Beschädigtes Auto gekauft, können wir etwas machen?
Also, was passiert..
Wir haben letzten Monat einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufs waren jedoch die Bremsen defekt und mussten repariert werden, was der Verkäufer uns sagte, dass wir dafür bezahlen müssten (obwohl das Fahrzeug als fahrbereit beworben wurde). Da wir zum ersten Mal ein Auto in Deutschland gekauft haben, waren wir uns der Protokolle nicht sicher, und der Verkäufer verlangte die Reparaturkosten in bargeld, bot uns dann aber keine Quittung an, obwohl wir darum gebeten hatten.
In der Anzeige stand auch nicht, dass das Auto eine gelbe Plakette hat, und der Verkäufer hat uns auch nicht darauf hingewiesen. Also könnten wir es nicht fahren. Wir haben mit einer örtlichen Werkstatt dann vereinbart, einen Partikelfilter nachrüsten zu lassen. Dann, bevor wir das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht haben, ist das Auto kaputt gegangen, die Werkstatt hat gesagt, dass es möglich ist, dass die Kupplung und das Getriebe ausgetauscht werden müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass wir das Fahrzeug erst zum 4. Mal gefahren sind, haben wir den Verkäufer gebeten, die Kosten im Rahmen der Garantie zu übernehmen. Aber der Verkäufer hat gesagt, dass es keine Garantie gibt und er nichts tun kann, um zu helfen.
Ist der Verkäufer (der ein Händler und kein Privatverkäufer ist) für diese Reparaturen haftbar? Können wir rechtlich etwas unternehmen? Er hat sich geweigert, das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, und weigert sich, in irgendeiner Weise die Verantwortung für die Mängel zu übernehmen, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestanden hätten.
Danke im Voraus.
80 Antworten
Um es mal plakativ zusammenzufassen:
Mal biste Baum, mal biste Hund.
So ein T5 ist gesucht und lässt sich wahrscheinlich auch in dem Zustand noch für 3-4000 € verhökern.
Das ist in meinen Augen die deutlich bessere Variante als ein Rechtsstreit mit geringen Erfolgsaussichten. Solange musst Du das Ding ja sogar noch einlagern, wenn Du es nicht reparieren lassen willst.
Rein vom Menschenverstand her:
Diese Vertragsseite ist nicht gerade gespickt von verschachtelten und verklausulierten Absätzen.
"Eigentlich" ist (für jeden) auf einen Blick ersichtlich, was Bestandteil ist.
Zitat:
@teds91 schrieb am 7. September 2021 um 10:17:01 Uhr:
Der T5 wurde also für 6500 € gekauft, als fahrbereit vom Händler, es wurden beim Verkauf keine Mängel festgestellt/besprochen (auch nicht im Vertrag) abgesehen von den Bremsen, die dann als Schwarzarbeiten repariert wurden (auch der TÜV).Die Werkstatt hat bestätigt, dass die Kupplung ausgetauscht werden muss, und bot 1400 € für die Arbeit.
Im Vertrag steht nur, dass die Gewährleistung beim Verkauf an Gewerbetreibende ausgeschlossen ist (was ich nicht bin). Siehe bild
Ich möchte das Fahrzeug behalten und möchte, dass der Verkäufer einfach die Kupplung im Rahmen der Gewährleistung repariert, wenn möglich
Warum hast Du den Vertrag unterschrieben, wenn Du gewerblicher Käufer bist?
Das machen bei uns einige Händler der Restebörsen auch so. Hab schon mehre davon auf dem Tisch gehabt, eine bekannte hab ich mal gefragt,ob sie ein Nebengewerbe hat, weil genau so etwas im KV stand "der Käufer stellt sich als gewerblicher Kunde vor, Gewährleistung ausgeschlossen"
Hab sie dann gefragt,wie sie sich vorgestellt hat, natürlich nicht als Händler. Sie hatte nur keine Lust den KV anzufechten, sie war auch der Meinung,dass der Passus beim unterschreiben des KV nicht drauf stand. Nach der Unterschrift ist der Verkäufer zum Kopierer gegangen und hat ihr nur die Kopie ausgehändigt, auf der dann der Passus mit gewerblicher Käufer stand. Schon aus Prinzip hätte ich da einen Anwalt konsultiert.
Zitat:
Und warum der TE meint der Bremsenwechsel war schwarz ist mir auch schleierhaft. Nur weil es keine Rechnung dazu gibt? Muss es auch nicht.
😕
Wie willst du die Leistung ohne Beleg einbuchen?
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Der Händler hat mit Sicherheit einen Anwalt und der TE schätze ich mal nicht.
Wäre er bereit einen Anwalt zu zahlen? Egal welcher Anwalt er würde nur für den Ersten Beratung bestimmt eine Summe verlangen die in keinem Verhältnis zu dem Wert dieses Autos steht.
Und ob die Sache dann zu dem günsten der TE ausgeht? Das würde ich bezweifeln.
Ich bezweifle auch das ein Anwalt die Sache übernimmt mit der Erfolgsprinzip - also das er seine Kosten (vom den Verlierer der Rechtsstreit) kriegt.
Ich sehe die Sache hoffnungslos für den TE (teds91)
@ teds91 Nächstes mal gründlich auf die Preis/Leistungsverhältniss beim Autokauf achten und ein Muß-Haben-Liste fürs Auto aufschreiben - gewünschte EURO-klasse,
TÜV, Schlüssel-anzahl etc) und alles einzeln prüfen.
Gründlich kären wer das Auto verkauft , wenn der Name des Verkäufers nicht auf die Papieren steht - extra im Vertrag schreiben als Was tritt der Verkäufer aus: als Vermitler für bekannten, oder Händler usw.
Extra fragen und im Vertrag erwähnen - Gewährleistung usw.
LG
Zitat:
@OutiEE schrieb am 13. September 2021 um 23:17:59 Uhr:
Wäre er bereit einen Anwalt zu zahlen? Egal welcher Anwalt er würde nur für den Ersten Beratung bestimmt eine Summe verlangen die in keinem Verhältnis zu dem Wert dieses Autos steht.
Eine Erstberatung für Verbraucher ist auf 190 € + Umsatzsteuer gedeckelt. Die Relation zu dem Wert des Wagens passt... bei der Relation zu den Erfolgsaussichten mag man Zweifel haben.