachsen, es gibt schlimmeres und der beschriebene Schaden kann rückstandlos beseitigt werden. In 2 Monaten hast Du das ganze längst vergessen!
Danke für den Erfahrungsbericht. Weißt Du vllt. was soetwas ca. kosten würde in einer freien Lackierwerkstatt. Also Lack an der Kante der Motorhaube komplett ab (Metall sichtbar). Ca. 3,5 cm lang und 2 mm breit.
Keine Ahnung! Bis EUR 150,- oder weniger, je nachdem.
Geh doch mal fragen mit dem Auto!
Aber noch ist doch nichts entschieden, oder hab ich was verpasst?
p.s.
AUTO = vorne AU, hinten O und in der Mitte T wie teuer!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Keine Ahnung! Bis EUR 150,- oder weniger, je nachdem.Geh doch mal fragen mit dem Auto!
Aber noch ist doch nichts entschieden, oder hab ich was verpasst?p.s.
AUTO = vorne AU, hinten O und in der Mitte T wie teuer!
Heute Morgen ging die eMail raus an das AH und gerade eben noch ein Fax. Normalerweise bekomm ich auf eMails innerhalb von 15 Minuten eine Antwort, aber heute nichts...Die werden sich dann wohl melden, wenn das geklärt ist. Ich wollte nur schon Mal die Alternativen abwägen um nicht gleich unnötig zum Anwalt zu laufen falls den das AH nein sagen sollte.
Deswegen brauchst du gar nicht erst zum Anwalt laufen,dieser würde dir nur sagen das es zwecklos ist.
Das bringt nach 6 Tagen überhaupt nichts mehr
Wie willst du beweisen das du es nicht selber warst ?Das ist unmöglich...
Es gibt auch noch Telefon,nicht nur mail und Fax 😉
Vor dem Hintergrund Deiner persl. Verfügbarkeit etc. kann ich Dein Verhalten ggf. verstehen,
vor dem Hintergrund einer echten Problemlösung allerdings nicht, denn ich muss meinen Vorrednern hier gern recht geben:
eMail, Fax etc. ist immer sehr unpersönlich, da hat man als "Bittsteller" bzw. "Reklamant" psychologisch schon mal schlechte Karten.
Ich werde von einigen hier auf mt ja wg. meiner Anekdoten immer kritisiert (interessiert keine Sau etc.), aber tatsächlich denke ich mir etwas dabei, genau wie mit meiner Signatur, die eben nicht die Ausstattungsdetails meines Bora Variant Highline aufweist, sondern dessen Defekte bis jetzt.
Zur Anekdote mit der gerissenen Scheibe beim Ka:
Klar hätte die schon vorher gerissen sein können - und die Werkstatt hatte es blöderweise einfach übersehen und dann kommen wir und sagen: Das war vorher nicht, ätsch!
Klar hätte sie auch erst hinterher gerissen sein können, ggf. beim Verlassen des Werkstattgeländes und Einbiegen auf die Straße: Knacks.
Beides war aber nicht der Fall, denn im Ggs. zu manchem Schlitzohr, das mich hier ggf. dafür milde belächeln wird, bin ich in sowas grundehrlich und penibel genau, aus Prinzip.
Ich bescheiße nicht, schon deshalb, weil ich selbst nicht beschissen werden will.
Das mag manchem hier ggf. lächerlich erscheinen, aber genauso simpel ist es.
Ergo:
Mit dem Werkstattleiter ruhig, sachlich, höflich, ohne Vorwürfe persönlich gesprochen am Auto.
Folge:
Auch er ist in seiner eigenen Einschätzung meiner Person bzw. unser beider Personen zum Schluss gekommen, dass hier nicht 2 aalglatte Typen ihn abzocken und ihm eine neue WSS aus dem Kreuz leiern wollen, sondern dass sie ein echtes Problem haben, das sie nicht zu verantworten haben und für das sie eine faire, ehrliche Lösung der Werkstatt erwarten, denn Fehler können jedem passieren, auch einer Werkstatt.
Die Frage ist doch lediglich:
Wie geht man hinterher damit um - und wie geht man miteinander um, hinterher?
Diesen Eindruck konnte der Werkstattleiter von uns aber nur persönlich gewinnen, gewiss nicht per eMail oder Fax, da ist man aus Prinzip schon wenig geneigt, sich mit so einer Vorbringung ernsthaft auseinander zu setzen!
Und ergo war plötzlich, nach abschließender psychologischer Einschätzung der Streitpartner, alles kein Problem mehr.
Wir waren ehrlich, das hat er erkannt und ergo konnte auch er guten Gewissens fair sein.
Mehr wollten wir doch gar nicht und mehr will man doch eigentlich auch nicht.
Da kann ich Dir natürlich nur zustimmen. Ich hätte die Angelegenheit auch lieber persönlich geklärt, jedoch ist dies momentan leider nicht möglich. Auf telefonische Aussagen möchte ich mich nach der letzten Angelegenheit nicht mehr verlassen, daher dachte ich mir, ich mache es lieber schriftlich. Sonst heißt es am Ende: "Der Mangel wurde uns gar nicht mitgeteilt..."
Ich denke man muss nun einfach abwarten, wie das Autohaus reagiert. Melden werden die sich definitiv, denn es steht ja auch noch eine "offene" Rechnung, für einen nicht in Auftrag gegebenen Service, im Raum.
Aus der Sache habe ich eigentlich nur gelernt, dass man auch dem professionelsten Autohaus und dem besten Service nicht vertrauen sollte. Lieber nach Checkliste alles kontrollieren bevor es später die bösen Überraschungen gibt.
Was mich jedoch sehr stark wundert, ist das man nach 6 Tagen kaum noch eine Chance hat den Schaden geltend zu machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich korrekt ist. Ich sehe das ähnlich wie bei der Gewährleistung oder Garantie, wenn eindeutig ersichtlich ist, dass der Schaden durch das AH verursacht wurde, dann wäre eine Schadensmeldung und -regulierung auch 1 Jahr nach Reparatur möglich. Nicht alle Schäden sind sofort ersichtlich für den Laien.
Fakt ist:
-Der Schaden war vor der Abgabe des Fahrzeuges beim AH definitiv nicht vorhanden (3 Zeugen, sowie ein Automechaniker vorhanden, die dies bezeugen können)
-Nach Erhalt des Fahrzeuges wurden die Scheibenwischer nie angehoben, auch die Motorhaube nicht (aus welchem Grund denn auch?!, es hat in diesem Zeitraum auch nicht geschneit)
Ergo, kann meiner sachlichen Einschätzung nach der Schaden nur durch das AH verursacht worden sein. Man muss sich doch die Frage stellen, wodurch und warum ich den Schaden hätte selber innerhalb dieser 6 Tage verursachen können. Doch nur durch das Anheben der Scheibenwischer. Doch wieso sollte ich dies tun? Bei Schneefall oder Eis verständlich... (gabs aber nicht!) Wieso denn sonst? Das AH musste dies jedoch tun und ist aus der logischen Konsequenz heraus auch der Verursacher.
Anbei ein Bild von dem Schaden:
Zitat:
Original geschrieben von xjavunx
Was mich jedoch sehr stark wundert, ist das man nach 6 Tagen kaum noch eine Chance hat den Schaden geltend zu machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich korrekt ist. Ich sehe das ähnlich wie bei der Gewährleistung oder Garantie, wenn eindeutig ersichtlich ist, dass der Schaden durch das AH verursacht wurde, dann wäre eine Schadensmeldung und -regulierung auch 1 Jahr nach Reparatur möglich. Nicht alle Schäden sind sofort ersichtlich für den Laien.
Ich würde sagen es kommt auf die Art des Schadens an.Es gibt Schäden die eindeutig der Werkstatt zuzuordnen sind.Bei deinem Schaden handelt es sich um einen der mehr durch Laien verursacht wird.
Wie willst du beweisen das die Werkstatt nicht weiß das die Wischer vor Öffnen der Haube umgefahren werden müssen ?
Versetz dich mal in die Lage eines Richters.Was würdest du glauben ? Das die Werkstatt nicht weiß wie sie die Fahrzeuge handhaben muß oder das der Fahrer mal eben Wischwasser nachfüllen wollte und die Anleitung nicht vorher gelesen hat.
Es ist für niemanden ersichtlich das die Werkstatt den Schaden verursacht hat.Das ist halt kein typischer Werkstattschaden
Anbei ein Bild von dem Schaden:-----
Kann Taubitz nur zustimmen.....
Schriftlich (Brief, Mail)ist zur Beweissicherung und der Feststellung deiner Ansprüche völlig richtig.
Natürlich solltest du einen Klärungstermin dem dem Autohaus Verantwortlichen suchen, immerhin willst Du etwas und bist der "Bittsteller" (da ich persönlich nicht glaube, dass du rechtlich etwas ausrichten kannst bzw. mir die Sinnhaftigkeit bei dem kleinen Schaden der mit Smart Repair (einer ders kann) verschwunden ist einleuchtet)
Suche den netten Kontakt, zeige dich Informiert, trete ordentlich auf und formuliere deine Wünsche / Vorstellungen wie die Sache aus der Welt geschafft werden kann.
Höre dir die Angebote der Werkstatt an und finden einen für beide Seiten sinnvollen, zufriedenstellenden Kompromiss.
Denke nur so kommst du zufrieden aus der Angelegenheit raus.
Och, das ist ja pille palle!
Hab ich mir schlimmer vorgestellt!
Mensch, fahr zu smart repair, die machen Dir das vermutlich für weit unter EUR 100,- und gut!
Aber o.k., die Sache mit dem AH ist ja nun angeleiert...
Wurde der Scheibenwischer angehoben und dann evtl. die Zündung eingeschaltet? Würde der Schaden so aussehen, wenn sich die Sw bewegen?
Zitat:
Original geschrieben von eKx0
Wurde der Scheibenwischer angehoben und dann evtl. die Zündung eingeschaltet? Würde der Schaden so aussehen, wenn sich die Sw bewegen?
Ja genau, und das hätte ich doch wohl gemerkt wenn ich es gewesen wäre. Genauso gehe ich davon aus, dass der ServiceMitarbeiter das gemerkt hat. Es geht eigentlich ums Prinzip, war ja nicht die einzige Sache die der ServiceMitarbeiter bei diesem Termin vergeigt hat. Geht wohl auch kaum um die 100 Euro, aber der zusätzlich Stress/Aufwand der einem durch solche Kleinigkeiten entsteht muss doch wohl wirklich nicht sein.
Sowas erwarte ich, wenn ich das Fahrzeug bei irgendeiner freien Werkstatt mit günstigen Preisen abgebe, aber nicht wenn ich es bei VW machen lasse.
Ich werde am Wochenende Mal persönlich beim AH vorbeischauen und folgenden Vorschlag unterbreiten.
1. Serviceheft falsch ausgefüllt: Bitte um Nachbesserung.
2. Nicht beauftragter Intervall-Service durchgeführt: Keine Zahlung der Rechnung, da nicht beauftragt, sah die Mitarbeiterin vom AH genauso
3. Beauftragte Garantiearbeiten nicht durchgeführt: Eigentlich steht würde mir hier für die Zeit ein Ersatzfahrzeug zustehen, darauf würde ich verzichten und die Arbeiten bei einem neuen Termin durchführen lassen.
4. Schaden an der Motorhaube: Bestehe auf Nachbesserung durch das AH im Rahmen des neuen Termins, im Gegenzug verzichte ich auf das Ersatzfahrzeug und lasse am Auto auch gleich noch einen Vollkaskoschaden (ca. 2000 Euro kosten) beim AH reparieren. Die Nachbesserung kann ja dann gleich mitgemacht werden, da auch Lackschaden.
Ich denke das wäre eine gute Lösung. Das Autohaus hätte einen weiterhin glücklichen Kunden mit Folgeauftrag und müsste nur eine kleine Nachbesserung vornehme und auf das Geld für den Intervall-Service verzichten.