Beschädigtes Auto gekauft, können wir etwas machen?
Also, was passiert..
Wir haben letzten Monat einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufs waren jedoch die Bremsen defekt und mussten repariert werden, was der Verkäufer uns sagte, dass wir dafür bezahlen müssten (obwohl das Fahrzeug als fahrbereit beworben wurde). Da wir zum ersten Mal ein Auto in Deutschland gekauft haben, waren wir uns der Protokolle nicht sicher, und der Verkäufer verlangte die Reparaturkosten in bargeld, bot uns dann aber keine Quittung an, obwohl wir darum gebeten hatten.
In der Anzeige stand auch nicht, dass das Auto eine gelbe Plakette hat, und der Verkäufer hat uns auch nicht darauf hingewiesen. Also könnten wir es nicht fahren. Wir haben mit einer örtlichen Werkstatt dann vereinbart, einen Partikelfilter nachrüsten zu lassen. Dann, bevor wir das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht haben, ist das Auto kaputt gegangen, die Werkstatt hat gesagt, dass es möglich ist, dass die Kupplung und das Getriebe ausgetauscht werden müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass wir das Fahrzeug erst zum 4. Mal gefahren sind, haben wir den Verkäufer gebeten, die Kosten im Rahmen der Garantie zu übernehmen. Aber der Verkäufer hat gesagt, dass es keine Garantie gibt und er nichts tun kann, um zu helfen.
Ist der Verkäufer (der ein Händler und kein Privatverkäufer ist) für diese Reparaturen haftbar? Können wir rechtlich etwas unternehmen? Er hat sich geweigert, das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, und weigert sich, in irgendeiner Weise die Verantwortung für die Mängel zu übernehmen, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestanden hätten.
Danke im Voraus.
80 Antworten
Zitat:
@seahawk schrieb am 06. Sep. 2021 um 08:42:58 Uhr:
Und natürlich kann ein Händler ein Auto auch zum Wiederaufbau verkaufen, dann ist aber nichts mit Gewährleistung.
Nein, kann er nicht. Nicht an einen Privatkunden.
Ein Händler kann nicht ein fahrbereites Auto als fahrbereites Auto anbieten und dann einfach die Gewährleistung ausschließen.
Da ist die Rechtsprechung auch regelmäßig eindeutig zugunsten der Käufer.
Dass ein Händler eine Gewährleistung ausschließen kann, ist ein Ammenmärchen. Dabei spielen Laufleistung und KM keine Rolle.
Schonmal "nur an Export oder Gewerbetreibende" gelesen? Hier kann der Händler dir Gewährleistung ausschließen. Aber nicht bei privaten. Auf keinen Fall und niemals. Da kann er nur bestimmte Mängel auflisten, die beim Kauf vorhanden waren. Schreibt der Händler "Getriebeschaden", dann ist der Getriebeschaden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Aber nur dann!
Zitat:
@Bamako schrieb am 6. September 2021 um 09:20:45 Uhr:
Zitat:
@seahawk schrieb am 06. Sep. 2021 um 08:42:58 Uhr:
Und natürlich kann ein Händler ein Auto auch zum Wiederaufbau verkaufen, dann ist aber nichts mit Gewährleistung.Nein, kann er nicht. Nicht an einen Privatkunden.
Ein Händler kann nicht ein fahrbereites Auto als fahrbereites Auto anbieten und dann einfach die Gewährleistung ausschließen.
Da ist die Rechtsprechung auch regelmäßig eindeutig zugunsten der Käufer.Dass ein Händler eine Gewährleistung ausschließen kann, ist ein Ammenmärchen. Dabei spielen Laufleistung und KM keine Rolle.
Schonmal "nur an Export oder Gewerbetreibende" gelesen? Hier kann der Händler dir Gewährleistung ausschließen. Aber nicht bei privaten. Auf keinen Fall und niemals. Da kann er nur bestimmte Mängel auflisten, die beim Kauf vorhanden waren. Schreibt der Händler "Getriebeschaden", dann ist der Getriebeschaden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Aber nur dann!
Wer sagt, dass er das Auto als fahrbereit verkauft hat? Er kann so ein Auto durchaus als "Ersatzteilspender" oder "zum Wiederaufbau" verkaufen.
"Bezeichnungen wie „Bastlerfahrzeug“, „Bastlerauto“ oder „zum Ausschlachten“ führen beim Gebrauchtwagenverkauf von Händlern an Verbraucher regelmäßig nicht zum Ausschluss der Gewährleistung. Das gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug in Wahrheit zum normalen Gebrauch gekauft wurde."
Quelle: der-rechtsberater.de
Es geht im deutschen Recht einfach nicht. B2C = Gewährleistung, grundsätzlich. Zum Glück, muss man sagen!
Zitat:
@seahawk schrieb am 6. September 2021 um 10:20:55 Uhr:
Wer sagt, dass er das Auto als fahrbereit verkauft hat?
Der TE sagt das. Bereits im ersten Beitrag:
Zitat:
@teds91 schrieb am 4. September 2021 um 00:04:35 Uhr:
Zum Zeitpunkt des Kaufs waren jedoch die Bremsen defekt und mussten repariert werden, was der Verkäufer uns sagte, dass wir dafür bezahlen müssten (obwohl das Fahrzeug als fahrbereit beworben wurde).
Ähnliche Themen
Das Auto war bereits beim Kauf nicht fahrbereit. Also, soweit ich die bisherigen Beiträge zum Thema verstanden habe. Was WILL der TE überhaupt? Rücktritt vom Vertrag? Wandlung? Glitzereinhörner? Der Verkäufer wollte und will keine Gewährleitung geben, soviel ist klar. Rechtlich geht das nur dann, wenn der Käufer Gewerbetreibender (genauer gesagt: Vollkaufmann) ist oder in Takatukaland wohnt, wo deutsches bzw. EU-Recht keine Anwendung findet.
Der Kaufgegenstand, ein mit knapp 200tkm (wenn die km überhaupt stimmen) abgenudelter ca. 15 Jahre alter VW Bus wird ohne massive Instandhaltungsaufwendungen in einem leicht 5 stelligen Rahmen nicht ohne weiteres wieder zu einem schnuckeligen Gebrauchtwagen mit einigen Gebrauchsspuren werden, den man für die nächsten 10 Jahre problemlos benutzen kann. Es wird eine abgerockte Kiste bleiben, vor allem, solange über jeden Hunderter gestritten wird, den Person A, B oder C investieren muss, damit ein Zustand wiederhergestellt wird, der vermutlich von Anfang an nicht sauber dokumentiert und beschrieben wurde.
Daher noch einmal die Frage: was WILL der TE eigentlich?
Am Ende zählt was im Vertrag steht. In der Regel kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen.
Der Verkäufer kann aber den Preis dem Zustands anpassen.
Und/Oder wenn er bei der Besichtigung noch 10 oder 15% Rabatt ggü. dem Inseratspreis eingeräumt hat, dann ist mit nachträglichen Mängeln nichts mehr zu machen. Allerhöchstens mit ganz versteckten Mängeln, aber da kann der VK behaupten, die Geräusche im Getriebe (z.B.) erwähnt zu haben.
Das sind doch dann genau die Käufer, die niemand haben möchte. Kommen meist mit der Familie, mäkeln an allem rum, nehmen das Fahrzeug für "letzte Preis" mit und wollen 1 Woche später noch 1.000 Euro für ein neues Getriebe. Begutachten geht natürlich auch nicht mehr, weil sie aus 300 km Entfernung angereist waren.
Diese Geschichten finden sich auch zu Hauf bei MT.
Zitat:
@teds91 schrieb am 4. September 2021 um 15:52:09 Uhr:
@divad_de Ja, er hat den Vertrag als Händler abgeschlossen.Danke, wir werden versuchen, am Montag mit einem Anwalt zu sprechen.
Und was spricht der Anwalt?
Gruß M
Zitat:
@Deloman schrieb am 6. September 2021 um 15:43:59 Uhr:
Allerhöchstens mit ganz versteckten Mängeln, aber da kann der VK behaupten, die Geräusche im Getriebe (z.B.) erwähnt zu haben.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf? 😕
Da hat der Händler keine Chance, mit so einer Behauptung durch zu kommen, denn da steht er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Beweispflicht.
Das schon aber nicht alles vor allem in dem Alter und den Km ist einfach nicht mehr als Gewährleistungsfähig und können schon als verschleißbedingter Mangel gelten.
Da wir weder wissen was genau im Vertrag steht und verhandelt wurde noch was genau defekt ist ist das eh alles Spekulation.
Erst mal Rechtslage klären und dies geht nur mit Vertragsgrundlage und Rechtswissen. Ziehe deine Schlußfolgerungen.
Zitat:
@Deloman schrieb am 6. September 2021 um 15:43:59 Uhr:
Der Verkäufer kann aber den Preis dem Zustands anpassen.Und/Oder wenn er bei der Besichtigung noch 10 oder 15% Rabatt ggü. dem Inseratspreis eingeräumt hat, dann ist mit nachträglichen Mängeln nichts mehr zu machen. Allerhöchstens mit ganz versteckten Mängeln, aber da kann der VK behaupten, die Geräusche im Getriebe (z.B.) erwähnt zu haben.
Das sind doch dann genau die Käufer, die niemand haben möchte. Kommen meist mit der Familie, mäkeln an allem rum, nehmen das Fahrzeug für "letzte Preis" mit und wollen 1 Woche später noch 1.000 Euro für ein neues Getriebe. Begutachten geht natürlich auch nicht mehr, weil sie aus 300 km Entfernung angereist waren.
Diese Geschichten finden sich auch zu Hauf bei MT.
Die Gewährleistung hängt nicht am Rabatt und solange ein Schaden nicht im Vertrag steht, greift die Gewährleistung. Das einzige Risiko ist halt, dass abgenudelte T4/T5 gerne zum "Wiederaufbau" verkauft werden und die Händler machen meist ziemlich wasserdichte Verträge. Wobei die in der Regel nicht Schwarzarbeiten, wie der Händler hier bei den Bremsen.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. September 2021 um 21:57:54 Uhr:
Da hat der Händler keine Chance, mit so einer Behauptung durch zu kommen, denn da steht er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Beweispflicht.
Chance hin oder her.
Bei annähernd 200.000km stellt sich die Frage ob drauf hingewiesen oder nicht drauf hingewiesen oft gar nicht, weil manche Sachen ganz einfach verschlissen sind.
Und dafür braucht kein Verkäufer in Gewährleistung zu treten.
Die Hoffnung, mit jeder verranzten 2500€ - Karre (nicht auf dieses Auto bezogen) im Gewährleistungszeitraum rundum sorglos unterwegs sein zu können, nur weil sie beim Händler gekauft wurde, bewahrheitet sich nur selten.
Zitat:
@seahawk schrieb am 7. September 2021 um 07:18:00 Uhr:
Die Gewährleistung hängt nicht am Rabatt und solange ein Schaden nicht im Vertrag steht, greift die Gewährleistung. Das einzige Risiko ist halt, dass abgenudelte T4/T5 gerne zum "Wiederaufbau" verkauft werden und die Händler machen meist ziemlich wasserdichte Verträge. Wobei die in der Regel nicht Schwarzarbeiten, wie der Händler hier bei den Bremsen.
Ich bin nichts weniger als ein Jurist. Daher möchte ich auch nicht gern mit dem Moderator wegen Rechtsberatung streiten. Ich poste lediglich meine Meinung.
Bei meiner Aussage geht es um Mängel, die beim Kauf schon latent oder ganz offen da sind. Grundsätzlich mutet der Gesetzgeber dem Käufer zu, ein Produkt zu prüfen. Wer sich nicht auskennt, muss jemanden mitnehmen, der sich auskennt.
Wenn der Verkäufer jetzt nach ausgiebiger Prüfung und Verhandlung einen Preisnachlass gewährt, sind alle entdeckten und verhandelten Mängel kein Fall mehr für die Sachmängelhaftung.
Wenn der Verkäufer und Händler schlau und clever ist, schreibt er genau dies in den Kaufvertrag.
Es ist alles nur eine Frage der Beweisbarkeit. Man hat es schwer zu argumentieren, keinen Mangel verhandelt zu haben und trotzdem einen deutlichen Rabatt erhalten zu haben. Unmöglich ist das freilich nicht.
Wenn der Verkäufer allerdings trotzdem in der Anzeige und/oder den Vertrag schreibt "Top Zustand", dann ist ihm nicht mehr zu helfen. Dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft.
Der T5 wurde also für 6500 € gekauft, als fahrbereit vom Händler, es wurden beim Verkauf keine Mängel festgestellt/besprochen (auch nicht im Vertrag) abgesehen von den Bremsen, die dann als Schwarzarbeiten repariert wurden (auch der TÜV).
Die Werkstatt hat bestätigt, dass die Kupplung ausgetauscht werden muss, und bot 1400 € für die Arbeit.
Im Vertrag steht nur, dass die Gewährleistung beim Verkauf an Gewerbetreibende ausgeschlossen ist (was ich nicht bin). Siehe bild
Ich möchte das Fahrzeug behalten und möchte, dass der Verkäufer einfach die Kupplung im Rahmen der Gewährleistung repariert, wenn möglich
Zitat:
@Deloman schrieb am 7. September 2021 um 09:02:08 Uhr:
Zitat:
@seahawk schrieb am 7. September 2021 um 07:18:00 Uhr:
Die Gewährleistung hängt nicht am Rabatt und solange ein Schaden nicht im Vertrag steht, greift die Gewährleistung. Das einzige Risiko ist halt, dass abgenudelte T4/T5 gerne zum "Wiederaufbau" verkauft werden und die Händler machen meist ziemlich wasserdichte Verträge. Wobei die in der Regel nicht Schwarzarbeiten, wie der Händler hier bei den Bremsen.Ich bin nichts weniger als ein Jurist. Daher möchte ich auch nicht gern mit dem Moderator wegen Rechtsberatung streiten. Ich poste lediglich meine Meinung.
Bei meiner Aussage geht es um Mängel, die beim Kauf schon latent oder ganz offen da sind. Grundsätzlich mutet der Gesetzgeber dem Käufer zu, ein Produkt zu prüfen. Wer sich nicht auskennt, muss jemanden mitnehmen, der sich auskennt.
Wenn der Verkäufer jetzt nach ausgiebiger Prüfung und Verhandlung einen Preisnachlass gewährt, sind alle entdeckten und verhandelten Mängel kein Fall mehr für die Sachmängelhaftung.
Wenn der Verkäufer und Händler schlau und clever ist, schreibt er genau dies in den Kaufvertrag.Es ist alles nur eine Frage der Beweisbarkeit. Man hat es schwer zu argumentieren, keinen Mangel verhandelt zu haben und trotzdem einen deutlichen Rabatt erhalten zu haben. Unmöglich ist das freilich nicht.
Wenn der Verkäufer allerdings trotzdem in der Anzeige und/oder den Vertrag schreibt "Top Zustand", dann ist ihm nicht mehr zu helfen. Dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft.
Wenn ich ein Auto verkaufe und der Privatkäufer hier offensichtlich einen fahrbereiten Wagen für die übliche Nutzung als Kfz erwartet, dann kommt der Händler aus der Gewährleistung nicht raus, sofern ein Mangel nicht im Vertrag explizit genannt wird. Und es gibt wirklich nicht viele Konstellationen wo ein Gericht zu der Erkenntnis kommen würde, dass der Privatkäufer ein Fahrzeug kaufte um es nicht als Fahrzeug zu nutzen.
Schon gar nicht, wenn das Auto nach wenigen Tagen einen massiven Defekt hat. Es wird von dem gewerblichen Verkäufer erwartet, dass er evtl. Defekte besser erkennen kann als der Privatkäufer. Er muss diese also entweder vor Kauf benennen oder beseitigen.