Beschädigtes Auto gekauft, können wir etwas machen?
Also, was passiert..
Wir haben letzten Monat einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufs waren jedoch die Bremsen defekt und mussten repariert werden, was der Verkäufer uns sagte, dass wir dafür bezahlen müssten (obwohl das Fahrzeug als fahrbereit beworben wurde). Da wir zum ersten Mal ein Auto in Deutschland gekauft haben, waren wir uns der Protokolle nicht sicher, und der Verkäufer verlangte die Reparaturkosten in bargeld, bot uns dann aber keine Quittung an, obwohl wir darum gebeten hatten.
In der Anzeige stand auch nicht, dass das Auto eine gelbe Plakette hat, und der Verkäufer hat uns auch nicht darauf hingewiesen. Also könnten wir es nicht fahren. Wir haben mit einer örtlichen Werkstatt dann vereinbart, einen Partikelfilter nachrüsten zu lassen. Dann, bevor wir das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht haben, ist das Auto kaputt gegangen, die Werkstatt hat gesagt, dass es möglich ist, dass die Kupplung und das Getriebe ausgetauscht werden müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass wir das Fahrzeug erst zum 4. Mal gefahren sind, haben wir den Verkäufer gebeten, die Kosten im Rahmen der Garantie zu übernehmen. Aber der Verkäufer hat gesagt, dass es keine Garantie gibt und er nichts tun kann, um zu helfen.
Ist der Verkäufer (der ein Händler und kein Privatverkäufer ist) für diese Reparaturen haftbar? Können wir rechtlich etwas unternehmen? Er hat sich geweigert, das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, und weigert sich, in irgendeiner Weise die Verantwortung für die Mängel zu übernehmen, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestanden hätten.
Danke im Voraus.
80 Antworten
https://www.12gebrauchtwagen.de/.../...ertragsabschluss-achten-sollten
Falsch. Er macht ein Umgehungsgeschäft, indem er eine Gewährleistung umgehen will.
Hat der BGH schon Mal als Thema gehabt.
Und so verstehe ich es hier auch.
Wenn der Händler zb ohne Nachfrage beim Vorbesitzer einen Nachlass einräumt, ist das ein Zeichen für ein Agenturgeschäft. Und dann wäre die Herausnahe von Gewährleistung nicht zulässig.
Dafür braucht es aber Zeugen.
Also so eindeutig ist das nicht einfach. Da wird auch nochmal unterschieden.
Und im Zweifel könnte der Vorbesitzer ja auch befragt werden.
Ich denke, dir Händler machen es sich zu einfach. So rechtssicher ist das im Ernstfall eben nicht.
@Martyn136 Es ist ein VW T5 und hat einen Kilometerstand von 191.000.
Er war nicht für den täglichen Gebrauch gedacht, sondern als Campingfahrzeug für einige Wochenende.
@Abkueko Es ist ein VW T5 und hat einen Kilometerstand von 191.000.
Er war nicht für den täglichen Gebrauch gedacht, sondern als Campingfahrzeug für einige Wochenende.
@divad_de Ja, er hat den Vertrag als Händler abgeschlossen.
Danke, wir werden versuchen, am Montag mit einem Anwalt zu sprechen.
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Zitat:
@teds91 schrieb am 4. September 2021 um 15:52:09 Uhr:
...wir werden versuchen, am Montag mit einem Anwalt zu sprechen.
Ja, das macht in diesem Fall Sinn. Ohne
genaueKenntnis des Vertragsinhaltes können wir hier auch nur spekulieren.
Zitat:
@teds91 schrieb am 4. September 2021 um 15:52:09 Uhr:
@divad_de Ja, er hat den Vertrag als Händler abgeschlossen.Danke, wir werden versuchen, am Montag mit einem Anwalt zu sprechen.
Anwalt fragen ist immer eine gute Idee... 😉
Zitat:
@teds91 schrieb am 4. September 2021 um 15:45:36 Uhr:
@Martyn136 Es ist ein VW T5 und hat einen Kilometerstand von 191.000.Er war nicht für den täglichen Gebrauch gedacht, sondern als Campingfahrzeug für einige Wochenende.
Okay, VW T5 sich schon relativ haltbar und auch begehrt.
Aber ob sich heute die DPF Nachrüstung und Umschlüsselung noch lohnt? Gerade die meisten Campingziele liegen ja eh in keiner Umweltzone.
Zitat:
@Martyn136 schrieb am 4. September 2021 um 22:48:58 Uhr:
Aber ob sich heute die DPF Nachrüstung und Umschlüsselung noch lohnt? Gerade die meisten Campingziele liegen ja eh in keiner Umweltzone.
Nun ja... bei üblicherweise 1100€ Umrüstkosten und 80€ wenn man ohne Ticket erwischt wird, weiß man wann es sich lohnt.
Im ernst: ich gehe eher davon aus, dass der TE in einer Umweltzone wohnt. Sonst würde sich das nicht lohnen.
PS: Begehrt ist der T5. Haltbar nicht - der Ruf kann nur durch die PR Abteilung von VW kommen.
T5 mit gelber Plakette? Wundert mich sehr. Ich sehe in meiner Nähe einen T4 mit grüner Plakette. Mit dem 5 Zylinder 2,5 l Diesel. Ein T5 dürfte doch schon Euro5 erfüllen - oder irre ich?
Zitat:
@Abkueko schrieb am 5. September 2021 um 09:14:41 Uhr:
Im ernst: ich gehe eher davon aus, dass der TE in einer Umweltzone wohnt. Sonst würde sich das nicht lohnen.
Achso, das hatte ich garnicht in Erwägung gezogen, weil sich in den meisten Städten die Umweltzone ja auf die Innenstädte beschränkt, wo kaum jemand wohnt, und wenn dann sind dort meist die Parkplätze so knapp das sich kaum jemand einen T5 als Zweitwagen unterstellen kann.
Aber es gibt natürlich auch noch ein paar Städte mit übertrieben grosser Umweltzone.
@Abkueko schrieb am 5. September 2021 um 09:14:41 Uhr:
Nun ja... bei üblicherweise 1100€ Umrüstkosten und 80€ wenn man ohne Ticket erwischt wird, weiß man wann es sich lohnt.Ich glaub es kommen noch immer um die 23€ hinzu also ca. 103€.
Aber was man weniger vorhersehen kann ist wie oft man erwischt werden würde.
Sorry, aber das mit den 1.100,-€ Umrüstkosten und den 80,-€ Ticket plus Bearbeitungsgebühr und dem erwischt werden ist so strunzdumm, dass ich mich nur wundern kann.
Ich versuche es nochmal zusammen zu fassen:
T5 mit 191.000km beim Händler gekauft, der versucht die Gewährleistung nicht zu geben.
Das Auto hat nur eine gelbe Umweltplakette. Nach der 4. Fahrt stellt sich ein Schaden am Getriebe/der Kupplung heraus. Das Fahrzeug ist nicht mehr Fahrfähig.
Meine Einschätzung:
Die Bremse war Verhandlungssache, wenn ihr euch mit dem Verkäufer so geeinigt habt, ist das rechtens. Die Gewährleistung kann er nicht ausschließen, egal was er in den Vertrag schreibt. Dann ist der Passus einfach ungültig. Die Umweltplakette geht auf euch, da muss man selbst erfragen.
Dass das Getriebe oder die Kupplung nach der 4. Fahrt aufgibt, könnte Pech oder ein arglistig verschwiegener Mangel sein.
Euer Anwalt kann eventuell einen Rücktritt vom Kaufvertrag für euch aushandeln, mit Pech nur vor Gericht und nach langer Zeit oder auch erfolglos. Denn das Auto ist alt und hat viele KM runter, da wird sowas gerne als üblicher Verschleiß ausgelegt.
Ich sehe hier das Problem (was Kupplung / Getriebe angeht) bei der Laufleistung.
Bei knapp 200.000km kann so etwas auch "einfach so" mal kaputt gehen, weil sein Lebensdauerende erreicht ist.
Unter Umständen eher Verschleiß als Mangel.
Mit einer 100% Gewährleistung würde ich hier nicht automtisch rechnen.
Sinnlose Diskussion ohne den Kaufvertrag vollständig zu kennen und ohne den Kaufpreis zu wissen.
T5 aus 20003-2009 gehen irgendwo zwischen 2000 Euro (dann immer zum Wiederaufbau) und 15.000 über den Tisch. Und natürlich kann ein Händler ein Auto auch zum Wiederaufbau verkaufen, dann ist aber nichts mit Gewährleistung.