Beschädigtes Auto gekauft, können wir etwas machen?

Also, was passiert..

Wir haben letzten Monat einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufs waren jedoch die Bremsen defekt und mussten repariert werden, was der Verkäufer uns sagte, dass wir dafür bezahlen müssten (obwohl das Fahrzeug als fahrbereit beworben wurde). Da wir zum ersten Mal ein Auto in Deutschland gekauft haben, waren wir uns der Protokolle nicht sicher, und der Verkäufer verlangte die Reparaturkosten in bargeld, bot uns dann aber keine Quittung an, obwohl wir darum gebeten hatten.

In der Anzeige stand auch nicht, dass das Auto eine gelbe Plakette hat, und der Verkäufer hat uns auch nicht darauf hingewiesen. Also könnten wir es nicht fahren. Wir haben mit einer örtlichen Werkstatt dann vereinbart, einen Partikelfilter nachrüsten zu lassen. Dann, bevor wir das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht haben, ist das Auto kaputt gegangen, die Werkstatt hat gesagt, dass es möglich ist, dass die Kupplung und das Getriebe ausgetauscht werden müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass wir das Fahrzeug erst zum 4. Mal gefahren sind, haben wir den Verkäufer gebeten, die Kosten im Rahmen der Garantie zu übernehmen. Aber der Verkäufer hat gesagt, dass es keine Garantie gibt und er nichts tun kann, um zu helfen.

Ist der Verkäufer (der ein Händler und kein Privatverkäufer ist) für diese Reparaturen haftbar? Können wir rechtlich etwas unternehmen? Er hat sich geweigert, das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, und weigert sich, in irgendeiner Weise die Verantwortung für die Mängel zu übernehmen, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestanden hätten.

Danke im Voraus.

80 Antworten

Im Vertrag steht das der TE es als Gewerbetreibender gekauft hat und somit ist die Gewähr hinfällig.

...und die Kupplung, wenn es jetzt 'nur' die ist, ist bei einem so alten Fahrzeug m.E. ein Verschleissteil.

Auch das.

Das wird nix sagt mein Bauch.

Wenn er nicht gewerbetreibend ist, dann ist der Passus im Vertrag für ihn schlicht irrelevant.

Dennoch, die Kupplung ist ein Verschleißteil. Die ist auch nicht in den 4 Tagen verschlissen, sie war bei Kauf schon fertig. Also ich sehe da keine große Chance.

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Zitat:

@teds91 schrieb am 7. September 2021 um 10:17:01 Uhr:


Im Vertrag steht nur, dass die Gewährleistung beim Verkauf an Gewerbetreibende ausgeschlossen ist (was ich nicht bin). Siehe bild

-

Da steht aber, dass Du einer bist !!!

Seis drum - Du hast unterschrieben - nun hilft nur noch der Anwalt, ob Du da rauskommst.

Unternehmer sollten beim Amtsgericht eingetragen sein - vielleicht das als Nachweis, das Du keiner bist.

Trotzdem hast Du unterschrieben - das sehe ich hier als klares Problem.

DU musst hier erstmal in Beweislast gehen, das Du kein angemeldetes Gewebe hast. Ob Dich das aus dem Vertrag bringt, sollte Dir ein Anwalt sagen.

Auch ob der Vertrag als "arglistige Täuschung" gewertet werden kann.

Zitat:

@Bamako schrieb am 7. September 2021 um 10:51:32 Uhr:


Wenn er nicht gewerbetreibend ist, dann ist der Passus im Vertrag für ihn schlicht irrelevant.

Der TE hat einen Vertrag unterschrieben, in dem er als Gewerbetreibender benannt ist.
Das mag vielleicht falsch sein, aber es steht halt im Vertrag, den der TE unterschrieben hat.
Darauf wird sich ein Verkäufer berufen.

Und nun kann die große Streiterei beginnen, wer wem wann was gesagt hat und wer wann von wem was falsch verstanden hat und wer (vielleicht) wann mit wem welche Absprachen getroffen hat.

Doofe Situation.
Meine Vermutung: Geld wird hier keins fließen und eine kostenlose Reparatur wird nicht stattfinden.

Es wäre jetzt zu prüfen ob der Passus mit der Sachmängel Haftung ähnlich wie AGB im Vertrag immer da steht, weil er in den Verträgen wie AGB eingetragen ist, oder ob es hier individuell zu betrachten ist.

Zitat:

@olli27721 schrieb am 07. Sep. 2021 um 12:23:25 Uhr:


Da steht aber, dass Du einer bist !!!

Seis drum - Du hast unterschrieben - nun hilft nur noch der Anwalt, ob Du da rauskommst.

Unternehmer sollten beim Amtsgericht eingetragen sein - vielleicht das als Nachweis, das Du keiner bist.

Trotzdem hast Du unterschrieben - das sehe ich hier als klares Problem.

Der ganze Absatz tritt doch nur in Kraft, wenn er mit Gewerbeschein einkaufen geht. Das ist vermutlich ein Musterkaufvertrag und wenn ein Gewerbetreibender kauft, tritt der Passus inkraft. Hat er privat gekauft, kann es ihm egal sein, was da steht.

"Du hast das unterschrieben also gilt das für sich so" stimmt halt einfach nicht, wenn ein Teil eines Vertrages gegen geltendes Recht verstößt, ist dieser Teil des Vertrages schonmal grundsätzlich ungültig und es ist im allgemeinen eine gute Basis, den Kaufvertrag als ganzes anzufechten.

Na wenn das so einfach ist, kann sich der TE ja nun ganz beruhigt zurück lehnen.

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